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Weitere Entscheidung unten: EuG, 04.11.2009

Rechtsprechung
   EuG, 10.09.2008 - T-181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44583
EuG, 10.09.2008 - T-181/06 (https://dejure.org/2008,44583)
EuG, Entscheidung vom 10.09.2008 - T-181/06 (https://dejure.org/2008,44583)
EuG, Entscheidung vom 10. September 2008 - T-181/06 (https://dejure.org/2008,44583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 (K[2006] 1702) über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 30.03.2017 - T-112/15

    Griechenland/ Kommission - EAGFL - Abteilung ,Garantie' - EGFL und ELER - Von der …

    Die Rechtsprechung hat somit anerkannt, dass die in den Leitlinien vorgesehenen Pauschalsätze es sowohl erlauben, dass das Unionsrecht eingehalten und die Ressourcen der Union ordnungsgemäß bewirtschaftet werden, als auch, dass vermieden wird, dass die Kommission ihr Ermessen ausübt, indem sie gegenüber den Mitgliedstaaten über- und unverhältnismäßige Berichtigungen festsetzt (Urteil vom 10. September 2008, 1talien/Kommission, T-181/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:331, Rn. 234).
  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund …

    In dieser ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Anforderungen der Satzung des Gerichtshofs und der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 68, und vom 10. September 2008, 1talien/Kommission, T-181/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 139).
  • EuG, 07.05.2019 - T-239/17

    Deutschland/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …

    Die Rechtsprechung hat somit anerkannt, dass die in den Leitlinien der Kommission vorgesehenen Pauschalsätze die Einhaltung des Unionsrechts und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Ressourcen der Union ermöglichen und durch sie gleichzeitig vermieden werden kann, dass die Kommission ihr Ermessen ausübt, indem sie gegenüber den Mitgliedstaaten über- und unverhältnismäßige Berichtigungen festsetzt (Urteil vom 10. September 2008, 1talien/Kommission, T-181/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:331, Rn. 234).
  • EuG, 12.03.2019 - T-135/15

    Italien/ Kommission - EGFL - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von …

    Rn. 107 Nach ständiger Rechtsprechung ist im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zulasten des EAGFL übernehmen zu müssen (…Urteile vom 1. Oktober 1998, Niederlande/Kommission, C-27/94, EU:C:1998:446, Rn. 36, und vom 10. September 2008, 1talien/Kommission, T-181/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:331, Rn. 32).
  • EuG, 04.10.2018 - T-272/16

    Griechenland/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …

    La jurisprudence a ainsi reconnu que les taux forfaitaires retenus dans les orientations permettaient à la fois le respect du droit de l'Union et la bonne gestion des ressources de l'Union ainsi que d'éviter que la Commission n'exerce son pouvoir discrétionnaire en imposant aux États membres des corrections démesurées et disproportionnées (arrêt du 10 septembre 2008, 1talie/Commission, T-181/06, non publié, EU:T:2008:331, point 234).
  • EuG, 25.10.2017 - T-26/16

    Griechenland/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …

    Nach der Rechtsprechung ermöglichen die in den Leitlinien vorgesehenen Pauschalsätze die Einhaltung des Unionsrechts und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Ressourcen der Union; gleichzeitig kann durch sie vermieden werden, dass die Kommission ihr Ermessen ausübt, indem sie gegenüber den Mitgliedstaaten über- und unverhältnismäßige Berichtigungen festsetzt (Urteile vom 10. September 2008, 1talien/Kommission, T-181/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:331, Rn. 234, …und vom 17. Mai 2013, Griechenland/Kommission, T-294/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:261, Rn. 175).
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Rechtsprechung
   EuG, 04.11.2009 - T-181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43959
EuG, 04.11.2009 - T-181/06 (https://dejure.org/2009,43959)
EuG, Entscheidung vom 04.11.2009 - T-181/06 (https://dejure.org/2009,43959)
EuG, Entscheidung vom 04. November 2009 - T-181/06 (https://dejure.org/2009,43959)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

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