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   EuGH, 14.07.2005 - C-40/03 P   

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https://dejure.org/2005,10673
EuGH, 14.07.2005 - C-40/03 P (https://dejure.org/2005,10673)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2005 - C-40/03 P (https://dejure.org/2005,10673)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - C-40/03 P (https://dejure.org/2005,10673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Schutzmaßnahmen - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Ermessen der Kommission - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rica Foods / Kommission

    Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Schutzmaßnahmen - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Ermessen der Kommission - Grundsatz der ...

  • EU-Kommission PDF

    Rica Foods / Kommission

    Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Schutzmaßnahmen - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Ermessen der Kommission - Grundsatz der ...

  • EU-Kommission

    Rica Foods / Kommission

    Überseeische Länder und Hoheitsgebiete , Landwirtschaft , Zucker

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 der Kommission vom 29. September 2000 zur weiteren Anwendung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit Ursprungs... kumulierung EG/ÜLG aus überseeischen Ländern und Gebieten Art. 1; ; Beschluss 91/482/EWG des Rates vom 25. Juli 1991 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Art. 101 Abs. 1; ; Beschluss 91/482/EWG des Rates vom 25. Juli 1991 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Art. 102; ; Beschluss 91/482/EWG des Rates vom 25. Juli 1991 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Art. 109 Abs. 1; ; Beschluss 91/482/EWG des Rates vom 25. Juli 1991 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Art. 109 Abs. 2; ; Beschluss 91/482/EWG des Rates vom 25. Juli 1991 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Art. 6 Abs. 2 des Anhangs II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Rica Foods / Kommission

    Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Schutzmaßnahmen - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Ermessen der Kommission - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Rica Foods / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-332/00 und T-350/00, mit dem das Gericht Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 der Kommission zur weiteren Anwendung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    Angesichts dieses Ermessens habe sich der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung zu beschränken, ob die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung dieses Ermessens keinen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch begangen oder die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten hätten (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 61 und die dort zitierte Rechtsprechung) (Randnrn. 66 und 67 des angefochtenen Urteils).

    53 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen verfügen (in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48, sowie vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 61, und in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 73).

    54 Angesichts dieses Ermessens hat sich der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob den Gemeinschaftsorganen bei der Ausübung dieses Ermessens kein offensichtlicher Irrtum oder Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten haben (Urteile Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 48, C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 62, und C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 74).

    84 Was die gerichtliche Kontrolle angeht, ob dieser Grundsatz eingehalten wurde, so kann angesichts des weiten Ermessens, über das die Kommission insbesondere beim Erlass einer Schutzmaßnahme verfügt, deren Rechtmäßigkeit, wie das Gericht in Randnummer 150 seines Urteils zutreffend hervorgehoben hat, nur beeinträchtigt sein, wenn sie zur Verwirklichung des verfolgten Zieles offensichtlich ungeeignet ist (Urteile C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 145, Fedesa, Randnr. 14, Crispoltoni, Randnr. 42, und Jippes u. a., Randnr. 82).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    53 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen verfügen (in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48, sowie vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 61, und in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 73).

    54 Angesichts dieses Ermessens hat sich der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob den Gemeinschaftsorganen bei der Ausübung dieses Ermessens kein offensichtlicher Irrtum oder Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten haben (Urteile Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 48, C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 62, und C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 74).

    84 Was die gerichtliche Kontrolle angeht, ob dieser Grundsatz eingehalten wurde, so kann angesichts des weiten Ermessens, über das die Kommission insbesondere beim Erlass einer Schutzmaßnahme verfügt, deren Rechtmäßigkeit, wie das Gericht in Randnummer 150 seines Urteils zutreffend hervorgehoben hat, nur beeinträchtigt sein, wenn sie zur Verwirklichung des verfolgten Zieles offensichtlich ungeeignet ist (Urteile C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 145, Fedesa, Randnr. 14, Crispoltoni, Randnr. 42, und Jippes u. a., Randnr. 82).

  • EuG, 14.11.2002 - T-332/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rica Foods (Free Zone) NV (im Folgenden: Rica Foods oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 der Kommission vom 29. September 2000 zur weiteren Anwendung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG aus überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 246, S. 64, im Folgenden: angefochtene Verordnung oder Verordnung) abgewiesen worden ist.

    28 Mit Klageschriften, die am 27. Oktober und 20. November 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben Rica Foods und ein weiteres in den ÜLG (Aruba und Niederländische Antillen) ansässiges zuckerverarbeitendes Unternehmen (im Folgenden zusammen: Klägerinnen) Klagen auf Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung und Ersatz des angeblich durch die Verordnung verursachten Schadens erhoben (Rechtssachen T-332/00 und T-350/00).

    29 Der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts hat mit Beschlüssen vom 15. März und 30. April 2001 das Königreich der Niederlande zur Unterstützung der Anträge von Rica Foods in der Rechtssache T-332/00 und das Königreich Spanien zur Unterstützung der Anträge der Kommission in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 als Streithelfer zugelassen.

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    83 Wie das Gericht in Randnummer 143 des angefochtenen Urteils in Erinnerung gebracht hat, dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 52, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81).

    84 Was die gerichtliche Kontrolle angeht, ob dieser Grundsatz eingehalten wurde, so kann angesichts des weiten Ermessens, über das die Kommission insbesondere beim Erlass einer Schutzmaßnahme verfügt, deren Rechtmäßigkeit, wie das Gericht in Randnummer 150 seines Urteils zutreffend hervorgehoben hat, nur beeinträchtigt sein, wenn sie zur Verwirklichung des verfolgten Zieles offensichtlich ungeeignet ist (Urteile C-301/97, Niederlande/Rat, Randnr. 145, Fedesa, Randnr. 14, Crispoltoni, Randnr. 42, und Jippes u. a., Randnr. 82).

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    Sind Beweise ordnungsgemäß erhoben und die allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie die Vorschriften über die Beweislast und das Beweisverfahren eingehalten worden, ist es daher allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu beurteilen (Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 24).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    83 Wie das Gericht in Randnummer 143 des angefochtenen Urteils in Erinnerung gebracht hat, dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 52, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (u. a. Urteile vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175, Randnr. 26, vom 7. November 2002 in den Rechtssachen C-24/01 P und C-25/01 P, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 2002, I-10119, Randnr. 65, und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-122/01 P, T. Port/Kommission, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    53 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen verfügen (in diesem Sinne Urteile vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48, sowie vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Randnr. 61, und in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 73).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    83 Wie das Gericht in Randnummer 143 des angefochtenen Urteils in Erinnerung gebracht hat, dürfen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 52, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 81).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-122/01

    T. Port / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2005 - C-40/03
    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (u. a. Urteile vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175, Randnr. 26, vom 7. November 2002 in den Rechtssachen C-24/01 P und C-25/01 P, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, Slg. 2002, I-10119, Randnr. 65, und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-122/01 P, T. Port/Kommission, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 27).
  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

  • EuGH, 07.11.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Diese Würdigung ist somit, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 24, vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission, C-40/03 P, Slg. 2005, I-6811, Randnr. 60, und vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 52).
  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

    Diese Würdigung stellt also, sofern diese Elemente nicht verfälscht worden sind, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. Urteil Baustahlgewebe/Kommission, Randnr. 24, Urteil vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-40/03 P, Rica Foods/Kommission, Slg. 2005, I-6811, Randnr. 60, Urteil General Motors/Kommission, Randnr. 52, und vom 18. Mai 2006 in der Rechtssache C-397/03 P, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 85).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-418/18

    Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das Gericht mit der Bestätigung des

    Zudem habe das Gericht nicht dargelegt, warum es sich auf eine entsprechende Anwendung des Urteils vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission (C-40/03 P, EU:C:2005:455), gestützt habe, das doch auf den Mechanismus der EBI nicht übertragbar sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-93/19

    EAD/ Hebberecht - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Beamtenrecht - Europäischer

    20 Urteil vom 29. April 2004, 1talien/Kommission (C-372/97, EU:C:2004:234, Rn. 83), vom 26. Mai 2005, Tralli/EZB (C-301/02 P, EU:C:2005:306, Rn. 58), und vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission (C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 55).

    21 Urteil vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission (C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 54).

    23 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 2000, Emesa Sugar (C-17/98, EU:C:2000:70, Rn. 53), und vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission (C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-418/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek hat das Gericht die Entscheidung der

    61 Urteil vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission (C-40/03 P, EU:C:2005:455).

    64 Urteil vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission (C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 53 bis 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.04.2018 - T-561/14

    Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, im Rahmen der

    Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass die angefochtene Mitteilung, die die endgültige Entscheidung der Kommission enthält, dem Unionsgesetzgeber keinen Vorschlag für einen Rechtsakt zu unterbreiten, Gegenstand einer eingeschränkten Kontrolle seitens des Gerichts sein muss, mit der überprüft werden soll, ob sie hinreichend begründet ist, sowie auch und vor allem, ob offensichtliche Beurteilungsfehler vorliegen, die die besagte Entscheidung fehlerhaft machen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission, C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 53 bis 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.09.2021 - C-928/19

    Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der

    Diese Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle ist insbesondere dann geboten, wenn die Unionsorgane wie im vorliegenden Fall zum einen potenziell widerstreitende Interessen, wie insbesondere die allgemeinen Interessen der Union und der Sozialpartner, zu berücksichtigen und zum anderen mit politischen Erwägungen verbundene Entscheidungen zu treffen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 91, und vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission, C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.10.2019 - T-310/18

    EPSU und Goudriaan/ Kommission

    Die Beschränkung der Kontrolle durch den Unionsrichter ist insbesondere dann geboten, wenn die Unionsorgane widerstreitende Interessen gegeneinander abzuwägen und im Rahmen der in ihrem Verantwortungsbereich zu treffenden politischen Entscheidungen eine bestimmte Wahl zu treffen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, EU:C:1994:367, Rn. 91, und vom 14. Juli 2005, Rica Foods/Kommission, C-40/03 P, EU:C:2005:455, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-167/04

    JCB Service / Kommission

    47 bis 49) sowie kürzlich Urteil vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-40/03 P (Rica Foods/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 60).
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