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   EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11   

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https://dejure.org/2013,4432
EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11 (https://dejure.org/2013,4432)
EuGöD, Entscheidung vom 21.03.2013 - F-94/11 (https://dejure.org/2013,4432)
EuGöD, Entscheidung vom 21. März 2013 - F-94/11 (https://dejure.org/2013,4432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Brune / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Aufhebung der Entscheidung über die Nichtaufnahme in die Reserveliste - Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit - Einrede der Rechtswidrigkeit gegen die Entscheidung, ein ...

  • EU-Kommission

    Brune / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Aufhebung der Entscheidung über die Nichtaufnahme in die Reserveliste - Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit - Einrede der Rechtswidrigkeit gegen die Entscheidung, ein ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Brune / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO, das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/26/05 wieder aufzunehmen und den Kläger zur Wiederholung der mündlichen Prüfung einzuladen, sowie auf Aufhebung der Entscheidung, ihn aufgrund seines ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 15.07.1993 - T-17/90

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    Eine Entscheidung, die den Bewerber, der zu Unrecht von einem Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde, darauf hinweist, dass das Auswahlverfahren wiedereröffnet ist, und die mit dieser Wiederholung des Auswahlverfahrens unmittelbar zusammenhängenden Modalitäten angibt, ist keine beschwerende Maßnahme, sondern eine Maßnahme zur Vorbereitung der am Ende des Verfahrens zu treffenden Entscheidung, ob der Bewerber in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufgenommen wird (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 1993, Camara Alloisio u. a./Kommission, T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Randnr. 42).

    Mit der im Urteil Camara Alloisio u. a./Kommission entwickelten Lösung wird auf den speziellen Kontext der Wiedereröffnung eines Auswahlverfahrens die ständige Rechtsprechung übertragen, wonach ein Kläger berechtigt ist, Unregelmäßigkeiten betreffend die Durchführungsmodalitäten des Auswahlverfahrens im Rahmen einer Klage gegen die individuelle Entscheidung, mit der seine Bewerbung zurückgewiesen wird, geltend zu machen, und zwar ohne dass ihm entgegengehalten werden könnte, gegen die Entscheidung, mit der die Durchführungsmodalitäten des Auswahlverfahrens festgelegt werden, weder fristgemäß Beschwerde noch fristgemäß Klage erhoben zu haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 11. August 1995, Kommission/Noonan, C-448/93 P, Randnrn. 17 bis 19).

    Was zweitens den Antrag des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ladung vom 14. Januar 2011 zur mündlichen Prüfung betrifft, ist in Anbetracht der Entscheidung im Urteil Camara Alloisio u. a./Kommission festzustellen, dass dieser Antrag unzulässig ist, weil er gegen eine Maßnahme zur Vorbereitung der endgültigen Entscheidung über die Aufnahme in die Reserveliste gerichtet ist.

  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    So kann es sich nach der Rechtsprechung nicht auf praktische Schwierigkeiten berufen, die die Versetzung des Klägers in die Rechtsposition, in der er sich vor Erlass der aufgehobenen Maßnahme befand, zur Folge haben kann, um sich dieser Verpflichtung zu entziehen (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Oktober 1992, Meskens/Parlament, T-84/91, Randnr. 78).

    Folglich hat die Verwaltung die Möglichkeit und nicht die Verpflichtung, in einen Dialog mit der Person einzutreten, der Unrecht zugefügt worden ist, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, mit der dieses für sie in billiger Weise ausgeglichen werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Meskens/Parlament, Randnr. 80).

  • EuGöD, 22.03.2012 - F-5/08

    Brune / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Tatsächliche Aufwendungen -

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    Nach deren Zurückweisung erhob er Klage auf Aufhebung der Entscheidung, ihn nicht in die Reserveliste aufzunehmen, die unter dem Aktenzeichen F-5/08 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 29. September 2010, Brune/Kommission (F-5/08, im Folgenden: Urteil Brune), hob das Gericht die Entscheidung vom 10. Mai 2007, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufzunehmen, wegen Verletzung wesentlicher Formvorschriften mit der Begründung auf, dass mit dieser Entscheidung gegen die Grundsätze der Objektivität der Bewertungen und der Gleichbehandlung verstoßen worden sei, da die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren erheblich geschwankt habe und daher die Bewertungskriterien nicht einheitlich und kohärent auf alle Bewerber hätten angewandt werden können.

  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    Drittens ist in Bezug auf den gegen die Entscheidung vom 12. August 2011 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gerichteten Antrag darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Aufhebungsanträge, selbst wenn sie formal gegen die Zurückweisung der Beschwerde gerichtet sind, bewirken, dass das Gericht mit der Maßnahme befasst wird, gegen die Beschwerde erhoben wurde, es sei denn, die Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde hat eine andere Tragweite als die Maßnahmen, gegen die sich die Beschwerde richtet, was insbesondere der Fall ist, wenn sie die ursprüngliche Entscheidung ändert oder eine Überprüfung der Lage des Klägers aufgrund neuer rechtlicher oder tatsächlicher Umstände enthält, die berücksichtigt worden wären, wenn sie vor Erlass der ursprünglichen Entscheidung eingetreten oder der zuständigen Behörde bekannt gewesen wären (Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.07.1993 - C-242/90

    Kommission / Albani u.a.

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    Die Rechtsprechung lässt jedoch zu, dass die Verwaltung bei einem allgemeinen Auswahlverfahren, das zur Bildung einer Einstellungsreserve durchgeführt wird, eine billige Lösung für den Einzelfall eines rechtswidrig ausgeschlossenen Bewerbers suchen kann (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1983, Detti/Gerichtshof, 144/82, Randnr. 33, und vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, Randnr. 13).
  • EuG, 12.03.2008 - T-100/04

    Giannini / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    Sollte das Vorbringen des Klägers dahin zu verstehen sein, dass er dem EPSO und dem Prüfungsausschuss mit seinem Vorbringen nicht so sehr vorwirft, ihn nicht darüber informiert zu haben, ob die mündliche Wiederholungsprüfung vor demselben oder einem neuen Prüfungsausschuss stattfinden wird, sondern dass ihm nicht die Liste der Mitglieder des Prüfungsausschusses, die seine mündliche Wiederholungsprüfung abhalten sollten, mitgeteilt worden sei, so wäre dazu zu bemerken, dass das EPSO und der Prüfungsausschuss ihm diese Liste nicht mitzuteilen hatten, da jeder Bewerber eines Auswahlverfahrens damit rechnen muss, von einem beliebigen Mitglied des Prüfungsausschusses befragt zu werden, bei dem es sich nicht notwendigerweise um ein ordentliches Mitglied handelt, da ordentliche Mitglieder eines Prüfungsausschusses unter bestimmten Bedingungen abwesend sein dürfen (Urteil Brune, Randnrn. 46, 55 und 56) und stellvertretende Mitglieder sogar zusätzlich zu den ordentlichen Mitgliedern, die sie ersetzen sollen, teilnehmen dürfen, sofern die ordentlichen Mitglieder die Kontrolle über die Vorgänge behalten und sich die Befugnis zur letztlich maßgebenden Beurteilung vorbehalten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2005, Pantoulis/Kommission, T-290/03, Randnrn. 77 und 78, und vom 12. März 2008, Giannini/Kommission, T-100/04, Randnr. 210).
  • EuG, 26.06.1996 - T-91/95

    Lieve de Nil und Christiane Impens gegen Rat der Europäischen Union. - Beamte -

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    Zur Rüge, dass das EPSO und der Prüfungsausschuss für das Auswahlverfahren angesichts der Schwierigkeiten einer ordnungsgemäßen Durchführung des Urteils Brune mit dem Kläger in einen Dialog hätten eintreten sollen, um zu einer geeigneten Lösung zu gelangen, ist darauf hinzuweisen, dass es Sache der Verwaltung ist, festzulegen, welche Maßnahmen zur Durchführung des Aufhebungsurteils erforderlich sind, da die Handlung einseitig von der Verwaltung ausgeht (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Juni 1996, De Nil und Impens/Rat, T-91/95, Randnr. 34).
  • EuG, 23.04.2002 - T-372/00

    Campolargo / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    Zunächst ist zu beachten, dass nach einem Aufhebungsurteil das betroffene Organ gemäß Art. 266 AEUV verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Wirkungen der festgestellten Rechtsverstöße zu ergreifen, was im Fall einer bereits vollzogenen Handlung bedeutet, dass der Betroffene wieder in die Rechtsposition versetzt wird, in der er sich vor dieser Handlung befand (vgl. u. a. Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. April 2002, Campolargo/Kommission, T-372/00, Randnr. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    So sind nach der Rechtsprechung, wenn es sich wie hier um ein zur Bildung einer Einstellungsreserve durchgeführtes allgemeines Auswahlverfahren handelt, dessen Prüfungen fehlerhaft waren, die Rechte eines Bewerbers angemessen gewahrt, wenn die Anstellungsbehörde in Bezug auf ihn die Wiedereröffnung des Auswahlverfahrens zur Bildung einer Einstellungsreserve vornimmt (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. Juni 1990, Marcopoulos/Gerichtshof, T-32/89 und T-39/89, Randnr. 44), da durch eine solche Wiedereröffnung die Lage wiederhergestellt wird, wie sie sich vor dem Eintreten der vom Gericht gerügten Umstände darstellte (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Dezember 2002, Hoyer/Kommission, T-119/99, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.09.2005 - T-283/03

    Recalde Langarica / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11
    So hat das beklagte Organ insbesondere zu verhindern, dass die erlassenen Maßnahmen die gleichen Fehler aufweisen, die im Aufhebungsurteil festgestellt wurden (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2005, Recalde Langarica/Kommission, T-283/03, Randnrn. 50 und 51).
  • EuGöD, 13.09.2011 - F-101/09

    AA / Kommission

  • EuGöD, 13.12.2012 - F-42/11

    Honnefelder / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren -

  • EuG, 13.09.2005 - T-290/03

    Pantoulis / Kommission

  • EuGöD, 25.02.2010 - F-91/08

    Pleijte / Kommission

  • EuGöD, 24.06.2008 - F-15/05

    Andres u.a. / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Vergütung - Anhörung

  • EuG, 31.05.2005 - T-294/03

    Gibault / Kommission

  • EuG, 08.06.2006 - T-156/03

    Pérez-Díaz / Kommission

  • EuG, 08.06.2006 - T-400/03

    Bachotet / Kommission

  • EuG, 05.12.2002 - T-119/99

    Paul Edwin Hoyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

  • EuGH, 11.08.1995 - C-448/93

    Kommission / Noonan

  • EuG, 29.11.2006 - T-35/05

    Agne-Dapper u.a. / Kommission

  • EuGöD, 29.09.2010 - F-41/08

    Honnefelder / Kommission

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-7/10

    Galan Girodit / HABM

  • EuGöD, 08.09.2011 - F-51/11

    Pachtitis / Kommission

  • EuGöD, 19.05.2015 - F-59/14

    Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren

    F-94/11 eingetragene Klage, mit der er insbesondere die Aufhebung der zweiten Entscheidung über die Nichtaufnahme in die Reserveliste beantragte.

    Mit Urteil vom 21. März 2013, Brune/Kommission (F-94/11, EU:F:2013:41, im Folgenden: Urteil Brune II), hat das Gericht die Klage des Klägers in vollem Umfang abgewiesen und ihn zur Tragung der Kosten verurteilt.

    Außerdem stellt das Gericht fest, dass der Antrag auf Schadensersatz Gegenstand eines im Rahmen der Rechtssache F-94/11 zu jener Zeit klar formulierten Klagegrundes hätte sein können und als solcher bereits im Rahmen des Urteils Brune II hätte zweckmäßig behandelt werden können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher

    Vgl. auch Urteil vom 21. März 2013, Brune/Kommission (F-94/11, EU:F:2013:41, Rn. 34 und 39).

    37 Vgl. z. B. Urteile vom 22. Juni 1990, Marcopoulos/Gerichtshof (T-32/89 und T-39/89, EU:T:1990:39, Rn. 44), und vom 21. März 2013, Brune/Kommission (F-94/11, EU:F:2013:41, Rn. 65).

  • EuG, 05.06.2014 - T-269/13

    Brune / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung -

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 21. März 2013, Brune/Kommission (F-94/11), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Mit seinem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragt der Rechtsmittelführer, Herr Markus Brune, die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 21. März 2013, Brune/Kommission (F-94/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem seine Klage auf Aufhebung der ihm mit Schreiben des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vom 11. Februar 2011 mitgeteilten Entscheidung der Europäischen Kommission, ihn nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/26/05 aufzunehmen (im Folgenden: Entscheidung vom 11. Februar 2011), abgewiesen wurde.

  • EuG, 29.11.2016 - T-513/16

    Brune / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung - Öffentlicher Dienst -

    Mit Klageschrift, die am 23. September 2011 bei der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst einging, erhob der Kläger gemäß Art. 270 AEUV eine unter dem Aktenzeichen F-94/11 in das Register eingetragene Klage, die insbesondere auf die Aufhebung der zweiten Entscheidung über die Nichtaufnahme gerichtet war.

    Mit Urteil vom 21. März 2013, Brune/Kommission (F-94/11, EU:F:2013:41, im Folgenden: Urteil Brune II), wies das Gericht für den öffentlichen Dienst die Klage gegen die zweite Entscheidung über die Nichtaufnahme in vollem Umfang ab und verurteilte den Kläger zur Tragung der Kosten.

  • EuGöD, 12.04.2016 - F-98/15

    CP / Parlament

    Cependant, l'institution dont un acte a été annulé ne peut exciper des difficultés pratiques pour se soustraire à son obligation d'éliminer l'illégalité commise (voir, en ce sens, arrêts du 8 octobre 1992, Meskens/Parlement, T-84/91, EU:T:1992:103, point 78, et du 21 mars 2013, Brune/Commission, F-94/11, EU:F:2013:41, point 59).
  • EuGöD, 10.04.2014 - F-16/13

    Camacho-Fernandes / Kommission

    En ce qui concerne les conclusions dirigées contre la décision du 29 octobre 2012 rejetant la réclamation introduite par le requérant, il y a lieu de rappeler que, selon une jurisprudence constante, des conclusions en annulation formellement dirigées contre le rejet d'une réclamation ont pour effet de saisir le Tribunal de l'acte contre lequel la réclamation a été présentée, sauf dans l'hypothèse où la décision de rejet de la réclamation a une portée différente de celle de l'acte contre lequel cette réclamation a été formée, notamment lorsqu'elle modifie la décision initiale ou lorsqu'elle contient un réexamen de la situation du requérant en fonction d'éléments de droit et/ou de fait nouveaux qui, s'ils avaient été connus de l'autorité compétente ou étaient seulement survenus avant l'adoption de la décision initiale, auraient été pris en considération (arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 21 septembre 2011, Adjemian e.a./Commission, T-325/09 P, point 32, et la jurisprudence citée ; arrêt du Tribunal du 21 mars 2013, Brune/Commission, F-94/11, point 40, faisant l'objet d'un pourvoi pendant devant le Tribunal de l'Union européenne, affaire T-269/13 P).
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