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Rechtsprechung
   EuGH, 25.04.2002 - C-183/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4498
EuGH, 25.04.2002 - C-183/00 (https://dejure.org/2002,4498)
EuGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - C-183/00 (https://dejure.org/2002,4498)
EuGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - C-183/00 (https://dejure.org/2002,4498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Verhältnis zu den anderen Haftungsregelungen

  • Judicialis

    Richtlinie 85/374/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    González Sánchez

    "Rechtsangleichung - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Verhältnis zu den anderen Haftungsregelungen"

  • EU-Kommission PDF

    González Sánchez

    Artikel 234 EG
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage - Zuständigkeit des nationalen Gerichts - Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits - Anwendung der vom Gerichtshof ausgelegten ...

  • EU-Kommission

    González Sánchez

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 85/374/EWG
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage - Zuständigkeit des nationalen Gerichts - Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits - Anwendung der vom Gerichtshof ausgelegten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia e Instrucción n 5 Oviedo - Auslegung des Artikels 13 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ueber die Haftung für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3090 (Ls.)
  • EuZW 2002, 574
  • EWS 2002, 275
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà und Excelsior - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Begriff des …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-183/00
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (siehe u. a. Urteile vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 27, und vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 et C-260/99, Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2000 - C-318/98

    Fornasar u.a. - "Abfälle - Begriff der gefährlichen Abfälle - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 25.04.2002 - C-183/00
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits besteht (siehe u. a. Urteile vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 27, und vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 et C-260/99, Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605, Randnrn.
  • EuGH, 10.06.2021 - C-65/20

    Ein Artikel in einer gedruckten Zeitung, der einen unrichtigen Gesundheitstipp …

    Rn. 41 Ferner ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen klarzustellen, dass die in der Richtlinie 85/374 vorgesehene verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte zwar nicht auf eine Rechtssache wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende anwendbar ist, dass aber andere Regelungen der vertraglichen oder außervertraglichen Haftung anwendbar sein können, die wie die Haftung für verdeckte Mängel oder für Verschulden auf anderen Grundlagen beruhen (vgl. entsprechend Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez, C-183/00, EU:C:2002:255, Rn. 31).
  • BGH, 06.05.2013 - VI ZR 328/11

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Zulässigkeit der Weiterentwicklung des …

    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten bei der Regelung der Haftung für fehlerhafte Produkte zur Gänze von der Richtlinie 85/374/EWG selbst festgelegt und ist aus deren Wortlaut, Zweck und Systematik abzuleiten (vgl. EuGH, Urteile vom 25. April 2002 - C-183/00, EWS 2002, 275 Rn. 23 ff. - González Sánchez - inhaltsgleich mit den beiden weiteren Urteilen von diesem Tag C-52/00, EWS 2002, 277 und C-154/00, EWS 2002, 280 - vom 10. Januar 2006 - C-402/03, NJW 2006, 1409 Rn. 22 mwN - Skov und Bilka;… vom 4. Juni 2009 - C-285/08, EuZW 2009, 501 Rn. 20 - Moteurs Leroy Somer).

    Dagegen ist davon auszugehen, dass eine Regelung der Herstellerhaftung, die auf derselben Grundlage beruht wie die durch die Richtlinie 85/374/EWG eingeführte Regelung und nicht auf einen bestimmten Produktionssektor begrenzt ist, unter keine der Haftungsregelungen fällt, auf die Art. 13 Bezug nimmt (vgl. Urteil vom 25. April 2002 - C-183/00, EWS 2002, 275 Rn. 32 f. mwN - González Sánchez).

    Danach sei die Bezugnahme in Art. 13 der Richtlinie 85/374/EWG auf die Ansprüche, die ein Geschädigter aufgrund einer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Richtlinie bestehenden besonderen Haftungsregelung geltend machen könne, dahin zu verstehen, dass damit auf eine besondere Regelung abgestellt werde, die auf einen bestimmten Produktionssektor begrenzt sei (vgl. Urteil vom 25. April 2002 - C-183/00, EWS 2002, 275 Rn. 32 mwN - González Sánchez).

    Rn. 14 3. Umstritten ist auch, ob § 84 Abs. 2 AMG und § 84a AMG mit der Richtlinie 85/374/EWG, insbesondere mit der Beweislastregelung des Art. 4 der Richtlinie, vereinbar sind (siehe zu Art. 4: EuGH, Urteile vom 25. April 2002 - C-183/00, EWS 2002, 275 Rn. 31 - González Sánchez;… vom 4. Juni 2009 - C-285/08, EuZW 2009, 501 Rn. 19 - Moteurs Leroy Somer).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2014 - C-310/13

    Novo Nordisk Pharma - Verbraucherschutz - Haftung für fehlerhafte Produkte - …

    {FN:15} - Siehe insbesondere Urteil González Sánchez (C-183/00, EU:C:2002:255, Rn. 31).

    {FN:18}- Ähnlich die Urteile Kommission/Frankreich (…EU:C:2002:252, Rn. 22), Kommission/Griechenland (…EU:C:2002:254, Rn. 18) und González Sánchez (EU:C:2002:255, Rn. 31).

    {FN:19} - EU:C:2002:255.

    {FN:20} - Urteil González Sánchez (EU:C:2002:255, Rn. 12).

  • EuGH, 26.03.2026 - C-338/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Haftung für fehlerhafte …

    Rn. 24 Das vorlegende Gericht wirft erstens die Frage nach der Tragweite von Art. 13 der Richtlinie 85/374 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez (C-183/00, EU:C:2002:255), auf.

    Ist Art. 13 der Richtlinie 85/374 in seiner Auslegung, die sich aus dem Urteil vom 25. April 2002, Gonzalez Sanchez (C-183/00, EU:C:2002:255), ergibt, wonach ein Geschädigter Ansprüche auf der Grundlage anderer vertraglicher oder außervertraglicher Haftungsregelungen geltend machen kann, die auf anderen als den durch die Richtlinie eingeführten Grundlagen beruhen, dahin auszulegen, dass der durch ein fehlerhaftes Produkt Geschädigte vom Hersteller Ersatz seines Schadens auf der Grundlage der allgemeinen Verschuldenshaftung verlangen kann, indem er sich insbesondere darauf beruft, dass das Produkt weiter im Verkehr gehalten wurde, dass der Hersteller seiner Sorgfaltspflicht hinsichtlich der mit dem Produkt verbundenen Risiken nicht nachgekommen ist oder dass das Produkt ganz allgemein einen Sicherheitsmangel aufweist?.

    Rn. 31 In seinem Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez (C-183/00, EU:C:2002:255), hat der Gerichtshof klargestellt, dass Art. 13 nicht dahin ausgelegt werden kann, dass er den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, eine allgemeine Regelung der Haftung für fehlerhafte Produkte beizubehalten, die sich von der in der Richtlinie 85/374 vorgesehenen Regelung unterscheidet.

    Daraus folgt, dass eine nationale Regelung der Herstellerhaftung, die auf derselben Grundlage beruht wie die mit dieser Richtlinie eingeführte und nicht auf einen bestimmten Produktionssektor beschränkt ist, nicht aufrechterhalten werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez, C-183/00, EU:C:2002:255, Rn. 33).

    Diese Bestimmung schließt nämlich nicht aus, dass der Geschädigte den Ersatz dieses Schadens nach diesen anderen Haftungsregelungen verlangen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez, C-183/00, EU:C:2002:255, Rn. 31).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-402/03

    Skov und Bilka - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - …

    22 In den Urteilen vom 25. April 2002 in den Rechtssachen C-52/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-3827, Randnr. 16), C-154/00 (Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-3879, Randnr. 12) und C-183/00 (González Sánchez, Slg. 2002, I-3901, Randnr. 25) hat der Gerichtshof entschieden, dass der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten bei der Regelung der Haftung für fehlerhafte Produkte zur Gänze von der Richtlinie selbst festgelegt wird und aus deren Wortlaut, Zweck und Systematik abzuleiten ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06

    Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und …

    Vgl. hierzu Urteile vom 25. April 2002, Kommission/Frankreich (C-52/00, Slg. 2002, I-3827, Randnr. 24), Kommission/Griechenland (C-154/00, Slg. 2002, I-3879, Randnr. 20) und González Sánchez (C-183/00, Slg. 2002, I-3901, Randnrn.

    Vgl. ferner Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 20. September 2001 in den Rechtssachen Kommission/Frankreich und González Sánchez (C-52/00 und C-183/00, Slg. 2002, I-3879, Nr. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-503/13

    Boston Scientific Medizintechnik - Vorlage - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für …

    {FN:11} - Vgl. Urteil González Sánchez (C-183/00, EU:C:2002:255, Rn. 31).

    {FN:12} - Vgl. in diesem Sinne Urteil González Sánchez (EU:C:2002:255, Rn. 23).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-495/10

    Die Haftung einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung als Dienstleister fällt …

    Ferner hat sich der Gerichtshof, wie der Generalanwalt in den Nrn. 39 und 40 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, auch im Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez (C-183/00, Slg. 2002, I-3901), nicht zu dieser Frage geäußert.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-285/08

    Moteurs Leroy Somer - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG - …

    Rn. 29 Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass die Richtlinie 85/374, wie aus ihrem ersten Erwägungsgrund und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht (Urteile vom 25. April 2002, Kommission/Frankreich, C-52/00, Slg. 2002, I-3827, Randnr. 17, Kommission/Griechenland, C-154/00, Slg. 2002, I-3879, Randnr. 13, und González Sánchez, C-183/00, Slg. 2002, I-3901, Randnr. 26), nicht nur einen unterschiedlichen Verbraucherschutz vermeiden, sondern auch einen unverfälschten Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsbeteiligten gewährleisten und den freien Warenverkehr erleichtern soll.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-495/10

    Dutrueux et Caisse primaire d'assurance maladie du Jura - Harmonisierung der …

    {FN:17} - Urteil vom 25. April 2002, González Sánchez (C-183/00, Slg. 2002, I-3901).

    10 bis 20), und González Sánchez (C-183/00, Slg. 2002, I-3901, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2025 - C-338/24

    Haftung für Impfstoffe: Nach Ansicht von Generalanwältin Medina verstößt die …

  • OLG München, 13.05.2024 - 19 U 4308/23

    Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Vertragserfüllung …

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 7301/22

    Unwirksamer Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw - BMW Typ 330d …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-402/03

    Skov u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-358/08

    Aventis Pasteur - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Art. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-251/14

    Balázs - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 98/70/EG - …

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