Rechtsprechung
| KG, 25.04.1995 - 1 W 8186/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahren; Bestellung; Betreuer; Verfahrenspfleger; Anfechtung
Papierfundstellen
- FGPrax 1995, 155
- FamRZ 1996, 357
- Rpfleger 1995, 503
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers
- KG, 06.02.2004 - 1 W 33/04
Betreuungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers neben dem anwaltlichen …
Unabhängig davon, dass Maßnahmen des Landgerichts im Beschwerdeverfahren anders als Verfügungen des Gerichts erster Instanz nicht der Anfechtung nach § 19 FGG unterliegen (vgl. Senat, FamRZ 1996, 357 mit Anmerkung von Bienwald), ist die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers nach § 67 FGG für den Betroffenen unanfechtbar (…vgl. Senat, a. a. O.; BayObLG, FamRZ 1993, 1106). - OLG Brandenburg, 09.12.1999 - 10 WF 238/99
Zulässigkeit der Beschwerde bei Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein …
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind gemäß § 50 FGG kann, ebenso wie die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren gemäß § 67 FGG (vgl. dazu BayObLG, FamRZ 1995, 301 f; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440 [OLG Hamm 20.06.1996 - 15 W 143/96]; KG, FamRZ 1996, 357;… Keidel/Kuntze/Kayser FGG, 14. Aufl., § 67, Rz. 14; a.A. Zimmermann, FamRZ 1994, 286), nicht selbständig mit der Beschwerde angefochten werden (…Keidel/Kuntze/Engelhardt, a.a.O., § 50, Rz. 26 und Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., § 19, Rz. 5 a.E.; OLGR Celle 1999, 254 ff;… a.A. FamRefK/Maurer, § 50 FGG, Rz. 35; OLG Hamm, FamRZ 1999, 41 f [OLG Hamm 24.09.1998 - 2 UF 349/98]; OLG München, FamRZ 1999, 667 [OLG München 29.09.1998 - 12 WF 1122/98]; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1293).
- OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01
Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung; …
Der Senat hält in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Obergerichte daran fest, dass die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG als verfahrensfördernde Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1106 und NJW-RR 2000, 526; OLG Hamm, FGPrax 1996, 221; OLG Hamburg, FGPrax 1997, 28; OLG Köln, FGPrax 1995, 112; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 39; KG FGPrax 1995, 155; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 19.12.1997 (20 W 433/97) und vom 04.04.2000 (20 W 124/2000);… Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O. § 67 Rn. 14). - OLG Stuttgart, 04.05.2000 - 8 W 219/00
Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers
Zur näheren Begründung wird auf die nachfolgend genannten Entscheidungen Bezug genommen (vgl. BayObLGZ 1993, 157 = FamRZ 1993, 1106; BtPrax 1995, 27; KG FGPrax 1995, 155; OLG Köln FGPrax 195, 112; OLG Hamm FGPrax 1996, 221; OLG Hamburg FGPrax 1997, 28;… Keidel/Kayser, 14. Aufl. 1999, Rn. 14 zu § 67 FGG (aA:13. Aufl); vgl. auch Bauer in Heidelberger Komm. zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, § 67 FGG, Rz. 32 ff., mit Nachw. zur insbes. - BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99
Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren
Gleichermaßen kann die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers im Verfahren bzw. Beschwerdeverfahren auf Bestellung eines Betreuers als eine den Fortgang des Verfahrens fordernde Zwischenentscheidung von den Beteiligten grundsätzlich nicht angefochten werden (vgl. BayObLGZ 1993, 157; BayObLG, BtPrax 1998, 148 ; OLG Hamm, JMBlNRW 1996, 198; KG, FamRZ 1996, 357 ; OLG Köln, FGPrax 1995, 112 ). - KG, 16.12.1999 - 19 WF 8877/99
Gesonderte Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind; …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FGG § 50a
Anhörung der Eltern im Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren zur Entziehung der elterlichen Sorge; Erneute Anhörung der sorgeberechtigten Eltern durch das Beschwerdegericht bei Änderung des Verfahrensgegenstands seit Anhörung durch das Vormundschaftsgericht; Erstreckung des Verfahrens auf ein weiteres Kind; ...
Verfahrensgang
- AG Deggendorf - X 104/94
- LG Deggendorf, 07.03.1995 - T 4/95
- BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
Papierfundstellen
- FGPrax 1995, 155
- FamRZ 1996, 421 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80
Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung; …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
a) Gemäß § 50a Abs. 1 S. 3 FGG sind in den Fällen der §§ 1666 und 1666a BGB die sorgeberechtigten Eltern der von der Maßnahme (hier der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) betroffenen Kinder stets persönlich, d.h. mündlich (BayObLGZ 1980, 215/218), anzuhören, um mit ihnen zu klären, wie die Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden kann.Die getroffenen Maßnahmen waren nicht besonders eilbedürftig (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/217).
Denn die Anhörung gemäß § 50a Abs. 1 S. 3 FGG soll, neben der Sachaufklärung (§ 12 FGG ) hinsichtlich der Voraussetzungen für einen Eingriff in das Elternrecht, auch der Erörterung mit den Eltern dienen, wie eventuell eine Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden kann (vgl. BayObLGZ 1980, 215/219).
und 29.12.1994 eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung durch das Landgericht darstellen konnten (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/220 und Senatsbeschluß vom 7.12.1993 1Z BR 99/93, 114/93), und ob sich das Landgericht nicht wenigstens in den Gründen seines Beschlusses damit hätte auseinandersetzen müssen, warum es eine erneute Anhörung nicht für erforderlich gehalten hat (§ 25 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 524/528).
- BayObLG, 08.07.1994 - BReg. 1 Z BR 9/94
Rechtmäßigkeit der Gestattung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Eltern zum …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
Diese Anhörungspflicht besteht grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1984, 933/934 und 1995, 500/501).Denn im Rechtsbeschwerdeverfahren kann die unterbliebene Anhörung nicht nachgeholt werden, so daß eine Zurückverweisung an das Landgericht erforderlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 500/501).
- BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92
Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit; …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
Ein solches Vorgehen des Beschwerdegerichts setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß das Vormundschaftsgericht alle Beteiligten angehört und darüber ausführliche Niederschriften gefertigt hat, daß die Anhörungen nur kurze Zeit zurückliegen, daß das Landgericht die Angaben in gleicher Weise würdigt wie das Vormundschaftsgericht und sei ne Entscheidung nicht auf den persönlichen Eindruck von den Beteiligten stützt, sowie daß neue Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte, die eine erneute Anhörung erforderlich machen werden, nicht vorliegen (BayObLGZ 1993, 21/27 und BayObLG …
- BayObLG, 17.04.1989 - BReg. 1a Z 8/89
Personensorge ; Vermögen ; Mündel; Entlassung; Vormund; Anhörungsvorschriften; …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
c) Die Beschwerdeentscheidung beruht auf diesem Verfahrensfehler (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1340/1342). - BayObLG, 07.12.1993 - 1Z BR 99/93
Anhörung; Eltern; Gericht; Ergebnis; Rechtsbeschwerdegericht; Überprüfbarkeit; …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
und 29.12.1994 eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung durch das Landgericht darstellen konnten (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/220 und Senatsbeschluß vom 7.12.1993 1Z BR 99/93, 114/93), und ob sich das Landgericht nicht wenigstens in den Gründen seines Beschlusses damit hätte auseinandersetzen müssen, warum es eine erneute Anhörung nicht für erforderlich gehalten hat (§ 25 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 524/528). - BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 3 Z 156/86
Persönliche Anhörung; Beschwerdegericht; Richter; Persönlicher Eindruck; …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
und 29.12.1994 eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung durch das Landgericht darstellen konnten (vgl. dazu BayObLGZ 1980, 215/220 und Senatsbeschluß vom 7.12.1993 1Z BR 99/93, 114/93), und ob sich das Landgericht nicht wenigstens in den Gründen seines Beschlusses damit hätte auseinandersetzen müssen, warum es eine erneute Anhörung nicht für erforderlich gehalten hat (§ 25 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 524/528). - BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 13/84
Anhörung; Persönliche; Eltern; Sorgeberechtigter; Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 17.05.1995 - 1Z BR 40/95
Diese Anhörungspflicht besteht grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (BayObLG FamRZ 1984, 933/934 und 1995, 500/501).
- BayObLG, 09.05.1996 - 1Z BR 203/95
Entziehung der gesamten elterlichen Sorge durch Entziehung sämtlicher Teilrechte
Die Anhörungspflicht besteht grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (…BayObLG aaO. und FamRZ 1984, 933, 934), insbesondere auch, soweit die Erörterung der Möglichkeiten zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung (§ 50a Abs. 1 S. 3 FGG ) betroffen ist (BayObLG FGPrax 1995, 155 ).bb) Hat das Vormundschaftsgericht die Beteiligten angehört, so kann das Beschwerdegericht ausnahmsweise von einer erneuten Anhörung absehen, wenn die erstinstanzlichen Anhörungen - erst kurze Zeit zurückliegen und ihr Ergebnis in den Akten niedergelegt ist, neue Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte, die eine erneute Anhörung erforderlich machen würden, nicht vorliegen und das Beschwerdegericht weder die Angaben der Beteiligten anders würdigt als das Vormundschaftsgericht noch seine Entscheidung auf den persönlichen Eindruck von den Beteiligten stützt (BayObLGZ 1993, 21, 27 und BayObLG FGPrax 1995, 155 ).
- BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren …
Jedoch kann das Beschwerdegericht ausnahmsweise von einer erneuten Anhörung absehen, wenn die erstinstanzlichen Anhörungen erst kurze Zeit zurückliegen und ihre Ergebnisse in den Akten niedergelegt sind, das Beschwerdegericht die Angaben der Beteiligten in gleicher Weise würdigt wie das Vormundschaftsgericht, seine Entscheidung nicht auf den persönlichen Eindruck von den Beteiligten stützt sowie neue Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte, die eine erneute Anhörung erforderlich machen würden, nicht vorliegen (BayObLGZ 1993, 21, 27 und BayObLG FGPrax 1995, 155 ).
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