Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GBO § 1; ; GBO § 13 Abs. 2; ; GBO § 13 Abs. 3; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 932 Abs. 3
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 1, 13 Abs. 2 und 3; ZPO §§ 929 Abs. 2, 932 Abs. 3
Arrestvollziehung durch Eintragung einer Sicherungshypothek - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundbuchamt - Empfangszuständigkeit - Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Sachliche Zuständigkeit - Vollstreckungsverfahren - Arrestvollziehung - Frist - Eintragung einer Sicherungshypothek
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GBO §§ 1, 13 Abs. 2 und 3; ZPO §§ 929 Abs. 2, 932 Abs. 3
Arestvollziehung, Frist zur - gewahrt durch Eingang des Eintragungsantrags; Sicherungshypothek, Vollziehungsfrist durch Antragseingang für - ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Vollziehungsfrist bei Arresthypothek
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sicherungshypothek: Wann ist die einmonatige Arrestvollziehungsfrist gewahrt? (IBR 2002, 338)
Papierfundstellen
- BGHZ 146, 361
- NJW 2001, 1134
- NJW-RR 2001, 950 (Ls.)
- ZIP 2001, 763
- MDR 2001, 714
- FGPrax 2001, 93
- ZMR 2001, 359
- VersR 2002, 462
- WM 2001, 534
- Rpfleger 2001, 294
- JR 2002, 156
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Wie bei jeder anderen Frist, die nicht nach Stunden oder Minuten bemessen ist, ist die Vollziehungsfrist daher gewahrt, wenn der Antrag bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist (vgl. nur BVerfGE 69, 381, 385 f m.w.N.) bei dem Vollstreckungsorgan eingegangen ist. - BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94
Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Nach beinahe einhelliger, vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (InVo 1996, 17), Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Monatsfrist zur Vollziehung des Arrestes (§ 929 Abs. 2 ZPO) nur gewahrt, wenn der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek (§ 932 Abs. 3 ZPO) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 GBO vor Fristablauf bei dem zuständigen Grundbuchamt eingegangen, also in den Besitz einer zur Entgegennahme zuständigen Person gelangt ist; der Zeitpunkt des Antragseingangs bei dem Amtsgericht, zu dem das Grundbuch gehört, soll unbeachtlich sein (…OLG Düsseldorf, aaO; KG, Rpfleger 1991, 126; LG Lübeck, Rpfleger 1995, 66;… MünchKomm-ZPO/Heinze, § 932 Rdn. 7;… Musielak/Huber, ZPO, 2. Aufl., § 929 Rdn. 6;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 22. Auf., § 932 Rdn. 3;… Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., § 932 Rdn. 5;… Demharter, GBO, 23. Aufl., § 13 Rdn. 23 und Anh. zu § 26, Rdn. 43;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 5. Aufl., Rdn. 2229;… a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 932 Rdn. 7; Gleußner, Rpfleger 1995, 294 f; dieselbe, Die Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung in ihren zeitlichen Grenzen, S. 177 ff). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Mindestinhalt der Eintragungsbewilligung für den Rangvorbehalt des verzinslichen …
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Dies trägt die Vorlage; das Grundbuchrecht betreffende Vorschriften im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 1 GBO sind nämlich alle sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die das Grundbuchamt angewendet oder zu Unrecht nicht angewendet hat, sofern sie - wie hier - auf bundesgesetzlicher Regelung beruhen (Senat, BGHZ 129, 1, 3).
- BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58
Zwangshypothek und Zwischenverfügung
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Daß sich dadurch gegebenenfalls - wie hier - die Wirkungen des Eintragungsantrags nach den unterschiedlichen Zeitpunkten seines Eingangs bei dem Amtsgericht und seiner Vorlage bei dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts richten, ist als Folge der Doppelfunktion des Grundbuchamts als Vollstreckungsorgan und Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Senat, BGHZ 27, 310, 313 f) hinzunehmen, zumal nennenswerte praktische Schwierigkeiten sich bei der Antragsbearbeitung nicht ergeben. - OLG Düsseldorf, 11.12.1996 - 3 Wx 512/96
Begriff der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Wahrung der …
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 1993 (Rpfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) und 11. Dezember 1996 (NJW-RR 1997, 781) gehindert. - OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 3 Wx 138/93
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 1993 (Rpfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) und 11. Dezember 1996 (NJW-RR 1997, 781) gehindert. - KG, 11.09.1990 - 1 W 4084/90
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Nach beinahe einhelliger, vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (InVo 1996, 17), Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Monatsfrist zur Vollziehung des Arrestes (§ 929 Abs. 2 ZPO) nur gewahrt, wenn der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek (§ 932 Abs. 3 ZPO) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 GBO vor Fristablauf bei dem zuständigen Grundbuchamt eingegangen, also in den Besitz einer zur Entgegennahme zuständigen Person gelangt ist; der Zeitpunkt des Antragseingangs bei dem Amtsgericht, zu dem das Grundbuch gehört, soll unbeachtlich sein (…OLG Düsseldorf, aaO; KG, Rpfleger 1991, 126; LG Lübeck, Rpfleger 1995, 66;… MünchKomm-ZPO/Heinze, § 932 Rdn. 7;… Musielak/Huber, ZPO, 2. Aufl., § 929 Rdn. 6;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 22. Auf., § 932 Rdn. 3;… Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., § 932 Rdn. 5;… Demharter, GBO, 23. Aufl., § 13 Rdn. 23 und Anh. zu § 26, Rdn. 43;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 5. Aufl., Rdn. 2229;… a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 932 Rdn. 7; Gleußner, Rpfleger 1995, 294 f; dieselbe, Die Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung in ihren zeitlichen Grenzen, S. 177 ff). - LG Lübeck, 01.06.1994 - 7 T 239/94
Sonstige Wirkung des GB-Eintragungsantrags
Auszug aus BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Nach beinahe einhelliger, vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (InVo 1996, 17), Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Monatsfrist zur Vollziehung des Arrestes (§ 929 Abs. 2 ZPO) nur gewahrt, wenn der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek (§ 932 Abs. 3 ZPO) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 GBO vor Fristablauf bei dem zuständigen Grundbuchamt eingegangen, also in den Besitz einer zur Entgegennahme zuständigen Person gelangt ist; der Zeitpunkt des Antragseingangs bei dem Amtsgericht, zu dem das Grundbuch gehört, soll unbeachtlich sein (…OLG Düsseldorf, aaO; KG, Rpfleger 1991, 126; LG Lübeck, Rpfleger 1995, 66;… MünchKomm-ZPO/Heinze, § 932 Rdn. 7;… Musielak/Huber, ZPO, 2. Aufl., § 929 Rdn. 6;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 22. Auf., § 932 Rdn. 3;… Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., § 932 Rdn. 5;… Demharter, GBO, 23. Aufl., § 13 Rdn. 23 und Anh. zu § 26, Rdn. 43;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 5. Aufl., Rdn. 2229;… a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 932 Rdn. 7; Gleußner, Rpfleger 1995, 294 f; dieselbe, Die Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung in ihren zeitlichen Grenzen, S. 177 ff).
- OLG Celle, 19.03.2018 - 18 W 20/18
Frist für die Vollziehung des Vermögensarrestes durch das Finanzamt für Fahndung …
Rn. 16 (1) Richtig ist, dass die Monatsfrist zur Vollziehung eines Arrestes (§ 929 Abs. 2 ZPO) nur gewahrt ist, wenn der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek (§ 932 Abs. 3, § 867 Abs. 1 ZPO) gemäß § 13 Abs. 2 S. 2 und 3, Abs. 3 GBO vor Fristablauf bei dem zuständigen Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan eingegangen ist (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, juris Rn. 8 ff.). - OLG Köln, 28.09.2012 - 19 U 129/12
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer …
Rn. 9 Die einstweilige Verfügung, die auf Eintragung einer Hypothek bzw. einer sie sichernden Vormerkung gerichtet ist, wird durch Eintragung ins Grundbuch vollzogen, §§ 936, 932 ZPO (BGH, Beschluss vom 01.02.2001 - V ZB 49/00 (Hamburg), NJW 2001, 1134, 1135; vgl. auch Dötsch, MDR 2010, 1093 ff.).Zur Wahrung der Vollziehungsfrist gemäß §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO genügt der rechtzeitige Eingang beim Grundbuchamt, § 932 Abs. 3 ZPO (…Fischer in: Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, 4. Auflage 2012, § 932, Rn. 2; BGH, a.a.O., NJW 2001, 1134, 1135).
- OLG München, 21.03.2017 - 34 Wx 22/17
Erteilung einer Zwischenverfügung und Auflassungsvormerkung
Hat das Grundbuchamt jedoch - in der Regel aus Gründen der Kostenersparnis für den Antragsteller - statt der sofortigen Zurückweisung des Antrags mit Gewährung rechtlichen Gehörs eine Frist zur Behebung des Hindernisses gesetzt und wird das Hindernis binnen der Frist beseitigt, so wirkt dies nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung zurück; vielmehr gilt der Antrag als erst mit der Beseitigung des Hindernisses als neu gestellt (vgl. BGH NJW 2001, 1134;… Wilke in Bauer/von Oefele § 17 Rn. 10;… Demharter § 18 Rn. 8;… Schöner/Stöber Rn. 118;… Meikel § 18 Rn. 49).
- OLG Celle, 05.10.2017 - 18 W 54/17
Wahrung der Vollziehungsfrist hinsichtlich eines dinglichen Arrestes durch …
Rn. 18 Für die Fristwahrung reicht es in Bezug auf Anträge nach § 929 Abs. 2 ZPO aus, wenn der Eintragungsantrag am letzten Fristtag per Telefax beim dem Amtsgericht eingeht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2001 - V ZB 49/00 -, juris, Rn. 9;… Thüringer OLG, a.a.O., Rn. 6).Dass sich hierdurch die Wirkungen des Eintragungsantrags nach den unterschiedlichen Zeitpunkten seines Eingangs bei dem Amtsgericht und seiner Vorlage beim dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts richten, ist als Folge der Doppelfunktion des Grundbuchamts als Vollstreckungsorgan und Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2001 - V ZB 49/00 -, juris, Rn. 10).
- OLG Jena, 06.03.2013 - 9 W 94/13
Einhaltung der Vollziehungsfrist im Rahmen der Eintragung einer …
Für die Fristwahrung reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, aus, wenn der Eintragungsantrag am letzten Fristtag per Telefax bei dem Amtsgericht eingeht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört (BGH NJW 2001, 1134 f.).Hiervon geht, ohne die Frage ausdrücklich zu behandeln, ersichtlich auch der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung vom 01.02.2001 (NJW 2001, 1134 f.) aus.
- OLG Köln, 20.12.2021 - 2 Wx 314/21
Vollzug eines notariell beurkundeten Vermächtniserfüllungsvertrages Erinnerung …
Offenbleiben kann daher, ob im Zusammenhang mit der in Nr. 14110 Anl. 1 GNotKG geregelten Frist die Organisation des Posteingangs - wie die Beschwerde geltend macht - sich zu Lasten des Antragstellers auswirken darf, was der Fall wäre, wenn im Rahmen dieser Gebührenvorschrift § 13 Abs. 2 und 3 GBO, welche die funktionelle Empfangszuständigkeit des Grundbuchamtes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit regeln (vgl. BGHZ 146, 361 ff.), Anwendung fänden. - OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Grundbuchsache: Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung …
Ist der Antrag unvollständig oder mangelhaft, muss wie folgt unterschieden werden: Handelt es sich um grundbuchrechtliche Mängel, die mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO beanstandet werden können, wahrt der Antragseingang den Rang; vollstreckungsrechtliche Mängel, wie sie auch hier in Rede stehen, führen dagegen dazu, dass der Eintragungsantrag keine rangwahrende Wirkung nach § 17 GBO hat, sondern zurückgewiesen werden muss, wenn der Mangel nicht innerhalb der Vollziehungsfrist beseitigt wird (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361; OLG München, FGPrax 2016, 11;… Vollkommer, in: Zöller, a.a.O., § 932 Rn. 8;… Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 932 Rn. 7; zur verfassungsmäßigen Unbedenklichkeit der Regelung BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 1257/93, InVo 1996, 17). - OLG München, 30.09.2015 - 34 Wx 280/15
Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken
In diesem Fall hat die Unvollständigkeit des Eintragungsantrags wegen fehlender Angaben zur Forderungsaufteilung - anders als ein Eintragungsmangel grundbuchrechtlicher Art - die Zurückweisung des Antrags zur Folge, wenn die Ergänzung nicht innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO nachgeholt wird (BGHZ 146, 361/365;… Hk-ZPO/Kemper 6. Aufl. § 932 Rn. 8 f.;… MüKo/Drescher ZPO 4. Aufl. § 932 Rn. 4;… Zöller/Vollkommer § 932 Rn. 8.;… Zöller/Stöber § 867 Rn. 15;… Grunsky in Stein/Jonas § 932 Rn. 6 f.;… Thümmel in Wieczorek/Schütze § 932 Rn. 7;… Vorwerk/Wolf in BeckOK ZPO 17. Edition Stand 1.6.2015 § 932 Rn. 7;… Meikel/Böttcher § 18 Rn. 62). - OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 426/14
Grundbuchsache: Anforderungen an die Wahrung der Vollziehungsfrist für eine …
Das Grundbuchamt prüft dies als Vollstreckungsvoraussetzung (vgl. BGHZ 146, 361). - OLG Saarbrücken, 06.08.2025 - 5 W 55/25
Zwangsvollstreckung durch Rechtsanwaltssozietät und Anforderungen an die …
Ist der angebrachte Antrag zur Vollstreckung nicht tauglich, hat das Grundbuchamt ihn - ggf. nach vorherigem Hinweis - zurückzuweisen; der Erlass einer rangwahrenden Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) scheidet in diesen Fällen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 49/00, BGHZ 146, 361, 365; OLG München, NJW 2017, 2420, 2421;… Demharter, GBO 33. Aufl., § 18 Rn. 9). - LG Bonn, 04.11.2003 - 4 T 47/03
Immunitätsverzicht
- OLG Dresden, 13.08.2025 - 17 W 414/25
Zwangssicherungshypothek
- OLG Frankfurt, 06.05.2025 - 20 W 36/25
Vorlage des Grundschuldbriefs im Fall der beantragten Löschung im Grundbuch
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Rechtsprechung
| BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
GBV § 15 Abs. 1 lit. a
- grundeigentum-verlag.de
GBV § 15 Abs. 1 Buchst. a
Wohnungseigentümer als Gläubiger einer Zwangshypothek - rechtsportal.de
GBV § 15 Abs. 1 lit. a
Eintragung einer Zwangshypothek bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft - ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Wohnungseigentümer als Gläubiger einer Zwangshypothek
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Zwangshypothek; Konkrete Bezeichnung; Persönliche Daten
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2000 - 13 T 10182/00
- BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
Papierfundstellen
- NZM 2001, 775
- FGPrax 2001, 93
- ZMR 2001, 642
- Rpfleger 2001, 403
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 15.10.1984 - BReg. 2 Z 55/84
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für eine Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
Eintragungsanträge, die wie hier dieser Verfahrensvorschrift widersprechen, sind zurückzuweisen (BayObLGZ 1984, 239/242). - OLG Köln, 16.05.1994 - 2 Wx 15/94
Wohnungseigentümergemeinschaft als Berechtigte
Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
b) Das OLG Köln (Rpfleger 1994, 496 ff.) vertritt die Auffassung, daß bei der Eintragung einer Zwangshypothek dem § 15 Abs. 1 Buchst. a GBV Genüge getan werde, wenn neben dem Namen und dem Wohnort des jeweiligen Titelgläubigers die für ihn maßgebliche Grundbuchblattnummer seines Wohnungseigentums in das Grundbuch eingetragen werde. - BayObLG, 08.12.1981 - BReg. 2 Z 35/81
Bezeichnung des Berechtigten im Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
Dies wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn eine Angabe (z.B. des Namens des Berechtigten) unmöglich oder ihre Beschaffung nur mit ungewöhnlichen, nicht zumutbaren Schwierigkeiten verbunden ist (BayObLGZ 1981, 391/394).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Vielmehr bedurfte es nach § 15 Abs. 1 GBV der Eintragung aller Gläubiger unter Angabe von Namen, Vornamen, Wohnort und Beruf (OLG Köln WE 1995, 22 f.; BayObLG ZWE 2001, 375). - BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer …
Soweit die Eintragung einer Zwangshypothek nach Titelumschreibung auf die Wohnungseigentümer erfolgen soll, ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Aufnahme zumindest der Namen aller Wohnungseigentümer in den Eintragungsvermerk Wirksamkeitsvoraussetzung gemäß § 1115 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1984, 239, 241 ff; noch weitergehend für die Erfordernisse des § 15 GBVfg: BayObLG, ZWE 2001, 375; OLG Köln, Rpfleger 1994, 496, 497). - OLG Frankfurt, 07.01.2004 - 20 W 438/03
Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Wohnungseigentum: …
- KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13
Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund …
Als Berechtigte eines dinglichen Rechts konnten nur die Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 lit. a) GBV eingetragen werden (BayObLG, FGPrax 2001, 93; NJW-RR 2002, 445, 446). - BayObLG, 04.02.2004 - 2Z BR 257/03
Bezeichnung der Gläubiger einer Zwangshypothek - Voraussetzungen für die …
a) Auch bei größeren Wohnungseigentümergemeinschaften wie hier sind als Gläubiger einer Zwangshypothek sämtliche Wohnungseigentümer mit Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum oder statt letzterem Beruf und Wohnort als Berechtigte zu bezeichnen (§ 15 Abs. 1 Buchst.a GBV; BayObLG NZM 2001, 775). - KG, 11.10.2013 - 1 W 196/13
Verfügungsverbot nur durch Berechtigte zu löschen!
Als Berechtigte eines dinglichen Rechts konnten nur die Wohnungseigentümer nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 lit. a) GBV eingetragen werden (BayObLG, FGPrax 2001, 93; NJW-RR 2002, 445, 446).
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