Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2273 Abs. 1 § 2300
Eröffnung des Erbvertrages nach denn Erstversterbenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der vollumfänglichen Eröffnung eines Erbvertrages unter Eheleuten; Gemeinschaftliche Verfügung in der Mehrheitsform ; Abtrennbarkeit einer Einzelanordnung; Verkündung der Verfügung des überlebenden Ehegatten ; Geheimhaltungsinteresse
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Erbvertrag - Eröffnung nach dem Erstversterbenden
Verfahrensgang
- AG Trier - 25 IV 307/02
- LG Trier, 10.05.2002 - 4 T 10/02
- OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1662
- FGPrax 2002, 260
- FamRZ 2004, 315
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83
Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
Dieser Umstand steht aber einer Eröffnung nicht entgegen, weil nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich letztwillige Verfügungen ohne Rücksicht auf ihre Wirksamkeit zu eröffnen sind; denn das Eröffnungsverfahren ist weder dazu bestimmt noch dafür geeignet, über die Wirksamkeit letztwilliger Verfügung zu befinden (vgl. RGZ 150, 315, 318ff; BGH JR 1984, 500 = NJW 1984, 2098, 2099; BayObLG Rpfl 1982, 424, 425 und …Könnten danach die Rechtspositionen von gesetzlichen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten betroffen sein, hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass eine sachliche Prüfung des Fortbestehens von Verfügungen durch das Eröffnungsgericht nicht stattfindet (vgl. BGH JR 1984, 500, 501 = NJW 1984, 2098, 2099; Staudinger/Kanzleiter aaO § 2273 Rdnr. 6).
In diesem Zusammenhang weist das Landgericht mit Recht darauf hin, dass die Vertragsparteien es ohne weiteres in der Hand gehabt hätten, voneinander klar abgrenzbare Verfügungen in den Erbvertrag aufzunehmen (vgl. BGH JR 1984, 500, 501 = NJW 1984, 2098, 2099;… Staudinger/Kanzleiter aaO § 2273 Rdnr. 6; Cypionka DNotZ 1988, 722, 724).
- BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77
Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
Im Ausgangspunkt hat das Landgericht zu Recht für die Eröffnung des Erbvertrags gemäß §§ 2300, 2273 BGB auf die Vorschriften über die Eröffnung gemeinschaftlicher Testamente abgestellt (vgl. BGH NJW 1978, 633;… BayObLG aaO).Teilweise wird allerdings unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 633) im Einzelfall danach abgegrenzt, ob die vom Erstverstorbenen für den Fall seines Überlebens getroffene Verfügung eindeutig gegenstandslos geworden ist (…vgl. Soegel/Wolf aaO § 2273 Rdnr. 61 f).
Der Erbvertrag enthält nicht etwa Anordnungen über Vermächtnisse (so BGH NJW 1978, 633;… vgl. auch MünchKomm/Musielak aaO § 2273 Rdnr. 3); eingesetzt werden vielmehr etwaige gemeinsame Kinder bzw. die Tochter des Erblassers aus erster Ehe.
- OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
Denn der überlebende Ehegatte hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Verfügungen grundsätzlich nicht vor seinem Tod bekannt werden (vgl. etwa BayObLG Rpfl 1982, 424, 425;… Palandt/Edenhofer aaO § 2273 Rdnr. 1).Untrennbarkeit der Verfügungen ist dagegen regelmäßig anzunehmen, wenn sie sprachlich zusammengefasst sind, also wenn die Ehegatten in der Mehrheitsform gemeinschaftlich verfügen oder ausdrücklich auf Verfügungen des anderen Teils Bezug genommen wird (vgl. auch mit Beispielen BayObLG Rpfl 1982, 424, 425;… Palandt aaO § 2273 Rdnr. 2; Staudinger/Kanzleiter (1998) § 2273 Rdnrn. 7 f.;… MünchKomm/Musielak, BGB 3. Aufl. § 2273 Rdnr. 2;… Soergel/Wolf, BGB 12. Aufl. § 2273 Rdnr. 3).
Dieser Umstand steht aber einer Eröffnung nicht entgegen, weil nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich letztwillige Verfügungen ohne Rücksicht auf ihre Wirksamkeit zu eröffnen sind; denn das Eröffnungsverfahren ist weder dazu bestimmt noch dafür geeignet, über die Wirksamkeit letztwilliger Verfügung zu befinden (vgl. RGZ 150, 315, 318ff; BGH JR 1984, 500 = NJW 1984, 2098, 2099; BayObLG Rpfl 1982, 424, 425 und …
- BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89
Eröffnung eines Erbvertrags
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
Die Ankündigung der Rechtspflegerin des Nachlassgerichts, den Erbvertrag entgegen der Anregung (vgl. dazu KG Recht 1930 Nr. 434) der Ehefrau des Erblassers vollinhaltlich zu eröffnen, stellt eine beschwerdefähige Verfügung dar, über die nach Nichtabhilfe gemäß §§ 19 FGG, 11 Abs. 1 RpflG das Landgericht als Beschwerdegericht zu entscheiden hat (…vgl. KG aaO und Rpfl 1979, 137; OLG Hamm FamRZ 1974, 387, 388; BayObLG NJW-RR 1990, 135, 136; LG Aachen MittRhNot 1997, 405;… Palandt/Edenhofer, BGB 61. Aufl. § 2273 Rdnr. 5).Da nicht bekannt war, wer zuerst sterben wird, hat jeder von ihnen mit der Möglichkeit gerechnet, der Überlebende zu sein, und für diesen Fall verfügt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 135, 136; LG Aachen MittRhNotK 1997, 405, 406; LG Bonn MittRhNotK 2000, 439;… Staudinger/Kanzleiter aaO § 2273 Rdnr. 7).
- BVerfG, 02.02.1994 - 1 BvR 1245/89
Verfassungsmäßigkeit des § 2273 Abs. 1 BGB
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
Schließlich bestehen auch mit Blick auf das Interesse des überlebenden Ehegatten an einer Geheimhaltung seiner letztwilligen Verfügungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Eröffnung des Erbvertrags auch hinsichtlich der sprachlich zusammengefassten Verfügung der Ehefrau des Erblassers; denn es gibt keinen Zwang, die eigene letztwillige Verfügung mit der eines anderen so zu verbinden, dass eine Absonderung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 2535 = FamRZ 1994, 557). - OLG Köln, 29.06.1987 - 2 Wx 21/87
Anforderungen an das Vorliegen von sonderungsfähigen Teilen i. S. d. § 2273 Abs. …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
1a Z 16/89">NJW-RR 1990, 135; OLG Köln DNotZ 1988, 721, 722 mit Anmerkung von Cypionka; Palandt/Edenhofer aaO § 2273 Rdnr. 2; Staudinger/Kanzleiter aaO § 2273 Rdnr. 6; MünchKomm/Musielak aaO § 2273 Rdnr. 3). - RG, 05.03.1936 - IV B 4/36
Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02
Dieser Umstand steht aber einer Eröffnung nicht entgegen, weil nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich letztwillige Verfügungen ohne Rücksicht auf ihre Wirksamkeit zu eröffnen sind; denn das Eröffnungsverfahren ist weder dazu bestimmt noch dafür geeignet, über die Wirksamkeit letztwilliger Verfügung zu befinden (vgl. RGZ 150, 315, 318ff; BGH JR 1984, 500 = NJW 1984, 2098, 2099; BayObLG Rpfl 1982, 424, 425 und …
- OLG Hamm, 07.03.2012 - 15 W 104/11
Zulässigkeit der Beschwerde des überlebenden Ehegatten gegen die vollständige …
Untrennbarkeit der Verfügungen ist dagegen regelmäßig anzunehmen, wenn sie sprachlich zusammengefasst sind, also wenn die Ehegatten in der Mehrheitsform gemeinschaftlich verfügen oder ausdrücklich auf Verfügungen des anderen Teils Bezug genommen wird (…BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 260 = NJW-RR 2002, 1662; jeweils zu den früher im BGB enthaltenen Verfahrensvorschriften, vgl. §§ 2262, 2273 BGB). - OLG Zweibrücken, 26.09.2002 - 3 W 178/02
Pflegschaft: Richtervorbehalt bei Abwesenheitspflegschaft für einen ausländischen …
Die Beschwerdeberechtigung des Antragstellers ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 25. Juli 2002 - 3 W 141/02), im Übrigen aber auch aus § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juni 1983 - 3 W 55/83). - OLG Zweibrücken, 16.05.2024 - 8 W 13/24
Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testamentes
Nach der einheitlichen Rechtsprechung ist eine Trennbarkeit von Verfügungen nicht gegeben, wenn diese sprachlich in Mehrheitsform ("Wir-Form") abgefasst sind oder von den Ehegatten die Verfügungen mit "der Überlebende von uns" oder "der Längstlebende von uns" eingeleitet worden sind (…vgl. OLG München, a.a.O., S. 576;… OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.07.2002, Az.: 3 W 141/02; NJW-RR 2002, 1662;… Muscheler, a.a.O.; Rdnr 3;… Gierl, a.a.O. Rdnr. 2;… Zimmermann in Sternal, FamFG, 21. Auflage, § 349 Rdnr 9, je m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschwerdebefugnis des Generalbevollmächtigten
- rechtsportal.de
FGG § 20 Abs. 1 § 69 g Abs. 1; BGB § 1896
Beschwerdebefugnis des Generalbevollmächtigten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerderecht für Bevollmächtigte
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerdebefugnis des Generalbevollmächtigten bei Anordnung einer Betreuung
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz - 1 XVII 276/01
- AG Landau/Pfalz - I XVII 276/01
- LG Landau/Pfalz, 03.07.2002 - 3 T 163/02
- OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 260
- FamRZ 2003, 703
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
Hier ist der Beteiligten zu 1) am 2. Januar 1998 eine Generalvollmacht erteilt worden, die sich ausdrücklich auf alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten bezieht (vgl. zur Zulässigkeit einer Vollmacht auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten Senat FGPrax 2002, 179, 180. Irgendwelche Bedenken gegen die Wirksamkeit bezüglich der hier in Rede stehenden Vertretungstätigkeiten bestehen nicht. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass der zum Betreuer bestellte Beteiligte zu 2) die Vollmacht mittlerweile widerrufen hätte.Für das weitere Verfahren wird mit Blick auf § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsorglich darauf hingewiesen, dass die der Beteiligten zu 1) erteilte Vollmacht nicht den in §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB vorausgesetzten Anforderungen gerecht wird und damit jedenfalls nicht zur Einwilligung in die dort aufgeführten Maßnahmen berechtigt (vgl. Senat FGPrax 2002, 179, 180; BayObLGR 2002, 167 f).
- BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95
Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
Bei dieser Sachlage wird in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (…vgl. dazu Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 167 Rdnr. 4) unmittelbar eingegriffen, solange die Vollmacht - wovon hier auszugehen ist - nicht wirksam widerrufen wurde (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; offengelassen FamRZ 1996, 968, 969). - BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 118/91
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
Bei dieser Sachlage wird in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis (…vgl. dazu Palandt/Heinrichs, BGB 61. Aufl. § 167 Rdnr. 4) unmittelbar eingegriffen, solange die Vollmacht - wovon hier auszugehen ist - nicht wirksam widerrufen wurde (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; offengelassen FamRZ 1996, 968, 969).
- BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
a) Nachdem bereits das Landgericht die vom Vormundschaftsgericht ausgesprochene Entlassung der Beteiligten zu 1) als (vorläufige) Betreuerin aufgehoben hat, ist Gegenstand des Verfahrens noch die Anfechtung der Bestellung und Auswahl des Betreuers umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. etwa BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 199, 146). - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
Denn es entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Verfahrensrechts der streitigen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass ein weiteres Rechtsmittel ohne Rücksicht hierauf immer dann eröffnet ist, wenn das erste Rechtsmittel als unzulässig verworfen wurde (vgl. etwa zum WEG-Verfahren BGH NJW 1992, 3305;… allgemein Keidel/Kuntze/ Winkler/Kahl FG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 7 m. w. N.). - OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
Im Übrigen werden im Fall einer Betreuerbestellung die für die Auswahlentscheidung maßgeblichen Grundsätze des § 1897 BGB zu beachten sein (vgl. dazu Senat FGPrax 1997, 104 sowie FGPrax 1999, 146). - OLG Stuttgart, 01.08.1994 - 8 W 260/94
Beschwerderecht; Generalbevollmächtigter; Betroffener; Auftragsbetreuer; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02
Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein Beschwerderecht des Generalbevollmächtigten abgelehnt wird (vgl. grundlegend OLG Stuttgart FGPrax 1995, 87 f = FamRZ 1995, 427;… hierauf bezugnehmend Keidel/Kayser aaO § 69 g Rdnr. 10;… Bienwald aaO § 1896 Rdnr. 160;… MünchKomm/Schwab, BGB 4. Aufl. § 1896 Rdnr. 243), betrifft dies einen anderen Sachverhalt, nämlich die Anfechtung der Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß § 1896 Abs. 3 BGB.
- BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14
Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten …
Rn. 14 3. Eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG steht dem Vorsorgebevollmächtigten übereinstimmend mit der vor Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes überwiegenden Meinung (BayObLG FamRZ 2003, 1219 f. mwN; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 427; OLG Köln OLGR 2009, 502;… Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 304;… Jurgeleit/Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 Rn. 95) nicht zu (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 703; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1595).Rn. 18 Auch ein der Vollmacht zugrunde liegendes Rechtsverhältnis begründet schließlich kein eigenes subjektives Recht, in das durch die Betreuerbestellung unmittelbar eingegriffen worden wäre (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 703;… Heiderhoff in Bork/Jacoby/Schwab FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 16).
- BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten
Allerdings hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) gleichwohl für ein Beschwerderecht des Generalbevollmächtigten ausgesprochen.d) Eine Rechtsposition, die der Bevollmächtigte gegebenenfalls im Rahmen des der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses erlangt haben sollte, wird durch die Bestellung eines Betreuers nicht beeinträchtigt (a.A. OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 260).
- OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03
Aufsichtsmaßnahmen gegen den Betreuer: Anspruch eines Dritten auf Tätigwerden des …
1b Z 6/63">1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).
- KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die …
Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03;… Juris, Rdn. 12). - KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des …
Allerdings ist der (Vorsorge-)Bevollmächtigte in der Vergangenheit teilweise als befugt angesehen worden, aus eigenem Recht gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde zu erheben (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. BayObLG, a.a.O.; LG Hof, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 22 T 6-7/10 -, juris; Kretz, in: Jürgens. - OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die …
Demgegenüber hat das OLG Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) ein eigenes Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten im Sinne des § 20 FGG angenommen und auf das der Vollmacht zugrundeliegende Rechtsverhältnis gestützt, solange die Vollmacht nicht wirksam widerrufen wurde. - KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07
Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der …
Das OLG Zweibrücken hält den Vorsorgebevollmächtigten für beschwerdebefugt, weil bei Bestellung eines Betreuers für mit der Vollmacht deckungsgleiche Aufgabenbereiche in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unmittelbar eingegriffen werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260). - OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 96/10
Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bewilligung …
Hiervon abweichend hat das OLG Zweibrücken (FGPrax 2002, 260) zwar eine Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten bejaht, aber nur für den Sonderfall dass der Bevollmächtigte sich gegen eine Betreuerbestellung wendet und die Vollmacht im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde noch besteht. - KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07
Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines …
Das OLG Zweibrücken hält den Vorsorgebevollmächtigten für beschwerdebefugt, weil bei Bestellung eines Betreuers für mit der Vollmacht deckungsgleiche Aufgabenbereiche in subjektive Rechte des Bevollmächtigten aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unmittelbar eingegriffen werde (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260). - BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03
Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers - …
Soweit das Oberlandesgericht Zweibrücken dies anders beurteilt (vgl. FGPrax 2002, 260), begründet dies im vorliegenden Fall keine Pflicht zur Vorlage der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG.
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