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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2398
OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04 (https://dejure.org/2004,2398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.2004 - 2 AR 46/04 (https://dejure.org/2004,2398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 2 AR 46/04 (https://dejure.org/2004,2398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    FGG § 5; ; FGG § 43 b Abs. 2 Satz 2; ; AdwirkG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zuständigkeitskonzentration beim Vormundschaftsgericht bei der Annahme eines ausländischen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AdWirkG § 5; EGBGB Art. 14; EGBGB Art. 22; EGBGB Art. 23; FGG § 5; FGG § 43b; ZPO § 36
    Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen-->; Kindschaftsrecht --> Adoption

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeitskonzentration beim Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes; Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts für ein Adoptionsverfahren; Anwendbarkeit des Heimatrechts bei der Annahme eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 69
  • FamRZ 2005, 920
  • Rpfleger 2005, 256
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 02.12.2003 - 8 AR 22/03

    Adoptionsverfahren: Zuständigkeitskonzentration bei ausländischem Recht …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04
    Die Zuständigkeitskonzentration bei dem Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes greift auch dann, wenn über Art. 23 EGBGB das Heimatrecht des anzunehmenden Kindes anzuwenden ist (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; entgegen OLG Hamm FamRZ 2003, 1042 und OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2004, 125).

    Demgegenüber weist das Oberlandesgericht Stuttgart ( Beschluss v. 2. Dezember 2003 - 8 AR 22/03 - mit näherer Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Schrifttum, veröffentlicht in FamRZ 2004, 1124 ) zutreffend darauf hin, dass eine solche restriktive Auslegung weder im Wortlaut des § 43 b Abs. 2 Satz 2 FGG noch in den Gesetzesmaterialien hinreichenden Anklang findet.

  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 15 Sbd 13/02

    Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung; Annahme eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04
    Die Zuständigkeitskonzentration bei dem Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes greift auch dann, wenn über Art. 23 EGBGB das Heimatrecht des anzunehmenden Kindes anzuwenden ist (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; entgegen OLG Hamm FamRZ 2003, 1042 und OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2004, 125).

    Gegen eine Zuständigkeitskonzentration auch bei dieser Konstellation haben sich die Oberlandesgerichte Hamm ( Beschluss v. 21. November 2002 - 15 Sbd 13/02- , veröffentlicht in FamRZ 2003, 1042) und Karlsruhe ( Beschluss v. 20. Oktober 2003 - 11 AR 6/03 -, veröffentlicht in OLGR Karlsruhe 2004, 125) ausgesprochen, im Wesentlichen mit der Begründung, dass es bei der "Regel"-Zuständigkeit des § 43 b Abs. 2 Satz 1 FGG verbleiben müsse, wenn nur "Teil- oder Vorfragen" - wie die nach Erforderlichkeit und Erteilung der Zustimmung des Kindes und Angehöriger - ausländischem Recht unterliegen.

  • OLG Karlsruhe, 20.10.2003 - 11 AR 6/03

    Adoptionsverfahren: Zuständigkeitskonzentration nur bei Anwendung ausländischen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04
    Die Zuständigkeitskonzentration bei dem Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes greift auch dann, wenn über Art. 23 EGBGB das Heimatrecht des anzunehmenden Kindes anzuwenden ist (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; entgegen OLG Hamm FamRZ 2003, 1042 und OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2004, 125).

    Gegen eine Zuständigkeitskonzentration auch bei dieser Konstellation haben sich die Oberlandesgerichte Hamm ( Beschluss v. 21. November 2002 - 15 Sbd 13/02- , veröffentlicht in FamRZ 2003, 1042) und Karlsruhe ( Beschluss v. 20. Oktober 2003 - 11 AR 6/03 -, veröffentlicht in OLGR Karlsruhe 2004, 125) ausgesprochen, im Wesentlichen mit der Begründung, dass es bei der "Regel"-Zuständigkeit des § 43 b Abs. 2 Satz 1 FGG verbleiben müsse, wenn nur "Teil- oder Vorfragen" - wie die nach Erforderlichkeit und Erteilung der Zustimmung des Kindes und Angehöriger - ausländischem Recht unterliegen.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2007 - 5 LB 190/05

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Schadensersatz für ein im Dienst beschädigtes …

    Daher kommt es an dieser Stelle auch nicht darauf an, ob in dienstlicher Hinsicht ein objektiver Bedarf für das Mitführen bestimmter Gegenstände besteht (anders aber zum Schadensersatzanspruch einer Lehrerin für ihr in der Schule abhanden gekommenes privates Handy: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05).

    Allerdings ist diese Tätigkeit - anders als im Falle einer Lehrerin, die ihr privates Handy in der Schule nutzt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05) - dadurch geprägt, dass die Beamten überwiegend im Außendienst tätig sind und ständig erreichbar sein sollten.

    Etwaige Defizite hat nicht der einzelne Beamte mit eigenen Mitteln auszugleichen (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005- 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05).

  • OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 17 AR 9/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht bei der Adoption eines Volljährigen …

    Rn. 7 aa) Mit den beiden Amtsgerichten geht der Senat davon aus, dass ausländische Sachvorschriften im Sinn des § 187 Absatz 4 FamFG nicht nur dann anzuwenden sind, wenn die Adoption selbst dem ausländischen Recht unterliegt, sondern auch, wenn etwa über Artikel 23 EGBGB hinsichtlich der erforderlichen Zustimmungen ausländisches Recht zu prüfen ist (OLG Frankfurt, ZKJ 2011, 144; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 59, 60; wohl auch OLG Köln, FamRZ 2011, 311, 312 - zum im wesentlichen inhaltsgleichen § 43b Absatz 2 Satz 2 FGG a.F.: OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1124, 1125; FamRZ 2007, 839, 840; OLG Zweibrücken, FamRZ 2005, 920, 921; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1695; OLG Köln, FamRZ 2006, 1859; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1463, 1464 - aA OLG Hamm, FamRZ 2003, 1042; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 125 zu § 43b FGG a.F.).
  • OLG München, 16.03.2007 - 31 AR 49/07

    Zuständigkeitskonzentration für inländische Adoptionsverfahren unter Anwendung …

    Bei dieser Konstellation - Adoptionsstatut ist deutsches Recht, aber über Art. 23 EGBGB ist zusätzlich ausländisches Recht berufen - greift § 43b Abs. 2 Satz 2 FGG grundsätzlich ein (BayObLG FGPrax 2005, 65; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 69; OLG Hamm FamRZ 2006, 1463; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1464; OLG Düsseldorf RNotZ 2006, 147; OLG Köln FGPrax 2006, 72;… MünchKomm/-Klinkhardt BGB 4. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 78;… Palandt/Heldrich Art. 22 EGBGB Rn. 9;… Jansen/Müller-Lukoschek FGG 3. Aufl. § 43b Rn. 62; a. A. OLG Schleswig FamRZ 2006, 1142; Maurer FamRZ 2005, 2094).
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dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4887
BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04 (https://dejure.org/2004,4887)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 1Z BR 74/04 (https://dejure.org/2004,4887)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 2004 - 1Z BR 74/04 (https://dejure.org/2004,4887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 2216; ; BGB § 2227; ; BGB § 2247; ; BGB § 2368; ; EGBGB Art. 3 Abs. 3; ; EGBGB Art. 25

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Internationales Erbrecht: Nachlaßspaltung in deutsch-amerikanischen Erbfällen über Art. 3 Abs. 3 EGBGB (vorrangiges Einzelstatut); Stellung des Testamentsvollstreckers bei Nachlaßspaltung

  • rechtsportal.de

    Testamentsvollstreckung bei Nachlassspaltung aufgrund Auslandsgrundstücks - Unterlassung notwendiger Maßnahmen bei irrigerweise angenommener Zuständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    1-58-112 PStG (Marokko) Art. 217 ff.; BGB § 2227; EGBGB Art. 3; EGBGB Art. 25; EGBGB Art. 26; FGG § 27; ZPO § 546
    Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Nachlasssachen; Erbrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung des Testamentsvollstreckeramtes; Nachlassspaltung wegen eines in Florida (U.S.A.) belegenen Grundstücks; Annahme der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entlassung des Testamentsvollstreckers; ...

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Internationales Erbrecht: Nachlaßspaltung in deutsch-amerikanischen Erbfällen über Art. 3 Abs. 3 EGBGB (vorrangiges Einzelstatut); Stellung des Testamentsvollstreckers bei Nachlaßspaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 594
  • FGPrax 2005, 69
  • FamRZ 2005, 1017
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98

    Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer …

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04
    Dies hat zur Folge, dass dieser Nachlassteil als selbständig anzusehen ist und dem Erbstatut des Bundesstaats Florida unterliegt, während der übrige Nachlassteil dem deutschen Erbstatut unterfällt; es ist also Nachlassspaltung eingetreten (BayObLGZ 1999, 296/302; BayObLGZ 1971, 34/41;… Palandt/Heldrich BGB 63. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 2).

    Dem Erbstatut des Bundesstaates Florida unterliegt - hinsichtlich des dort belegenen Nachlassteils - nicht nur die Erbfolge, sondern auch die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung und die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers (BayObLGZ 1999, 296/302; BayObLGZ 1965, 377/382).

    Deutsche Gerichte sind aber nach dem Grundsatz des Gleichlaufs zwischen materiellem Recht, internationaler Zuständigkeit und Verfahrensrecht (BayObLGZ 1999, 296/303) nur insoweit international zuständig, als auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen deutsches Recht Anwendung findet.

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04
    Neben den im Gesetz genannten Beispielsfällen kann ein wichtiger Grund ohne Rücksicht auf ein Verschulden auch dann vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein persönliches Verhalten begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass ein längeres Verbleiben im Amt der Ausführung des letzten Willens des Erblassers hinderlich sei oder dass sich dadurch eine Schädigung oder erhebliche Gefährdung der Interessen der an der Ausführung oder am Nachlass Beteiligten ergeben würde (vgl. BayObLGZ 2001, 167/170).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 353/87

    Wirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften eines Testamentsvollstreckers - …

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04
    Der Testamentsvollstrecker ist zu besonderer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit angehalten, er muss das ihm anvertraute Vermögen sichern und erhalten, vor allem Verluste vermeiden und Nutzungen gewährleisten (vgl. BGH NJW-RR 1989, 642).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 184/93

    Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Rahmen einer wirtschaftlichen …

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04
    Er ist insbesondere zu Kontrollmaßnahmen verpflichtet, um rechtzeitig drohenden Gefahren und Verlusten zu begegnen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 577/578).
  • BGH, 10.06.1959 - V ZR 25/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 26.11.2004 - 1Z BR 74/04
    Hierbei sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 1959, 1820/1821).
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