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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6542
OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06 (https://dejure.org/2006,6542)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2006 - 16 Wx 230/06 (https://dejure.org/2006,6542)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2006 - 16 Wx 230/06 (https://dejure.org/2006,6542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abhebung von Bargeld durch den Betreuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1813 Abs. 1 § 1825
    Annahme einer geschuldeten Leistung durch Betreuer - Erforderlichkeit allgemeiner Ermächtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Betreuers auf Genehmigung von Verfügungen vom Konto des Betreuten bis zu einem bestimmten Betrag unabhängig vom Kontostand; Fehlende Anhörung des Betreuers bei gerichtlicher Feststellung zur Handhabung des Online-Banking durch die Künstersozialkasse (KSK); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 124
  • FamRZ 2007, 1268
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00

    Genehmigungsfreie Geschäfte des Vormunds - Verfügung über Girokonto - Sonderkonto …

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.06.1994 (16 Wx 86/94 =Rechtspfleger 1994, 503 = FamRZ 1995, 187) aufgrund des Wortlauts der Vorschrift die letztere Meinung vertreten (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 786;… a.A. z.B. MünchKomm/Wagenitz, 4.Aufl., § 1813 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.06.1994 - 16 Wx 86/94

    Grenzwert für vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.06.1994 (16 Wx 86/94 =Rechtspfleger 1994, 503 = FamRZ 1995, 187) aufgrund des Wortlauts der Vorschrift die letztere Meinung vertreten (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 786;… a.A. z.B. MünchKomm/Wagenitz, 4.Aufl., § 1813 Rdnr. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5028
OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1899; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Bt-Recht

    Betreuerentlassung, Mitbetreuung, Gemeinschaftliche Betreuung, Betreuermehrheit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1899 § 1908b Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der Begründungspflicht - Tatsachenentscheidung des Beschwerdegerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerentlassung ist vom Vormundschaftsgericht ausführlich zu begründen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anordnung der Rechnungslegung für die Fortführung der Betreuung; Entlassung eines Betreuers aus seiner Betreuungsfunktion aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes; Unzuverlässigkeit eines Betreuers aufgrund einer Alkoholkrankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 124
  • FamRZ 2007, 853 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07;… Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Eine Begründung ist jedenfalls immer dann geboten, wenn in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird; denn ihm muss eine sachgemäße Verteidigung ermöglicht werden (Keidel/Meyer-Holz unter Hinweis auf BVerfGE 6, 32/44; 40, 276/286 und 50, 287/290).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Gesetzliche Grundlage Strafvollzug

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Eine Begründung ist jedenfalls immer dann geboten, wenn in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird; denn ihm muss eine sachgemäße Verteidigung ermöglicht werden (Keidel/Meyer-Holz unter Hinweis auf BVerfGE 6, 32/44; 40, 276/286 und 50, 287/290).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Eine Begründung ist jedenfalls immer dann geboten, wenn in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird; denn ihm muss eine sachgemäße Verteidigung ermöglicht werden (Keidel/Meyer-Holz unter Hinweis auf BVerfGE 6, 32/44; 40, 276/286 und 50, 287/290).
  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei …

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07;… Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen …

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397;… Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397;… Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem …

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen …

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache, …

  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

  • KG, 26.01.1999 - 19 WF 100/99
  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der …

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507;… Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München FamRZ 2007, 853).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08

    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • LG Hamburg, 30.10.2020 - 301 T 314/20

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Abberufung eines Betreuers; Widerspruch des …

    Dabei verlangt das Gesetz - vorbehaltlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach eine Entlassung aus dem Betreueramt nur in Betracht kommt, wenn minder schwere Mittel im Sinne des § 1837 BGB nicht (mehr) ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen - nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden Befugnisse eines Betreuers und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786; BayObLG FamRZ 2004, 977; BayObLG FamRZ 2005, 931 m.w.N.; OLGR Köln 2006, 858 ff.; OLG München BtPrax 2007, 77 ff.).
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