Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 232/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 740; ; ZPO § 740 Abs. 2; ; ZPO § 741; ; ZPO § 750 Abs. 1; ; ZPO §§ 727 ff; ; GBO § 71; ; GBO § 74; ; GBO § 78
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 740; EGBGB Art. 15
Italien: Zwangsvollstreckung in für Ehegatten in Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Rechts eingetragenes Grundstück setzt Titel gegen beide Ehegatten voraus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 740 Abs. 2 § 750 Abs. 1
Zwangshypothek bei Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zwangshypothek bei italien. Güterstand
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
C. proc. civ. 1940 (Italien) Art. 599; Cc 1942 (Italien) Art. 177; Cc 1942 (Italien) Art. 180; Cc 1942 (Italien) Art. 184; FGG § ... 12; FGG § 15; FGG § 25; GBO § 71; GBO § 78; GBO § 80; ZPO §§ 727 ff.; ZPO § 740; ZPO § 750
Anerkennung und Vollstreckung --> Verfahren; Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Güterrecht; Sachenrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckungstitel bei der Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht; Eintragung einer Zwangshypothek bei Vollstreckung in ein italienisches Gesamtgut
Verfahrensgang
- LG Mainz, 31.10.2006 - 8 T 245/06
- OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 232/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1316
- FGPrax 2007, 162
- FamRZ 2007, 1580
- Rpfleger 2007, 462
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93
Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 232/06
Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) folgt bereits aus dem Umstand, dass ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1158). - OLG Zweibrücken, 16.11.2000 - 3 W 191/00
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek - unbefristete Beschwerde - Vertretung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 232/06
Die Eintragung der Zwangshypothek ist eine Entscheidung des Grundbuchamtes, sie ist nicht als Entscheidung im Vollstreckungsverfahren zu qualifizieren (vgl. etwa Senat Rpfleger 2001, 174; OLG Hamm Rpfleger 1973, 440). - LG Heilbronn, 30.07.1996 - 1b T 231/96
Zwangsvollstreckung in Ausländergrundstück
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 232/06
Denn die Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht (vgl. hierzu Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Stichwort "Italien III.A. 2 f. sowie Art. 159, 177 ff) ist mit der Gütergemeinschaft nach deutschem Recht, insbesondere bezüglich der Behandlung des Gesamtgutes vergleichbar (…vgl. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 740 Rdnr. 2;… Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 740 Rdnr. 12; LG Heilbronn Rpfleger 1996, 521; BGH Rpfleger 1998, 351 für die Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht; Rauscher Rpfleger 1988, 93, 94). - OLG Hamm, 09.10.1973 - 15 W 154/73
Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2007 - 3 W 232/06
Die Eintragung der Zwangshypothek ist eine Entscheidung des Grundbuchamtes, sie ist nicht als Entscheidung im Vollstreckungsverfahren zu qualifizieren (vgl. etwa Senat Rpfleger 2001, 174; OLG Hamm Rpfleger 1973, 440).
- OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 3 Wx 79/10
Zwangsvollstreckung in das in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem …
Die Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht ist mit der Gütergemeinschaft nach deutschem Recht, insbesondere bezüglich der Behandlung des Gesamtguts vergleichbar (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2007, 1316;… Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 740 Rdnr. 12; LG Heilbronn, RPfleger 1996, 521; BGH Rpfleger 1998, 351 für die Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht).Der andere Ehegatte hat aber das Recht, die Verfügung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Verfügung anzufechten (vgl. hierzu Süß, MittBayNot 2007, 385).
Diese Regelung kann aber auf das Zwangsvollstreckungsrecht nicht mit der Maßgabe übertragen werden, dass die Eintragung der Zwangshypothek auf Grund eines gegen einen einzigen Ehegatten gerichteten Titels möglich ist, auch wenn das Grundstück zum Gesamtgut gehört, und dem anderen Ehegatten die Option einer Drittwiderspruchsklage zugestanden wird (so aber Süß, MittBayNot 2007, 385, 387).
- OLG Düsseldorf, 18.06.2010 - 3 U 182/08
Italienische Errungenschaftsgemeinschaft: Verurteilung beider Ehegatten zur …
Die Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht ist mit der Gütergemeinschaft nach deutschem Recht, insbesondere bezüglich der Behandlung des Gesamtguts vergleichbar (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2007, 1316 ;… Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 740 Rdnr. 12; LG Heilbronn, RPfleger 1996, 521; BGH Rpfleger 1998, 351 für die Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht).Der andere Ehegatte hat aber das Recht, die Verfügung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Verfügung anzufechten (vgl. hierzu Süß, MittBayNot 2007, 385 ).
Diese Regelung kann der Zwangshypothek aufgrund eines gegen einen einzigen Ehegatten gerichteten Titels möglich ist, auch wenn das Grundstück zum Gesamtgut gehört, und dem anderen Ehegatten die Option einer Drittwiderspruchsklage zugestanden wird (so aber Süß, MittBayNot 2007, 385, 387).
- OLG Bremen, 12.09.2022 - 3 W 13/22
Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück - …
Es handelt sich auch um eine - fristungebundene - Beschwerde gemäß § 71 GBO und nicht etwa um eine sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO, denn die Entscheidung über die Eintragung einer Sicherungshypothek erfolgt im Rahmen des Grundbuchverfahrens, das Grundbuchamt wird insoweit in erster Linie als Grundbuchbehörde tätig, es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Vollstreckungsverfahren (vgl. OLG Köln FGPrax 2008, 193 Rn.8, OLG Zweibrücken FGPrax 2007, 162 Rn. 4, Demharter, 32. Aufl. 2021, § 71 GBO Rn. 12). - OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08
Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung …
Hierbei wird verkannt, daß im Verfahren der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach den §§ 867 f. ZPO, auch wenn diese Eintragung sowohl eine Vollstreckungsmaßnahme als auch ein Grundbuchgeschäft ist, wegen des Schutzzwecks des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO allein der Rechtsmittelzug der Grundbuchordnung gilt (allg. Meinung, vgl. Senat, JurBüro 1996, 159 [160]; Senat, FGPrax 2004, 100 f. = IPrax 2006, 170 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1990, 112; KG NJW-RR 1987, 592 f.; OLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 271; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 162 f.; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 71, Rdn. 3, 12; Göbel in Hasselblatt/Sternal, Beck'sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, 2008, Form.
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