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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 07.12.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3945
OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10 (https://dejure.org/2010,3945)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2010 - 16 WF 82/10 (https://dejure.org/2010,3945)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 16 WF 82/10 (https://dejure.org/2010,3945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltsgebühren bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3100 VV RVG
    Wenn wegen kurzer Ehedauer ein Versorgungsausgleich gem. § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht stattfindet und dies im Beschluss festgestellt wird, sind die Gebühren auch wegen des Versorgungsausgleichs entstanden. Eine Verfahrenskostenhilfebewilligung für die Scheidung umfasst ...

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Der Anwalt verdient Gebühren im VA-Verfahren auch dann, wenn der Versorgungsausgleich gar nicht stattfindet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2445
  • MDR 2010, 1021
  • FamRZ 2011, 669
  • Rpfleger 2010, 549
  • FamRB 2010, 233
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.2008 - XII ZB 110/06

    Verfahren des Familiengerichts bei vertraglichem Ausschluss des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10
    Diese feststellende Entscheidung des Gerichts ist, weil auf einer - die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VersAusglG umfassenden - Rechtsprüfung beruhend, nach § 58 FamFG mit der Beschwerde anfechtbar und erwächst ggf. in Rechtskraft (vgl. BT-Drs. 16/10144 S. 96 f.; BGH FamRZ 2009, 215 zu einer entsprechenden Feststellung zufolge einer Vereinbarung nach § 1408 Abs. 2 BGB a.F.;… Zöller / Lorenz, ZPO 28. Aufl., § 224 FamFG Rdn. 4, 10 ff.;… Keidel / Weber, FamFG, § 224 Rdn. 8).
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10
    Denn die Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens liegt erst in der Aufnahme von Ermittlungen durch das Familiengericht zur Höhe der Anwartschaften, nicht aber bereits in der Anfrage, ob bzw. wo die Parteien Versorgungsanwartschaften erworben haben (vgl. BGH NJW 1992, 3293;… Keidel / Weber, FamFG, § 137 Rdn. 23).
  • AG Heidelberg, 19.04.2010 - 35 F 139/09

    Kriterien zur Festsetzung von Gerichtskosten im Ehescheidungsverfahren ohne …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10
    Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg vom 19.04.2010 - 35 F 139/09 - dahingehend abgeändert, dass die Verfahrenskostenhilfevergütung nicht auf 552, 28 EUR, sondern auf 613, 45 EUR festgesetzt wird.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 234/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Festsetzung eines Verfahrenswertes in Verfahren …

    Nach Ansicht des Senats gebietet § 50 FamGKG die Festsetzung eines Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen auch in Verfahren mit kurzer Ehezeit wegen der nach § 224 Abs. 3 FamFG notwendigen materiell-rechtliche Feststellung des Familiengerichts zur Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs (so zutreffend OLG Karlsruhe, MDR 2010, 1021; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, FuR 2010, 525; vgl. auch Borth, FamRZ 2009, 562).

    Rn. 9 Da eine Ermittlung der ehezeitlichen Ausgleichswerte der Anrechte der Eheleute durch das Familiengericht nicht erfolgt ist, hält der Senat es für sachgerecht, lediglich den Mindestwert nach § 50 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG mit 1.000,00 EUR als Verfahrenswert für die Versorgungsausgleichssache festzusetzen (ebenso OLG Karlsruhe, MDR 2010, 1021).

  • OLG Jena, 24.05.2011 - 1 WF 215/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Festsetzung eines Verfahrenswertes in Verfahren …

    § 50 FamGKG gebietet die Festsetzung eines Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen auch in Verfahren mit kurzer Ehezeit wegen der nach § 224 Abs. 3 FamFG notwendigen materiell-rechtliche Feststellung des Familiengerichts zur Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 668; FamRZ 2011, 669; OLG Düsseldorf, FuR 2010, 525; vgl. auch Borth, FamRZ 2009, 562).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 5 WF 16/10

    Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehezeit Verfahrensgegenstand des …

    Somit ist für diesen Verfahrensgegenstand auch ein Verfahrenswert gemäß § 50 FamGKG festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2445; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102;… Schwamb, FamFR 2010, 467 in der Besprechung zu OLG Dresden a. a. O., das mit derselben Begründung eine Anwendung des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG in den Fällen von späten Anträgen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe ablehnt).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 9 WF 855/23

    Subsidiarität der Wertfestsetzung gem. § 33 RVG gegenüber der Festsetzung des …

    Sowohl Rechtsprechung als auch Literatur bejahen überwiegend die Notwendigkeit der Festsetzung eines Verfahrenswertes auch bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehezeit gem. § 3 Abs. 3 VersAusglG (…vgl. Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Auflage 2018, § 224, Rn. 42; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.5. 2010 - 16 WF 82/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2010 - 7 WF 10/10).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 6 WF 215/18
    Dies gilt gemäß § 224 Abs. 3 FamFG i. V. m. § 3 Abs. 3 VersAusglG auch im Falle der Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehezeit, selbst wenn kein Antrag gestellt worden ist (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 26.05.2010, 16 WF 82/10, NJW 2010, 2 1446f).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 5 WF 16/11
    Somit ist für diesen Verfahrensgegenstand auch ein Verfahrenswert gemäß § 50 FamGKG festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2445; OLG Düsseldorf, FamRZ 2010, 2102;… Schwamb, FamFR 2010, 467 in der Besprechung zu OLG Dresden a. a. O., das mit derselben Begründung eine Anwendung des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG in den Fällen von späten Anträgen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei kurzer Ehe ablehnt).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11318
OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09 (https://dejure.org/2009,11318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2009 - 15 UF 208/09 (https://dejure.org/2009,11318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 15 UF 208/09 (https://dejure.org/2009,11318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGG -RG Art. 111; VersAusglG § 48
    Maßgebliches Recht für den Versorgungsausgleich in Übergangsfällen; Voraussetzungen einer Vereinbarung über den Wert der Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Entscheidung des Berufungsgerichts bei unzutreffender Anwendung des neuen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgebliches Recht für den Versorgungsausgleich in Übergangsfällen; Voraussetzungen einer Vereinbarung über den Wert der Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Entscheidung des Berufungsgerichts bei unzutreffender Anwendung des neuen Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1671
  • FamRB 2010, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Ob das Verfahren auch dann auszusetzen ist, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte, wie vorliegend die Antragstellerin, bereits Rente bezieht, hat der BGH allerdings ausdrücklich offen gelassen (FamRZ 2009, 303, 304, Rn. 17).

    Auch darf der anhand der unwirksamen Satzungsbestimmungen ermittelte Wert nicht aus prozessökonomischen Gründen noch für eine Übergangszeit weiter verwendet werden (statt aller: BGH FamRZ 2009, 303, 304, Rn. 16).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06

    Grundlagen zur Durchführung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Außerdem ist die Beteiligte zu 3 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2009, 211 und 303) der Auffassung, das Familiengericht hätte das Versorgungsausgleichsverfahren ohnehin im Hinblick auf die Problematik der ungeregelten Startgutschriften (FamRZ 2008, 395 - LS - m. Anm. Borth) aussetzen müssen.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass das Verfahren über den Versorgungsausgleich auszusetzen ist, wenn ein den rentenfernen Jahrgängen zugehöriger Ehegatte über ein Anrecht bei der VBL verfügt, dessen Ehezeitanteil eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält (BGH FamRZ 2009, 211 und 303 sowie der Beschluss vom 02.09.2009 - XII ZB 92/07-juris; zuletzt FamRZ 2009, 1901; vgl. auch FamRZ 2009, 954 zum gleichgelagerten Problem bei anderen Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), was beim Antragsgegner der Fall ist (als rentenfern gelten alle in den neuen Ländern im öffentlichen Dienst Beschäftigte, was auf den Antragsgegner zutrifft).

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 92/07

    Berücksichtigung der Unwirksamkeit der in § 78 Abs. 1, § 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1 …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass das Verfahren über den Versorgungsausgleich auszusetzen ist, wenn ein den rentenfernen Jahrgängen zugehöriger Ehegatte über ein Anrecht bei der VBL verfügt, dessen Ehezeitanteil eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält (BGH FamRZ 2009, 211 und 303 sowie der Beschluss vom 02.09.2009 - XII ZB 92/07-juris; zuletzt FamRZ 2009, 1901; vgl. auch FamRZ 2009, 954 zum gleichgelagerten Problem bei anderen Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), was beim Antragsgegner der Fall ist (als rentenfern gelten alle in den neuen Ländern im öffentlichen Dienst Beschäftigte, was auf den Antragsgegner zutrifft).

    - Es kann aber auch ohne eine vorangegangene Einigung der Parteien eine Entscheidung unter Einbeziehung der Anwartschaften bei der VBL treffen, weil die Antragstellerin bereits Rentenbezieherin ist (in einem solchen Fall hält jedenfalls das OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1087, eine sofortige Entscheidung ohne Rücksicht auf das Problem der Startgutschriften für zulässig;… dazu auch Borth, a.a.O. Rn. 450; der BGH hat die Frage offen gelassen, zuletzt FamRZ 2009, 1901 Rn. 14).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Außerdem ist die Beteiligte zu 3 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2009, 211 und 303) der Auffassung, das Familiengericht hätte das Versorgungsausgleichsverfahren ohnehin im Hinblick auf die Problematik der ungeregelten Startgutschriften (FamRZ 2008, 395 - LS - m. Anm. Borth) aussetzen müssen.
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05

    Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass das Verfahren über den Versorgungsausgleich auszusetzen ist, wenn ein den rentenfernen Jahrgängen zugehöriger Ehegatte über ein Anrecht bei der VBL verfügt, dessen Ehezeitanteil eine zum 1. Januar 2002 gutgebrachte Startgutschrift enthält (BGH FamRZ 2009, 211 und 303 sowie der Beschluss vom 02.09.2009 - XII ZB 92/07-juris; zuletzt FamRZ 2009, 1901; vgl. auch FamRZ 2009, 954 zum gleichgelagerten Problem bei anderen Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), was beim Antragsgegner der Fall ist (als rentenfern gelten alle in den neuen Ländern im öffentlichen Dienst Beschäftigte, was auf den Antragsgegner zutrifft).
  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00

    Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Die Aussetzung stellt zwar nur eine Zwischenentscheidung dar, erfolgt jedoch gleichwohl durch Beschluss (BGH FamRZ 2003, 1005).
  • OLG Nürnberg, 21.01.2008 - 9 UF 1640/07

    Versorgungsausgleich: Durchführung bei Rentenbezug eines Ehegatten auf Grundlage …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    - Es kann aber auch ohne eine vorangegangene Einigung der Parteien eine Entscheidung unter Einbeziehung der Anwartschaften bei der VBL treffen, weil die Antragstellerin bereits Rentenbezieherin ist (in einem solchen Fall hält jedenfalls das OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1087, eine sofortige Entscheidung ohne Rücksicht auf das Problem der Startgutschriften für zulässig;… dazu auch Borth, a.a.O. Rn. 450;… der BGH hat die Frage offen gelassen, zuletzt FamRZ 2009, 1901 Rn. 14).
  • OLG Dresden, 22.04.2003 - 10 UF 660/01

    Angleichungsdynamik; Regeldynamik; ausländische Rentenanwartschaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Gegen die Zulassung einer konkludenten Aussetzung spricht bereits, dass die Aussetzungsentscheidung - auch durch die beteiligten Versorgungsträger - anfechtbar ist (dabei ist lediglich streitig, ob die Anfechtung nach § 19 FGG [so OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496] oder gemäß § 252 ZPO erfolgt [so OLG Dresden FamRZ 2004, 33], nicht aber die Anfechtbarkeit als solche).
  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.12.2009 - 15 UF 208/09
    Gegen die Zulassung einer konkludenten Aussetzung spricht bereits, dass die Aussetzungsentscheidung - auch durch die beteiligten Versorgungsträger - anfechtbar ist (dabei ist lediglich streitig, ob die Anfechtung nach § 19 FGG [so OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496] oder gemäß § 252 ZPO erfolgt [so OLG Dresden FamRZ 2004, 33], nicht aber die Anfechtbarkeit als solche).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10

    Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im …

    Rn. 10 Im Einklang mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht angenommen, dass in Fällen, in denen ein zuvor abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich schon vor dem 1. September 2009 fortgesetzt worden ist, weiterhin das frühere materielle Recht und Verfahrensrecht anwendbar ist (so auch OLG Oldenburg FamRZ 2010, 983; OLG Naumburg FamRZ 2010, 1444; OLG Naumburg FuR 2010, 415; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1671; a.A. Schürmann FamRZ 2010, 1800, 1801 und Borth FamRZ 2010, 1965, 1966).
  • OLG Köln, 29.11.2010 - 27 UF 148/10

    Behandlung von Versorgungsanwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und …

    Die in §§ 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung für rentenferne Versicherte getroffene Übergangsregelung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 174, 127, 172 ff.; FamRZ 2009, 211 und 303 sowie 1901; vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1671 ff.;… Holzwarth, aaO Rn 86;… Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl. 2010, Rn 447;… Ruland, Versorgungsausgleich, 2. Aufl. 2009, Rn 572) unwirksam, so dass die gutgebrachte Startgutschrift einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrt und den Wert der bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leistende Rente nicht verbindlich festlegt (…BGH, aaO; so auch der Senat in ständiger Rechtsprechung, s. u.a. FamRZ 2009, 1153 = OLGR Köln 2009, 623 ff.).

    Rn. 10 Unter der Geltung des bis zum 31.08.2009 anwendbaren materiellen und Verfahrensrechts wäre das vorliegende Verfahren in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO - grundsätzlich - auszusetzen (BGH FamRZ 2009, 211 und 303 sowie 1901; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1671 ff.; OLGR Köln 2009, 623 ff.;… Holzwarth, aaO § 45 VersAusglG Rn 86).

  • OLG Köln, 07.12.2010 - 27 UF 148/10

    Wertausgleich eines Anrechts ohne Ausgleichsreife i.R.d. Versorgungsausgleichs

    Die in §§ 78 Abs. 1 und 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-Satzung für rentenferne Versicherte getroffene Übergangsregelung ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 174, 127, 172 ff.; FamRZ 2009, 211 und 303 sowie 1901; vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1671 ff.;… Holzwarth, aaO Rn 86;… Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl. 2010, Rn 447;… Ruland, Versorgungsausgleich, 2. Aufl. 2009, Rn 572) unwirksam, so dass die gutgebrachte Startgutschrift einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrt und den Wert der bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leistende Rente nicht verbindlich festlegt (…BGH, aaO; so auch der Senat in ständiger Rechtsprechung, s. u.a. FamRZ 2009, 1153 = OLGR Köln 2009, 623 ff.).

    Rn. 10 Unter der Geltung des bis zum 31.08.2009 anwendbaren materiellen und Verfahrensrechts wäre das vorliegende Verfahren in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO - grundsätzlich - auszusetzen (BGH FamRZ 2009, 211 und 303 sowie 1901; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1671 ff.; OLGR Köln 2009, 623 ff.;… Holzwarth, aaO § 45 VersAusglG Rn 86).

  • OLG Brandenburg, 10.05.2011 - 9 UF 35/09

    Anspruch auf Durchführung des zuvor ausgesetzten Versorgungsausgleiches auf …

    Rn. 14 Damit wäre der Versorgungsausgleich hinsichtlich der Anrechte der Beteiligten zu 2. an sich nach § 21 FamFG auszusetzen, wie der Senat bereits entschieden hat (Brandenburgisches OLG, NJW 2011, 159; vgl. ferner OLG Stuttgart, FamRB 2010, 233; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1462, 1463; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.09.2010 - 7 UF 84/10; OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2010, 10 UF 182/10; Hauß, FamRB 2011, 71; Bergmann, FamFR 2010, 466; Götsche, FamRB 2009, 317, 319; a.A. OLG München, FamRB 2011, 39; OLG Köln, Beschl. v. 29.11.2010 - 27 UF 148/10; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2010 - 21 UF 326/09).
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