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   OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03   

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OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03 (https://dejure.org/2004,5558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2004 - 11 UF 184/03 (https://dejure.org/2004,5558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 11 UF 184/03 (https://dejure.org/2004,5558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückständige Unterhaltsansprüche als normale Insolvenzforderungen; Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Unzureichende Erwerbsbemühungen bei bestehender gesteigerter Unterhaltspflicht nach § 1603 II Bürgerliches Gesetzbuch ...

  • zvi-online.de

    BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 240
    Unterbrechung des Unterhaltsprozesses bis einschließlich des Eröffnungsmonats durch Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § ... 301 I; ; ZPO § 850c; ; BGB §§ 1601 ff; ; BGB § 1602; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1612 Abs. 3; ; InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 38; ; InsO § 40; ; InsO § 89 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterhaltsschuldners auf den Unterhaltsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01

    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).

    Es besteht keine Rechtfertigung dafür, einem Unterhaltsgläubiger die (weitere) Durchsetzung seiner laufenden Ansprüche zu verwehren, nur weil sie mit Rückständen verbunden in einem Prozess geltend gemacht worden sind (ebenso OLG Koblenz OLGR 2002, 386, 387).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil (OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18)).

  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 8 UF 60/00

    Insolvenzeröffnung und Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).

    Das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren betrifft somit nicht die Insolvenzmasse, weshalb ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird (ebenso OLG Koblenz aaO. unter Hinweis auf OLG Naumburg, OLGR 1998, 292, OLG Schleswig OLGR 2001, 422).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil (OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18)).

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen (BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246).

    Die bloße Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht hierbei nicht aus (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO. § 1 Rz. 427; BGH FamRZ 1986, 244, 246; 1085).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen (BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246).

    Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand (BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert.

  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Der Unterhaltsbedarf der Klägerinnen bestimmt sich dagegen im Ausgangspunkt nach § 1610 Abs. 1 BGB und hat sich danach mangels eigener gesicherter Lebensstellung der Klägerinnen an der des Beklagten zu orientieren (BGH FamRZ 1996, 160).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand (BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert.
  • OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03

    Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76f m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 03.12.1998 - 8 WF 8/98

    Unterbrechung eines anhängigen Rechtsstreits bei Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren betrifft somit nicht die Insolvenzmasse, weshalb ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird (ebenso OLG Koblenz aaO. unter Hinweis auf OLG Naumburg, OLGR 1998, 292, OLG Schleswig OLGR 2001, 422).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99

    Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76f m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02

    Insolvenzverfahren; Unterhaltsprozeß; Bedarf; Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher - wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben - dem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind (Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 9 WF 268/07

    Kindesunterhalt: Unterhaltsrelevante Leistungsfähigkeit durch Eröffnung des

    Dies folgt aus der Vorschrift des § 40 InsO (vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2005, 279, 280; Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 240, Rn. 5 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 3 WF 179/05

    Pfändbarkeit der Einkünfte eines selbständig tätigen Zahnarztes

    Soweit es unterhalb dieser Grenze bleibt, ist deshalb wegen der laufenden Ansprüche der Unterhaltsgläubiger der Zugriff außerhalb des Insolvenzverfahrens zulässig, wenn man der herrschenden Auffassung der Instanzgerichte folgt (s. z.B. OLG Hamm, 11 UF 184/03 - OLGR 2004, 394f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27219
OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02 (https://dejure.org/2004,27219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2004 - 11 UF 184/02 (https://dejure.org/2004,27219)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 11 UF 184/02 (https://dejure.org/2004,27219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu rückwirkenden Unterhaltszahlungen im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung des Monats der Insolvenzeröffnung bei der Unterhaltsberechnung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Hindernis für die gerichtliche Durchsetzung des ...

  • rewis.io
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 8 UF 60/00

    Insolvenzeröffnung und Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher -wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner habendem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind ( Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422 ).

    Das auf den künftigen Unterhalt bezogene Verfahren betrifft somit nicht die Insolvenzmasse, weshalb ein zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits anhängiger Rechtsstreit auf Zahlung künftigen Unterhalts nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung nicht nach § 240 ZPO unterbrochen wird ( ebenso OLG Koblenz aaO. unter Hinweis auf OLG Naumburg, OLGR 1998, 292, OLG Schleswig OLGR 2001, 422 ).

    Vielmehr muss der laufende Unterhalt auch in solchen Fällen realisierbar sein; die Entscheidung erfolgt insoweit durch (vertikales, d.h. zeitabschnittsweises und damit zulässiges) Teilurteil ( OLG Koblenz, OLGR 2002, 386; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422; a.A. zur Frage des Umfangs der Unterbrechungswirkung wohl Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 240 Rz. 8; Feiber in MünchKomm/ZPO, 2. Aufl., § 240 Rz. 18 )).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen ( BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246 ).

    Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand ( BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913 ) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert.

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger nach herrschender und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen ( BGH FamRZ 1996, 345, 346 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 244, 246 ).

    Die bloße Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht hierbei nicht aus ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0. § 1 Rz. 427; BGH FamRZ 1986, 244, 246; 1085 ).

  • OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03

    Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 UF 309/99

    Zur gesteigerten Erwerbsverpflichtung nach § 1603 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Ob ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger einen neuen Arbeitsplatz gefunden hätte, wenn er sich in der gebotenen Weise darum bemüht hätte, hängt neben den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt auch von den persönlichen Eigenschaften des Bewerbers wie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Gesundheitszustand ( BGH FamRZ 1996, 345, 346; FamRZ 1987, 912, 913 ) sowie nicht zuletzt auch davon ab, wie er sich in seinen Bewerbungen und bei etwaigen Vorstellungsgesprächen präsentiert.
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Der Unterhaltsbedarf der Klägerinnen bestimmt sich dagegen im Ausgangspunkt nach § 1610 Abs. 1 BGB und hat sich danach mangels eigener gesicherter Lebensstellung der Klägerinnen an der des Beklagten zu orientieren ( BGH FamRZ 1996, 160 ).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 5 UF 146/02

    Insolvenzverfahren; Unterhaltsprozeß; Bedarf; Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02
    Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen (rückständigen) Unterhaltsansprüche sind normale Insolvenzforderungen, die gemäß §§ 38, 40 InsO vom Insolvenzverfahren erfasst werden und daher -wie alle anderen Forderungen der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner habendem Insolvenzverwalter zur Eintragung in die Tabelle anzumelden sind ( Kalthoener/Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auf. Rz. 113b; Wendl/Staudigl-Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 5 Rz. 122 b ff; OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2002, 386 f; 2001, 219; OLG Frankfurt/M, OLGR 2003, 96; OLG Schleswig, OLGR 2001, 422 ).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 1 UF 324/11

    Trennungsunterhalt: Verfahrensunterbrechung hinsichtlich der bis zur Eröffnung

    Der Senat geht davon aus, dass das Verfahren auf Grund der am 08.03.2011 erfolgten Eröffnung des vereinfachten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragsgegners (Bl. 378) hinsichtlich der bis 08.03.2011 fällig gewordenen Ansprüche unterbrochen ist, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i. V. m. § 240 ZPO (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, S. 279 ff m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.05.2004 - 14 WF 55/04   

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https://dejure.org/2004,17230
OLG Köln, 18.05.2004 - 14 WF 55/04 (https://dejure.org/2004,17230)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.2004 - 14 WF 55/04 (https://dejure.org/2004,17230)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 14 WF 55/04 (https://dejure.org/2004,17230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zusammenleben mit verschiedenen Partnern - Unterhalt nicht immer futsch!

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1003
  • FamRZ 2005, 279
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