Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern , S. 56
BGB §§ 1896 Abs. 2, 1897 Abs. 4
Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1896 Abs. 2, 1897 Abs. 4
Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines Betreuers trotz Bestehen einer Vorsorgevollmacht; § 1896 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Ausdruck des Subsidiaritätsgrundsatzes; Beachtung des in der Vollmachtserteilung zum Ausdruck gekommenen Willens des Betroffenen; Ausübung der Vollmacht zum ...
- OLG Brandenburg
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bindung an Vorsorgevollmacht, Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht
- Judicialis
FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 69 g Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2
Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge - Bestellung eines Betreuers trotz vorliegender Vorsorgevollmacht
- IWW (Zusammenfassung)
Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge - Bestellung eines Betreuers trotz vorliegender Vorsorgevollmacht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuung - Vollmacht geht vor!
Verfahrensgang
- AG Brandenburg - 18 XVII 4972
- LG Potsdam, 27.12.2004 - 5 T 455/04
- OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1587
- FamRZ 2005, 1859 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03
Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
(…BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48;… Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03).Beide Vorschriften beruhen auf den gleichen Regelungsgedanken (Entscheidung des Senates vom 28.10.2003, 11 Wx 38/03).
- BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.). - BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Die Vorschrift ist Ausdruck des allgemeinen Regelungsgedanken des Betreuungsrechts, dass der noch zu Zeiten eigener Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen gebildete Wille Vorrang vor abstrakten Wertungen hat, soweit er sich aus schriftlichen Zeugnissen, allgemeinen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Betroffenen hinreichend sicher ermitteln lässt (BGH NJW 2003, 1588; mit Anm. Langenfeld, ZEV 2003, 449 ff).
- OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03
Bestimmung neuer Aufgabenkreise eines Betreuers; Einrichtung einer Betreuung zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Sie sind daher vor der Bestellung eines Dritten zum Betreuer auszuschöpfen (OLG Oldenburg FamRZ 2004, 1320). - LG Frankfurt/Main, 29.07.2002 - 28 T 109/02
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Auch genügt es nicht, dass die Wertvorstellungen des Bevollmächtigten, nach denen er die Vollmacht ausübt, in Teilbereichen allgemeinen Wertvorstellungen zuwiderlaufen (LG Frankfurt/M. FamRZ 2003, 632). - OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.). - BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.). - BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
(BayObLG FamRZ 2004, 403, Schwab in MüKo zum BGB, 4. Aufl., § 1896 Rn. 48;… Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1896 Rn. 11; Entscheidung des Senates vom 28.10.2003 - 11 Wx 38/03). - LG Potsdam, 27.12.2004 - 5 T 455/04
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 27. Dezember 2004 - 5 T 455/04 - wird zurückgewiesen. - BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02
Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05
Die Angelegenheiten des Betroffenen können aber dann durch den Bevollmächtigten nicht mehr ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (BayObLG FamRZ 2003, 704 zu § 1897 BGB).
- OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06
Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …
Diese Voraussetzung ist aber dann nicht erfüllt, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, so etwa wenn gegen ihn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, er habe die Vollmacht unter Verstoß gegen seine Treuepflicht gegenüber dem Vollmachtgeber zu eigennützigen Zwecken missbraucht; stehen erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des Bevollmächtigten im Raum, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 2003, 1219, 1220 f; BayObLG FamRZ 2001, 1402; OLG Brandenburg NJW 2005, 1587, 1588). - OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 11 Wx 44/06
Betreuungsverfahren: Amtsaufklärungspflichten des Gerichts bei Betreuerbestellung …
In seiner Entscheidung vom 10. März 2005 (11 Wx 3/05) hat der Senat ausgeführt: "Nach der Bestimmung des § 1896 Abs. 2 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in dem die Betreuung erforderlich ist. - KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …
Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587).
- KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung …
Dabei war es nicht rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht insoweit auf seine Ausführungen zur Betreuerauswahl verwiesen hat, weil auch bei der Prüfung der Geeignetheit eines Bevollmächtigten auf die Kriterien zu § 1897 Abs. 4 BGB zurückgegriffen werden kann (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588). - KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher …
Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588). - KG, 14.03.2006 - 1 W 340/04
Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen …
Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588). - KG, 14.03.2006 - 1 W 134/05
Außergerichtliche Kosten im Unterbringungsverfahren - Außergerichtliche Auslagen …
Die Bestellung eines Betreuers trotz bestehender Vollmacht ist möglich, wenn die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dem Wohl des Betroffenen klar zuwiderläuft, so dass eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet wird (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
Rechtsprechung
OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 114; BGB § 1610 § 1615i Abs. 2
Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsklage eines nichtehelichen Kindes und seiner Mutter - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1859 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 06.08.1999 - 11 UF 127/99
Bedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Unterhalt gemäß § 1615 Abs. l …
Auszug aus OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05
Ein Anspruch auf Teilhabe an der Lebensstellung des unterhaltspflichtigen anderen Elternteils besteht nicht (vgl. OLG Koblenz, NJW 2000, 669 ). - OLG Naumburg, 17.07.2000 - 3 WF 80/00
ZU den Voraussetzungen und zum Umfang eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615l BGB
Auszug aus OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05
Deshalb sind die Einkommensverhältnisse des Kindsvaters selbst dann nicht maßgeblich, wenn beide Eltern vor der Geburt des Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt haben(vgl. OLG Hamm, FF 2000, 137; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1321 ). - OLG Köln, 15.11.2000 - 27 WF 203/00
Mindestbedarfssatz bei Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter
Auszug aus OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05
Das Unterhaltsmaß richtet sich gemäß § 1610 BGB nach der Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter (vgl. OLG Köln, FamRZ 2001, 1322). - OLG Bremen, 11.06.1999 - 4 UF 9/99
Maßstab der Höhe des Unterhalts nach Lebensstellung der bedürftigen Mutter; …
Auszug aus OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05
War die Mutter vor der Geburt des Kindes erwerbstätig, bestimmt ihr früheres Einkommen ihren jetzigen Unterhaltsbedarf; er entspricht ihrem Verdienstausfall (vgl. OLG Bremen und Koblenz, FamRZ 2000, 636 und 637). - BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05
Tut er dies nicht, so muss er sich fiktive Einkünfte anrechnen lassen, die er durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte (vgl. BGHZ 75, 72; BGH, NJW 1981, 1609).
Rechtsprechung
AG Aschaffenburg, 02.05.2005 - 001 F 570/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zahlung von Kindesunterhalt sowie von Unterhalt für die Kindsmutter; Verzug mit den Unterhaltszahlungen; Beseitigung der Wirkung einer früheren Rechtswahrungsanzeige durch die Aufhebung der Bewilligung von Sozialhilfe; Pflicht zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1859
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 05.07.1990 - 2 UF 81/88
Auszug aus AG Aschaffenburg, 02.05.2005 - 1 F 570/04
Er verweist diesbezüglich auf die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 869 [OLG Karlsruhe 05.07.1990 - 2 UF 81/88] .Nach Entscheidung des OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 869 [OLG Karlsruhe 05.07.1990 - 2 UF 81/88] , beseitigt jedoch die Aufhebung der Bewilligung von Sozialhilfe im Ganzen die Wirkung einer früheren Rechtswahrungsanzeige auch dann, wenn der Sozialhilfeträger später im Verwaltungsrechtsweg zur Nachzahlung von Sozialhilfe für zurückliegende Zeiträume verurteilt wird.