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Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 02.12.1999 | AG Detmold, 25.05.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16470
BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00 (https://dejure.org/2000,16470)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.2000 - 1Z BR 48/00 (https://dejure.org/2000,16470)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 1Z BR 48/00 (https://dejure.org/2000,16470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • vfst.de

    §§ 1617 a, 1618 a.F. BGB, §§ 29, 31 a, 45 PStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des Sorgerechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Neubestimmung des Kindesnamens nach dem Namen des anderen Elternteils; Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in eine Namensänderung; Namensangleichung anläßlich eines Sorgerechtswechsels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - UR III 4/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1237/00
  • BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1435
  • BayObLGZ 2002, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00
    Allerdings kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung im Gesetz vorgesehener rechtsähnlicher Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 1988, 2109/2110;… Palandt/Heinrichs Ein1 Rn. 47).
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00
    Allerdings kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung im Gesetz vorgesehener rechtsähnlicher Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 1988, 2109/2110;… Palandt/Heinrichs Ein1 Rn. 47).
  • BGH, 05.02.1981 - III ZR 66/80

    Amtspflicht - Richter - Verwalter - Vergütungsanspruch - Ausfallanspruch - …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00
    Allerdings kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung im Gesetz vorgesehener rechtsähnlicher Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 1988, 2109/2110;… Palandt/Heinrichs Ein1 Rn. 47).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00

    Zur analogen Anwendung des § 1618 BGB nach Namenswechsel des sorgeberechtigten …

    Auszug aus BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00
    "Der Elternteil, dem die elterliche Sorge nachträglich übertragen wird, kann dem Kind in entsprechender Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB mit Einwilligung des anderen Elternteils seinen eigenen Namen erteilen (Abgrenzung zu BayObLG vom 30.5.2000, 1Z BR 11/00).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05

    Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters

    An der grundsätzlichen Möglichkeit, dem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern - sei es im Einvernehmen beider Elternteile, sei es nach dem Tod der bis dahin allein sorgeberechtigten Mutter durch Erklärung des Vaters - den Namen des Vaters erteilen zu können, habe diese Neuregelung nichts ändern wollen (…BayObLG aaO;… MünchKomm/ v.Sachsen Gessaphe BGB 4. Aufl. § 1617 a Rdn. 22; für den Fall einer von beiden Elternteilen konsentierten Namenserteilung: BayObLG FamRZ 2000, 145 = StAZ 2000, 340; OLG Celle [18. ZS] StAZ 2002, 11).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03

    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

    Der Vater, dem nach dem Tod der sorgeberechtigten Mutter, deren Namen das Kind trägt, die elterliche Sorge übertragen wird, kann dem Kind seinen eigenen Namen erteilen (Fortführung von BayObLG vom 4.7.2000, 1Z BR 48/00 = FamRZ 2000, 1435).

    Mit Beschluss vom 4.7.2000, 1Z BR 48/00 hat der Senat die analoge Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB bereits für den Fall entschieden, dass die Erteilung des Vaternamens nach Sorgerechtswechsel auf den Vater von beiden Elternteilen einvernehmlich betrieben wird (BayObLG FamRZ 2000, 1435 = StAZ 2000, 340; ebenso OLG Celle StAZ 2002, 11; LG Bremen NJW-RR 2000, 669;… MünchKomm/von Sachsen Gessaphe BGB 4. Aufl. § 1617a Rn. 22;… Bamberger/Roth/Enders BGB § 1617a Rn. 8;… Palandt/ Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1617a Rn. 6).

    bb) Der Senat hat eine analoge Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB dann für möglich gehalten, wenn das Sorgerecht nachträglich auf den Elternteil übertragen wird, dessen Namen das Kind nach dem übereinstimmenden Willen der Eltern erhalten soll (BayObLG FamRZ 2000, 1435).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes …

    Beruht die Namensungleichheit zwischen dem Kind und seinem sorgeberechtigten Elternteil nicht auf einer Eheschließung des Sorgeberechtigten mit einem Dritten, sondern auf einem Wechsel im Sorgerecht, kommt eine unmittelbare Anwendung von § 1618 BGB nicht in Betracht (…vgl. Staudinger, 13. Bearbeitung 2000 (Coester), § 1618, Rdnr. 1.) Die begehrte Namensänderung lässt sich jedoch auf § 1618 BGB analog stützen: Wenn auch die Vorschriften zur Namensgestaltung zwingendes Recht enthalten und das Namensbestimmungsrecht der Eltern durch die vom Gesetz vorgegebenen Wahlmöglichkeiten eingeschränkt ist (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., vor § 1616 Rdnr. 4), kann eine gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung unter analoger Anwendung der im Gesetz vorgesehenen rechtsähnlichen Tatbestände geschlossen werden, wenn eine planwidrige Unvollständigkeit gegeben ist (vgl. BGHZ 65, 300, 302; NJW 1988, 2109, 2110; BayObLG FamRZ 2000, 1435, 1436; StAZ 2000, 299; LG Bremen StAZ 1999, 337).

    Aus dem Verlauf des gesetzgeberischen Verfahrens folgt aber zur Überzeugung des Senats, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Kindesnamen abweichend vom Regelfall nach dem Namen des Vaters zu bilden, für den Fall der Sorgerechtsübertragung auf diesen nicht ausschließen wollte, sondern diesen Fall bei der Neufassung des § 1618 und § 1617 a BGB lediglich nicht bedacht hat (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 2000, 1436 = StAZ 2000, 340).

  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes; …

    Die Regelung des § 1617 a Abs. 2 BGB, wonach dann, wenn die Eltern - etwa weil sie nicht miteinander verheiratet sind - keinen gemeinsamen Ehenamen führen und die elterliche Sorge - etwa weil sie für das nicht ehegeborene Kinde keine Sorgeerklärung (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB) abgegeben haben - einem Elternteil allein zusteht, der sorgeberechtigte Elternteil dem Kind den Namen des anderen Eheteils mit dessen Einwilligung erteilen kann, wird für entsprechend anwendbar gehalten dann, wenn das Sorgerecht auf den anderen Elternteil wechselt und dieser nunmehr seinen eigenen Namen dem Kind mit Zustimmung des früher sorgeberechtigt gewesenen Elternteils erteilt (BayObLG FamRZ 2000, 1435).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.12.1999 - 2 UF 265/98 N   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3616
OLG Karlsruhe, 02.12.1999 - 2 UF 265/98 N (https://dejure.org/1999,3616)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.1999 - 2 UF 265/98 N (https://dejure.org/1999,3616)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 2 UF 265/98 N (https://dejure.org/1999,3616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 1607 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1613

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rückständiger Kindesunterhalt als unbillige Härte für den Erzeuger

  • rechtsportal.de

    BGB § 1607 Abs. 3 S. 2, § 1613
    Rückerstattungsanspruch des Scheinvaters; Abtretung (des Anspruchs an das Kind); unbillige Härte

  • rechtsportal.de

    Klage auf Befreiung von der Pflicht zu elterlichem Unterhalt; Pflicht zum Unterhalt an ein nichteheliches Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindesunterhalt; Vaterschaft ; Rückerstattungsanspruch des Scheinvaters; Abtretung des Anspruchs; Unbillige Härte; Unredliches Verhalten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage auf Befreiung von der Pflicht zu elterlichem Unterhalt; Pflicht zum Unterhalt an ein nichteheliches Kind

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1435 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 13.03.1990 - 7 WF 15/90

    Verwirkung rückständigen Unterhalts; Fälligkeit der Ansprüche; Gerichtliche …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.1999 - 2 UF 265/98
    Von der Rechtsprechung wird allerdings anerkannt, daß die Annahme eines Verwirkungstatbestandes im Falle der Geltendmachung rückständigen Unterhalts für ein minderjähriges Kind eingreifen könne, wenn - bei geklärter Unterhaltspflicht - Unterhaltsleistungen erst nach mehr als einem Jahr gefordert werden und der Unterhaltsschuldner aufgrund besonderer Umstände nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) davon ausgehen durfte, der Unterhalt werde nicht mehr geltend gemacht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1271, 1273).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.1999 - 2 UF 265/98
    Von der Rechtsprechung wird allerdings anerkannt, daß die Annahme eines Verwirkungstatbestandes im Falle der Geltendmachung rückständigen Unterhalts für ein minderjähriges Kind eingreifen könne, wenn - bei geklärter Unterhaltspflicht - Unterhaltsleistungen erst nach mehr als einem Jahr gefordert werden und der Unterhaltsschuldner aufgrund besonderer Umstände nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) davon ausgehen durfte, der Unterhalt werde nicht mehr geltend gemacht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1271, 1273).
  • LG Ulm, 10.08.1994 - 1 S 112/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.1999 - 2 UF 265/98
    Die Vorschrift dient dem Schuldner- wie auch dem Gläubigerschutz, da nur ein Schuldner, welcher nicht überschuldet ist, dem Unterhaltsgläubiger nützt [Staudinger/Eichenhofer (1997) Rn. 23 zu § 1615 i a.F. BGB m.w.N.; Landgericht Ulm, FamRZ 1995, 633, 634].
  • AG Karlsruhe, 04.04.2025 - 7 F 193/24

    Anspruch auf Rückzahlung des Kindesunterhalts aus Scheinvaterregress

    Rn. 80 Die Annahme einer unbilligen Härte soll nach der Rechtsprechung ausgeschlossen sein, wenn dem leiblichen Vater damit einverstanden war, dass das Kind dem Scheinvater untergeschoben wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.1998 - 2 UF 265/98, FamRZ 2000, 1435).
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Rechtsprechung
   AG Detmold, 25.05.2000 - 15 F 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24535
AG Detmold, 25.05.2000 - 15 F 155/00 (https://dejure.org/2000,24535)
AG Detmold, Entscheidung vom 25.05.2000 - 15 F 155/00 (https://dejure.org/2000,24535)
AG Detmold, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - 15 F 155/00 (https://dejure.org/2000,24535)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1435 (Ls.)
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