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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3002
BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99 (https://dejure.org/1999,3002)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.1999 - 1Z BR 34/99 (https://dejure.org/1999,3002)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 1Z BR 34/99 (https://dejure.org/1999,3002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2087 Abs. 1, § 2361 Abs. 1; EGBGB Art. 3 Abs. 3, Art. 235 § 1; RAG-DDR § 25 Abs. 2; ZGB-DDR § 365, § 372; FGG § 12, § 27 Abs. 1 Satz 2
    Nachlassspaltung bei Miteigentum an DDR-Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 2087 Abs. 1, 2361 Abs. 1 BGB; Art. 3 Abs. 3, Art. 235 § 1 EGBGB; § 25 Abs. 2 RAG/DDR; §§ 365, 372 ZGB
    Nachlassspaltung/Grundeigentum in ehem. DDR/Testamentsauslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 440
  • FamRZ 2000, 989
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Welches Sachrecht anzuwenden ist, richtet sich nach den von der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Beitritt in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelten interlokalen Kollisionsregeln (BGHZ 124, 270/272 f.; 41/43).

    Im Erbrecht gilt danach die Regel, daß sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270/273).

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH FamRZ 1995, 481 ; BayObLGZ FamRZ 1997, 391 ).

    Der Erblasser kann die Erbfolge für jeden Nachlaßteil gesondert regeln; er kann hinsichtlich des einen Teils kraft Gesetzes, hinsichtlich des anderen kraft letztwilliger Verfügung beerbt werden (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).

  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Gemäß § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB ist das Nachlaßgericht von Amts wegen verpflichtet, die Einziehung des Erbscheins ohne Vorankündigung anzuordnen, wenn es zu der Überzeugung gekommen ist, daß dieser unrichtig ist (vgl. BayObLGZ 1994, 169/176).

    Daher sind die Entscheidungen der Vorinstanzen vom 23.9.1998 und 21.1.1999 aufzuheben und das Nachlaßgericht anzuweisen (vgl. BayObLGZ 1994, 169/177), den danach unrichtigen Erbschein vom 9.2.1999 einzuziehen (§ 2361 Abs. 1 BGB ).

  • BayObLG, 04.11.1988 - BReg. 1a Z 10/88

    Weitere Beschwerde der aufgrund eines handschriftlichen Testaments eingesetzten …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Die vom Landgericht getroffene Einziehungsanordnung, die das Nachlaßgericht inzwischen vollzogen hat, kann mit dem Ziel der Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins angefochten werden (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 550/551).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Ansprüche nach dem Vermögensgesetz auf Rückerstattung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VermG) können nicht zu einer Nachlaßspaltung führen (BGH DtZ 1996, 84/85 f., vgl. Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 1922 Rn. 50).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH FamRZ 1995, 481 ; BayObLGZ FamRZ 1997, 391 ).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Das Rechtsbeschwerdeverfahren kann aber mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins durchgeführt werden (vgl. BayObLGZ 1996, 69/73).
  • BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84

    Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Die Tatsachenwürdigung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (vgl. BayObLGZ 1984, 208/211; st. Rspr.).
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Zwar ist im Fall der Nachlaßspaltung regelmäßig davon auszugehen, daß der Erblasser sein gesamtes Vermögen und damit auch die verschiedenen Erbstatuten unterliegenden Nachlaßteile insgesamt erfassen will, wenn er in einer letztwilligen Verfügung Erben einsetzt, ohne über den Umfang der Einsetzung eine nähere Bestimmung zu treffen (vgl. BayObLGZ 1995, 79/89).
  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und …

    Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
    Im Fall einer Nachlaßspaltung ist jeder der Nachlaßteile als selbständiges Sondervermögen anzusehen und deshalb so zu behandeln, als ob er der gesamte Nachlaß wäre (BayObLG FamRZ 1994, 723/724 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung; …

  • BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95

    Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten

  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung; …

  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch …

    An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH, FamRZ 1995, 481 ; BayObLG, FamRZ 1997, 391 ; FamRZ 2000, 989, 990;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922 Rdnr. 8)).

    Die Ansprüche nach dem VermG entstehen, wenn der Berechtigte nicht mehr lebt, originär in der Person seines Rechtsnachfolgers, also des Erben (BGHZ 131, 22 ff. = DtZ 1994, 84, 85 m. w. N.; BayObLG, FamRZ 2000, 989; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1395 ).

  • BayObLG, 14.12.2001 - 1Z BRH 1/01

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten …

    Dies hat zur Folge, dass sich die Erbfolge hinsichtlich des im Beitrittsgebiet belegenen Grundbesitzes nach dem Zivilgesetzbuch der ehemaligen DRR (ZGB-DDR) und für den übrigen Nachlass nach dem Erbrecht des BGB richtet (vgl. BGH FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1994, 723 m. w. N.; NJW 2000, 440/441).
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00

    Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung enteigneten Grundvermögens

    Der Senat hat in dieser Sache bereits mit Beschluß vom 12.10.1999 (Az. 1Z BR 34/99) entschieden; wegen des Sachverhalts wird auf diese Entscheidung Bezug genommen.
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