Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 12.09.2000 - 7 U 972/99 - 240 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnatur eines "Girovertragsverhältnisses"; Herausgabeverlangen eines sog. "despositum irregulare"; Voraussetzungen der positiven Vertragsverletzung (pVV); Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag; Aufrechnung mit nicht nicht bankmäßig erworbenen Ansprüchen von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.10.1999 - 12 O 327/98
- OLG Saarbrücken, 12.09.2000 - 7 U 972/99 - 240
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1487
- WM 2002, 2241
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.1987 - VI ZR 1/86
Rechtsmißbräuchlichkeit der Aufrechnung; Anfechtung der Kostenentscheidung des …
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- LG Bonn, 12.08.2009 - 5 S 43/09
Anspruch des Erben auf Auskehrung des Kontoguthabens des Erblassers; Übernahme …
Mit der Auszahlung des Kontoguthabens nutzte die Beklagte vielmehr ihre faktischen Zugriffsmöglichkeiten auf Habenpositionen des Erblassers aus, ohne dazu von diesem ermächtigt worden zu sein (vgl. OLG Saarbrücken v. 12.09.2000 - 7 U 972/99-240 - WM 2002, 2241). - OLG Dresden, 08.06.2010 - 17 W 510/10
Anordnung der Begleichung der Bestattungskosten von einem Konto des Verstorbenen …
Von dem angegriffenen Beschluss gehen, nachdem die in ihm getroffene Anordnung des Nachlassgerichts, die beiden Rechnungen des Bestattungsunternehmers aus Kontoguthaben der Erblasserin zu begleichen, durchgeführt ist und die betroffenen Kreditinstitute aufgrund weisungsgemäßer Auszahlung frei geworden sind (anders bei "eigenmächtiger" Zahlung der Bank an den Nichterben; vgl. hierzu OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 1487), keinerlei belastende und zugleich noch aus der Welt zu schaffende Wirkungen mehr aus. - OLG Rostock, 25.10.2012 - 3 W 155/12
Nachlassverfahren: Beschwerdebefugnis einer Bank gegenüber einer Anordnung des …
In derartigen Fällen kommt in der Tat ein Anspruch der Erben gegen das Kreditinstitut in Betracht (so auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.09.2000, 7 U 972/99, FamRZ 2001, 1487; Schulz, Anm. z. Urt. d. LG Bonn v. 12.08.2009, ZErb 2009, 339; vgl. desweiteren: LG Itzehoe, Urt. v. 21.03.2001, 2 O 211/00, WM 2002, 503; vgl. im Übrigen allgem. - LG Stuttgart, 18.08.2023 - 14 O 54/22
Aufwendungsersatzanspruch einer Bank aus GoA bei Überweisung der …
Rn. 24 b) Soweit das OLG Saarbrücken (Urteil vom 12.09.2000, 7 U 972/99-240) die Auffassung vertritt, es handle sich in dieser Konstellation aufgrund der Auszahlung des Guthabens um eine schuldhafte Pflichtverletzung der Pflichten aus dem Girovertrag, die nicht zur Anwendung der Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag führe, fasst es unzulässigerweise zwei verschiedene Handlungen, nämlich die Tilgung der Bestattungskosten einerseits und die Belastung des Kontos andererseits, zusammen, die jedoch auseinander gehalten werden müssen (vgl. auch Jacoby, WM 2003, 368 (372). - AG Recklinghausen, 08.05.2025 - 14 C 158/24 Denn auch in einem solchen Fall ist es im Sinne von § 242 BGB grundsätzlich treuwidrig und rechtsmissbräuchlich, wenn die Bank gegen eine Guthabenforderung ihres Kunden mit einer nicht im Rahmen ihres banküblichen Geschäftsverkehrs erworbenen Forderung eines Dritten aufrechnet, die mit dem Verhältnis zu ihrem Kunden nichts zu tun hat und mit deren Erwerb durch die Bank der Kunde deshalb auch nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 12.09.2000, 7 U 972/99-240).
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