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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 06.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.11.2000 - 4 WF 188/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17658
OLG Hamm, 20.11.2000 - 4 WF 188/00 (https://dejure.org/2000,17658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.2000 - 4 WF 188/00 (https://dejure.org/2000,17658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 2000 - 4 WF 188/00 (https://dejure.org/2000,17658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Kostentragungspflicht nach § 2 KostO in Verfahren nach §§ 1666 , 1666a BGB

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 696
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Allerdings war es in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob die nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO getroffene Kostenentscheidung auch die gerichtlichen Auslagen mit umfasste (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 2001, 696 einerseits und OLG Celle, FamRZ 1996, 1559 andererseits).
  • OLG Celle, 02.05.2012 - 10 WF 93/12

    Vorschusszahlungen der Kindeseltern als Voraussetzung für die Einholung eines …

    Dies ist zwar unter der Geltung der KostO noch angenommen worden (vgl. OLG Hamm - Beschluß vom 20. November 2000 - 4 WF 188/00 - FamRZ 2001, 696 f. m.w.N.), im Geltungsbereich von FamFG und FamGKG aber nicht mehr zutreffend.
  • OLG Koblenz, 20.09.2001 - 11 WF 544/01

    Inanspruchnahme der Pflegeeltern für Verfahrenskosten

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Amtsgerichts Bad Kreuznach in dem angefochtenen Beschluss und des OLG Hamm (FamRZ 2001, 696 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.07.2000 - 3Z BR 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9182
BayObLG, 06.07.2000 - 3Z BR 160/00 (https://dejure.org/2000,9182)
BayObLG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 3Z BR 160/00 (https://dejure.org/2000,9182)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 3Z BR 160/00 (https://dejure.org/2000,9182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstrebung der Erbenstellung zu 1/8; Beschwerde gegen den festgesetzten Geschäftswert in einer Nachlaßangelegenheit; Ermittlung des Nachlasswertes bei Erstrebung der Erbenstellung zum gleichen Bruchteil wie dem zustehenen Pflichtteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 696
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2000 - 3Z BR 160/00
    Gegen die Geschäftswertfestsetzung, die das Landgericht für das Beschwerdeverfahren vornimmt, findet gemäß § 31 Abs. 3 KostO die unbefristete Erstbeschwerde statt (BayObLGZ 1986, 489).

    In Erbscheinssachen kann dabei der Reinnachlaßwert im Zeitpunkt des Erbfalle (§ 107 Abs. 2 Satz 1 KostO ) als Anhaltspunkt in Betracht kommen (BayObLGZ 1986, 489/491).

  • BayObLG, 31.05.1996 - 1Z BR 30/96

    Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 06.07.2000 - 3Z BR 160/00
    Jedoch sind Pflichtteilsansprüche, auch von Beteiligten, die ihr Erbrecht bezeugt haben wollen, als Nachlaßverbindlichkeiten in Abzug zu bringen (BayObLGZ 1996, 125/128).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2024 - 5 W 71/23

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Rn. 26 Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist unter Berücksichtigung des von den Beteiligten zu 3) und zu 4) erstrebten Verfahrensziels (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957), die Aufhebung des den Beteiligten zu 1) als nicht durch ihre Nacherbschaft beschränkten Erben ausweisenden Feststellungsbeschlusses zu erlangen, gemäß §§ 61, 36, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG mit dem hälftigen Nachlasswert anzusetzen, der nach Ansicht des Senats hier den Umfang ihrer Beschwer angemessen widerspiegelt (…zur Berücksichtigung eines angemessenen Teilbetrages der Hauptsache in diesen Fällen Fackelmann, in: Korintenberg, GNotKG 22. Aufl., § 61 Rn. 29; BayObLG, FamRZ 2001, 696 zu §§ 131, 30 KostO).
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