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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 19.10.2001 | OLG Zweibrücken, 21.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3080
OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00 (https://dejure.org/2001,3080)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.2001 - 11 U 131/00 (https://dejure.org/2001,3080)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 2001 - 11 U 131/00 (https://dejure.org/2001,3080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Ausgleichsanspruchs; Vorliegen eines absrakten oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses/-versprechens; Erfordernis eines selbständigen Verpflichtungswillens; Kondizierbarkeit eines abstrakten Anerkenntnisses; Verhältnis von Gesamtschuldnerausgleich ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00
    Von diesem Zeitpunkt an lebten deshalb Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB wieder auf (vgl. BGHZ 87, 265, 270 = NJW 1983, 1845; BGH NJW 1988, 133; 1995, 652, 653; NJW-RR 1988, 966; 1993, 386).

    Der dafür Grund liegt darin, dass für einen Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Zweifel kein Anlass mehr besteht, dem anderen eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen und dass der andere Ehegatte deshalb mit einer Inanspruchnahme rechnen muss (vgl. BGH FamRZ 1993, 676, 678).

    Insbesondere hat die Beklagte auch nicht ausreichend dafür vorgetragen, dass der Wert der beiderseitigen Vorteile zu Gunsten des Klägers derartig überwiegt, dass eine abweichende Verteilung gerechtfertigt sein könnte (vgl. dazu etwa BGH FamRZ 1993, 676, 678; FamRZ 1997, 487 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1443, 1445; OLG Celle FamRZ 1985, 710, 711; OLG Hamm FamRZ 1988, 620, 621 a.E.; 1994, 960; OLG Köln FamRZ 1992, 318 f.; OLG München FamRZ 1996, 291).

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00
    Denn die Rechtsbeziehungen, die zur Abgabe des Anerkenntnisses geführt haben, stellen dessen Rechtsgrund dar, was zur Folge hat, dass, wenn sie den anerkannten Leistungsanspruch nicht rechtfertigen, das Anerkenntnis gemäß § 812 Abs. 2 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH, NJW 2000, 2501, 2502; NJW-RR 1999, 573, 574).

    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH, NJW 2000, 2501, 2502; WM 1970, 1457, 1459; 1975, 1233 f; 1986, 50, 51).

    Dies ist aber unabdingbare Voraussetzung für die Annahme eines deklaratorischen Anerkenntnisses (vgl. BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).

  • BGH, 24.10.1985 - III ZR 35/85

    Vorliegen einer Kontokorrentvereinbarung - Voraussetzungen eines konstitutiven …

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00
    Nach der angegebenen Fundstelle und der dort in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, WM 1986, 50 f.) ist dies nur der Fall, wenn sich die Parteien darüber einig sind, dass sich der Gläubiger zur Rechtfertigung seiner Ansprüche in Zukunft nur noch auf die Vereinbarung zu berufen braucht.

    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH, NJW 2000, 2501, 2502; WM 1970, 1457, 1459; 1975, 1233 f; 1986, 50, 51).

  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …

    Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt aber dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag - wie hier - einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH, NJW 2000, 2501 f, 2502; OLG Köln: Urteil vom 01.08.2001 - 11 U 131/00, zitiert nach: BeckRS 2002 05869).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.10.2001 - 25 WF 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6062
OLG Köln, 19.10.2001 - 25 WF 185/01 (https://dejure.org/2001,6062)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2001 - 25 WF 185/01 (https://dejure.org/2001,6062)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 25 WF 185/01 (https://dejure.org/2001,6062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1341
 
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4387
OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4387)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.02.2002 - 4 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4387)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 4 W 12/02 (https://dejure.org/2002,4387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; BGB §§ 1569 ff.; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1 §§ 1569 ff.; ZPO § 114
    Voraussetzungen des Gesamtschuldnerausgleichs unter geschiedenen Eheleuten wegen eines zu Ehezeiten aufgenommenen Darlehens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Gesamtschuldnerausgleichs unter geschiedenen Eheleuten wegen eines zu Ehezeiten aufgenommenen Darlehens; Regelung eines nachehelichen Unterhalts durch Vergleich; Berücksichtigung von Tilgungsleistungen bei Berechnung eines Unterhaltsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1341
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 59/93

    Ausgleichsansprüche des die gemeinsamen Schulden der Ehepartner allein …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Aus dem vom Beklagten herangezogenen Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 652) lässt sich nichts gegen den angefochtenen Beschluss herleiten.
  • OLG München, 14.07.1995 - 21 U 5880/94

    Ausgleichszahlung nach Auszug?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Die Einzelrichterin hat die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten gemäß § 114 ZPO zu Recht versagt, weil die Tilgungsleistungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin Berücksichtigung gefunden haben und es deshalb im Innenverhältnis allein dem Beklagten obliegt, das Darlehen zurückzuführen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 899 und 1995, 1281; OLG München FamRZ 1996, 291, 292).
  • OLG Köln, 24.10.1994 - 13 U 204/94

    Innenausgleich gemeinsamer Kreditverbindlichkeiten von Ehegatten nach Scheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Die Einzelrichterin hat die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten gemäß § 114 ZPO zu Recht versagt, weil die Tilgungsleistungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin Berücksichtigung gefunden haben und es deshalb im Innenverhältnis allein dem Beklagten obliegt, das Darlehen zurückzuführen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 899 und 1995, 1281; OLG München FamRZ 1996, 291, 292).
  • OLG Köln, 04.11.1993 - 13 W 44/93

    Zum Ausgleichsanspruch von Ehegatten gemäß § 426 Abs. 1 S. 1 BGB bei Trennung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.2002 - 4 W 12/02
    Die Einzelrichterin hat die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten gemäß § 114 ZPO zu Recht versagt, weil die Tilgungsleistungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin Berücksichtigung gefunden haben und es deshalb im Innenverhältnis allein dem Beklagten obliegt, das Darlehen zurückzuführen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 899 und 1995, 1281; OLG München FamRZ 1996, 291, 292).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 90/05

    Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner getragenen Gesamtschuld; …

    Ist es zu einer Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der Kreditraten gekommen, sei es einverständlich, sei es aber auch durch Urteil, so kann darin eine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ausschließt (Senatsurteil vom 11. Mai 2005 - XII ZR 289/02 - FamRZ 2005, 1236, 1237; OLG Köln NJW-RR 1995, 1281, 1282; OLG München FamRZ 1996, 291, 292; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 910 und FamRZ 2002, 1341;… Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 330 und FamRZ 1996, 905, 908; Kleinle FamRZ 1997, 8, 10 f.;… Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Kap. 6 Rdn. 51; Schulz FPR 2006, 472, 474;… Scholz/Stein/Uecker Praxishandbuch Familienrecht Teil C Rdn. 51; Bosch FamRZ 2002, 366, 369;… Staudinger/Noack BGB 2005, § 426 Rdn. 224;… Palandt/Grüneberg aaO § 426 Rdn. 9 b).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 2 UF 46/04

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung des nur von einem Ehegatten gegen …

    Hierin liegt eine auch beim Gesamtschuldnerausgleich zu berücksichtigende Einigung der Parteien, nach der es im Innenverhältnis allein Sache des Unterhaltspflichtigen ist, das gemeinsame Darlehen zu tilgen bzw. zu bedienen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 1341; OLG Rostock, OLGR Rostock 2001, 500; OLG Hamm, FamRZ 1999, 1501).
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