Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 1618 S. 4; ; ZPO § 516; ; ZPO §§ 233 ff.; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1618 S. 4
Einbenennung - mit Namensänderung einhergehende Schwächung oder völlige Durchtrennung des Namensbandes des Kindes zu seinem leiblichen Vater - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmittel; Befristete Beschwerde; Postzustellungsurkunde; Ersetzung der Einwilligung; Namensänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leverkusen, 28.02.2001 - 30 F 48/00
- OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 637
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99
Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes
Auszug aus OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01
Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung nach § 1618 S.4 BGB ist daher eine die elterliche Sorge für ein Kind betreffende Familiensache i.S.d. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ( vgl. BGH MDR 1999, 1447, m.w.N.). - OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 11 UF 26/99
Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung minderjähriger …
Auszug aus OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01
Erforderlich ist eine Einbenennung infolgedessen nur, wenn sie für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, dass ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde (… vgl. Palandt-Diederichsen, BGB, 60. Auflage, § 1618 Rdnr. 17; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1381 f., jeweils m. w. N.). - OLG Bamberg, 29.09.1999 - 2 UF 182/99
Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur …
Auszug aus OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01
Bei dem Rechtsmittel der Antragstellerin vom 14. März 2001 handelt es sich um eine befristete Beschwerde gegen den ihr ausweislich der sich in den Akten befindlichen Postzustellungsurkunde (Bl. 70) am 9. März 2001 zugestellten Beschluss des Familiengerichts vom 28. Februar 2001 über die Zurückweisung ihres Antrags auf Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters zur Namensänderung der beteiligten Kinder gemäß § 1618 S.4 BGB ( vgl. OLG Bamberg MDR 2000, 524;… Zöller/ Philippi, ZPO, 22. Auflage, § 621 e Rdnr. 5, jeweils m.w.N.).
- OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
Erforderlichkeit der Einbenennung
Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, Beschluß vom 24. August 2001 - 4 UF 137/01 -, unveröffentl.), die der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (XII ZB 88/99; FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung (dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewußt vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH aaO).Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (…vgl. BGH aaO; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
Kinder in diesem Alter vermögen die volle Tragweite einer neuen Namenszuordnung regelmäßig noch nicht zu erkennen (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381, 1382; OLG Köln FamRZ 2002, 637;… Oelkers/Kreutzfeldt aaO).
nach einer längeren Phase des Abstandes - wieder vermehrt an seiner biologischen Abstammung interessiert sein wird (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Köln FamRZ 2002, 637).
- OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05
Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB
Zutreffend und in Übereinstimmung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln [14. ZS] FamRZ 1999, 734, 735; [25. ZS] KindPrax 199, 170; FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 736; FamRZ 1999, 1380, 1381; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Oldenburg FamRZ 1999, 1381; OLG Koblenz FamRZ 2000, 690; Senat, OLGR Köln 2003, 10, Leitsatz veröffentlicht FamRZ 2003, 1411), die der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24. Oktober 2001 (FamRZ 2002, 94) bestätigt hat, ist das Familiengericht davon ausgegangen, dass die Neufassung von § 1618 BGB durch Art. 1 Nr. 7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung ("dem Kindeswohl dienlich") durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt worden ist, eine vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Verschärfung der Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils darstellt und sie dem ausdrücklichen Zweck dient, die Bindung des Kindes an diesen Elternteil zu unterstreichen (…vgl. BGH a.a.O.).Das gilt insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem Elternteil - wie hier - nahezu abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbare endgültige Ablösung von ihm weitgehend verfestigt würde (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln [26. ZS] NJW-RR 2000, 1102; OLG Köln FamRZ 2002, 637; OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
- OLG Hamm, 05.05.2004 - 10 UF 334/03
Voraussetzungen für Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes gemäß …
Keine Ersetzung kommt daher in Betracht, wenn der Einbenennungswunsch des Kindes nur auf den starken Einfluss des allein sorgeberechtigten Elternteils zurückgeht (OLG Köln FamRZ 2002, 637). - OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02
Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes
Aus diesen Gründen ist die erforderliche Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nur dann zu ersetzen, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden und die Einbenennung daher als unerlässlich erscheinen lassen, um Schäden von dem Kind abzuwenden (BGH PER 2002, 267; Brandenburgisches OLG JAmt 2002, 81, 82 m. w. N.), wenn also anderenfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (BGH FER 2002, 154, 155 m. w. N.; OLG Köln, FPR 2002, 156).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1818 Satz 4; ; BGB § ... 1618; ; BGB § 1618 Satz 4; ; BGB § 1618 Satz 1; ; BGB § 1618 Satz 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 621 e Abs. 3 Satz 1; ; RPflG § 3 Nr. 2 lit. a; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; FGG § 50 a Abs. 2; ; FGG § 50 a Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2 u. 3 Satz 1
- rechtsportal.de
Einbenennung des Kindes - Ersetzung der Einwilligung - Kindeswohl
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Name des Kindes; Einbenennung; Kindeswohl; Ersetzung der Einwilligung; Erforderlichkeit der Umbenennung
Verfahrensgang
- AG Wittenberg - F 398/00
- OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 240
- FamRZ 2002, 637 (Ls.)
- Rpfleger 2002, 27
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99
Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der ,Erforderlichkeit" in § 1818 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg in NJW-RR 99, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz in FamRZ 98, 1545 f) führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (…so aber OLG Bamberg aaO).Bei dem Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451;… Zöller- Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a.M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735: einfache Beschwerde nach § 19 FGG).
Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" in § 1618 Satz 4 BGB zum Ausdruck gebracht hat, dass über die berechtigten Interessen des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht zu leicht hinweggegangen werden darf (OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451) und die Eingriffsschwelle damit hoch angesetzt ist (Wagenitz, FamRZ 1998, 1545f., 1551), führt dies nicht dazu, dass eine Ersetzung der Einwilligung nur in Betracht kommt, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet wäre (…so aber OLG Bamberg, a.a.O.).
- OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98
Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Nach Auffassung des Senats ist die Einwilligung vielmehr dann zu ersetzen, wenn triftige - d.h. vernünftige und nachvollziehbare - Gründe des Kindeswohls für die Namensänderung und damit gleichzeitig für die Zurückstellung des Erhaltungsinteresses des nicht sorgeberechtigten Elternteils sprechen (ebenso: OLG Köln, NJW-RR 1999, 729; Wagenitz, FamRZ 1998, 1545, 1551 r. Sp. u. f.). - OLG Köln, 04.03.1999 - 14 UF 35/99
Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung; Namensänderung; Formgerechte …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Bei dem Rechtsmittel handelt es sich um eine befristete Beschwerde, weil das Namensbestimmungsrecht als Teil der elterlichen Sorge anzusehen ist (so auch OLG Bamberg, NJW-RR 1999, 1451;… Zöller- Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 621 Rdnr. 27; a.M. OLG Köln, FamRZ 1999, 735: einfache Beschwerde nach § 19 FGG). - OLG Naumburg, 16.10.2000 - 8 UF 217/00
Auszug aus OLG Naumburg, 31.07.2001 - 14 UF 90/01
Dem Amtsgericht ist - im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg - zuzugeben, dass grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 50 a Abs. 2 FGG im Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung erforderlich ist (so Beschlüsse des OLG Naumburg vom 16.10.2000, 8 UF 217/00, vom 28.06.1999, 8UF 150/99, und vom 11.10.2000, 8 UF 207/00).
- OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15
Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater …
Rn. 38 Auch der Wille des über 14 Jahre alten Kindes ist kein ausreichender Grund, da die Erforderlichkeit als objektive Hürde nicht völlig subjektiviert werden kann (…Enders in: BeckOK-BGB, Stand: 01.08.2015, § 1618 Rn. 10.1; anders wohl Oelkers/Kreutzfeld FamRZ 2000, 645, 648; vgl. auch OLG Naumburg FGPrax 2001, 240). - BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00 |
Ogün
Auswirkung des zum 1.1.2000 teilweise eingeführten "ius-soli"-Prinzips im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht auf das Namensrecht (Art. 10 EGBGB): Geltung der deutschen Grundsätze über Vornamen für deutsche Kinder türkischer Staatsangehöriger, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB;
§ 1626 BGB, Recht der Eltern zur Wahl des Vornamens des Kindes ist (nur) durch die allg. Sitte und Ordnung eingeschränkt (auch: "natürliche Ordnung der Geschlechter"), nicht eindeutig männlicher oder weiblicher Vorname muß durch einen eindeutigen zweiten Vornamen ergänzt werden;
(Anm.: Entscheidung über die Nichtvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG an den BGH erscheint nicht vertretbar)
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Ogün; Männlicher Vorname; Eindeutig Männlicher Vorname; Hinzufügung eines zweiten Vornamens; Standesamt; Auslandsberührung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 3 III 58/00
- LG Bielefeld, 05.10.2000 - 25 T 520/00
- OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 637 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78
Ausländische Vornamen für Knaben
Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Diese Grenzen werden u.a. dann nicht eingehalten, wenn bei der Namensgebung der natürlichen Ordnung der Geschlechter nicht Rechnung getragen wird und wenn Jungen (Mädchen) Vornamen beigelegt werden, die im allgemeinen Bewußtsein als Vornamen des weiblichen (männlichen) Geschlechts lebendig sind (BGHZ 73, 239, 241 = StAZ 1979, 238).Dieser Name kann deshalb einem Jungen nur dann gegeben werden, wenn dieser einen weiteren, eindeutig männlichen Vornamen erhält (BGHZ 73, 239, 241 = StAZ 1979, 238 = NJW 1979, 2469; Senat StAZ 1985, 131; StAZ 1998, 322; StAZ 1996, 208; NJW-RR 1994, 580).
- OLG Hamm, 07.10.1993 - 15 W 57/93
Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Ist der Vorname nicht eindeutig männlich oder weiblich, so steht dies der Eintragung dann nicht entgegen, wenn dem Kind ein weiterer, den Zweifel über das Geschlecht ausräumender Vorname beigelegt wird (…BGH aaO; Senat, StAZ 1998, 322; 1996, 208; NJW-RR 1994, 580; OLG Karlsruhe 1989, 283; OLG Stuttgart 1982, 177).Dieser Name kann deshalb einem Jungen nur dann gegeben werden, wenn dieser einen weiteren, eindeutig männlichen Vornamen erhält (BGHZ 73, 239, 241 = StAZ 1979, 238 = NJW 1979, 2469; Senat StAZ 1985, 131; StAZ 1998, 322; StAZ 1996, 208; NJW-RR 1994, 580).
- OLG Hamm, 29.01.1998 - 15 W 307/97
Einstufung des Vornamens "Gerrit" als reiner Jungenname oder als …
Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Ist der Vorname nicht eindeutig männlich oder weiblich, so steht dies der Eintragung dann nicht entgegen, wenn dem Kind ein weiterer, den Zweifel über das Geschlecht ausräumender Vorname beigelegt wird (…BGH aaO; Senat, StAZ 1998, 322; 1996, 208; NJW-RR 1994, 580; OLG Karlsruhe 1989, 283; OLG Stuttgart 1982, 177).Dieser Name kann deshalb einem Jungen nur dann gegeben werden, wenn dieser einen weiteren, eindeutig männlichen Vornamen erhält (BGHZ 73, 239, 241 = StAZ 1979, 238 = NJW 1979, 2469; Senat StAZ 1985, 131; StAZ 1998, 322; StAZ 1996, 208; NJW-RR 1994, 580).
- OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98
Wahl türkischer Vornamen für Kinder deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Für die Erteilung des Vornamens des Kindes, das sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ist deutsches Recht maßgeblich, Artikel 10 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB (…vgl. Palandt/Heldrich, 60. Auflage, Artikel 10 EGBGB Rdnr. 19; OLG Frankfurt, StAZ 2000, 238).Der Senat vermag auch nicht der Entscheidung des OLG, Frankfurt (StAZ 2000, 238) zu folgen, das ausgeführt hat, Eltern könnten sich darauf beschränken, für ihren auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Sohn einen Vornamen zu wählen, der in dem Staat, dem sie alle angehören, zwar für Knaben und Mädchen benutzt werde, der in Deutschland aber auch männlich empfunden werden könne, wenn die gemeinsame Staatsangehörigkeit von Eltern und Kind eine ausländische sei und das für die gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit maßgebliche Recht den Grundsatz der geschlechtsoffenkundigen Namensgebung nicht kenne.
- BGH, 07.04.1952 - IV ZB 23/52
Vorlage nach § 28 FGG. Entscheidung über weitere Beschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 BGB bedarf es indes nicht, weil der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH der Auffassung ist, daß nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht ein Vorname nicht als alleiniger Vorname gegeben werden kann, wenn er das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen läßt (BGHZ 5, 356, 358; 15, 151, 153). - BGH, 28.10.1954 - IV ZB 56/54
Vorlagepflicht nach § 28 FGG
Auszug aus OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 BGB bedarf es indes nicht, weil der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH der Auffassung ist, daß nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht ein Vorname nicht als alleiniger Vorname gegeben werden kann, wenn er das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen läßt (BGHZ 5, 356, 358; 15, 151, 153).
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Rechtsprechung
| LG Rostock, 24.07.2001 - 2 T 185/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 637 (Ls.)
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