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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 11.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14166
OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01 (https://dejure.org/2002,14166)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.2002 - 11 UF 432/01 (https://dejure.org/2002,14166)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 11 UF 432/01 (https://dejure.org/2002,14166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1025
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Rn. 29 Der Begriff der allgemeinen Schulausbildung in § 1603 II 2 BGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2002, 815f, 816; vgl. auch Graba, FamRZ 2002, 715) unter Heranziehung der zu § 2 I Nr. 1 BAföG entwickelten Grundsätze auszulegen und danach nur unter folgenden Voraussetzungen erfüllt: Zum einen muss Ziel des Schulbesuchs - im Gegensatz zu einer auf ein konkretes Berufsbild bezogenen Ausbildung - der Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder den Besuch einer Hochschule oder Fachhochschule sein.

    Abgesehen davon, dass zum damaligen Zeitpunkt in Rechtsprechung und Schrifttum noch nicht abschließend geklärt war, ob auch bei privilegiert unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern eine Barunterhaltspflicht beider Eltern gegeben ist, was inzwischen durch die bereits angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2002, 815 ff, 817) in diesem Sinne entschieden ist, liegt eine, zur völligen Neuberechnung des Unterhalts zwingende wesentliche Änderung der Verhältnisse auch darin, dass der Beklagte in dem hier streitbefangenen Zeitraum ab August 2001 aus den dargelegten Gründen nicht mehr als gemäß § 1603 II BGB privilegiert unterhaltsberechtigt anzusehen ist, sondern nur noch Unterhalt nach § 1610 II BGB beanspruchen kann.

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Rn. 24 Im Rahmen der Abänderungsklage nach § 323 ZPO trifft grundsätzlich den jeweiligen Kläger die Darlegungs- und Beweislast für alle Faktoren, die für die Festsetzung der titulierten Unterhaltsrente maßgebend waren und hinsichtlich derer eine im Ergebnis wesentliche Änderung geltend gemacht wird, aus der die Unzumutbarkeit der Fortzahlung des titulierten Unterhalts hergeleitet wird (BGH FamRZ 1987, 259; KG, KGR 1994, 22 = FamRZ 1994, 765 f; OLG Stuttgart, aa0. m.w.N.;… Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 166;… Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0. § 6 Rz. 726).
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Da Geltungsgrund von ein- oder zweiseitig - freiwillig - errichteten Urkunden allein der Parteiwille ist (BGH MDR 1983, 189 = FamRZ 1983, 22 ff, 24), beurteilt sich die Frage nach der Bindungswirkung der abzuändernden Urkunde in erster Linie nach der Reichweite des Bindungswillens der Partei(en).
  • OLG Köln, 31.08.1999 - 25 WF 108/99

    Abänderbarkeit von Jugendamtsurkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Rn. 21 Voraussetzungen und Umfang einer möglichen Abänderung richten sich bei bestehender Titulierung der Unterhaltspflicht im Rahmen einer Jugendamtsurkunde - wie hier - allein nach materiellem Recht und nicht nach § 323 Abs. 1 ZPO (…Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 168 f; OLG Hamm, OLGR 1998, 347; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 227, 228 m.w.N.; OLG Köln, OLGR 2000, 88, 89).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Die genaue Höhe des hieraus erzielten Einkommens ist dabei nur teilweise belegt, während Angaben zum Erwerbseinkommen des Ehemanns und seiner Fähigkeit, der Kindesmutter hieraus einen auskömmlichen Familienunterhalt zu gewähren, der sie ggfs. in die Lage versetzen würde, ihren eigenen Verdienst in voller Höhe - ohne Abzug eines Selbstbehalts - zum Unterhalt der Beklagten einzusetzen (BGH NJW 1987, 1549 ff; OLG Hamm, FamRZ 1997, 835 f), fehlen.
  • OLG Hamm, 19.07.1996 - 12 UF 439/95

    Berücksichtigung eines zum Erwerb eines Kfz aufgenommenen Kredits bei der …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Die genaue Höhe des hieraus erzielten Einkommens ist dabei nur teilweise belegt, während Angaben zum Erwerbseinkommen des Ehemanns und seiner Fähigkeit, der Kindesmutter hieraus einen auskömmlichen Familienunterhalt zu gewähren, der sie ggfs. in die Lage versetzen würde, ihren eigenen Verdienst in voller Höhe - ohne Abzug eines Selbstbehalts - zum Unterhalt der Beklagten einzusetzen (BGH NJW 1987, 1549 ff; OLG Hamm, FamRZ 1997, 835 f), fehlen.
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 12/83

    Nachhaltige Sicherung des nachehelichen Unterhalts bei Aufnahme einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Rn. 22 Für die Beurteilung der Frage, ob Änderungen der maßgebenden Verhältnisse als wesentlich anzusehen sind, kommt es im übrigen nicht auf das Ausmaß der Änderung einzelner Umstände, sondern allein darauf an, ob die für die Unterhaltsverpflichtung als solche und für die Bemessung der Unterhaltsleistung maßgebenden Verhältnisse insgesamt eine wesentliche Änderung erfahren haben (BGH FamRZ 1985, 53 ff;… Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 166).
  • OLG Hamm, 28.04.1998 - 13 UF 402/97

    Abänderungsklage betreffend eine Urkunde des Kreisjugendamtes

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Rn. 21 Voraussetzungen und Umfang einer möglichen Abänderung richten sich bei bestehender Titulierung der Unterhaltspflicht im Rahmen einer Jugendamtsurkunde - wie hier - allein nach materiellem Recht und nicht nach § 323 Abs. 1 ZPO (…Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 168 f; OLG Hamm, OLGR 1998, 347; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 227, 228 m.w.N.; OLG Köln, OLGR 2000, 88, 89).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2000 - 17 UF 246/00

    Bindung des Unterhaltsschuldners an vollstreckbare Urkunde - Dynamisierung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Entscheidend ist mithin, ob in den Verhältnissen, die die Partei(en) zur Grundlage des Titels gemacht hatte(n), derart gewichtige Änderungen eingetreten sind, dass nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ein unverändertes Festhalten an den vereinbarten Leistungen gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßen würde und daher nicht mehr zumutbar wäre (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 129 ff, 131 m.w.N).
  • KG, 08.12.1993 - 16 WF 7542/93

    Unterhalt; Abänderung; Klage; Volljährigkeit; Unterhaltsabänderungsklage; Kind; …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.2002 - 11 UF 432/01
    Rn. 24 Im Rahmen der Abänderungsklage nach § 323 ZPO trifft grundsätzlich den jeweiligen Kläger die Darlegungs- und Beweislast für alle Faktoren, die für die Festsetzung der titulierten Unterhaltsrente maßgebend waren und hinsichtlich derer eine im Ergebnis wesentliche Änderung geltend gemacht wird, aus der die Unzumutbarkeit der Fortzahlung des titulierten Unterhalts hergeleitet wird (BGH FamRZ 1987, 259; KG, KGR 1994, 22 = FamRZ 1994, 765 f; OLG Stuttgart, aa0. m.w.N.;… Wendl/Staudigl-Thalmann, 5. Aufl. § 8 Rz. 166;… Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0. § 6 Rz. 726).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.1999 - 20 WF 47/99

    Abänderung einer Jugendamtsurkunde

  • OLG Koblenz, 10.06.2016 - 13 WF 565/16

    Kindesunterhalt: Ermittlung der Haftungsanteile beider …

    Denn nunmehr obliegt es dem volljährig gewordenen Kind, den Fortbestand der Haftung des Titelschuldners aufzuzeigen (OLG Koblenz FamRZ 2007, 653, OLG Köln FamRZ 2012, 438, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1049 und OLG Hamm FamRZ 2003, 1025).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 WF 184/08

    Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Abänderungklage eines selbständigen …

    Eine andere Meinung stellt sich auf den Standpunkt, dass der Unterhaltsschuldner unter dem Gesichtspunkt des Schuldversprechens an die Grundlagen des bisherigen Titels gebunden ist und mithin eine Anpassung nur an geänderte Verhältnisse erfolgen darf (OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 767; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1025; Graba, FamRZ 2005, 678).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.09.2002 - 10 WF 2619/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6427
OLG Nürnberg, 11.09.2002 - 10 WF 2619/02 (https://dejure.org/2002,6427)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.09.2002 - 10 WF 2619/02 (https://dejure.org/2002,6427)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. September 2002 - 10 WF 2619/02 (https://dejure.org/2002,6427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche wegen Zuvielzahlung von Unterhalt; Verweigerung von Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte Vollstreckungsgegenklage; Entgegenhalten von BaföG-Leistungen an einen Unterhaltsberechtigten im Wege einer Abänderungsklage; BAföG-Einkünfte als ...

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Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1025
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