Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 669 BGB, § 670 BGB, § 1835 BGB, § 1836 BGB, § 1836a BGB
Betreuervergütung: Aufwendungsersatzanspruch wegen Personal- und Arbeitsplatzkosten für eine Bürokraft - Judicialis
BGB § 669; ; BGB § 670; ; BGB § 1835; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1908 i
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Aufwendungsersatz für Vollzeitbürokraft, Personal- und Arbeitsplatzkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung und Aufwendungsersatz für Tätigkeit als Berufsbetreuer - Anforderungen an Anerkennung von Kosten für durch den Berufsbetreuer beschäftigte Bürokräfte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch eines Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für Kosten einer von ihm beschäftigten Vollzeitbürokraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 20.11.2000 - 3 T 212/00
- OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 236 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00
Nachdem der Antragsteller hiergegen die vom Landgericht zugelassene sofortige weitere Beschwerde unter dem 06. Dezember 2000 eingelegt hatte, setzte der Senat das Verfahren zunächst mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten aus, bis der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09. November 2005 -Az. XII ZB 49/01- (MDR 2006, 575) über die Vorlage des BayObLG vom 07. Februar 2001 (FamRZ 2001, 653) gegen den bereits zitierten Beschluss des OLG Bremen entschieden hatte.Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09. November 2005 (a. a. O.) näher ausgeführt hat, war für die vor dem Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsänderungsgesetzes vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073) zum 01. Juli 2005 geltende Rechtslage umstritten, ob dem Betreuer die Kosten für eine in seinem eigenen Büro beschäftigte Arbeitskraft als Aufwendungsersatz zusätzlich zu der ihm bewilligten Vergütung zu erstatten waren (…vgl. hierzu im Einzelnen OLG Bremen und BayObLG jeweils a.a.O. m.w.N.).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00
Dies war, wie der Bundesgerichtshof unter Hinweis die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE FamRZ 2000, 345/348) herausgestellt hat, für das Vorhalten von angestellten Bürokräften durch einen Berufsbetreuer grundsätzlich nicht der Fall, weil von einem geeigneten Berufsbetreuer erwartet werden konnte, dass er anfallende Büroarbeiten unter Zuhilfenahme moderner Bürotechnik im Regelfall selbst erledigt. - BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00
Nachdem der Antragsteller hiergegen die vom Landgericht zugelassene sofortige weitere Beschwerde unter dem 06. Dezember 2000 eingelegt hatte, setzte der Senat das Verfahren zunächst mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten aus, bis der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09. November 2005 -Az. XII ZB 49/01- (MDR 2006, 575) über die Vorlage des BayObLG vom 07. Februar 2001 (FamRZ 2001, 653) gegen den bereits zitierten Beschluss des OLG Bremen entschieden hatte. - OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99
Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00
Nach Inkrafttreten des BtÄndG zum 01. Januar 1999 beantragte er für seine Tätigkeit in der Zeit vom September 1999 bis Juli 2000 neben der ihm antragsgemäß bewilligten Vergütung für seinen Zeitaufwand von 60,-- DM pro Stunde sowie Ersatz von Fahrt-, Telefon-, Porto- und Kopierkosten zusätzlich auch den Ersatz von Personal- und Arbeitsplatzkosten für eine Vollzeitbürokraft, für welche er den selben Zeitaufwand wie für sich selbst als Betreuer in Ansatz brachte und hierfür einen Stundensatz von 40,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer als pauschale Aufwandsentschädigung unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Bremen vom 15. November 1999 (FamRZ 2000, 555) forderte.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht
Keine Ausnahme von Pauschalierung, Betreuervergütung
- rechtsportal.de
VBVG § 4 § 5
Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Ausnahme vom Grundsatz der Pauschalvergütung für Betreuer bei einem geringen zeitlichen Betreuungsaufwand; Vereinbarkeit der Regelungen über eine Pauschalvergütung im Betreuungsrecht mit der Verfassung
Verfahrensgang
- AG Ahrensburg - 81 XVII
- LG Lübeck, 19.07.2006 - 7 T 242/06
- OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 236
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06
Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung
Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
Gegen die gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (im Anschluss an BayObLG vom 12.10.2006 - 33 Wx 163/06).Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung bestehen nicht (vgl. dazu die Ausführungen des BayObLG vom 12.10.2006, Az.: 33 Wx 163/06, denen der Senat sich anschließt).
- OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 Sbd 8/06
Zuständigkeitsbestimmung für das Adoptionsverfahren bei einer ausländischem Recht …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
Auch wenn - wie hier - aufgrund der konkreten Umständes des Einzelfalles im Abrechnungszeitraum keine oder nur mit wenig Zeitaufwand verbundene Tätigkeiten der Betreuerin erforderlich waren, findet eine Überprüfung der Angemessenheit der Stundenansätze aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht statt (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2006, 210 für den Fall eines außergewöhnlich hohen Zeitaufwandes).
- BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10
Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung …
Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt; nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (…Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 30; OLG München BtPrax 2007, 129; OLG Schleswig FamRZ 2007, 236). - BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in …
- OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06
Kein Untätigkeitseinwand bei Pauschalvergütung des Betreuers
Danach ist es den Gerichten, die über den Vergütungsantrag zu entscheiden haben, verwehrt, den tatsächlichen Zeitaufwand des Betreuers im Einzelfall und damit die Angemessenheit der gesetzlich vorgesehenen Stundenansätze zu überprüfen (vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236/237).
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 14.08.2006 - 2 T 594/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Angemessenheit monatlicher Rückzahlung im Falle des Rückgriffs der Staatskasse
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer Betreuervergütung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vergütung - Rückgriff auf den Betroffenen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 236 (Ls.)
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