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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,587
BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06 (https://dejure.org/2006,587)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06 (https://dejure.org/2006,587)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 (https://dejure.org/2006,587)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 16 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 16 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag; Wegfall der Inlandsklausel durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts; Anwendung der Inlandsklausel auf Einbürgerungen nach Reformierung des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    StAG § 25; GG Art. 16 Abs. 1 S. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 28 Abs. 1; BVerfGG § 83 a Abs. 2
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, Verlust, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Wiedereinbürgerung, Verhältnismäßigkeit, Rückwirkung, Vertrauensschutz

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 25 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Streichung der sog. Inlandsklausel bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz ohne Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlust des deutschen Passes nach Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit zulässig - Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Türken

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.1.2007)

    Entzug von Staatsbürgerschaft wegen Doppelpass ist rechtens // Türke scheitert mit Klage vor Bundesveffassungsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 441
  • FamRZ 2007, 267
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (38)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06
    Eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen derart, dass der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem sie gültig geworden ist (echte Rückwirkung) ist daher, von Ausnahmefällen abgesehen, unzulässig (vgl. BVerfGE 109, 133 - stRspr).

    Rn. 24 Das Grundgesetz schützt jedoch nicht jede Erwartung, eine einmal bestehende günstige Rechtslage werde erhalten bleiben (vgl. BVerfGE 109, 133 - stRspr).

    Zwar sind hier Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes mit dem Gewicht, das ihnen nach den jeweiligen Umständen zukommt, abwägend zu berücksichtigen; die tatbestandliche Rückanknüpfung unterliegt aber weniger strengen Beschränkungen als die nachträglich in abgeschlossene Sachverhalte eingreifende Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 92, 277 ; 97, 67 ; 109, 133 - stRspr).

    Dies ist der typische Fall einer tatbestandlichen Rückanknüpfung - die Rechtsfolgen des Gesetzes treten erst nach Verkündung ein, ein Teil des Tatbestandes wird aber bereits zuvor verwirklicht (vgl. BVerfGE 109, 133 ).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen können anhand vorliegender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 ff. = EuGRZ 2006, S. 435 ff., sowie die unter 1.b)bb) zitierte Rechtsprechung zur Rückwirkung von Gesetzen) beantwortet werden.

    Eine danach verbotene Entziehung der Staatsangehörigkeit ist jede Verlustzufügung, die die - für den Einzelnen und für die Gesellschaft gleichermaßen bedeutsame - Funktion der Staatsangehörigkeit als verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit beeinträchtigt (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 = EuGRZ 2006, S. 435 ).

    Rn. 16 Zur Verlässlichkeit des Staatsangehörigkeitsstatus, die Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisten will, gehört allerdings auch die Vorhersehbarkeit eines Verlusts und damit ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Bereich der staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlustregelungen (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 = EuGRZ 2006, S. 435 ).

    Er schützt unter anderem das Interesse des einzelnen Staatsbürgers, anhand der Gesetzeslage vorhersehen zu können, unter welchen Voraussetzungen er seinen Status verliert (vgl. Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, NVwZ 2006, S. 807 = EuGRZ 2006, S. 435 ).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06
    Zwar sind hier Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes mit dem Gewicht, das ihnen nach den jeweiligen Umständen zukommt, abwägend zu berücksichtigen; die tatbestandliche Rückanknüpfung unterliegt aber weniger strengen Beschränkungen als die nachträglich in abgeschlossene Sachverhalte eingreifende Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 92, 277 ; 97, 67 ; 109, 133 - stRspr).

    Die Grenzen ihrer Zulässigkeit sind - vorbehaltlich spezieller Anforderungen des einschlägigen Grundrechts - erst dann überschritten, wenn die Anknüpfung des Gesetzes an Tatbestände aus der Vergangenheit zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen das vom Gesetzgeber verfolgte Änderungsinteresse überwiegen (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 92, 277 ; 95, 64 ; 96, 330 ;… 101, 239 , sowie zuletzt Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00, 1 BvL 11/00, 1 BvL 12/00, 1 BvL 5/01, 1 BvL 10/04 -, Rn. 103, www.bverfg.de).

    Rn. 29 Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen angenommen, dass Betroffene bereits vom Tag eines Gesetzesbeschlusses an mit der Verkündung und dem Inkrafttreten der Neuregelung rechnen mussten und einen Schutz des Vertrauens auf den Fortbestand der bisherigen Gesetzeslage von da an nicht mehr in Anspruch nehmen konnten (vgl. nur BVerfGE 27, 167 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ;… dagegen Bundesfinanzhof, Vorlagebeschluss vom 2. August 2006 - XI R 34/02 - juris, Rn. 64 ff. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung - …

    Rn. 35 Soweit damit der streitgegenständliche Einbürgerungsantrag vom 11.10.2012 nach Ablehnung mit Bescheid vom 21.09.2016 an den erst während des Berufungsverfahrens zum 09.08.2019 in Kraft getretenen Änderungen der §§ 8 ff. StAG zu messen ist, insbesondere an der neu in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG aufgenommenen Einbürgerungsvoraussetzung der Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, begegnet dies mit Blick auf die Rückwirkung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zur Frage der Zulässigkeit rückwirkender Gesetze und der Differenzierung zwischen echter und unechter Rückwirkung etwa BVerfG, Beschlüsse vom 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06 -, juris Rn. 22 ff., …und vom 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 -, juris Rn. 71 ff.;… Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl., 2020, Art. 20 Rn. 96 ff.).
  • BVerwG, 04.03.2026 - 1 C 4.25

    Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit nach Einbürgerung in den …

    Rn. 24 Gemessen an der bindenden tatsächlichen Feststellung, dass die Kläger in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband am 10. Juni 1999 ihre Wiedereinbürgerung beantragt haben, ist die Folgerung des Verwaltungsgerichts, ihnen sei mehr als sechs Monate Zeit verblieben, eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und zu erhalten, revisionsgerichtlich ebenso wenig zu beanstanden (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - FamRZ 2007, 267 ) wie die Verweisung der Kläger auf die Möglichkeit, bis zum Abschluss des Beibehaltungsgenehmigungsverfahrens gegebenenfalls das Ruhen des Verfahrens auf Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit zu beantragen oder erforderlichenfalls den Antrag zurückzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - FamRZ 2007, 267 ).

    In einer solchen Situation ersetzt die Inkrafttretensregelung des Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) im Einklang mit Art. 20 AEUV eine ausdrückliche gesetzliche Übergangsregelung (EuGH…, Urteil vom 25. April 2024 - C-684/22 bis C-686/22 - Rn. 60; BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - FamRZ 2007, 267 ).

    Diese Obliegenheit endete in einer Situation wie der vorliegenden nicht mit der Beantragung der Wiedereinbürgerung in den türkischen Staatsverband (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - FamRZ 2007, 267 ).

    Denn Anlass, die Entwicklung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Rechtslage bis zum Abschluss des in Gang gesetzten ausländischen Wiedereinbürgerungsverfahrens weiterzuverfolgen, bestand aus Sicht der Betroffenen vor allem deshalb, weil sie mit dem Bestreben, die türkische Staatsangehörigkeit wiederzuerwerben, eine Gesetzeslücke zu nutzen suchten, deren Schließung der Gesetzgeber bereits seit längerer Zeit erwog (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - FamRZ 2007, 267 ).

    Hinzu kam, dass das Vorhaben der Aufhebung der Inlandsklausel seit längerer Zeit thematisiert worden war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - FamRZ 2007, 267 ).

    Dies gilt, wie bereits vorstehend ausgeführt, auch deshalb, weil ein vor Verkündung des Gesetzes gestellter Antrag auf Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit ohne besonderen Aufwand bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens hätte zurückgestellt werden können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 - FamRZ 2007, 267 ).

  • VG Düsseldorf, 21.11.2024 - 8 K 2100/21

    Unionsbürgerschaft, Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, Erwerb einer …

    Rn. 74 so etwa BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, in: juris (…Rn. 30),.

    Rn. 93 BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, in: juris (…Rn. 29).

    Rn. 96 BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, in: juris (…Rn. 29).

    Rn. 99 BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 1339/06 -, in: juris (…Rn. 31),.

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