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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22
BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 (https://dejure.org/2009,22)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 (https://dejure.org/2009,22)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 (https://dejure.org/2009,22)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • openjur.de

    Artt. 6, 3 GG; § 10 ATV

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3... ; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; ; ATV § 10; ; SGB VI § 46 Abs. 4; ; SGB VI § 47; ; SGB VI § 78a; ; SGB VI § 105a Nr. 1; ; VBLS § 38; ; LPartG § 9 Abs. 1; ; LPartG § 20; ; BVerfGG § 95 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Art. ...

  • Betriebs-Berater

    Ungleichbehandlung im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente

  • hensche.de

    Diskriminierung: Sexuelle Neigung, Gleichbehandlung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unterschied bei Ehe und Lebenspartnerschaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in der Satzung der VBL

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenrente verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht sieht Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt

Besprechungen u.ä. (3)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG
    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Homosexuelle und das Bundesverfassungsgericht - Eine wechselhafte Geschichte

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 124, 199
  • NJW 2010, 1439
  • MDR 2009, 1392
  • FamRZ 2009, 1977
  • VersR 2009, 1607
  • DVBl 2009, 1510
  • BB 2009, 2421
  • DB 2009, 2441
  • DÖV 2010, 41
 
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Wird zitiert von ... (320)Zitiert selbst (57)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Der Gesetzgeber wollte homosexuellen Personen erstmals Rechte zuerkennen, die ihnen zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhelfen und die zum Abbau langdauernder Diskriminierungen führen sollten (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 105, 313 ).

    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).

    Rn. 102 Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ).

    Vielmehr entspricht es dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 99, 216 ; 105, 313 ).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 -, c) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. März 2004 - 6 O 968/03 - .

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 - sowie das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. März 2004 - 6 O 968/03 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit sie die Klage auf Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Rente, die der Hinterbliebenenrente nach § 38 der Satzung der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder entspricht, für unbegründet erachtet haben.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - wird in diesem Umfang aufgehoben.

    Rn. 46 Die Revision des Beschwerdeführers erachtete der Bundesgerichtshof für unbegründet (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, FamRZ 2007, S. 805 ff.).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
    Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ).

    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).

    Rn. 102 Wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht verwehrt, sie gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    An dessen Rechtfertigung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen, da die Ungleichbehandlung einerseits an ein personengebundenes Merkmal anknüpft und andererseits eine gewisse Nähe zu den besonderen Diskriminierungsverboten des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG aufweist (…vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -, BVerfGE 88, 87 [96] = juris, Rn. 35, vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 -, BVerfGE 124, 199 [220] = juris, Rn. 87 …und vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240 [255] = juris, Rn. 42;… a.A. Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand: 03/2016, Art. 3 Rn. 132).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den rechtfertigenden Sachgrund, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ; 138, 136 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; 131, 239 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ).

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