Rechtsprechung
| BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09 |
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- Bundesverfassungsgericht
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BGB § 1603 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1603
Pauschale Annahme, durch Aushilfstätigkeit lasse sich monatliches Nettoeinkommen i. H. v. 1.300 EUR erzielen, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein in Aussicht genommenes Verfahren auf Reduzierung von tituliertem Kindesunterhalt; Bestimmung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen anhand des tatsächlich vorhandenen Einkommens und der ...
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Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein in Aussicht genommenes Verfahren auf Reduzierung von tituliertem Kindesunterhalt; Bestimmung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen anhand des tatsächlich vorhandenen Einkommens und der ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 29.12.2008 - 6 F 2421/08
- OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 15 WF 3/09
- BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Papierfundstellen
- BVerfGK 16, 339
- FamRZ 2010, 183
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 29.12.2005 - 1 BvR 2076/03
Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern; Aufnahme einer …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, juris Rn. 11; stRspr).Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BGH…, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris Rn. 18;… Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 20.11.2006 - 1 BvR 346/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Erfolgsaussicht der …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, juris Rn. 11; stRspr).Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BGH…, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris Rn. 18;… Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
- BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06
Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BGH…, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris Rn. 18; Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22). - BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Rn. 14 Zwar ist die Feststellung der Gerichte des Ausgangsverfahrens, die Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers werde nicht allein durch dessen tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 125/06 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - XII ZR 83/00 -, juris Rn. 22), ebenso zutreffend wie die Annahme, dass einen Unterhaltspflichtigen bei - auch unverschuldetem - Arbeitsplatzverlust unterhaltsrechtlich die Obliegenheit trifft, sich ausreichend um eine neue Arbeit zu bemühen. - BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92
Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Kann ein Unterhaltspflichtiger in seinem Beruf keine neue Anstellung erlangen, hat dies zur Folge, dass er auf die Annahme von Aushilfstätigkeiten verwiesen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - XII ZR 172/92 -, juris Rn. 12, 15). - BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Rn. 10 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Rn. 10 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ). - BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur …
Auszug aus BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09
Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2008 - 1 BvR 2253/07 -, juris Rn. 11; stRspr). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
- BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06
Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung zur Leistung von nachehelichem Unterhalt
- BVerfG, 16.04.2008 - 1 BvR 2253/07
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe für die Verteidigung …
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
- BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83
Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe
- BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
- BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05
Verfassungsmäßigkeit der Abhängigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe von …
- BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …
Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20). - BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …
Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20). - BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 2236/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit …
Überschreitet der ausgeurteilte Unterhalt die Grenze des Zumutbaren, ist die Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Verpflichteten im finanziellen Bereich als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; BVerfGK 6, 25 ; 7, 135 ; 9, 437 ; 10, 84 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 12; stRspr).
- BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit …
Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 11).Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv überhaupt erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris, Rn. 15; BGH…, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18;… Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22).
- OLG Stuttgart, 28.01.2021 - 11 WF 171/20
Verfahrenskostenhilfe für Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz …
Das Familiengericht hat die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch den Zweck der Verfahrenskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 1206; 2010, 183), verfehlt.Die Zurechenbarkeit hängt damit sowohl von persönlichen subjektiven Voraussetzungen wie etwa dem Alter, der beruflichen Qualifikation nach der Erwerbsbiografie und dem Gesundheitszustand als auch objektiv von dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen ab (BVerfG, FamRZ 2010, 626, 628; FamRZ 2010, 183, 184; FamRZ 2010, 793, 794; FamRZ 2012, 1283; FamRZ 2014, 1977).
- BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 2867/11
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des …
Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 ; 9, 437 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 -, juris Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 2236/09 -, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 3. Dezember 2008 - XII ZR 182/06 -, juris Rn. 20). - BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der …
Auch bei einem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darf dem Unterhaltspflichtigen aber nur ein Einkommen zugerechnet werden, welches von ihm realistischer Weise erzielt werden kann, was von seinen persönlichen Voraussetzungen (Alter, berufliche Qualifikation, Erwerbsbiografie und Gesundheitszustand) sowie dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen und einer realen Beschäftigungschance abhängt (vgl. BVerfGK 7, 135 < 138 f.>; 9, 437 < 440>; 16, 339 < 342 f.>; 17, 149 < 153 f.>; 19, 453 < 456 f.>; BGH…, Urteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/94 -, juris, Rn. 18;… Versäumnisurteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 -, juris, Rn. 22;… Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 185/12 -, juris, Rn. 9). - OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
Minderjährigenunterhalt: Zurechnung von fiktiven Einkommen des Schuldners bei …
Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 183 und 793; BGH, FamRZ 2003, 1471). - OLG Saarbrücken, 17.12.2009 - 6 UF 38/09
Berücksichtigung des Tilgungsanteils für die Finanzierung vermieteten …
Rn. 73 Bezüglich des der Antragsgegnerin fiktiv zuzurechnenden Einkommens - das von ihr realistisch erzielbar sein muss (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 443/09 - BVerfGK 9, 437; BVerfG FamRZ 2006, 469; BGH FamRZ 2008, 2104; 1996, 345) - stellt der Senat vorliegend auf das Einkommen ab, das die Antragsgegnerin tatsächlich bei der Firma R... verdient hat. - OLG Hamm, 03.03.2010 - 5 UF 145/09
Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten; Erwerbschancen einer …
sowie den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt abhängig ist (vgl. BVerfG 29.10.2009 - 1 BvR 443/09 - FamRZ 2010, 183; 18.03.2008 - 1 BvR 125/06 - Rz 16, FamRZ 2008, 1145; BGH 15.11.1995 - XII ZR 231/94 - Rz 18, FamRZ 1996, 345; 15.12.1993 - XII ZR 172/92 - Rz 16, FamRZ 1994, 372; 08.04.1987 - IVb ZR 39/86 - Rz 11, FamRZ 1987, 912). - LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - L 2 AS 292/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von …
- OLG Schleswig, 12.05.2010 - 10 UF 243/09
Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern
- AG Köln, 26.05.2011 - 326 F 44/10
Zurechnung real erzielbarer Einkünfte bei einem Verstoß gegen die …
- OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 242/09
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Nachehelichenunterhalt: Anforderungen an …
- OLG Köln, 30.04.2013 - 25 WF 91/13
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltstitels
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