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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15370
OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09 (https://dejure.org/2009,15370)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2009 - 9 WF 84/09 (https://dejure.org/2009,15370)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 9 WF 84/09 (https://dejure.org/2009,15370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB §§ ... 1600 ff.; ; BGB § 1628; ; BGB § 1628 Abs. 1; ; BGB § 1628 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 1909; ; BGB § 1909 Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 640 e; ; ZPO § 640 e Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Entscheidung über die Anfechtung der Vaterschaft auf den Kindesvater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Übertragung der Entscheidung über die Anfechtung der Vaterschaft auf den Kindesvater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 472
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09
    Insoweit handelt es sich nämlich weder um ein Rechtsgeschäft mit dem Kind im Sinne von § 181 BGB noch um einen Teil des Anfechtungsrechtsstreits (vgl. BGH FamRZ 2009, 861 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99

    Anfechtung der Vaterschaft des geschiedenen Ehemanns durch die allein …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09
    Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 27. März 2002 (Az. XII ZR 203/99, abgedruckt u.a. in FamRZ 2002, 880) ausgeführt, dass selbst für das im Anfechtungsverfahren der Kindesmutter gegen den rechtlichen Vater nur nach § 640 e ZPO beteiligte Kind nach § 1909 Abs. 1 BGB ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.
  • OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 9 WF 279/07

    Prozesskostenhilfe; Sorgerecht: Erfolgsaussicht eines Anspruchs auf Übertragung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09
    Aus guten Gründen hat deshalb der Senat bereits in dem die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Erhebung der Vaterschaftsanfechtungsklage dem Grunde nach betreffenden Verfahren in seinem Beschluss vom 26. September 2007 (Az. 9 WF 279/07) auf das Vertretungsverbot des Antragstellers und die Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein etwaiges Verfahren nach §§ 1600 ff. BGB hingewiesen.
  • OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 WF 419/01

    Zur Zulässigkeit der Bestellung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger im …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 9 WF 84/09
    Diese Grundsätze beanspruchen Geltung erst recht für den hier vorliegenden Fall, in dem das Kind gegen den sorgeberechtigten Vater ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren einleiten und führen soll (vgl. auch OLGR Stuttgart 2002, 107, die die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für den Fall der Anfechtungsklage des rechtlichen Vaters gegen das Kind).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 510/10

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Gesetzliche Vertretung des Kindes durch den …

    Der Vater kann nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes sein, wenn das Verfahren auf die Beseitigung des zwischen ihm und dem Kind bestehenden Statusverhältnisses gerichtet ist (zur vorgelagerten Entscheidung über das "Ob" der Anfechtung s. Senatsurteil BGHZ 180, 51 = FamRZ 2009, 861; zum Verhältnis dieser Entscheidung zur Vertretung im Anfechtungsverfahren OLG Brandenburg FamRZ 2010, 472).

    Das zeigt sich etwa daran, dass das Kind - vorbehaltlich der Entscheidung über das "Ob" der Anfechtung (vgl. Senatsurteil BGHZ 180, 51 = FamRZ 2009, 861 und zur Vertretung im Verfahren OLG Brandenburg FamRZ 2010, 472) - im Verlauf des Abstammungsverfahrens als sonstiger Beteiligter nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB einen eigenen Anfechtungsantrag ("Gegenantrag") stellen kann.

  • OLG Celle, 25.06.2012 - 15 UF 73/12

    Voraussetzungen der Anfechtung der Vaterschaft durch das anfechtungsberechtigte …

    Das verfahrensrechtliche Vertretungshindernis wirkt sich auf die sorgerechtliche Entscheidung nicht aus, weil insoweit weder ein Rechtsgeschäft i.S.v. § 181 BGB vorliegt noch diese Frage Bestandteil des Anfechtungsverfahrens ist (vgl. BGH FamRZ 2009, 861; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 472;… Helms/Kieninger/Rittner, a.a.O. Rn. 71).
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