Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 113 FamFG, §§ 113 ff FamFG, § 115 ZPO, § 127 ZPO, § 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12
Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener Wohnbedarf - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 115 Abs. 3
Obliegenheit des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren zur Verwertung einer Immobilie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Prozesskostenhilfe bei zu großer Immobilie
- haufe.de (Kurzinformation)
Verfahrenskostenhilfe abgelehnt: Keine Scheidung auf Staatskosten bei "üppigem" Immobilieneigentum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Obliegenheit des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren zur Verwertung einer Immobilie
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 27.08.2010 - 54 F 251/10 VKH 1
- OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 629
- FamRZ 2011, 1159
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99
Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (…vgl. OLG Celle, aaO, m.w.N; siehe auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32= FamRZ 2001, 236), hingegen nach dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnbaugesetzes das nunmehr geltende Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I, S. 2376), keine eigenen Bestimmungen über Grenzwerte enthält, sondern die Bundesländer in § 10 Abs. 1 WoFG verpflichtet hat, eigene Ausführungsbestimmungen über die Grenzen für Wohnungsgrößen zu treffen, was im Saarland durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen über Zuwendungen zur Wohnraumförderung vom 14. April 2007 (Amtsbl. S. 961) in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2007 (…Amtsbl. 2008, S. 29) umgesetzt worden ist.Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236;… BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.;… Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.;… Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236; BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.;… Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.;… Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.). - OLG Celle, 16.07.2008 - 17 UF 70/08
Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Rahmen der Feststellung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Die Angemessenheit bestimmt sich unter anderem nach der Zahl der Bewohner, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 16. Juli 2008, 17 UF 70/08).
- OLG Brandenburg, 22.11.2006 - 9 W 13/06
Prozesskostenhilfe: Abzugsfähige Verpflichtungen bei der Einkommensberechnung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236;… BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.;… Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.;… Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.). - OLG Koblenz, 11.01.2001 - 9 WF 1/01
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei vorhandenem Hauseigentum
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Soweit es dabei nur auf die allgemeine Kreditwürdigkeit des Hilfesuchenden, nicht aber darauf ankommt, ob die voraussichtlichen Kreditraten pro Monat geringer sind als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO errechneten Raten, weil durch die Vorschriften über das Schonvermögen nur die Erhaltung bescheidener Wohnverhältnisse, nicht aber der Vermögenswert als solcher geschützt werden soll (…OLG Celle, aaO, m.w.N.; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 260), bestehen in Anbetracht der Umstände sowie der nicht ausgeräumten Möglichkeit, die nicht selbst genutzte und ohnehin nicht dem Schonvermögen unterfallende Wohneinheit zu veräußern, keine durchgreifenden und von der Antragstellerin im Übrigen auch nicht nachvollziehbar begründeten Zweifel an deren Kreditwürdigkeit, zumal weder die Darlehensvaluta des in 2002 ausgereichten Kredits über 73.500 EUR noch der Wert der im Alleineigentum der Antragstellerin stehenden Immobilie, die diese mit (2 X 45.000 EUR =) 90.000 EUR angibt, insgesamt nachvollziehbar dargetan bzw. glaubhaft gemacht worden sind. - OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99
Prozeßkostenhilfe, Zusatzstichwort Raten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (…vgl. OLG Celle, aaO, m.w.N; siehe auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32= FamRZ 2001, 236), hingegen nach dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnbaugesetzes das nunmehr geltende Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I, S. 2376), keine eigenen Bestimmungen über Grenzwerte enthält, sondern die Bundesländer in § 10 Abs. 1 WoFG verpflichtet hat, eigene Ausführungsbestimmungen über die Grenzen für Wohnungsgrößen zu treffen, was im Saarland durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen über Zuwendungen zur Wohnraumförderung vom 14. April 2007 (Amtsbl. S. 961) in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2007 (…Amtsbl. 2008, S. 29) umgesetzt worden ist. - OLG Koblenz, 23.07.1999 - 11 WF 442/99
Pflicht zur Einsetzung oder Verwertung eines Hausgrundstücks
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10
Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236;… BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.;… Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.;… Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).
- OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13
Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes …
Bei einer geringeren Personenzahl ist eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen (im Anschluss an OLG Saarbrücken, 9. Dezember 2010, 9 WF 113/10, FamRZ 2011, 1159).Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).
Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).
- OLG Jena, 30.04.2015 - 4 WF 32/15
Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503 OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159 ).Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159 OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428 ).
- OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14
Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie
Die Angemessenheit bestimmt sich unter anderem nach der Zahl der Bewohner, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10 - FamRZ 2011, 1159).
- OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14
Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen
Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).Schon aus Gründen der Rechtssicherheit besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 qm abzuweichen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 W 13/06 - juris; BSG, NZS 2007, 428).
- OLG Koblenz, 23.09.2013 - 13 WF 860/13
Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von "Kostgeld" als Einkommen; schlüssige …
Unabhängig davon, ob die Wohnung der Antragstellerin ihrer Größe nach noch unter den Schutz nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fallen würde, was vorliegend grundsätzlich nur bei einer Wohnungsgröße von maximal 70 qm der Fall wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - juris und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159), genießt das Hausanwesen bereits deshalb keinen Schutz als angemessenes Hausgrundstück nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, weil es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und nicht lediglich von dem in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII genannten Personenkreis bewohnt wird. - OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11
Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen; …
Die Angemessenheit bestimmt sich unter anderem nach der Zahl der Bewohner, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10 - FamRZ 2011, 1159). - BPatG, 04.05.2023 - 30 W (pat) 701/21
Designbeschwerdesache - Versagung von Verfahrenskostenhilfe für die …
Dies stellt jedoch für einen Einpersonenhaushalt keinen angemessenen Wohnraum dar (zur Angemessenheit der Wohnfläche: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.8.2021 - 7 UF 282/21: 140 Quadratmeter für zwei Personen nicht mehr angemessen; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.12.2010 - 9 WF 113/10: 89 Quadratmeter für eine Person nicht mehr angemessen).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von auf eine Geldbuße zu leistende Ratenzahlungen bei der Einkommensermittlung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der Ermittlung des berücksichtigungsfähigen Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Hannover, 04.11.2010 - 602 F 4947/10
- OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 627
- FamRZ 2011, 1159
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10
Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu …
Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Die vom Bundesgerichtshof (Beschl. v. 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgestellten Grundsätze zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit von auf eine Geldstrafe zu zahlenden Raten bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO gelten entsprechend für Raten auf eine Geldbuße.Rn. 6 a. Die in Rechtsprechung wie Literatur bislang nicht einheitlich beurteilte Frage einer derartigen Berücksichtigungsfähigkeit von Geldstrafen ist durch eine zwischenzeitlich ergangene Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10 - veröffentlicht bislang nur auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes; vgl. dort zum bisherigen Meinungsstand TZ 10 f.) geklärt; der BGH hat dahin erkannt, daß es grundsätzlich nicht angemessen ist, die auf eine Geldstrafe zu zahlende Rate bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (…aaO, Leitsatz 1); er hat zugleich festgestellt, daß insofern durch die in § 42 StGB i.V.m. § 459a StPO eröffnete Möglichkeit von Zahlungserleichterungen sichergestellt ist, daß dem Bedürftigen nicht der Zugang zu den Gerichten versperrt wird (…aaO, Leitsatz 2).
- OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 153/03
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Rn. 7 b. Nichts anderes kann aber für eine - wie vorliegend in Rede stehende - Geldbuße gelten, die bereits in der bisherigen Rechtsprechung (soweit ersichtlich) durchgehend als nicht berücksichtigungsfähig angesehen wurde (vgl. Beschluß des OLG Brandenburg vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - FamRZ 2004, 646 und Beschluß des OLG Koblenz vom 10. Juli 1996 - 13 WF 567/96 - JurBüro 1997, 30); die gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einer Geldstrafe maßgeblichen Erwägungen in der aktuellen Entscheidung des BGH gelten insofern gleichermaßen. - OLG Koblenz, 10.07.1996 - 13 WF 576/96
Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Rn. 7 b. Nichts anderes kann aber für eine - wie vorliegend in Rede stehende - Geldbuße gelten, die bereits in der bisherigen Rechtsprechung (soweit ersichtlich) durchgehend als nicht berücksichtigungsfähig angesehen wurde (vgl. Beschluß des OLG Brandenburg vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - FamRZ 2004, 646 und Beschluß des OLG Koblenz vom 10. Juli 1996 - 13 WF 567/96 - JurBüro 1997, 30); die gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einer Geldstrafe maßgeblichen Erwägungen in der aktuellen Entscheidung des BGH gelten insofern gleichermaßen.
- LAG Bremen, 09.04.2025 - 1 Ta 1/25
Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf Rechtsanwaltskosten für Strafverfahren …
Rn. 26 Dieselben Erwägungen gelten im Falle einer Geldbuße, da hier die im Vergleich zu den §§ 42 StGB, 459a StPO fast wortgleichen §§ 18, 93 OWiG dem Betroffenen ebenfalls Zahlungserleichterungen im Hinblick auf die Geldbuße ermöglichen und so der Zugang zu den Gerichten gesichert ist (OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2011 - 10 WF 18/11 - Rn. 8). - OLG Stuttgart, 05.01.2024 - 8 F 1007/21
Verfahrenskostenhilfe: Abänderung der Bewilligungsentscheidung aufgrund …
Rn. 24 Kosten, die dadurch entstanden sind, dass die Antragstellerin aufgrund ihres eigenen Verhaltens mit einer Geldbuße belegt worden ist, sind generell nicht berücksichtigungsfähig, denn dies würde Sinn und Zweck einer solchen Geldbuße zuwiderlaufen, weil die Sanktion, die eigentlich die Antragstellerin treffen soll, letztlich von der Allgemeinheit abgefangen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10, juris; - Geldstrafe; OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 10 WF 18/11, juris - Geldbußen; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 13 WF 160/22 -, juris Geldstrafen und Geldbußen). - OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren Berücksichtigung von …
Die auf Geldstrafen und -bußen zu zahlenden Raten stellen grundsätzlich keine nach § 115 Abs. 1 Nr. 5 ZPO berücksichtigungsfähigen besonderen Belastungen dar (BGH FamRZ 2011, 554; OLG Celle MDR 2011, 627;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann ZPO § 115 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Reichling, 45. Ed. 1.7.2022 ZPO § 115 Rn. 43.1).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.01.2011 - 15 WF 322/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 115; FamFG § 76
Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe und Fahrten zum Arbeitsplatz
- beck.de
, S. 2 (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Flensburg - 95 F 206/10
- OLG Schleswig, 25.01.2011 - 15 WF 322/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1159
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 30.01.2017 - 10 UF 153/16
Verfahren auf Trennungsunterhalt: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Soweit die Antragsgegnerin sich auf eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25. Januar 2011 (15 WF 322/10) beruft, dürfte diese überholt sein.
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