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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11807
OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10 (https://dejure.org/2010,11807)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.09.2010 - 11 WF 972/10 (https://dejure.org/2010,11807)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. September 2010 - 11 WF 972/10 (https://dejure.org/2010,11807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; § 49 Abs. 1 FamFG
    Einstweilige Anordnung elterlicher Sorge; Maßgeblich, auch für die Frage der Dringlichkeit, ist das Kindswohl; regelmäßiges fehlen eines dringenden Bedürfnisses, wenn die gesamte elterliche Sorge übertragen werden soll; faktische Präjudizwirkung; Eingr. in Grundrechte ...

  • openjur.de

    Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung: Kindeswohl als maßgebliches Kriterium; faktische Präjudizwirkung bei Sorgerechtsentscheidung zum Zweck des Umzugs ins Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 49 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung der elterlichen Sorge im Wege einstweiliger Anordnung; Begriff der Dringlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Keine Übertragung des vorläufigen Sorgerechts wegen Auslandsaufenthalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Übertragung der elterlichen Sorge im Wege einstweiliger Anordnung; Begriff der Dringlichkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 219
  • MDR 2010, 1469
  • FamRZ 2011, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10
    Rn. 14 Obwohl der Vater erklärt hat, ohne seinen Sohn nicht nach Argentinien zu wechseln, ist bei der Frage der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater allerdings dessen Lebensplanung grundsätzlich zu akzeptieren und bei der Prüfung gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB die denkbare Alternative, dass der Vater in Deutschland bleibt, nicht in Betracht zu ziehen (vgl. BGH FamRZ 2010, 1060).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts im einstweiligen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10
    Rn. 15 Darüber hinaus hat der Senat erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vorläufigkeit der Entscheidung des Erstrichters ("vorläufige Maßnahme", § 49 Abs. 1 FamFG), weil durch einen Umzug des Vaters mit dem Kind nach Argentinien Fakten geschaffen werden, die sich auf das Kindeswohl gravierend auswirken können und zudem durch die damit verbundene faktische Präjudizwirkung erheblich in die Grundrechtsposition der Mutter eingegriffen wird (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2009, 189).
  • OLG München, 13.07.1998 - 12 WF 966/98

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Teilentscheidungen zur …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10
    Rn. 12 Für die Übertragung der (gesamten) elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht ein (dringendes) Regelungsbedürfnis nur ganz ausnahmsweise (…Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., § 49 Rn. 16;… Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 2. Aufl., § 49 Rn. 26; s. a. OLG München FamRZ 1999, 111).
  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des …

    Rn. 14 Der Berechtigung des Familiengerichts, im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge zu regeln, steht schließlich auch nicht das verfassungsrechtliche Gebot entgegen, wonach bei einer einstweiligen Sorgerechtsregelung zu berücksichtigen ist, dass die auf diese Weise eröffnete Möglichkeit der Wahrnehmung der Elternverantwortung eine endgültige Sorgeregelung faktisch erheblich beeinflussen kann (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, FamRZ 2009, 189 [bei juris Rz. 19]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2010 - 11 WF 972/10 -, NJW-RR 2011, 219 [bei juris Rz. 15]): Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass durch die einstweilige Anordnung im Grunde genommen lediglich die Elternvereinbarung vom 10. November 2011 nachgezeichnet wird; der Lebensmittelpunkt der Kinder wurde dadurch gerade nicht verändert.

    Das gilt umso mehr, als die angegriffene Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung erging; insbesondere in einem summarischen Verfahren, in dem nur ein geringeres Beweismaß gilt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 FamFG), wird ein entsprechend dringendes Regelungsbedürfnis im Allgemeinen nur in engen Ausnahmefällen gegeben sein (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2010 - 11 WF 972/10 -, NJW-RR 2011, 219 [bei juris Rz. 12] sowie Zöller/Feskorn, ZPO [29. Aufl. 2012], § 49 FamFG Rn. 16).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2026 - 16 UFH 3/26
    Bei einem Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist auch für die Frage der Dringlichkeit das Kindeswohl das maßgebliche Kriterium (OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.09.2010 - 11 WF 972/10).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2024 - 16 UFH 2/24

    Sorgerechtsübertragung im Wege der einstweiligen Anordnung bei Kindesentführung …

    Bei einem Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist auch für die Frage der Dringlichkeit das Kindeswohl das maßgebliche Kriterium (OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.09.2010 - 11 WF 972/10).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9440
OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10 (https://dejure.org/2010,9440)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2010 - 6 UF 86/10 (https://dejure.org/2010,9440)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2010 - 6 UF 86/10 (https://dejure.org/2010,9440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666a Abs 2 BGB
    Sorgerechtsverfahren: Anforderungen an die Gestaltung eines Eilverfahrens; Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten; dringendes Bedürfnis als Voraussetzung für den Erlass einer vorläufigen Maßnahme; Einholung eines schriftlichen ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; FamFG § 49 Abs. 1
    Anforderungen an effektivem Rechtsschutz im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der elterlichen Sorge; Anforderungen an das gerichtliche Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an effektivem Rechtsschutz im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der elterlichen Sorge; Anforderungen an das gerichtliche Verfahren

Verfahrensgang

  • AG Homburg - 9 F 293/09
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092 m.w.N.).

    Rn. 40 Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Mutter und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihr auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen daher zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. zum ganzen BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 1, Rz. 152 und § 7, Rz. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Rn. 11 Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG FamRZ 2010, 528) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Rn. 11 Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG FamRZ 2010, 528) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen daher zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. zum ganzen BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 1, Rz. 152 und § 7, Rz. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Rn. 11 Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG FamRZ 2010, 528) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen daher zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. zum ganzen BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 1, Rz. 152 und § 7, Rz. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Rn. 40 Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Mutter und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihr auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08

    Rechtmäßigkeit der gegen den zumindest rechtlichen Vater angeordneten …

  • OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei gewalttätigen …

  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10

    Einstweilige Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Aufklärungs- und …

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 17/00

    Fachgerichtliche Übertragung des Sorgerechts von Kindesmutter auf einen Vormund - …

  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20

    Entzug der elterlichen Sorge für Kinder einer IS-Rückkehrerin

    Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht dann, wenn ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu wahren (…vgl. Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 49, Rdnr. 13 unter Verweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1743; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.9.2010 - 6 UF 86/10, BeckRS 2010, 26127).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Verfahrensbeschleunigung bei eigenmächtigem …

    Auch gegen die von den Beteiligten nicht in Frage gestellte Annahme des Familiengerichts, dass in Bezug auf jenen Teilbereich ein Anordnungsgrund besteht, ist nichts zu erinnern, nachdem der Aufenthalt der Kinder zwischen den Eltern streitig ist und daher dringend einer Regelung bedarf, andernfalls eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohl ernsthaft zu befürchten wäre (§ 49 Abs. 1 FamFG; Senatsbeschluss vom 30. September 2010 - 6 UF 86/10 -, JAmt 2011, 49 m.w.N.).

    Diese vom Familiengericht beherzigten, der Gewährung effektiven Rechtschutzes geschuldeten besonderen Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung und zügige Entscheidungsfindung stehen der hierzu gegenläufigen Pflicht des Gerichts, die im kindschaftsrechtlichen Eilverfahren offenstehenden Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen (BVerfG ZKJ 2011, 133 m.w.N.; FuR 2008, 338; Senatsbeschluss vom 30. September 2010 - 6 UF 86/10 -, JAmt 2011, 49 m.w.N.) hier schon deshalb nicht fallentscheidend entgegen, weil Aufgabe des Verfahrensbeistandes nur die subjektive Interessenvertretung des Kindes, nicht aber die Ermittlung des Sachverhalts ist (BVerfG FamRZ 2010, 109; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, MDR 2011, 429), und ... ihren Willen in ihrer Anhörung kundgetan hat.

  • OLG Frankfurt, 15.10.2020 - 4 UF 134/20

    Entzug der elterlichen Sorge bei Tötung der Mutter durch Kindsvater vor den Augen …

    Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht dann, wenn ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu wahren (…vgl. Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 49, Rn. 13 unter Verweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1743; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.9.2010 - 6 UF 86/10, BeckRS 2010, 26127).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.06.2010 - 15 WF 198/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24359
OLG Schleswig, 28.06.2010 - 15 WF 198/10 (https://dejure.org/2010,24359)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.2010 - 15 WF 198/10 (https://dejure.org/2010,24359)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10 (https://dejure.org/2010,24359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Recht für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren in Familienstreitsachen in Übergangsfällen; Rechtsfolgen der Nichtbeifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgebliches Recht für das Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren in Familienstreitsachen in Übergangsfällen; Wahrung der einmonatigen Rechtsmittelfrist bei verspäteter Einlegung einer Beschwerde im Falle fehlender Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 06.04.2010 - 21 WF 160/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2010 - 15 WF 198/10
    Bei dem Überprüfungsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren selbstständig ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2010, Az.: 21 WF 160/10, veröffentlicht in juris m. w. N.).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der …

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4;… OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 4 WF 33/14

    Keine Beschwerde bei Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuches

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4;… OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Celle, 02.09.2010 - 13 W 82/10

    Adressat für die Zustellung von Verfügungen im …

    Eine Zustellung an den - früheren - Prozessbevollmächtigten war nicht gem. § 172 Abs. 1 ZPO erforderlich (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2008, 404 f.; OLG Köln, FamRZ 2007, 908; OLG Hamm, OLGR 2009, 297, 298; OLG Koblenz, OLGR 2009, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10, zitiert nach juris Tz. 4;… Zöller/ Philippi, ZPO 28. Aufl. § 120 Rdn. 28;… Thomas/Putzo/ Hüßtege , ZPO 30. Aufl. § 172 Rdn. 7;… Musielak /Fischer , ZPO 7. Aufl. § 124 Rdn. 3 sowie Musielak/ Wolst , ZPO 7. Aufl. § 172 Rdnr. 5; a. A. BAG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 3 AZB 18/06, zitiert nach juris Tz 8; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1426 f.;… MünchKommZPO/ Häublein , 3. Aufl. § 172, Rdn. 19).
  • OLG Rostock, 28.12.2010 - 10 UF 199/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine anwaltlich vertretene Partei bei …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die obligatorische Rechtsbehelfsbelehrung gänzlich fehlt oder unzureichend ist (BGH FamRZ 2010, 1425; OLG Naumburg Beschluss vom 10.08.2010 - 8 UF 121/10; OLG Schleswig Beschluss vom 28.06.2010 - 15 WF 198/10).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12

    Keine Anfechtung der Zurückweisung eines Gesuchs in Ehe- und Familienstreitsachen

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4;… OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2010 - 13 WF 106/10

    Adressat für Zustellungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz

    Die Frage, ob die Zustellung des die Prozesskostenhilfe widerrufenden Beschlusses nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache an die Partei persönlich oder an ihren früheren Prozessbevollmächtigten zu erfolgen hat, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (OLG Naumburg, OLGR 2008, 404 ff.; OLG Köln, FamRZ 2007, 908 ; OLG Hamm, OLGR 2009, 297 f.; OLG Koblenz, OLGR 2009, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 15 WF 198/10 - zitiert nach Juris;… Zöller/Philippi, ZPO , 28. Aufl., § 120 , Rn. 28; andere Ansicht: BAG-Beschluss vom 19. Juli 2006, 3 AZB 18/06, zitiert nach Juris, Tz. 8; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1426;… Münchner Kommentar, ZPO/Heublein, 3. Aufl., § 172, Rn. 19).
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