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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1751
BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 (https://dejure.org/2011,1751)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 (https://dejure.org/2011,1751)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 (https://dejure.org/2011,1751)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 14 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; § 85 VBLS
    Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die VBL erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL <§ 85 VBLSa idF vom 22.11.2002> als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 MRKZProt, § 85 VBLSa vom 22.11.2002
    Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL <§ 85 VBLSa idF vom 22.11.2002> als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 MRKZProt, § 85 VBLSa vom 22.11.2002
    Nichtannahmebeschluss: Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL <§ 85 VBLSa idF vom 22.11.2002> als zulässige unechte Rückwirkung mit Vertrauensschutzprinzip vereinbar - kein strengerer Maßstab aufgrund Art 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und ...

  • Wolters Kluwer

    Deckung der durch stufenweise Streichung des Sterbegelds eingetretenen Eigentumsbeeinträchtigung mit dem Änderungsvorbehalt der Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 85
    Deckung der durch stufenweise Streichung des Sterbegelds eingetretenen Eigentumsbeeinträchtigung mit dem Änderungsvorbehalt der Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die VBL erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Streichung des Sterbegeldes rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durch die VBL rechtmäßig - Bundesverfassungsgericht verneint Verstoß gegen verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 143
  • NVwZ-RR 2011, 793
  • FamRZ 2011, 1558
  • DÖV 2011, 898
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Auch ist in Anwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (vgl. zur Altersrente BVerfGE 122, 151 ;… zur Erwerbsminderungsrente BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 -, juris, Rn. 34) und zur Anpassung an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse sind auch einzelne versicherungsrechtliche Positionen angleichbar und austauschbar (vgl. BVerfGE 11, 221 ).

    Die Neuregelung dient als Teil der verfassungsrechtlich zulässigen Umstrukturierung von der umlagefinanzierten Versorgungsrente auf die beitragsorientierte Betriebsrente (vgl. BVerfGE 122, 151 ), der finanziellen Konsolidierung der VBL und damit der Zukunftssicherung der Altersversorgung für den öffentlichen Dienst.

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Dieser liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ).

    Die Abschaffung des Sterbegelds war zur Erreichung des Regelungszwecks geeignet und erforderlich und die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen nicht die Veränderungsgründe des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ; 122, 374 ).

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05
    Dieser liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 122, 374 ).

    Die Abschaffung des Sterbegelds war zur Erreichung des Regelungszwecks geeignet und erforderlich und die Bestandsinteressen der Betroffenen überwiegen nicht die Veränderungsgründe des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 103, 392 ; 122, 374 ).

  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung …

    Die betroffenen Anwartschaften wurzeln in einem bestehenden Versicherungsverhältnis, doch ist daraus mangels Eintritt eines Versicherungsfalls noch kein Anspruch entstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, juris, Rn. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Ein Vertrauen auf die Beibehaltung der Rechtslage ist jedenfalls ab dem Zeitpunkt nicht mehr schutzwürdiger als das Interesse der Antragsgegnerin, ab dem die Betroffenen mit der Regelung rechnen mussten und diese auch handelnd berücksichtigen konnten (BVerfG, Beschl. v. 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793).
  • OLG München, 17.09.2015 - 25 U 4601/14

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Zusatzrente und Feststellung über die …

    In bestehenden rentenrechtlichen Anwartschaften ist von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (BVerfG, Beschluss vom 5.2. 2009 - 1 BvR 1631/04; Beschluss vom 20.7. 2011 - 1 BvR 2624/05).
  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für …

    Nach dem Zweiten Versorgungsbericht der Bundesregierung vom 19. Oktober 2001 war zu erwarten, dass die Ausgaben der Versorgungsanstalt für Versorgungsleistungen von 2000 bis 2040 je nach Einkommenstrend um rund 320 % bis 472 % steigen (…BTDrucks 14/7220, S. 121); die Bundesregierung konstatierte, dies werde die Finanzierbarkeit der Versorgungsanstalt in Frage stellen (…BTDrucks 14/7220, S. 152 - vgl. zusammenfassend: BVerfG, Beschluss v. 17. September 2012 - 1 BvR 488/10 und 1047/10 -, ZTR 2013, 668, Tz. 29 und 32, m.w.N. und Beschluss v. 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, Tz. 40; sowie bereits im Jahr 2007: BGH, Urteil v. 14. November 2007 - IV ZR 74/06 -, BGHZ 174, 127, Tz. 26).
  • VG Hannover, 16.05.2012 - 5 A 5322/11

    Rentenanwartschaft

    Rn. 32 Wenn in bestehende Rentenanwartschaften eingegriffen wird, ist aber auch zu berücksichtigen, dass in ihnen von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss. v. 20.07.2011 - 1 BvR 2624/05 -, juris).
  • OLG München, 22.05.2015 - 25 U 1031/14

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

    In bestehenden rentenrechtlichen Anwartschaften ist von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt (BVerfG, Beschluss vom 5.2. 2009 - 1 BvR 1631/04 ; Beschluss vom 20.7. 2011 - 1 BvR 2624/05).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1414

    Auch mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § …

    22 Die mit dem geänderten Glücksspielstaatsvertrag bewirkte Rückwirkung der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht auf bereits bestehende Spielhallen ist auch nicht ausnahmsweise unzulässig, weil das Vertrauen der Antragstellerin in den Fortbestand der alten Rechtslage, ihre Spielhallen aufgrund der erteilten Baugenehmigung und der erteilten gewerberechtlichen Erlaubnis ohne weitere Anforderungen bis zum Ablauf der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33 i GewO weiter betreiben zu können, nicht schutzwürdiger ist als die mit der Rechtsänderung verfolgten Anliegen (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerfG, B.v. 20.7.2001 - 1 BvR 2624/05 - juris Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1572/12

    Rechtmäßigkeit des Wegfalls des Kinderteilerlasses im Zusammenhang mit der …

    Rn. 45 Vgl. hierzu und zu folgendem: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, juris, vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, juris, und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, juris, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1994/11

    Gewährung eines Kinderteilerlasses nach § 18b Abs. 5 BAföG über den 31. Dezember …

    Rn. 43 Vgl. hierzu und zu folgendem: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, juris, vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, juris, und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, juris, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1790/12

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung ab dem 1. Januar 2010 für den …

    Rn. 46 Vgl. hierzu und zu folgendem: BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, juris, vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 2624/05 -, NVwZ-RR 2011, 793, juris, und vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 3076/08 -, BVerfGE 122, 374, juris, jeweils m.w.N.
  • VG Köln, 20.02.2019 - 1 K 4610/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 12 A 1020/12

    Gewährung eines weiteren Kinderteilerlasses i.R.e. …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 962/11

    Anspruch auf Gewährung eines sog. Kinderteilerlasses wegen Kinderbetreuung bei …

  • OVG Sachsen, 13.03.2013 - 4 A 387/12

    Altersruhegeld, Ersatzruhegehalt, Anwartschaft auf Ruhegehalt, Notar, …

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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5512
BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10 (https://dejure.org/2011,5512)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - XII ZB 463/10 (https://dejure.org/2011,5512)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - XII ZB 463/10 (https://dejure.org/2011,5512)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsanwartschaften bei der Landesbank Baden-Württemberg im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1301
  • MDR 2011, 1105
  • FamRZ 2011, 1558
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 69/89

    Abgrenzung zwischen beamtenähnlicher und betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10
    Liegen daher die spezielleren Voraussetzungen vor, nämlich eine inhaltliche Ausgestaltung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, so ist für die Zwecke des Versorgungsausgleichs die Bewertung nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB vorzunehmen (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 233 mwN).

    Kennzeichnend ist weiterhin, dass der Beschäftigte nicht durch eigene Beitragsaufwendungen zu der Finanzierung der späteren Versorgungsleistung beiträgt (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 233 mwN).

    Zwar liegt dann keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI vor, jedoch verliert die vom Arbeitgeber erteilte Versorgungszusage nicht ihre Eigenschaft als beamtenähnliche Versorgung (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 233 mwN).

    Sollte eine Kürzung oder Einstellung der Versorgung aufgrund § 19 der Ruhegeldordnung tatsächlich eintreten, kann er Abänderung verlangen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 234 und vom 16. September 1998 - XII ZB 22/94 - NJWE-FER 1999, 25, 27).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10
    Der Gesetzgeber darf sie kürzen, wenn dies im Rahmen des von ihm zu beachtenden Alimentationsgrundsatzes aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 76, 256, 310 mwN).

    Rn. 13 Das - zu den tragenden Grundsätzen des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende - Leistungsprinzip verlangt zwar, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlägt (BVerfGE 76, 256, 322).

  • BGH, 16.09.1998 - XII ZB 232/94

    Bewertungsstichtag für in der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte; …

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10
    Liegen die besonderen Voraussetzungen einer beamtenähnlichen Versorgung im Sinne der Sonderregelung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, stellt sich die Frage nach der Unverfallbarkeit der Versorgung nicht (Senatsbeschluss vom 16. September 1998 - XII ZB 22/94 - NJWE-FER 1999, 25, 27).

    Sollte eine Kürzung oder Einstellung der Versorgung aufgrund § 19 der Ruhegeldordnung tatsächlich eintreten, kann er Abänderung verlangen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 234 und vom 16. September 1998 - XII ZB 22/94 - NJWE-FER 1999, 25, 27).

  • BGH, 09.03.1994 - XII ZB 22/94

    Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender …

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10
    Liegen die besonderen Voraussetzungen einer beamtenähnlichen Versorgung im Sinne der Sonderregelung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, stellt sich die Frage nach der Unverfallbarkeit der Versorgung nicht (Senatsbeschluss vom 16. September 1998 - XII ZB 22/94 - NJWE-FER 1999, 25, 27).

    Sollte eine Kürzung oder Einstellung der Versorgung aufgrund § 19 der Ruhegeldordnung tatsächlich eintreten, kann er Abänderung verlangen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232, 234 und vom 16. September 1998 - XII ZB 22/94 - NJWE-FER 1999, 25, 27).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10
    Da die bei der kommunalen Zusatzversorgungskasse erworbenen Anrechte nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts nicht auf Startgutschriften beruhen, welche nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 174, 127) rechtlichen Bedenken ausgesetzt sein könnten, bedarf es auch keiner Aussetzung des Verfahrens.
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das …

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZB 463/10
    Rn. 3 1. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1, 4 FGG-RG, § 48 Abs. 1, 2 VersAusglG noch das bis August 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist und weil es weder am 1. September 2009 noch danach abgetrennt oder ausgesetzt und das Ruhen nicht angeordnet war (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 656/14

    Ehescheidungsverbundverfahren: Entbehrlichkeit einer erneuten Anhörung eines …

    Rn. 24 Wie der Senat - auch bereits für die frühere WestLB - entschieden hat, können die von den Landesbanken erteilten Versorgungszusagen die Voraussetzungen einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erfüllen (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 69/89 - FamRZ 1994, 232 f.; vom 16. September 1998 - XII ZB 232/94 - NJWE-FER 1999, 25 und vom 20. Juli 2011 - XII ZB 463/10 - FamRZ 2011, 1558 Rn. 8 ff.).
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