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Rechtsprechung
   OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3068
OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
OLG München, Entscheidung vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
OLG München, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 (https://dejure.org/2012,3068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses als selbstständige Verfahren mit getrennten Kostenentscheidungen; Voraussetzungen der Bekanntgabe eines Beschlusses durch Aufgabe zur Post; ergänzende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Abschluss mehrerer Verfahren betreffend die Person eines Erblassers; Verfahren bei Bekanntgabe von Entscheidungen durch Aufgabe zur Post

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 523
  • FGPrax 2012, 137
  • FamRZ 2012, 1405
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur …

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dagegen kann ein das Rechtsmittelverfahren ausschließender Ergänzungsfall nur vorliegen, wenn Umstände erkennbar sind, die den Schluss zulassen, dass das Erstgericht die Kostenentscheidung zugunsten der neben dem Beschwerdeführer am Ausgangsverfahren Beteiligten versehentlich übergangen hat (vgl. a. BGH, NJW 2006, 1351, Rdn. 17).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Damit war die Absicht einer solchen Bekanntgabe für die Beteiligte zu 8 auch nicht erkennbar, so dass eine Heilung der fehlerhaften Bekanntgabe des Ausgangsbeschlusses ausscheidet (vgl. BGH, NJW 2003, 1191 und NJW 1952, 1375 ).
  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies gilt auch dann, wenn sich - wie hier - die Frage der Erstattung außergerichtlicher Kosten mangels eines entsprechenden Antrags eines Beteiligten nicht ausdrücklich stellte und sich das Gericht über diese Fragen keine Gedanken gemacht haben sollte (vgl. die ständige Rechtsprechung des BGH zu den Parallelfällen der nicht ausgesprochenen Entscheidung über die Revsions- bzw. Rechtsbeschwerdezulassung, etwa NJW 2004, 779 m.w.N.).
  • OLG München, 03.05.2010 - 31 Wx 34/10

    Testamentsvollstrecker: Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei …

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Die Frage, ob dem Beschwerdeführer ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen war oder ist, ist dagegen ein weiteres Verfahren, das nichts mit der gesondert zu beantwortenden Frage zu tun hat, ob er als Testamentsvollstrecker zu entlassen ist (Senat, NJW-RR 2010, 1381).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Nach diesem Zeitpunkt kam eine Abänderung im Kostenpunkt nur über eine Ergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG in Frage, weil die anwaltlich vertretene Beteiligte zu 8 ausdrücklich gegenüber dem Amtsgericht eine Kostenentscheidung zu ihren Gunsten beantragte und keinerlei Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Beteiligte zu 8 - im Wege der Beschwerde - eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung durch das übergeordnete Gericht anstrebte (vgl. dazu etwa BayObLG, NJW-RR 2000, 671 m.w.N).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 149/10

    Zulässigkeit der Einlegung einer Revision aus einem anderen als dem durch das …

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Denn in solchen Fällen kommt das für rechtsfehlerhafte Beschlüsse vorgesehene Beschwerdeverfahren zum Tragen (bei Überschreiten des Beschwerdewerts des § 61 Abs. 1 FamFG ist die isolierte Kostenbeschwerde zulässig, vgl. Beschluss des BGH vom 09.12.2010,V ZB 149/10, Rdn. 6).
  • OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei …

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies folgt aber aus der bereits angesprochenen Regelung des § 8 InsO, da im Bereich der InsO bei etwaigen Bekanntgabemängeln § 189 ZPO entsprechend angewendet wird (vgl. LG München I, BeckRS 2009, 26244).
  • BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Dies ist im Punkt Kosten jedoch nur dann der Fall, wenn die Kostenentscheidung versehentlich, nicht aber rechtsirrig unterlassen worden ist (so schon BGH, MDR 1953, 164 zur Urteilsergänzung nach § 321 ZPO, dessen Regelungsgehalt das FamFG übernommen hat, vgl. BT-Drs. 16/6308, S. 197).
  • BGH, 07.12.1966 - IV ZR 264/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Ein solcher Hinweis ist jedoch zwingend erforderlich, um bei dem Bekanntgabeempfänger nicht den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um nicht eine solche Bekanntgabe, sondern nur um die formlose Übersendung einer Abschrift oder Ausfertigung (so schon BGH MDR 1967, 475 zur Zustellung durch Aufgabe zur Post).
  • OLG Stuttgart, 06.07.1979 - 8 W 60/79
    Auszug aus OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11
    Denn ggf. muss auch nach Beendigung des Amtes als Testamentsvollstrecker ein mit einem Vermerk über die Beendigung des Amtes versehenes Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt werden (vgl. OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 387 ).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des …

    Rn. 27 Keiner Erörterung bedarf vorliegend auch, inwieweit für eine wirksame Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post ein Hinweis erforderlich ist, dass mit der Beschlussübersendung die fristauslösende Bekanntgabe erfolgen soll (vgl. dazu etwa BGH Urteil vom 7. Dezember 1966 - IV ZR 264/65 - MDR 1967, 475; OLG München FamRZ 2012, 1405, 1406;… Haußleiter FamFG § 15 Rn. 9;… Prütting/Helms/Ahn-Roth FamFG 3. Aufl. § 15 Rn. 56), und inwieweit dieser Anforderung hier genügt wäre.
  • BGH, 29.01.2025 - IV ZB 2/24

    Auslegung einer Kostenentscheidung in einem Nachlassverfahren hinsichtlich der …

    Der Ausspruch ist jedenfalls dazu geeignet, zu verdeutlichen, dass das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat und damit einem Antrag auf Beschlussergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG vorzubeugen, der voraussetzt, dass eine Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss versehentlich übergangen wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 9 zu § 321 ZPO; OLG München NJW-RR 2012, 523 [juris Rn. 16];… Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. § 352e FamFG Rn. 246).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2017 - 20 W 93/15

    Maßstab für Anwendung des § 21 GNotKG

    Ob § 189 ZPO auch bei der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1, Alt. 2 FamFG (entsprechend) anwendbar wäre (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405, und BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ), kann offen bleiben, weil auch eine solche Bekanntgabe hier nicht erfolgt ist (vgl. zu deren Anforderungen BGH NJW 2016, 565 [BGH 02.12.2015 - XII ZB 283/15] ) und eine solche erkennbar auch nicht beabsichtigt war (vgl. dazu OLG München FamRZ 2012, 1405).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 21 W 15/16

    Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren

    Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14, Juris; OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 81 Rn 5).

    Denn nur wenn die Möglichkeit einer stillschweigenden Kostenentscheidung im Ausgangsbeschluss ausgeschlossen werden kann, ist eine ergänzende Kostenentscheidung möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Juris Rn 16; OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13, Juris Rn 10).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20

    Nachlassgericht - kostenpflichtige Zurückweisung eines Erbscheinsantrags

    Auch das Oberlandesgericht München hat einer Nachlasssache die Entscheidung, nach der einer der Beteiligten "die Kosten des Verfahrens zu tragen habe", den Inhalt beigemessen, dass eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der übrigen Beteiligten nicht erfolgt sei; mangels ausdrücklicher Überbürdung der außergerichtlichen Auslagen sei von einer stillschweigenden Kostenentscheidung auszugehen, weshalb eine ergänzende Kostenentscheidung gemäß § 43 FamFG nicht möglich sei (OLG München FGPrax 2012, 137).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht …

    Rn. 23 Das Oberlandesgericht München steht auf dem Standpunkt, dass § 189 ZPO auch im Bereich der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 FamFG sinngemäß anzuwenden sei, obwohl der Verweis in Satz 1 Var. 1 formal nur die Fälle der Zustellung betreffe (Beschluss vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 14).

    Einen darüber hinaus gehenden Willen zur förmlichen Bekanntgabe hält der Senat (…entgegen OLG Bamberg vom 19.08.2019 - 2 WF 183/19, FamRZ 2019, 1878, juris Rn. 9; nicht ganz eindeutig OLG München vom 20.02.2012 - 31 Wx 565/11, FamRZ 2012, 1405, juris Rn. 15) unter Berücksichtigung des Zwecks der Zustellungs- und Bekanntgabevorschriften sowie der schutzwürdigen Interessen des Bekanntgabeadressaten nicht für erforderlich.

  • OLG Braunschweig, 14.02.2025 - 10 W 20/25

    Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

    Enthält nämlich - wie vorliegend - eine Entscheidung weder im Tenor noch in den Gründen einen ausdrücklichen Kostenausspruch, liegt darin in der Regel die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG im Ermessen des Gerichts liegende, stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlich normierten Kostenregelungen Anwendung finden sollen und keine Erstattung der außergerichtlichen Kosten stattfindet (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 16, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Wx 193/13 -, Rn. 10, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 15 W 273/14 -, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. März 2016 - 21 W 15/16 -, Rn. 11, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 10. Mai 2023 - 3 W 4/23 -, Rn. 12, juris;… Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 81 Rn. 5).

    Nach dem Zeitpunkt der Endentscheidung kam eine Abänderung im Kostenpunkt ansonsten nur noch über eine Ergänzung nach § 43 Abs. 1 FamFG in Frage (OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 10, juris).

    Abgesehen davon, dass die Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 Satz 3 FamFG nicht erfüllt sind, ergibt sich auch kein Anhalt dafür, dass die Beteiligte zu 1. eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz wünschte (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11 -, Rn. 10, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 29. März 2016 - 21 W 15/16 -, Rn. 16 f., juris).

  • OLG München, 16.03.2017 - 31 Wx 92/17

    Kein Beschwerdeverfahren auf Einziehung eines Erbscheins wenn bereits formelle …

    Jedenfalls muss dieser ergeben, an welchem Tag und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde (vgl. OLG München NJW-RR 2012, 523).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2024 - 3 Wx 191/23

    Erbrecht - Kotenerstattungsanspruch für die Rechtsanwaltskosten bei …

    Rn. 25 Demgegenüber vertreten sowohl das OLG Köln (…Beschluss vom 21.08.2012, I - 2 Wx 181/12, Rn. 12, juris) als auch das OLG München (…Beschluss vom 16.02.2022, 31 Wx 66/21, Rn. 8; Beschluss vom 20.02.2012, 31 Wx 565/11, Rn. 4, 17, beide juris) sowie der Senat (Beschluss vom 13.01.2021, I - 3 Wx 205/20, juris) die Auffassung, dass eine solche Tenorierung lediglich eine Kostengrundentscheidung betreffend die Gerichtskosten darstellt, hingegen nicht eine Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen der übrigen Beteiligten anordnet, mit der Folge, dass die Entscheidung keine Grundlage für eine beantragte Festsetzung der außergerichtlichen Kosten sein kann.

    So hat auch das OLG München in einer Nachlasssache der Entscheidung, nach der einer der Beteiligten "die Kosten des Verfahrens zu tragen" habe, den Inhalt beigemessen, dass eine Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der übrigen Beteiligten nicht erfolgt sei (Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Rn. 4, 17, juris).

  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im …

    Mithin ist auszuschließen, dass die Kostenentscheidung versehentlich nicht getroffen wurde - in diesem Fall käme nur eine Beschlussergänzung nach § 43 FamFG in Betracht (OLG München, Beschluss vom 20. Februar 2012 - 31 Wx 565/11, Rn. 16, juris;… Meyer-Holz a.a.O.) - oder dass das Nachlassgericht mit der Nichtentscheidung über die Kosten zum Ausdruck bringen wollte, dass weder eine Erstattung außergerichtlicher Kosten noch eine Änderung der aus § 22 Abs. 1 GNotKG resultierenden alleinigen Haftung des Beteiligten zu 1 für die Gerichtskosten beabsichtigt war - in diesem Fall hätte der Beteiligte zu 1 schon den Beschluss vom 11.12.2017 mit der Beschwerde angreifen müssen (…OLG München a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische …

  • OLG Braunschweig, 08.07.2024 - 3 W 58/23

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Gewahrsams zur Durchsetzung eines …

  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 15 W 273/14

    Ergänzung; Feststellungsbeschluss; Kostenentscheidung

  • OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 15 WF 132/21

    Auferlegung von Kosten auf "Opferschutzorganisationen" im Verfahren zur …

  • OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 3 W 4/23

    Kostentragung im Erbscheinsverfahren; Jahresfrist für Wiedereinsetzungsanträge im …

  • OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 3 W 4/23
  • OLG Köln, 28.12.2022 - 2 Wx 260/22

    Zulässigkeit der Nachholung einer Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren

  • OLG Frankfurt, 27.01.2025 - 21 W 2/25

    Keine Ergänzung der Kostenentscheidung bei vorangegangener stillschweigender …

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