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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.09.2012

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28483
BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12 (https://dejure.org/2012,28483)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - XII ZB 18/12 (https://dejure.org/2012,28483)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12 (https://dejure.org/2012,28483)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen des Vorsitzenden Richters; Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, § 6 FamFG, § 10 Abs 4 S 3 FamFG, § 44 Abs 1 FamFG, § 44 Abs 2 S 1 FamFG
    Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Befangenheitsantrag gegen Entscheidungen des Vorsitzenden Richters; Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs eines Richters mit der Begründung der Rechtswidrigkeit bzw. Willkürlichkeit seiner Entscheidungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 15 Abs. 2 S. 1; FamFG § 44 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs eines Richters mit der Begründung der Rechtswidrigkeit bzw. Willkürlichkeit seiner Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässiges Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1865
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
    Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in der regulären Besetzung und nicht ohne die abgelehnten Mitglieder (vgl. BGH Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05 - NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 355/02

    Beiordnung eines Notanwalts für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
    Rn. 3 3. Die Bestellung eines Notanwalts für die Beteiligte zu 2 gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 FamFG in Verbindung mit § 78 b ZPO ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. BGH Beschluss vom 25. März 2003 - VI ZR 355/02 - NJW-RR 2003, 1074).
  • BGH, 28.07.2008 - AnwZ (B) 79/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an einer …

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 18/12
    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen (BGH Beschluss vom 28. Juli 2008 - AnwZ(B) 79/06 - juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 17.05.2022 - II ZR 94/21

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Ein Anwaltszwang besteht für die Anhörungsrüge gegen die Abweisung eines Antrags auf Bestellung eines Notanwalts nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2;… Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 391/16

    Zivilprozess: Erneute Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine …

    Sie weist zutreffend darauf hin, dass es für das keinem Anwaltszwang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2;… vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3) unterliegende Verfahren auf Bestellung eines Notanwalts - insoweit im Senatsbeschluss vom 11. Juli 2017 missverständlich ausgedrückt - nicht auf die Zustellung bei den früheren Prozessbevollmächtigten beim Bundesgerichtshof, sondern bei der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten ankommt.
  • BGH, 19.09.2016 - IX ZA 37/15

    Nachweis der Nichtbescheinigung des Zeitpunkts der Zustellung der Eingaben an die …

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f;… vom 15. Juli 2016, aaO).

    Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO;… vom 15. Juli 2016, aaO).

  • BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16

    Auslegung der sofortiogen Beschwerde als statthafte Anhörungsrüge; Einlegung der …

    Ein Anwaltszwang besteht für diesen Rechtsbehelf nicht (BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2).
  • BGH, 11.05.2015 - IX ZA 6/15

    Notwendigkeit einer Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in …

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f).

    Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO).

  • BGH, 15.12.2015 - IX ZA 27/15

    Herleitung der Besorgnis der Befangenheit aus konkreten in der angegriffenen …

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f).

    Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO).

  • BGH, 15.07.2016 - IX ZB 25/16

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Unterschiedslose …

    Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der Streitsache stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2013, 1865 f).

    Über das unzulässige Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012, aaO).

  • BGH, 21.06.2023 - XII ZA 14/23

    Ablehnung des Antrags auf Bestellung eines Notanwalts

    Rn. 1 Der Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts wird gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 FamFG in Verbindung mit § 78 b ZPO zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12 - FamRZ 2012, 1865 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - III ZR 211/14

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Beiordnung eines Notanwalts

    Die Anhörungsrüge ist zulässig, auch wenn sie vom Kläger persönlich und nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 2 f und vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2).
  • BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gleichzeitig mit der …

    Ihrer Zulässigkeit steht, da sie sich gegen einen die Beiordnung eines Notanwalts ablehnenden Beschluss richtet, nicht entgegen, dass die Einlegung und Begründung nicht durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, sondern durch eigene Schreiben der Beklagten vom 17. und 28. Januar 2013 erfolgt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2011 - I ZA 1/11, NJW-RR 2011, 640 Rn. 3 mwN; vom 12. September 2012 - XII ZB 18/12, FamRZ 2012, 1865 Rn. 2).
  • BGH, 01.07.2014 - VIII ZB 27/14

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 500/17

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwalts

  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 81/14

    Notwendigkeit der Bestellung eines Notanwalts wegen Mandatsniederlegung i.R.d. …

  • BGH, 26.08.2020 - XII ZB 20/20

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde hinsichtlich Begründung innerhalb der …

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 26.10.2021 - 18 F 52/21
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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28717
BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11 (https://dejure.org/2012,28717)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2012 - XII ZB 528/11 (https://dejure.org/2012,28717)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11 (https://dejure.org/2012,28717)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht fristgerecht versandte Anwaltsschriftsatz und die Kontrollpflichten des Anwalts

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Fristensachen: Keine allgemeine Überwachungspflicht bei Weisungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsbegründungsfrist bei für den Rechtsanwalt nicht erkennbaren Verschulden der Kanzleimitarbeiter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristgebundene Schriftsätze: Wann muss die Versendung gesondert überprüft werden? (IBR 2013, 119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 304
  • MDR 2012, 1317
  • FamRZ 2012, 1865
  • DB 2012, 2747
  • AnwBl 2012, 1007
  • AnwBl Online 2012, 313
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.10.2011 - XII ZB 250/11

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Beschwerdebegründungsfristbeginn mit …

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Rn. 9 aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats vom Rechtsanwalt regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist korrekt eingetragen sind, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435; vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 9 …und vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11 - FamRZ 2012, 108 Rn. 11).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in …

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 2. April 2008 - XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 167/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist; …

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Wird er diesen Anforderungen gerecht, so ist es ihm nicht als eigenes Verschulden anzulasten, wenn seine Angestellten im Einzelfall die Fristen- oder die Ausgangskontrolle nicht oder nicht sorgfältig durchführen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. April 2009 - XII ZB 167/08 - NJW-RR 2009, 937 Rn. 15).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 164/03

    Anforderungen an die Führung des Fristenkalenders; Notierung von Fristen für die …

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Rn. 9 aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats vom Rechtsanwalt regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist korrekt eingetragen sind, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435;… vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 9 …und vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11 - FamRZ 2012, 108 Rn. 11).
  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 317/11

    Wiedereinsetzung: Umfang der Prüfungspflicht des Anwalts bei Vorlage der Handakte …

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Rn. 9 aa) Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats vom Rechtsanwalt regelmäßig zu überprüfen, ob die Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist korrekt eingetragen sind, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 164/03 - FamRZ 2005, 435;… vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 9 und vom 2. November 2011 - XII ZB 317/11 - FamRZ 2012, 108 Rn. 11).
  • BGH, 13.11.2002 - XII ZB 104/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines …

    Auszug aus BGH, 12.09.2012 - XII ZB 528/11
    Rn. 11 Allerdings können besondere Umstände dem Rechtsanwalt Veranlassung dazu geben, die Einhaltung von Fristen und den Postausgang selbst zu kontrollieren, wenn ihm diesbezügliche Fehler seiner Angestellten offenbar werden (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2002 - XII ZB 104/01 NJW-RR 2003, 490 betreffend den Postausgang).
  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 17/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist: …

    Wird der Anwalt diesen Anforderungen gerecht, so ist es ihm nicht als eigenes Verschulden anzulasten, wenn die Mitarbeiter die Fristen- oder die Ausgangskontrolle im Einzelfall nicht oder nicht sorgfältig durchführen (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZB 10/09, NJOZ 2011, 111 Rn. 7; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 10;… vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 5/16, NJW-RR 2017, 953 Rn. 9).
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZB 17/19

    Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei: Notierung einer Vorfrist für …

    Rn. 9 a) Ein Rechtsanwalt darf zwar die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551, vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 10…, vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 14…, vom 12. Mai 2020 - XI ZB 19/19, juris Rn. 11 …und vom 18. Juni 2020 - IX ZB 17/18, NJW-RR 2020, 1002 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 13.05.2013 - 12 U 1297/12

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Eilbedürftigkeit der Eintragung einer Vormerkung …

    Beruht allerdings ein Verschulden eines Mitarbeiters auf einem Fehler des Prozessbevollmächtigten, insbesondere einer unzureichenden Einweisung, Überwachung oder auf einer mangelhaften Organisation des Bürobetriebs, liegt ein zu Lasten der Partei gehendes Verschulden des Prozessbevollmächtigten vor (vgl. BGH BB 2013, 578; BGH NJW-RR 2013, 304; NJW-RR 2012, 1268; BGH NJW 2012, 3309).
  • BGH, 05.02.2014 - IV ZB 34/13

    Ausreichende Ausgangskontrolle bei Versendung eines fristwahrenden Schriftsatzes …

    Nur wenn insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal ergangen und klare Zuständigkeiten festgelegt sind sowie eine mindestens stichprobenartige Kontrolle des Personals erfolgt, darf der Anwalt darauf vertrauen, dass das zuständige Büropersonal die ihm übertragene Aufgabe des Fristenwesens ordnungsgemäß erfüllt (BGH, Beschlüsse vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 10; vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815 unter II 3 a).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat sich das Berufungsgericht mit seiner Auffassung auch nicht in Widerspruch zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. September 2012 gesetzt (XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2016 - 2 U 73/16

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: …

    Rn. 20 Zwar darf ein für eine Partei handelnder Rechtsanwalt in einem von ihm geführten Verfahren die Berechnung der Fristen, die Führung des Fristenkalenders oder sonstiger Fristenvermerke oder -tafeln, einschließlich der bei Rechtsmittelbegründungsfristen regelmäßig vorzusehenden Vorfrist, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen (…BGHZ a.a.O. [Tz. 4] - Wiedereinsetzung V; NJW-RR 2013, 304 [Tz. 10]; B. v. 15.09.2014 - II ZB 12/13 [Tz. 11]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn im Zusammenhang mit der Einhaltung der Fristen ein Fehler seiner Angestellten offenbar wird, ein Versäumnis der beauftragten Mitarbeiterin zum Greifen ist (BGH NJW-RR 2013, 304 [Tz. 11]).

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 1/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen …

    Dass den Rechtsanwalt darüber hinaus eigene Kontrollpflichten treffen, wenn ihm ein nicht nur einmaliger Fehler seiner Angestellten offenbar wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - XII ZB 653/14, NJW-RR 2016, 312 Rn. 9 f.; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 11 f.;… Grandel in Musielak/Voit, 18. Aufl. § 233 Rn. 18), stellt auch die Rechtsbeschwerde im Grundsatz - zu Recht - nicht in Frage.
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 2/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung …

    Dass den Rechtsanwalt darüber hinaus eigene Kontrollpflichten treffen, wenn ihm ein nicht nur einmaliger Fehler seiner Angestellten offenbar wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - XII ZB 653/14, NJW-RR 2016, 312 Rn. 9 f.; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 11 f.;… Grandel in Musielak/Voit, 18. Aufl. § 233 Rn. 18), stellt auch die Rechtsbeschwerde im Grundsatz - zu Recht - nicht in Frage.
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2012 - 6 UF 390/12

    Einstweiliges Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Wiedereinsetzung eines …

    Für die Beschwerdefrist ist ihm das schon ab der Zustellung des Beschlusses möglich und zumutbar, weil die Beschwerdefrist - wie ausgeführt - mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses beginnt (vgl. BGH FamRZ 2012, 106; BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11 -, juris).
  • BGH, 26.03.2024 - VIa ZR 600/23

    Versandkontrolle bezüglich des richtigen Adressaten

    Da die Fristen- und Ausgangskontrolle, die ein Rechtsanwalt in zulässiger Weise seinen Büroangestellten übertragen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 10;… Beschluss vom 22. November 2022 - XI ZB 13/22, NJW 2023, 1224 Rn. 10 ff. mwN), gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens dient, ist bei einem Versagen dieser Kontrolle ein Rückgriff auf ein Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Versendung ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, NJW 1996, 998, 999;… Beschluss vom 12. Dezember 1984, aaO;… Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961 Rn. 9;… Beschluss vom 28. Januar 2021, aaO; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 309 f.).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZB 3/21

    Neuberechnung einer Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen …

    Dass den Rechtsanwalt darüber hinaus eigene Kontrollpflichten treffen, wenn ihm ein nicht nur einmaliger Fehler seiner Angestellten offenbar wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - XII ZB 653/14, NJW-RR 2016, 312 Rn. 9 f.; vom 12. September 2012 - XII ZB 528/11, NJW-RR 2013, 304 Rn. 11 f.;… Grandel in Musielak/Voit, 18. Aufl. § 233 Rn. 18), stellt auch die Rechtsbeschwerde im Grundsatz - zu Recht - nicht in Frage.
  • OLG Brandenburg, 12.12.2022 - 13 UF 164/22

    Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von …

  • BPatG, 20.04.2026 - 1 W (pat) 32/25
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