Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14901
BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11 (https://dejure.org/2013,14901)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2013 - XII ZR 143/11 (https://dejure.org/2013,14901)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - XII ZR 143/11 (https://dejure.org/2013,14901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ehegatte des Mieters - und die Ehewohnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann ist die Wohnung keine Ehewohnung mehr?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann "unbefugt" in der Wohnung? - Ehepartner der Mieterin wohnt trotz Trennung nicht vertragswidrig in der Ehewohnung

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Mietvertragliche Auswirkungen von Personenwechseln in der "Ehewohnung"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ehewohnung kann trotz Auszugs des Mieters Ehewohnung bleiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ehewohnung kann trotz Auszugs des Mieters Ehewohnung bleiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine vertragswidrige Gebrauchsüberlassung an Dritte bei Verbleib des nicht mietenden Ehegatten in Ehewohnung - Nicht mietender Ehegatte ist nicht Dritter im Sinne von § 540 BGB

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine unzulässige Untervermietung bei Überlassung der Ehewohnung an den Gatten

Besprechungen u.ä. (2)

  • bau-blawg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchsüberlassung der Ehewohnung - Konflikt zwischen Mietrecht und Familienrecht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zieht ein Ehegatte aus, bleibt die Wohnung gleichwohl als "Ehewohnung" privilegiert! (IMR 2013, 354)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2507
  • MDR 2013, 899
  • NZM 2013, 786
  • ZMR 2013, 868
  • FamRZ 2013, 1280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung in einem Räumungsprozess …

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11
    Zu Recht weist die Revisionserwiderung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2006 (FamRZ 2006, 1596) nicht maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Zuweisung der Ehewohnung auf Grundlage richterlicher Rechtsgestaltung erfolgt ist.

    Vielmehr hat es ausgeführt, dass einem Vermieter mit der Regelung der Wohnungszuweisung nichts Unzumutbares abverlangt werde, da ihm kein außenstehender Dritter als Vertragspartner aufgezwungen werde, sondern der Ehegatte des bisherigen Vertragspartners, der schon zuvor die Wohnung befugt genutzt habe (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1596, 1597).

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02

    Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des …

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11
    Hiervon ausgenommen ist nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift die Familie des Mieters wegen ihrer engen, unter dem ausdrücklichen Schutz der Verfassung (Art. 6 GG) stehenden persönlichen Beziehungen (BGHZ 157, 1, 5 = FamRZ 2004, 91, 92).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 22/07

    Erhöhung des Streitwerts bei Geltendmachung von Anwaltskosten

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11
    Rn. 5 Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 2 und 3 keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten, da es nach den von den Instanzgerichten getroffenen Feststellungen bereits an einer Pflichtverletzung i.S.v. § 280 BGB fehlt (zu den Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2007 - IV ZB 22/07 - NJW-RR 2008, 374 Rn. 6).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Sorgfaltspflichten eines …

    Auszug aus BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11
    Rn. 5 Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 2 und 3 keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten, da es nach den von den Instanzgerichten getroffenen Feststellungen bereits an einer Pflichtverletzung i.S.v. § 280 BGB fehlt (zu den Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2007 - IV ZB 22/07 - NJW-RR 2008, 374 Rn. 6).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des …

    Soweit der Senat bisher - in Übereinstimmung mit Teilen der Literatur - eine abweichende Auffassung vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 2013 - XII ZR 143/11 - FamRZ 2013, 1280 Rn. 8 mwN), hält er daran nicht fest.
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 243/20

    Zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der …

    Rn. 21 (3) Die Frage, ob die Ehewohnung mit Rechtskraft der Scheidung als solche entwidmet wird und diese Eigenschaft damit verliert (…so BeckOGK/Erbarth [Stand: 1. Dezember 2020] BGB § 1568 a Rn. 13; Erbarth NJW 2019, 1169, 1172 und NZFam 2019, 963, 965;… Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 7. Aufl. § 29 Rn. 14;… Staudinger/Weinreich BGB [2018] § 1568 a Rn. 17; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2020, 410, 411), oder ob es hierfür einer - ggf. nach der Scheidung erfolgenden - endgültigen Aufgabe durch einen der (dann ehemaligen) Ehegatten bedarf (vgl. Senatsurteile vom 29. September 1993 - XII ZR 43/92 - FamRZ 1994, 98, 101 und vom 12. Juni 2013 - XII ZR 143/11 - FamRZ 2013, 1280 Rn. 8; ebenso etwa OLG Brandenburg FamRZ 2020, 406, 407;… BeckOK BGB/Neumann [Stand: 1. Februar 2021] § 1568 a Rn. 7; Götz NZFam 2017, 433, 436;… vgl. auch MünchKommBGB/Wellenhofer 8. Aufl. § 1568 a Rn. 14), kann für die Anwendbarkeit des § 1568 a BGB daher dahinstehen.
  • BGH, 16.11.2022 - XII ZB 100/22

    Ehewohnung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung in der Trennungszeit; Wahrung …

    Dieser Hinweis auf den Schutz des räumlich-gegenständlichen Ehebereichs steht aber allein im Zusammenhang mit der seinerzeit veranlassten Erörterung der Streitfrage, ob eine Ehewohnung diesen Charakter durch den streitlosen und längerfristigen Auszug eines Ehegatten aus der Immobilie verlieren kann, was der Senat - unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZR 143/11 - FamRZ 2013, 1280 Rn. 8) - nunmehr verneint hat.
  • OLG Jena, 30.08.2018 - 1 UF 38/18

    Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

    Rn. 46 Denn, leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung (zu der Charakterisierung bei vorübergehendem Auszug eines Ehegatten vgl. BGH FamRZ 2013, 1280) oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§ 1361b Abs. 1 S 1 BGB).

    Rn. 48 Zum Charakter der Ehewohnung bei Auszug eines Ehegatten hat der BGH z.B. im Beschluss v. 12.06.2013 (Az.: XII ZR 143/11) ausgeführt:.

    Soweit der Senat bisher - in Übereinstimmung mit Teilen der Literatur - eine abweichende Auffassung vertreten hat (vgl. BGH, Urt. v. 12.6.2013 - XII ZR 143/11 - Rz. 8, MDR 2013, 899 = FamRZ 2013, 1280 m.w.N.), hält er daran nicht fest.".

  • LG Berlin, 30.01.2023 - 64 S 204/22

    Kündigung bei Gebrauchsüberlassung an Kinder des Mieters

    Denn nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 540 BGB und wegen ihrer engen, unter den ausdrücklichen Schutz der Verfassung (Art. 6 GG) stehenden persönlichen Beziehung ist die Familie des Mieters hiervon ausgenommen (vgl. BGH NJW 2004, 56; BGH NJW 2013, 2507).

    Für Ehepartner hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Ehegatte des Mieters als Familienangehöriger auch dann grundsätzlich kein Dritter im Sinne von § 540 BGB sei, wenn der Mieter anlässlich der Trennung der Ehegatten aus der Wohnung ausziehe und sie dem anderen Ehegatten (zunächst) allein überlasse (BGH Urt.v. 11.06.2013 - VII ZR 143/11, NJW 2013, 2507).

  • LG Berlin, 28.07.2020 - 67 S 299/19

    Pflichtverletzung eines Mieters bei vollständiger Gebrauchsüberlassung der …

    Seine Aufnahme in die Mietsache war - ebenso wie die anderer Familienmitglieder - privilegiert, da er kein "Dritter" i.S.d. §§ 540 Abs. 1, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, 553 Abs. 1 BGB ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 12. Juni 2013 - XII ZR 143/11, NJW 2013, 2507, beckonline Tz. 7 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.03.2015 - 4 UF 211/14

    Begriff der Ehewohnung i.S. von § 1361b BGB

    Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2013, 1280) hängt die Einstufung als Ehewohnung nicht davon ab, dass noch beide Ehegatten in der Wohnung leben, weshalb die Eigenschaft auch dann noch zu bejahen ist, wenn ein Ehegatte die Wohnung dem anderen - ggf. auch für einen längeren Zeitraum - überlassen hat bzw. diese nur noch sporadisch nutzt (…a.A. Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 540 BGB Rn. 26).
  • KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16

    Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen …

    Der BGH hat durch seine Entscheidung vom 28. September 2016 seine bisherige Rechtsprechung (vgl. zur vorhergehenden Rechtsprechung BGH, Urteil v. 12.06.2013, XII ZR 143/11, juris Rn. 8) zur Eigenschaft einer Wohnung als Ehewohnung geändert.
  • OLG Hamburg, 03.08.2016 - 2 UF 42/16

    Ehewohnungszuweisung im Scheidungsfall: Zuweisung einer Genossenschaftswohnung; …

    Durch den Auszug eines Ehegatten verliert eine Wohnung den Charakter als Ehewohnung nur dann, wenn sich der Auszug als endgültige Aufgabe der Wohnnutzung durch den ausziehenden Ehegatten darstellt, dies etwa deshalb, weil sich die Eheleute über die künftige Nutzung der Wohnung durch den verbleibenden Ehegatten abschließend geeinigt haben (BGH, FamRZ 2013, 1280;… Palandt- Brudermüller, § 1361b BGB, Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 UF 204/20

    Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses für eine frühere …

    Erst für den Fall der Rechtskraft der Ehescheidung ist in § 1568a Abs. 3 BGB geregelt, dass allein das Einvernehmen der Eheleute erforderlich ist und insoweit eine bloße Mitteilung an den Vermieter genügt (…Johannsen/Henrich, Althammer, Familienrecht, 7. Aufl., § 1568a Rn. 30 ff.; BGH, Urteil vom 12.06.2013, XII ZR 143/11).
  • LG Berlin, 18.10.2023 - 64 S 306/22

    Einstweilige Verfügung bei verweigerter Untervermietungserlaubnis wegen …

  • VG Berlin, 19.05.2014 - 5 K 187.13

    Ausländerrecht: ausreichender Wohnraum

  • OLG Brandenburg, 15.01.2019 - 10 UF 14/18

    Streit um das Saunahaus nach erneuter Heirat des Ehemannes

  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 10 UF 14/18

    Räumungs- und Herausgabeanspruch für ein Saunahaus zwischen Ehegatten

  • AG Berlin-Neukölln, 19.04.2018 - 6 C 432/17

    Kann Untermieter Erlaubnis zum Einzug seines Ehegatten verlangen?

  • LG Berlin, 15.02.2023 - 64 S 267/22

    Tochter ist keine unberechtigte Dritte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht