Rechtsprechung
| BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des verfahrensgegenständlichen Regelungsbedürfnisses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FamFG, § 114 Abs 2 ZPO
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des verfahrensgegenständlichen Regelungsbedürfnisses - IWW
§ 76 Abs. 1 FamFG, § ... 127 Abs. 4 ZPO, §§ 76 Abs. 2 FamFG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG, § 114 Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 114 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, § 1684 Abs. 4 FamFG, §§ 114 ff. ZPO, § 115 Abs. 4 ZPO, § 78 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 78 Abs. 2 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfahrenskostenhilfebegehren für ein Umgangsrechtsverfahren; Personenbezogene Beurteilung einer Rechtsbeschwerde als mutwillig; Bedeutung der grundgesetzlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrenskostenhilfebegehren für ein Umgangsrechtsverfahren; Personenbezogene Beurteilung einer Rechtsbeschwerde als mutwillig; Bedeutung der grundgesetzlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Begriff der Mutwilligkeit bei einer Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- famrz.de (Kurzinformation)
Verfahrenskostenhilfe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begriff der Mutwilligkeit bei einer Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Keine Mutwilligkeit, wenn Rechtswahrnehmung durch vorangegangene Straftat veranlasst
Verfahrensgang
- AG Hannover, 17.12.2014 - 609 F 5027/14
- OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2188
- MDR 2016, 726
- FamRZ 2016, 1058
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts i.S.v. § 1684 Abs. 4 FamFG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG FamRZ 2008, 494 mwN).Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG FamRZ 2008, 494 mwN).
- BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der …
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Rn. 6 Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzung ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 - FamRZ 2011, 872 Rn. 7).Deshalb kann dahin stehen, ob ein solcher Gesamtplan - wie der Senat in seiner Entscheidung zur Scheinehe erwogen, im Ergebnis aber offengelassen hat (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 - FamRZ 2011, 872 Rn. 14 mwN) - überhaupt ausreichen würde, um eine Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Abs. 2 ZPO zu begründen.
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Entscheidend ist, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 186, 70 = FamRZ 2010, 1427 Rn. 12 ff., 25).
- OLG München, 25.02.2011 - 33 WF 328/11
Umgangsregelungsverfahren: Verfahrenskostenhilfebewilligung und …
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Zum anderen befindet sich der Antragsteller in einer Justizvollzugsanstalt, was die Durchführung eines Umgangsrechtsverfahrens noch zusätzlich erschwert (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 1086, 1087). - BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92
Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 - FamRZ 1994, 158, 159 f. mwN). - BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten …
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein …
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Das ist hier indessen der Fall, da der Antragsteller geltend macht, die personenbezogene Beurteilung seiner Rechtsbeschwerde als mutwillig sei nicht gerechtfertigt (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005- XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477). - BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz …
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Rn. 23 Diese Erwägungen gehen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einher, wonach Unbemittelte im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden brauchen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (BVerfG NJW 2013, 2013, 2014). - BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Rn. 15 (1) Die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden; Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet vielmehr eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 48/04 - FamRZ 2005, 611; BVerfG Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - juris Rn. 20). - BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04
Anrechnung des Kindergeldes bei Kindesunterhalt nach der Regelbetrag-VO
Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Rn. 15 (1) Die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden; Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet vielmehr eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 48/04 - FamRZ 2005, 611;… BVerfG Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - juris Rn. 20). - OLG Nürnberg, 23.03.2001 - 11 WF 697/01
Umgangsverfahren - hinreichende Erfolgsaussicht - sachliche Regelung - Kindeswohl
- BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15
Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts
In diesem Fall hat das Gericht den Umgang nach § 1684 Abs. 4 Satz 1 und 2 BGB insoweit auszuschließen, als es zum Wohl des Kindes erforderlich ist (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 - FamRZ 1994, 158, 159 f. und vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 16 f.; BVerfG FamRZ 2006, 1005, 1006; vgl. zur Unterbringung in einer Pflegefamilie BVerfG FamRZ 2013, 361, 363). - BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16
Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des …
Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 17 mwN). - BGH, 19.01.2022 - XII ZA 12/21
Abänderung eines in einem Umgangsrechtsverfahren vereinbarten Wechselmodells
Rn. 20 Diese Erwägungen gehen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einher, wonach Unbemittelte im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden brauchen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 - FamRZ 2016, 1058 Rn. 21 ff. mwN).
- BVerfG, 28.08.2025 - 1 BvR 316/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von …
Der Bundesgerichtshof hält es im Regelfall für erforderlich, entweder Umfang und Ausübung der Umfangsbefugnis konkret zu regeln oder, falls dies zum Wohl des betroffenen Kindes erforderlich ist, den Umgang konkret einzuschränken oder auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, Rn. 17 m.w.N.).Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben hat der Bundesgerichtshof in seiner fachrechtlichen Auslegung aufgenommen und fordert im Regelfall bei entsprechendem Umgangsbegehren, eine konkrete Umgangsregelung zu treffen oder den Umgang auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, Rn. 17 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16
Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den …
Rn. 20 Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris; BVerfG FamRZ 2015, 1093; NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409). - BVerfG, 28.08.2025 - 1 BvR 810/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Elternteilen gegen die Versagung von …
Im Regelfall darf es sich nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, Rn. 17 m.w.N.; siehe auch Thüring. OLG…, Beschluss vom 2. April 2025 - 1 UF 16/25 -, juris, Rn. 26, 28). - OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG NZFam 2015, 234; FamRZ 2013, 433; 2010, 1622; 2009, 399; BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15 -, juris; BGH FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409). - OLG Hamm, 03.11.2023 - 13 UF 106/22
Umgangsausschluss; Antragszurückweisung
Der Erlass einer bestimmten, vollstreckungsfähigen Umgangsregelung war allerdings nicht geboten, weil eine solche Regelung mit den Interessen des betroffenen Jugendlichen nicht zu vereinbaren ist.a) Im Ausgangspunkt geht der Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BGH davon aus, dass sich die Gerichte im Regelfall nicht auf eine Ablehnung einer beantragten Umgangsregelung beschränken dürfen, sondern entweder die Umgangsbefugnis und die Ausübung des Umgangs konkret zu regeln haben oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, den Umgang einzuschränken oder auszuschließen haben (BGH, Beschl. v. 13.04.2016, XII ZB 238/15, Tz.17; BGH, Beschl. v. 27.10.1993, XII ZB 88/02, Tz.15; vgl. auch BGH, Beschl. v. 12.07.2017, XII ZB 350/16, Tz.35, alle veröffentlicht bei juris). - OLG Hamburg, 24.08.2021 - 12 UF 128/21
Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts zum Wohl des Kindes
Demgemäß hat das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen; es darf sich aber jedenfalls im Regelfall nicht auf die Ablehnung einer gerichtlichen Regelung beschränken (BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 238/15, juris Rn. 17, FamRZ 2016, 1058). - OLG Schleswig, 28.08.2017 - 8 UF 131/17
Umgangsrechtsverfahren: Zulässigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf …
- OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 9 UF 119/20
Organisation des Abholens und Zurückverbringens eines Kindes im Rahmen des …
- OLG Frankfurt, 09.10.2020 - 4 WF 158/20
Einleitung von Umgangsverfahren von Amts wegen und notwendige …
- OLG Schleswig, 27.06.2018 - 10 WF 110/18
Verfahrenskostenhilferechtliche Erfolgsaussicht im Umgangsrechtsstreit
- OLG Frankfurt, 26.02.2024 - 1 UF 277/23
Unzulässige Teilentscheidung über den Umgang
- OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 19/23
Möglichkeit der Anordnung eines begleiteten Umgangs bei fehlendem Interesse des …
- BayObLG, 18.07.2019 - 1 VA 40/19
Hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- OLG Koblenz, 23.02.2022 - 7 UF 16/22
Umgangsrecht des Kindesvaters mit seinem leiblichen Kind; Vorübergehender …
- OLG Jena, 02.04.2025 - 1 UF 16/25
Zulässigkeit reiner Ablehnung von Umgangsregelung durch Familiengericht
- OLG Braunschweig, 26.09.2024 - 1 UF 73/24
Kostenentscheidung in einem Verfahren zum Umgang zwischen einem Jugendlichen und …
- OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 13 WF 88/20
Verfahrenskostenhilfe - Kindschaftssache: Erfolgsaussicht im Umgangsverfahren; …
- OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 1 WF 14/20
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 13 UF 90/21
Voraussetzungen des Absehens von einer gerichtlichen Umgangsregelung
- OLG Brandenburg, 24.08.2022 - 9 UF 97/22
Zum besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Umgangsrechts
- OLG Rostock, 13.06.2025 - 10 UF 38/25
Umgangsrecht: Verfahren bei unzulässiger (verdeckter) Teilentscheidung über die …
- OLG Karlsruhe, 09.05.2023 - 20 UF 25/23
Aufhebung und Zurückverweisung eines familiengerichtlichen Verfahrens bei …
- OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 1 WF 184/21
Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung Mitwirkung an …
- OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 9 WF 65/20
- OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 4 WF 209/17
Zur Frage, unter welchen Umständen das Familiengericht über die Einleitung eines …
- OLG Frankfurt, 07.08.2024 - 4 WF 121/24
Verfahrenskostenhilfe: Keine Anwendung von §§ 76 Abs. 1 FamFG, 124 Abs. 1 Nr. 2 …
- OLG Brandenburg, 20.03.2020 - 9 UF 27/20
- AG Flensburg, 12.02.2024 - 90 F 113/22
Herausgabeverlangen der Kindeseltern bezüglich des in Pflegefamilie lebenden …
- OLG Brandenburg, 26.05.2016 - 9 WF 119/16
Verfahrenskostenhilfe in einer Vormundschaftssache: Beiordnung eines …
- OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 36/20
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe Antrag auf …
- OLG Frankfurt, 05.10.2016 - 3 WF 153/16
Keine Versagung der Verfahrenskostenhilfe für Stufenantrag zum Kindesunterhalt …
- OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 UF 97/22
Beschwerde gegen den Beschluss in einer Umgangssache; Bloße Zurückweisung eines …
- OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 WF 191/20
Versagung der Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit im Umgangsverfahren
- OLG Celle, 05.10.2023 - 10 WF 168/23
Beschwerde einer Kindesmutter in einem familienrechtlichen Verfahren
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