Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16 |
Volltextveröffentlichungen (18)
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FamFG §§ 68 Abs. 3; 317, 319
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des Verfahrenspflegers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 317 Abs 1 S 1 FamFG, § 319 Abs 1 FamFG
Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen in Abwesenheit des Verfahrenspflegers - IWW
§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § ... 62 Abs. 1 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 317 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 62 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anhörung des Betroffenen, Unterbringungsverfahren, Anwesenheit des Verfahrenspflegers
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Familienrecht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG §§ 68 Abs. 3; 317, 319
Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers - rechtsportal.de
FamFG § 68 Abs. 3
Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterbringungsverfahren: Keine Anhörung des Betroffenen ohne seinen Pfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterbringungsverfahren - Anhörung ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers
- famrz.de (Kurzinformation)
Anhörung ohne Verfahrenspfleger ist verfahrensfehlerhaft
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen, 27.10.2015 - 8 XVII 26/11
- LG Aachen, 22.12.2015 - 3 T 342/15
- BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3596
- MDR 2017, 95
- FGPrax 2016, 268
- FamRZ 2016, 2092
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16
Rn. 5 1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 7 mwN).Rn. 6 2. Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht haben den Betroffenen in seinen Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG - antragsgemäß - festzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN).
Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 27 mwN).
Rn. 16 bb) Auch wenn das Gericht zwar den Betroffenen persönlich angehört, dem Verfahrenspfleger, der die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten soll, aber keine Gelegenheit gegeben hat, an der Anhörung teilzunehmen, stellt das einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 24 ff. mwN).
- BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in …
Auszug aus BGH, 21.09.2016 - XII ZB 57/16
Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012, XII ZB 389/11, FamRZ 2012, 619).Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 22 mwN).
In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 18 mwN).
- BGH, 29.07.2020 - XII ZB 173/18
Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Der Senat weist insoweit für das weitere Verfahren insbesondere darauf hin, dass eine Anhörung des Betroffenen, die ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers erfolgt, verfahrensfehlerhaft ist und den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN). - LG Lübeck, 19.12.2024 - 7 T 324/23
Verfahren in Unterbringungssachen nach der Betreuungsrechtsreform 2023: Teilnahme …
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des BGH, vor allem zu der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage, muss ein Betreuungsgericht durch die rechtzeitige Bestellung eines Verfahrenspflegers (§ 317 FamFG) und dessen Benachrichtigung zum Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (vgl. BGH NJW 2012, 1582; BGH NJW-RR 2022, 1513; BGH NJW-RR 2023, 505; BGH NJW-RR 2023, 915; vgl. auch für das Betreuungsverfahren: BGH NJW 2016, 3596; BGH NJW 2017, 2687; BGH BeckRS 2023, 14157; BGH NJOZ 2024, 292).Außerdem steht dem Verfahrenspfleger ein eigenes Anhörungsrecht zu (vgl. BGH NJW 2012, 1582; BGH NJW-RR 2022, 1513; BGH NJW-RR 2023, 505; BGH NJW-RR 2023, 915; vgl. auch für das Betreuungsverfahren: BGH NJW 2016, 3596; BGH NJW 2017, 2687; BGH NJOZ 2023, 711; BGH NJOZ 2024, 292).
Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH NJW 2012, 1582; BGH NJW-RR 2022, 1513; BGH NJW-RR 2023, 505; BGH NJW-RR 2023, 915; vgl. auch für das Betreuungsverfahren: BGH NJW 2016, 3596; BGH NJW 2017, 2687; BGH NJOZ 2023, 711; BGH BeckRS 2023, 14157; BGH NJOZ 2024, 292).
Er soll bei den besonders schwerwiegenden Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person nicht allein stehen, sondern fachkundig beraten und "vertreten" (vgl. BGH NJW 2016, 3596) bzw. seine Interessen gewahrt werden.
Die Feststellung, dass ein Betroffener durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten verletzt ist, kann grundsätzlich auch auf einer Verletzung des Verfahrensrechts beruhen (vgl. BGH NJW 2016, 3596).
- BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17
Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen
Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. September 2016, XII ZB 57/16, FamRZ 2016, 2092).In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 13 mwN).
Insoweit ergibt sich für das Betreuungsverfahren keine andere Bewertung als bereits wiederholt für das Unterbringungsverfahren entschieden (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 11).
- BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16
Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete …
Erfolgt die Anhörung aber ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN). - BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den …
In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 13 mwN).Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 10 mwN).
- LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20
Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz …
Denn das Amtsgericht hatte die Unterbringung der Betroffenen genehmigt, ohne diese vor Erlass des Beschlusses persönlich anzuhören - wie gem. § 331 S. 1 Nr. 4 FamFG ausdrücklich gefordert und ohne der Verfahrenspflegerin Gelegenheit zu geben, an dieser Anhörung teilzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 -, juris Rn 10). - BGH, 15.08.2018 - XII ZB 370/17
Unterbringungssache: Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde durch den …
Ihre Statthaftigkeit ergibt sich auch im Fall der - hier vorliegenden - Erledigung der Unterbringungsmaßnahme aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 57/16 - FamRZ 2016, 2092 Rn. 5 mwN). - LG Berlin II, 20.02.2026 - 87 T 145/25
Unverzügliche Nachholung der Anhörung des Verfahrenspflegers im …
Aus diesem Grunde sieht der Bundesgerichtshof es auch als einen schwerwiegenden Verfahrensfehler an, wenn dem Verfahrenspfleger nicht ermöglicht wurde, an der persönlichen Anhörung des Betroffenen teilzunehmen (BGH, NJW 2016, 3596 Rn. 16, beck-online).
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