Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässige Rechtsausübung (Verspätung); Verwirkung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes; Antrag auf Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1422
- FuR 2000, 91
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB). - BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 84, 280, 282), kann rückständiger Unterhalt grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt (…vgl. allgemein Stöckle in Brühl, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rdn. 1444, 1452, 1463 ff. und 1475). - OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92
Unterhaltsanspruch; Verwirkung
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457). - OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85
Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Der Umstand, daß die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 103, 62, 68 m. Hinw. auf OLG München in FamRZ 1986, 504, 505 zu § 204 Satz 2 BGB). - KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93
Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen
Auszug aus BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99
Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17
Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs
Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein (Fortführung von BGH, Senatsurteil vom 13. Januar 1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62 = FamRZ 1988, 370 und Senatsbeschluss vom 16. Juni 1999, XII ZA 3/99, FamRZ 1999, 1422).Ebenso hat der Senat beim Minderjährigenunterhalt in Bezug auf die Hemmung nach § 204 Satz 2 BGB in der Fassung vom 1. Januar 1964 entschieden (Senatsbeschluss vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 - FamRZ 1999, 1422).
- BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01
Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung …
Von einem Unterhaltsgläubiger, dessen Ansprüche bereits vor ihrer Fälligkeit tituliert sind, kann mindestens ebenso wie von einem Berechtigten, der über keinen Titel verfügt, erwartet werden, daß er seine Ansprüche zeitnah durchsetzt (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 - FamRZ 1999, 1422). - OLG Hamm, 17.03.2014 - 6 UF 196/13
Verwirkung titulierter Ansprüche auf Kindesunterhalt aufgrund unterbliebener …
Denn der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen das Recht auch nach den allgemeinen Grundsätzen verwirkt ist (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090; OLG Dresden FamRZ 2009, 1930).
- OLG Hamm, 13.05.2013 - 2 WF 82/13
Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts
Sind - wie hier - die Ansprüche erst nach ihrer Titulierung fällig geworden, ist auch hier zu erwarten, dass der Unterhaltsgläubiger seine Ansprüche zeitnah durchsetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.1999 - XII ZA 3/99 - FamRZ 1999, 1422). - OLG Brandenburg, 26.05.2015 - 10 WF 43/15
Verfahrenskostenhilfe für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen eine …
Rn. 8 Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422).Die Grundsätze zur Verwirkung erfahren ohnehin für titulierte Ansprüche, deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen, keine Einschränkung (BGH, FamRZ 1999, 1422; FamRZ 2004, 531, 532; a.A. OLG Brandenburg, 4. Familiensenat, FamRZ 2014, 48).
- OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09
Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche
Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. BGH FamRZ 1999, 1422; KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
- OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16
Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt
Vor der Neufassung des § 207 BGB hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Hemmung der Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit nach § 204 S. 2 BGB a.F. der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit nicht entgegensteht, wenn aus besonderen Gründen sowohl die Voraussetzungen des Zeit- als auch des Umstandsmoments erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 16. Juni 1999 - XII ZA 3/99 -, [...] Rn. 3). - OLG Brandenburg, 25.11.2011 - 13 WF 129/11
Kindesunterhalt: Verwirkung von Ansprüchen minderjähriger Kinder
Von einem Unterhaltsgläubiger, dessen Ansprüche bereits vor ihrer Fälligkeit tituliert sind, kann mindestens ebenso wie von einem Berechtigten, der über keinen Titel verfügt, erwartet werden, dass er seine Ansprüche zeitnah durchsetzt (siehe dazu BGH, FamRZ 1999, 1422).Danach verbleibt es nämlich gemäß § 218 Abs. 2 i.V. mit § 197 BGB a.F. (jetzt § 197 Abs. 2 BGB i.V. mit § 195 BGB) auch im Falle der Titulierung von zukünftig fälligen Unterhaltsansprüchen bei der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F., um das Anwachsen von Rückständen zu verhindern, die den Schuldner wirtschaftlich gefährden würden, was der Fall wäre, wenn auch diese künftigen Ansprüche der gewöhnlichen 30-jährigen Verjährung titulierter Ansprüche unterlägen (so BGH FamRZ 2004, 531, s. auch FamRZ 1999, 1422).
Rn. 17 Der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist, steht dabei der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen die Voraussetzungen sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments für die Bejahung der Verwirkung erfüllt sind (vgl FamRZ 1999, 1422 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 3 WF 60/13
Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren
Auch Ansprüche auf Kindesunterhalt können verwirkt sein, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (BGH, FamRZ 1999, 1422). - OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01
Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten …
Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann aufgrund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 859). - OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes …
- OLG Celle, 10.04.2008 - 17 UF 217/07
Verwirkung von rückständigem Minderjährigenunterhalt nach dem Eintritt der …
- OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07
Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit
- OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00
Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment
- BGH, 25.02.2009 - XII ZB 224/06
Verfahren um die Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsentscheidung aus einem …
- OLG Naumburg, 28.02.2013 - 8 UF 181/12
Unterhalt minderjähriger Kinder: Ermittlung des Durchschnittslohns im Internet …
- OLG Brandenburg, 25.03.2014 - 10 UF 128/13
Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter Ansprüche
- OLG Karlsruhe, 04.03.2005 - 18 UF 231/03
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verwirkungseinwand gegen Unterhaltsansprüche …
- OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13
Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der …
- OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04
Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den …
- OLG Hamburg, 23.04.2001 - 12 UF 114/00
Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche
- OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13
Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der …
- OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03
Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer …
- OLG Stuttgart, 17.03.2016 - 11 UF 252/15
Vollstreckungsabwehrantrag gegen die Durchsetzung von Kindesunterhalt: Verwirkung …
- OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 10 WF 285/05
Kindesunterhalt: Rechtshängigkeit des Zahlungsantrags durch Stufenklage; …
- OLG Brandenburg, 23.06.2009 - 10 UF 133/08
Ausbildungsunterhalt: Anspruch während des Besuchs eines Fachgymnasiums; …
- OLG Karlsruhe, 12.09.2005 - 16 UF 153/05
Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Berufung gegen eine Verurteilung zur Zahlung …
- OLG Karlsruhe, 22.01.2002 - 16 UF 139/01
Keine Einwendungen im Verfahren nach § 653 Abs. 1 ZPO
- OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 10 UF 54/08
Kindesunterhalt: Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung erhöhten Unterhalts
- VG Arnsberg, 10.03.2022 - 9 L 223/22
- VG Arnsberg, 29.03.2022 - 9 K 830/22
- VG Augsburg, 09.07.2013 - Au 3 K 13.65
Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Verwirkung; Erlöschen
- OLG Naumburg, 01.12.2009 - 3 UF 71/09
Verwirkung der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- OLG Hamm, 29.01.2001 - 4 UF 204/00
Erfolgsaussichten einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung …
- AG Aachen, 06.02.2018 - 228 F 259/17
Zwangsvollstreckung aus der Jugendamtsurkunde betreffend Kindesunterhalt
- OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02
Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage; Hemmung der …
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Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Eltern - Elternteil - Einwilligung - Ersetzung - Familiengericht - Sorgerecht - Name - Rechtsmittel - Beschwerde
- vfst.de
- rechtsportal.de
BGB § 1618 S. 4, ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1, 621e
Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 665
- MDR 1999, 1447
- FamRZ 1999, 1648
- Rpfleger 2000, 12
- FuR 2000, 91
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 05.05.1999 - 22 UF 171/99
Statthaftes Rechtsmittel gegen eine die Zustimmung zur Einbenennung erteilende …
Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99
Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung nach § 1618 Satz 4 BGB ist daher eine die elterliche Sorge für ein Kind betreffende Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG München OLGR 1999, 218; OLG Stuttgart OLGR 1999, 297, 298; OLG Celle OLGR 1999, 141; OLG Dresden, Beschluß vom 5. Mai 1999 - 22 UF 171/99 - unveröffentlicht;… FamRefK/Hoffmann § 621 ZPO Rdn. 4;… Wohlnick in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens I Rdn. 126; Büttner FamRZ 1998, 585, 586;… Zöller/Philippi ZPO 21. Aufl. § 621 Rdn. 27 und § 621e Rdn. 5 f; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899 S. 73 unter b aa; a.A. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle EzFamR aktuell 1999, 252). - OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98
Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur …
Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99
Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung nach § 1618 Satz 4 BGB ist daher eine die elterliche Sorge für ein Kind betreffende Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG München OLGR 1999, 218; OLG Stuttgart OLGR 1999, 297, 298; OLG Celle OLGR 1999, 141; OLG Dresden, Beschluß vom 5. Mai 1999 - 22 UF 171/99 - unveröffentlicht;… FamRefK/Hoffmann § 621 ZPO Rdn. 4;… Wohlnick in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens I Rdn. 126; Büttner FamRZ 1998, 585, 586;… Zöller/Philippi ZPO 21. Aufl. § 621 Rdn. 27 und § 621e Rdn. 5 f; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899 S. 73 unter b aa; a.A. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle EzFamR aktuell 1999, 252). - OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
Auszug aus BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99
Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung nach § 1618 Satz 4 BGB ist daher eine die elterliche Sorge für ein Kind betreffende Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (vgl. OLG München OLGR 1999, 218; OLG Stuttgart OLGR 1999, 297, 298; OLG Celle OLGR 1999, 141; OLG Dresden, Beschluß vom 5. Mai 1999 - 22 UF 171/99 - unveröffentlicht;… FamRefK/Hoffmann § 621 ZPO Rdn. 4;… Wohlnick in Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens I Rdn. 126; Büttner FamRZ 1998, 585, 586;… Zöller/Philippi ZPO 21. Aufl. § 621 Rdn. 27 und § 621e Rdn. 5 f; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899 S. 73 unter b aa; a.A. OLG Köln FamRZ 1999, 734 und 735; OLG Celle EzFamR aktuell 1999, 252).
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99
Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die …
Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB ist eine Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluß der elterlichen Sorge ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1999 - XII ZB 139/99 - FamRZ 1999, 1648). - OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 UF 53/08
Elterliche Sorge: Ruhen während langfristiger Inhaftierung eines Elternteils in …
- OLG Köln, 07.08.2002 - 4 UF 73/02
Erforderlichkeit der Einbenennung
Das zulässige, als sofortige Beschwerde gemäß § 621e Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94) und als solche form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel der Antragstellerin ist nicht begründet.Hierbei kann offen bleiben, inwieweit der Katalog des § 49a Abs. 1 FGG, soweit darin die elterliche Sorge, deren Ausfluß - auch - das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648; FamRZ 2002, 94), Erwähnung findet, Veranlassung zur Anhörung des Jugendamts gibt (…vgl. Oelkers/Oelkers aaO 1273), oder ob das Jugendamt in Verfahren nach § 1618 Satz 3, 4 BGB jedenfalls gemäß § 52 FGG zu beteiligen ist (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2000, 690; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1058).
- OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 9 UF 110/08
Einbenennung: Erforderlichkeit der Namensänderung unter Berücksichtigung des …
Die als befristete Beschwerde im Sinne des § 621 e ZPO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 RpflG zu wertende sofortige Beschwerde (allgemein dazu BGH FamRZ 1999, 1648; erkennender Senat, JAmt 2003, 194) des P... Rö... ist unzulässig, da das Kind nicht beschwerdeberechtigt ist.Die Bestimmung des Kindesnamens ist ein aus der elterlichen Sorge für die Kinder hergeleitetes Recht der Eltern (BGH FamRZ 1999, 1648; 2002, 94).
- OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 2 WF 117/10
Elterliche Sorge: Alleinentscheidungsbefugnis über eine Schweinegrippeimpfung; …
Rn. 18 Grundsätzlich erscheint es zwar denkbar, dass die unberechtigte Verwendung eines anderen Namens als des Familiennamens den anderen Elternteil in seinen Elternrechten beeinträchtigt, denn das Recht der Bestimmung des Kindernamens ist Ausfluss der elterlichen Sorge (BGH FamRZ 1999, 1648), und die gewählte Namenseinheit der Familie kann bezüglich der Kinder nur unter engen Voraussetzungen (§§ 1617 ff BGB) aufgehoben werden. - OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06
Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu …
Gegen amtsgerichtliche Entscheidungen, die die Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB betreffen, ist die befristete Beschwerde nach §§ 621 e Abs. 1, 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässig (vgl. BGH FamRZ 1999, 1648), das gilt gleichsam für Entscheidungen betreffend die elterliche Sorge insgesamt oder teilweise."...Die dem Familiengericht zugewiesene Entscheidung über die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung nach § 1618 Satz 4 BGB ist eine Familiensache im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge ist (vgl. Senatsbeschluß vom 29. September 1999 - XII ZB 139/99 - FamRZ 1999, 1648).
- OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des …
Das vorliegende Verfahren betrifft die elterliche Sorge im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; die Beschwerde der Mutter gegen die Ablehnung der Entscheidung des Familiengerichts ist statthaft nach § 621 e ZPO und auch sonst zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt (vgl. BGH, FamRZ 1999, 1648). - OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 9 UF 97/08
Persönliche Anhörung von Eltern und Kind im Namensänderungsverfahren
Gegen Endentscheidungen in Familiensachen gem. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nach § 621 e Abs. 1 ZPO die befristete Beschwerde statthaft (BGH, FamRZ 1999, 1648). - OLG Frankfurt, 15.07.1999 - 1 UF 245/99 1)Wiedereinsetzung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung 2)Gegen die Entscheidung des Familiengerichts über die Ersetzung der Einwilligung des nichtsorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes ist das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gegeben, da es sich um eine die elterliche Sorge betreffende Endentscheidung handelt (vgl. BGH, FamRZ 1999, S. 1648).
Gegen die Entscheidung des Familiengerichts über die Ersetzung der Einwilligung des nichtsorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes ist das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gegeben, da es sich um eine die elterliche Sorge betreffende Endentscheidung handelt (vgl. BGH, FamRZ 1999, S. 1648).
- BGH, 19.07.2000 - XII ZB 25/00
Umfang der Begründung im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren
Die am 3. November 1999 - und damit unabhängig von dem Fehlen einer formellen Zustellung des Beschlusses jedenfalls fristgerecht (vgl. §§ 621 e Abs. 1 und 3 ZPO; Senatsbeschluß vom 29. September 1999 - XII ZB 139/99 = FamRZ 1999, 1648) - beim Oberlandesgericht eingegangene formgerechte (vgl. § 78 Abs. 2 Nr. 3 ZPO) Beschwerde des Vaters vom 22. Oktober 1999 enthält eine für das vorliegende Verfahren ausreichende Begründung des Rechtsmittels. - OLG Rostock, 12.01.2000 - 8 UF 402/99
Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Einbenennung …
- OLG Zweibrücken, 04.03.2005 - 5 UF 43/05
Elterliche Sorge: Statthaftes Rechtsmittel bei Erlass eines Vorbescheids im …
- OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer …
- OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00
Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des …
- OLG Dresden, 25.04.2003 - 10 UF 284/03
Gerichtliche Abänderung einer Unterhaltsbestimmung durch die Eltern
- OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes; …
- OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 3 UF 113/05
Einbenennung: Anhörung der Beteiligten vor der Ersetzung der Zustimmung zur …
- OLG Karlsruhe, 11.08.2003 - 5 UF 162/03
Einbenennung des Kindes: Ursächlichkeit des Verschuldens für die Versäumung der …
- OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01
Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes
- OLG Köln, 18.09.2001 - 25 UF 126/01
Einbenennung - mit Namensänderung einhergehende Schwächung oder völlige …
- OLG Brandenburg, 05.09.2002 - 9 UF 108/02
Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes
- OLG Naumburg, 15.05.2002 - 3 UF 58/02
Wiedereinsetzung in einem Einbennenungsverfahren bei unzutreffender …
- OLG Hamm, 21.01.2000 - 15 W 75/00
Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG - Beurkundungspflicht des …
- OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 WF 357/02
Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer …
- OLG Naumburg, 16.05.2001 - 3 UF 58/01
Einbenennung des Kindes - Kindeswohl - gemeinsame Erörterung - schriftliche …
- OLG Hamm, 25.10.1999 - 7 WF 372/99
- OLG Naumburg, 25.02.2002 - 8 UF 31/02
Unverschuldete Fristversäumung eines Rechtsmittels bei fehlerhafter …
- OLG Saarbrücken, 15.03.2000 - 6 UF 184/99
Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung
- OLG Köln, 13.12.1999 - 14 UF 226/99
Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung
- OLG Zweibrücken, 08.03.2002 - 6 UF 180/01
Einbenennung eines minderjährigen Kindes: Voraussetzungen einer gerichtlichen …
- OLG Frankfurt, 02.03.2001 - 3 UF 196/00
Einbenenneung, Kindeswohl, schwerwiegender Eingriff
- KG, 20.07.2000 - 19 UF 3032/00
Namensänderung; Einwilligung des Vaters; Ersetzung der Einwilligung; …
- OLG Zweibrücken, 06.03.2001 - 6 WF 169/00
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Einbenennung (§ 1618 BGB ) der …
- OLG Frankfurt, 19.04.2000 - 5 UF 201/99
- OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 3 UF 367/99
- OLG Frankfurt, 01.09.2000 - 4 UF 23/00
- OLG Frankfurt, 29.12.1999 - 1 UF 256/99
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