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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 19.12.2002

Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.02.2003 - 64 S 265/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25811
LG Berlin, 25.02.2003 - 64 S 265/02 (https://dejure.org/2003,25811)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.02.2003 - 64 S 265/02 (https://dejure.org/2003,25811)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 64 S 265/02 (https://dejure.org/2003,25811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 543, 556 b
    Unwirksame Vorfälligkeitsklausel in Altverträgen; kein Rechtsschutzbedürfnis für Räumungsklage gegen ausgezogenen Mitmieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Räumungsklage; Unwirksamkeit von Vorfälligkeitsklauseln im Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2003, 529
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines …

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2003 - 64 S 265/02
    Wegen der Unwirksamkeit der Aufrechnungsklausel war aber auch die Vorfälligkeitsklausel unwirksam (BGH GE 1995, 40 = NJW 1995, 254 f. = WuM 1995, 28).
  • BVerfG, 28.12.1995 - 2 BvR 1971/89

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von …

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2003 - 64 S 265/02
    Zwar erlischt nach dem RE des BGH vom 02.11.1995 (NJW 1995, 515 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 719/94] = GE 1996, 255) dadurch, dass einer von mehreren Mietern den Besitz an der Wohnung im Gegensatz zu dem anderen aufgibt, nicht der gegen diesen gerichtete Rückgabeanspruch.
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 719/94

    Verfassungsmäßigkeit der Verischerungs-Rechtsverhältnisse der Hamburger …

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2003 - 64 S 265/02
    Zwar erlischt nach dem RE des BGH vom 02.11.1995 (NJW 1995, 515 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 719/94] = GE 1996, 255) dadurch, dass einer von mehreren Mietern den Besitz an der Wohnung im Gegensatz zu dem anderen aufgibt, nicht der gegen diesen gerichtete Rückgabeanspruch.
  • OLG Hamm, 08.11.1988 - 26 U 113/88

    Sonderfragen zur Vergütung im Baurecht; Abschlagszahlungen; Abschlagszahlungen …

    Auszug aus LG Berlin, 25.02.2003 - 64 S 265/02
    Denn die Vorfälligkeitsklausel in § 4 Nr. 1 des nur von den Beklagten unterschriebenen Mietvertrages vom 08.04.1986 war unwirksam, da gem. § 8 des Mietvertrages die Aufrechnung nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige einen Monat vor Fälligkeit der Miete zulässig war, wodurch das Minderungsrecht des Mieters eingeschränkt (BGH WuM 1978, 620; OLG Hamm NJW-RR 1989, 274, 275) [OLG Hamm 08.11.1988 - 26 U 113/88] .
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs …

    Dem entsprechend wird in der mietrechtlichen Instanzrechtsprechung (LG Hamburg, WuM 2007, 710; LG Berlin, GE 2003, 529, 531; AG Köln, WuM 2007, 40; AG Saarbrücken, WuM 2004, 657 ; AG Wetzlar, WuM 2002, 307 ) wie auch im Schrifttum (…Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, 2. Aufl., § 556b Rdnr. 33;… Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 556b Rdnr. 48;… MünchKommBGB/Artz, 5. Aufl., § 556b Rdnr. 17;… Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556b BGB Rdnr. 15;… Staudinger/Weitemeyer, BGB (2006), § 556b Rdnr. 9, jeweils m.w.N.) nahezu einhellig angenommen, dass es für Altverträge im Falle einer Unwirksamkeit der Vorauszahlungsklausel gemäß Art. 229 § 3 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB bei der seinerzeit geltenden Fälligkeitsbestimmung des § 551 Abs. 1 BGB aF bleibt, die dabei zugleich Leitbildfunktion für die im Rahmen von § 307 BGB vorzunehmende Wirksamkeitsprüfung der Vorauszahlungsklausel hat.
  • LG Berlin, 05.02.2004 - 62 S 336/03
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil der ausgezogene Mieter erklärt hatte, nicht mehr in die Wohnung einziehen zu wollen (gegen LG Berlin, ZK 64, GE 2003, 529).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 19.12.2002 - 21 O 345/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23753
LG Berlin, 19.12.2002 - 21 O 345/02 (https://dejure.org/2002,23753)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.12.2002 - 21 O 345/02 (https://dejure.org/2002,23753)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 21 O 345/02 (https://dejure.org/2002,23753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 425
    Haftung der Eigentümergemeinschaft für Baubehinderung und Schadensersatz durch Sondereigentümer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Vergütung bei Änderung der Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung durch Anordnungen des Auftraggebers gem. § 2 Nr. 5 VOB/B; Wirksame Einbeziehung der VOB/B in die erteilten Werkverträge; Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten an ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2003, 529
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus LG Berlin, 19.12.2002 - 21 O 345/02
    Durch eine Bauhanderwerkersicherungshypothek sind alle aus dem Vertrag herrührenden Forderungen des Unternehmers gegen den Besteller sicherbar, dazu gehören auch Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag (Palandt/Sprau, § 648 BGB Rnr. 4, BGH NJW 1988, 255 (257) [BGH 22.10.1987 - VII ZR 12/87] ).
  • OLG Nürnberg, 21.12.1989 - 12 U 2890/89

    Verpflichtung eines mit der Lieferung und Montage eines Turmkrans befaßten Firma …

    Auszug aus LG Berlin, 19.12.2002 - 21 O 345/02
    Eine solche Mithaftungsübernahme wurde für den Fall angenommen, dass mehrere Unternehmen sich zur gemeinsamen Herstellung eines Werks verpflichten (BGH NJW 1952, 217; OLG Nürnberg, NJW-RR 1991, 28 [OLG Nürnberg 21.12.1989 - 12 U 2890/89] ).
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