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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.2005

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,447
BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 535; BGB § 281 (§ 326 a. F.)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 281; ; BGB § 326 Dc a.F.; ; BGB § 535

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorschuß für die voraussichtlichen Renovierungskosten, wenn Mieter mit Schönheitsreparaturen in Verzug gerät

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit der im Wohnraummietvertrag vom Mieter übernommenen Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen; Vorschusspflicht des Mieters bei Verzug mit der Durchführung der Renovierungsarbeiten

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Laufende Schönheitsreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535; BGB § 281 (§ 326 a. F.)
    Anspruch des Vermieters auf Renovierungsvorschuß; Durchführung der Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis; Substanzgefährdung der Wohnung

  • bohei-rae.de

    §§ 281, 326, 535 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 ; BGB § 281, (a.F.) § 326

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchführung der Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreperaturen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kostenvorschuss des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen auch ohne Fristenplan

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter renoviert jahrzehntelang nicht - Vermieter kann Kostenvorschuss für Schönheitsreparaturen verlangen

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Verzug mit Schönheitsreparaturen - Mieter muss Vorschuss zahlen

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Vorschuss für Schönheitsreparaturen auch im laufenden Mietverhältnis

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.4.2005)

    Vermieter kann Schönheitsreparaturen notfalls erzwingen // Mieter kann zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fällige Schönheitsreparaturen: Anspruch des Vermieters auf Vorschuss! (IMR 2006, 1014)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1862
  • MDR 2005, 921 (Ls.)
  • NZM 2005, 450
  • ZMR 2005, 523
  • DB 2005, 2021 (Ls.)
  • GE 2005, 662
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Schönheitsreparaturen

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04
    Gerät der Mieter während eines bestehenden Mietverhältnisses mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug, kann der Vermieter von ihm einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 111, 301).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Mai 1990 (BGHZ 111, 301) für die Vermietung von Gewerberäumen entschieden hat, ist zwar § 326 BGB (in seiner damaligen Fassung) bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht anwendbar; der Vermieter hat deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet.

  • LG München I, 03.09.1997 - 31 S 12112/96
    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04
    Auch hiervon abweichende Entscheidungen von Instanzgerichten (z.B.: LG Berlin NJW 1997, 968; LG München I WuM 1997, 616) rechtfertigen keine Änderung der Rechtsprechung.
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung …

    Dieser hat sich im Verlaufe der Mietzeit nach den rechtsfehlerfreien und unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts, welches hierzu auf der Grundlage des substantiierten Sachvortrags der Kläger zum Anfangs- sowie zum Ist-Zustand der Wohnung gelangte, wesentlich verschlechtert (vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II;… vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung …

    Der Anspruch auf Durchführung von Renovierungsarbeiten wird vielmehr (erst) fällig, wenn objektiv ein Renovierungsbedarf besteht; lediglich unerhebliche Gebrauchsspuren lösen eine Renovierungsverpflichtung demgegenüber nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II;… vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.
  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05

    Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, …

    Sofern ein solcher nicht vereinbart ist, wird der Anspruch des Vermieters jedenfalls fällig, sobald aus der Sicht eines objektiven Betrachters Renovierungsbedarf besteht (BGH, ZMR 2005, 523, 524; NJW 2004, 2961, 2962).
  • LG Hagen, 25.06.2021 - 1 S 1/21
    Soweit der BGH aus Billigkeitsgründen einen Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuss annimmt, betrifft dies nur die Durchführung von Schönheitsreparaturen während eines bestehenden Mietverhältnisses (…vgl. BGH, Urt. v. 30.05.1990, VIII ZR 207/89; BGH, Urt. v. 06.04.2005, VIII ZR 192/04).
  • LG Berlin II, 05.03.2026 - 64 S 188/22

    Unwirksame Quotenabgeltungsklausel führt nicht zu unwirksamer Vornahmeklausel

    Die Klägerin weist insofern mit Recht darauf hin (Seite 2 f. der Berufungsbegründung, Bd. IV Bl. 58 f. d. A.), dass bei einer Vornahmeklausel wie hier im Mietvertrag die Schönheitsreparatur bereits dann fällig wird, wenn aus Sicht eines objektiven Beobachters Renovierungsbedarf besteht (BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862;… Börstinghaus/Siegmund, MietR, 8. Aufl. 2025, § 535 Rn. 422).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 17.04.2008 - 12 C 283/07

    Haftung des Hausverwalters: Abschluss von Mietverträgen mit unwirksamen Klauseln …

    Die Voreigentümerin hätte den Mieter H. - sofern er einer wirksamen vertraglichen Verpflichtung nicht freiwillig nachgekommen wäre - in Verzug setzen und von ihm einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen können (BGH v. 6.4.2005 - VIII ZR 192/04, NZM 2005, 450).
  • LG Berlin, 23.03.2006 - 62 S 351/05
    Da die Beklagte sich nach einer entsprechenden Dekorationsaufforderung durch die Klägerin mit Schreiben vom 4.5.2005 mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug befindet, ist die Klägerin berechtigt, die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten zu verlangen, um ihren Anspruch im Wege der Ersatzvornahme durchzusetzen (vgl. Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. A., 2003, § 538 Rn 236 m.w.N.; vgl. auch BGH GE 2005, 662).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.09.2005 - 206 C 133/05

    Wohnraummiete: Rückgabe der Wohnung in einwandfreiem Zustand; Kostenvoranschlag …

    Weil der Beklagte der Aufforderung nicht nachgekommen ist, ist der Kläger berechtigt, einen Kostenvorschuss zu fordern und die notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen (vgl. BGH-Urteil vom 6. April 2005 VIII ZR 192/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2820
BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02 (https://dejure.org/2005,2820)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2005 - XII ZR 24/02 (https://dejure.org/2005,2820)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 (https://dejure.org/2005,2820)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1503 (Ls.)
  • NZM 2005, 303 (Ls.)
  • ZMR 2005, 770
  • GE 2005, 662
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02
    Die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur analogen Anwendung des § 539 BGB a.F. auf Fälle, in denen im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt und der Mieter den Mietzins gleichwohl über längere Zeit vorbehaltlos weiterbezahlt, auch nach Inkrafttreten des neuen Mietrechts für § 536 b BGB n.F. fortgilt, hat der VIII. Senat durch Urteil vom 16. Juli 2003 (BGHZ 155, 380) entschieden.
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02
    a) Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, daß dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 84, 281; 105, 298; BGH Urteil vom 14. November 2002 - VII ZR 23/02 - NJW 2003, 824).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO a.F. in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …

    Diese für die neue Gesetzeslage vom Bundesgerichtshof aufgegebene Rechtsprechung (…BGHZ aaO; Senatsbeschluß vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - DWW 2005, 153) kann jedoch auch für die Zeit vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes nicht auf die Nachforderungsansprüche des Vermieters, der die Kürzung der Miete über längere Zeit widerspruchslos hingenommen hat, übertragen werden.
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz …

    Mit dem Mietrechtsreformgesetz ist die Grundlage für eine analoge Anwendung des § 539 BGB a.F./§ 536 b BGB entfallen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303 zur Frage des Minderungsrechts).

    aa) Der VIII. Zivilsenat (…Urteil vom 16. Juli 2003 aaO) hat für das Wohnraummietrecht und ihm folgend der erkennende Senat (Beschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303) für die Geschäftsraummiete entschieden, dass für nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes fällig gewordene Mieten eine analoge Anwendung des § 536 b BGB, der an die Stelle des § 539 BGB a.F. getreten ist, ausscheidet.

  • KG, 28.04.2008 - 8 U 209/07

    Geschäftsraummiete: Kündigung des Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung …

    Denn eine planwidrige Regelungslücke in Bezug auf die nachträglich erlangte Kenntnis von Mängeln lässt sich für das geltende Mietrecht nicht unterstellen, weil § 536 c BGB eine abschließende Regelung enthält (vgl. BGH in GE 2005, 662 = ZMR 2005, 770 f.; in GE 2006, 1606 f. = NJW 2007, 147 ff.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZR 15/12

    Gewerberaummiete: Auswirkungen der vorbehaltlosen Ausübung der …

    Dies hat er im Gesetz auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass die beiden Vorschriften unmittelbar aufeinanderfolgend angeordnet sind und ihr Anwendungsbereich durch die Überschriften deutlicher gekennzeichnet worden ist (…Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - XII ZR 33/04 - NJW 2007, 147 Rn. 15 ff.; Senatsbeschluss vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - ZMR 2005, 770; BGHZ 155, 380, 385 f. = NJW 2003, 2601, 2602; vgl. auch BT-Drucks. 14/4553 S. 41 f.).
  • OLG Hamm, 28.02.2007 - 30 U 131/06

    Auch in einer Spielhölle darf es nicht zu heiß sein

    Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536 c BGB (BGH, NJW 2003, 2601, BGH, NZM 2005, 303; BGH, NZM 2006, 929), so dass erst recht der Herstellungsanspruch durch die ungeminderte Mietzahlung nicht ausgeschlossen ist.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 10 U 169/05

    Zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Pauschales Bestreiten einzelner Positionen der …

    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 84, 280 [281]; 105, 290 [298]; BGH NJW 2003, 824; BGH, Beschluss vom 16.02.2005, Az. XII ZR 24/02).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 3 U 82/19

    Anpassung der Mietnebenkostenvorauszahlungen bedarf der Schriftform

    Rn. 61 2. Eine Mietminderung (§ 536 Abs. 1 BGB) auf Null für den Zeitraum bis zum zulässigen Kündigungszeitpunkt mit der Folge einer weitergehenden Reduzierung der beklagtenseitigen Zahlungsverpflichtungen kommt hingegen schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte die Miete trotz mehrerer tatsächlich erfolglos gebliebener Mängelbeseitigungsversuche stets vorbehaltlos gezahlt und auf diese Weise ihre entsprechenden Rechte verwirkt hat (vgl. BGH NJW 2003, 2601; BGH NJW 2005, 1503;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Auifl., § 536 Rz. 38).
  • LG Frankenthal, 31.05.2010 - 7 O 31/09

    Gewerberaummietvertrag: Bereicherungsrechtliche Rückgewähr überzahlter Miete bei …

    Rn. 47 Die Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur analogen Anwendung des § 539 BGB a.F. auf Fälle, in denen im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt und der Mieter den Mietzins gleichwohl über längere Zeit vorbehaltlos weiterbezahlt, auch für § 536 b BGB fortgilt, hat sowohl der für Wohnraummiete zuständige Senat des Bundesgerichtshofes (BGHZ 155, 380) als auch der für Gewerberaummiete zuständige Senat des Bundesgerichtshofes verneint (BGH Bs. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02).

    Davon unberührt bleiben aber die Grundsätze der Verwirkung (so ausdrücklich BGH Bs. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02).

    In zeitlicher Hinsicht genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Verwirkung des Minderungsrechts die vorbehaltslose Bezahlung der Miete in Kenntnis des Mangels über einen Zeitraum von vier Jahren (so BGH Bs. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09

    Mietminderung bei negativer Umsatzentwicklung in Gewerbemieträumen

    Rn. 14 Ein Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung (BGH DWW 2005, 153; NJW 2003, 824; Senat ZMR 2009, 844) als verwirkt zu behandeln, wenn er längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht worden ist (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Umstandsmoment).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2012 - 8 U 63/10

    Gewerberaummietvertrag: Mietminderung wegen bei Vertragsschluss bekannter …

    Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn trotz Mangelkenntnis ein Mietvertrag kraft stillschweigender oder ausdrücklicher Vereinbarung oder durch Ausübung einer Verlängerungsoption verlängert wird, da hierdurch - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des BGH vom 16. Juli 2003 (VIII ZR 274/02) und 16. Februar 2005 (XII ZR 24/02) zugrunde liegen - eine Zäsur in der Vertragsgestaltung eintritt; Gleiches gilt auch in Fällen einer einverständlichen Erhöhung der Miete in Kenntnis des Mangels (…vgl. etwa jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 536 b Rdz. 4 und 17, Beck'scher Online-Kommentar, BGB, Stand 1. März 2011, § 536 b Rdz. 3, und Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 536 b Rdz. 7 mit Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13

    Mieter übt Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis aus: Keine Mietminderung

  • OLG Koblenz, 15.12.2006 - 10 U 1013/05

    Verantwortlichkeit des Erwerbers eines Gewerbemietobjekts für Einhaltung einer …

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - 10 U 115/05

    Mietforderungen im Urkundsprozess

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - 24 W 17/11

    Verfahrensrecht - Zur Verwirkung und Verjährung von Kostenfestsetzungsansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 50/05

    Verpflichteter bei Abschluss eines Mietvertrages durch Vor-GmbH

  • OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04

    Flächenunterschreitung beim Gewerberaummietvertrag: Mietzinsreduzierung aufgrund …

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