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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.06.2006

Rechtsprechung
   KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4232
KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05 (https://dejure.org/2006,4232)
KG, Entscheidung vom 09.03.2006 - 22 W 33/05 (https://dejure.org/2006,4232)
KG, Entscheidung vom 09. März 2006 - 22 W 33/05 (https://dejure.org/2006,4232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Haftung des Vermieters für gesundheitliche Schäden der Mieter infolge einer Schimmelpilzbildung in den Mieträumen; Deliktische Verkehrssicherungspflichten, Obhutspflichten sowie sonstige Schutzpflichten des Vermieters einer Wohnung; Wirksamkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungsmietrecht - Schmerzensgeld wegen Schimmelpilzbefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jahrelang schimmelige Räume hingenommen - Kein Schmerzensgeld!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Asthma durch Schimmelpilze - Kinder des Mieters erkrankten - haftet dafür die Vermieterin?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 536 Abs. 1
    Rechte des Mieters bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall aufgrund eines Wasserrohrbruchs; Bindungswirkung einer Verweisung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren; Haftung des Vermieters für Gesundheitsschäden von Kindern eines Mieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schmerzensgeld bei Schimmelpilz? (IMR 2007, 106)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2006, 908
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Denn jedenfalls für das Prozesskostenhilfeverfahren ist die Zuständigkeit des Landgerichts durch den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg in entsprechender Anwendung von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 05. Juni 1991, XII ARZ 14/91 - NJW-RR 1991, 1172) bindend begründet worden.

    Zwar ist es dem Landgericht und damit auch dem Senat im Beschwerdeverfahren verwehrt, den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung fehlender Zuständigkeit des Landgerichts in der Hauptsache zurückzuweisen (vgl. BGH Beschluss vom 05. Juni 1991, XII ARZ 14/91 - NJW-RR 1991, 1172/1173;… BAG a.a.O.).

  • BGH, 05.06.1991 - XII ARZ 14/91

    Bestimmung der Gerichtszuständigkeit im Verfahren über der Gewährung von …

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Denn jedenfalls für das Prozesskostenhilfeverfahren ist die Zuständigkeit des Landgerichts durch den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg in entsprechender Anwendung von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 05. Juni 1991, XII ARZ 14/91 - NJW-RR 1991, 1172) bindend begründet worden.

    Zwar ist es dem Landgericht und damit auch dem Senat im Beschwerdeverfahren verwehrt, den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung fehlender Zuständigkeit des Landgerichts in der Hauptsache zurückzuweisen (vgl. BGH Beschluss vom 05. Juni 1991, XII ARZ 14/91 - NJW-RR 1991, 1172/1173;… BAG a.a.O.).

  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>, …

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Es reicht insoweit aus, dass für die Beklagte als Vermieterin die Möglichkeit erkennbar war und sie damit rechnen musste, dass Angehörige des Mieters mit den Mieträumen in Berührung geraten könnten (vgl. BGH NJW 1985, 489; NJW 1968, 885/887).
  • BGH, 07.11.1984 - VIII ZR 182/83

    Einbeziehung des Sicherungseigentümers in den Schutzbereich eines Mietvertrages

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Es reicht insoweit aus, dass für die Beklagte als Vermieterin die Möglichkeit erkennbar war und sie damit rechnen musste, dass Angehörige des Mieters mit den Mieträumen in Berührung geraten könnten (vgl. BGH NJW 1985, 489; NJW 1968, 885/887).
  • KG, 26.02.2004 - 12 U 1493/00

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch …

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Auch ist nicht jeder Schimmelpilzbefall toxinbildend und damit gesundheitsgefährdend (vgl. dazu etwa KG Urteil vom 26.02.2004 - 12 U 1493/00 - KG Report Berlin 2004, 481 ff).
  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 254/85

    Schadensersatzpflicht des Architekten gegenüber Mietern wegen von ihm …

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Unabhängig von Vorstehendem findet aber auch der deliktsrechtliche Schutz durch die Begründung von Verkehrssicherungspflichten ihrem Schutzzweck nach dort ihre Grenze, wo der Nutzer eines Gebäudes trotz Kenntnis konkreter Gefahren für seine Gesundheit oder sein Eigentum sein Nutzungsinteresse uneingeschränkt realisiert (vgl. etwa BGH NJW 1987, 1013 f).
  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Der ohne Zustellung der Klage im Prozesskostenhilfeprüfverfahren erlassene Verweisungsbeschlusses hat für das Prozesskostenhilfeverfahren Bindungswirkung; nur der Rechtsstreit in der Hauptsache wird vor Rechtshängigkeit von der Bindungswirkung nicht erfasst (…vgl. BGH a.a.O.; BayObLG Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1Z AR 170/02;… BGH a.a.O.; BAG NJW 1993, 751 f).
  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher …

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Insoweit bleibt es dem Landgericht unbenommen, die Frage seiner Zuständigkeit erneut zu prüfen und den Rechtsstreit nach Zustellung der Klageschrift auf einen entsprechenden Antrag der Kläger mit Bindungswirkung an das Amtsgericht (zurück) zu verweisen (vgl. BGH Beschluss vom 18. April 1991 - I ARZ 748/90 = MDR 1992, 190/191).
  • BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Hier erfordert der Erlass eines bindenden Verweisungsbeschlusses lediglich die (hier erfolgte) formlose Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner (vgl. etwa BGH a.a.O. sowie BGH Beschluss vom 09. März 1994, XII ARZ 8/94 - NJW-RR 1994, 706).
  • BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
    Zwar setzt eine wirksame Verweisung grundsätzlich Rechtshängigkeit, also die Zustellung der Klage voraus (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rdn. 7; BGH Beschluss vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 - NJW 1983, 1062 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 212/63
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94

    Schadensersatzanspruch aus Delikt neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen; …

  • KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97

    Anspruch eines körperbehinderten Mieters auf Schmerzensgeld bei schuldhafter …

  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z AR 170/02

    Entsprechende Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 und § 281 Zivilprozessordnung (ZPO) …

  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Insoweit ist ein Vermieter - sofern ihm ein Befall von Wohnräumen mit Schimmelpilz gemeldet wird - in aller Regel auch zu einer Überprüfung der Ursache und auch, sofern der Schimmelpilzbefall trotz vertragsgemäßen Gebrauchs der Mieträume entstanden ist, zu dessen Beseitigung verpflichtet, selbst wenn eine zur deliktsrechtlichen Haftung führenden Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht nach Auffassung der herrschenden Rechtsprechung zusätzlich noch voraussetzt, dass der Mieter, in dessen Obhut sich die Mieträume befinden, den Vermieter davon unterrichtet, dass er nach Art und Umfang des Schimmelpilzbefalls auch gesundheitliche Belastungen befürchtet (KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, Az.: 22 W 33/05).
  • OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein …

    Rn. 24 Angesichts der mit Beschluss vom 21.03.2017 erfolgten ausführlichen Begründung, insbesondere zu der nach § 38 ZPO maßgeblichen Kaufmannseigenschaft,  hat das Landgericht C die eigene Zuständigkeit nicht grob fehlerhaft verneint und das Prozesskostenhilfeverfahren, auf das sich die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses allein bezieht (vgl. KG, Beschluss vom 09.03.2016, 22 W 33/05, WuM 2006, 390), damit auch nicht willkürlich an das Landgericht D verwiesen.
  • AG Brandenburg, 14.07.2011 - 31 C 102/09

    Wohnfläche - Berechnung - Maisonettewohnung mit Dachschräge

    Insoweit ist ein Vermieter, sofern ihm ein Befall von Wohnräumen mit Schimmelpilz gemeldet wird, in aller Regel auch zu einer Überprüfung der Ursache und auch, sofern der Schimmelpilzbefall trotz vertragsgemäßen Gebrauchs der Mieträume entstanden ist, zu dessen Beseitigung verpflichtet, selbst wenn eine zur deliktsrechtlichen Haftung führenden Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht nach Auffassung der herrschenden Rechtsprechung zusätzlich noch voraussetzt, dass der Mieter, in dessen Obhut sich die Mieträume befinden, den Vermieter davon unterrichtet, dass er nach Art und Umfang des Schimmelpilzbefalls auch gesundheitliche Belastungen befürchtet (KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 22 W 33/05).
  • OLG Hamm, 30.10.2017 - 32 SA 55/17

    Gerichtsstandbestimmung; Prozesskostenhilfeverfahren; Streitwertfestsetzung; …

    Angesichts der mit Beschluss vom 31.05.2017 erfolgten vorläufigen Streitwertfestsetzung auf 3.000,00 EUR und der ausführlichen Begründung im Beschluss vom 31.05.2017 hat das Landgericht N die eigene Zuständigkeit aber jedenfalls nicht grob fehlerhaft verneint und das Prozesskostenhilfeverfahren, auf das sich die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses allein bezieht (vgl. KG, Beschluss vom 09.03.2016, 22 W 33/05, WuM 2006, 390), damit auch nicht willkürlich an das Amtsgericht B verwiesen.
  • KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Prozesskostenhilfeverfahren: Reichweite der …

    Lehnt es dennoch die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage allein mit der Begründung ab, es halte sich für die Verhandlung und Entscheidung des beabsichtigten Rechtsstreits nicht zuständig, so liefe das auf das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbare Ergebnis hinaus, dass dem Antragsteller eine sachliche Prüfung seines Anliegens allein unter Hinweis auf eine vermeintlich fehlende gerichtliche Zuständigkeit versagt bliebe (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 -, NJW 1993, 751 f; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Juni 1991 - XII AZR 14/91 -, NJW-RR 1991, 1342, 1343; Senat, Beschluss vom 9. März 2006 - 22 W 33/05 -, OLG Report 2006, 559).
  • LG Berlin, 09.01.2007 - 65 S 172/06

    Anforderungen an die Abrechnung verbrauchsabhängig erfasster Kosten; Zulässigkeit …

    Nachforderungen kann die Beklagte aus der Abrechnung deshalb nicht geltend machen (vgl. auch BGH VIII ZR 54/04 v. 06.04.2005, Grundeigentum 2005, 665 ff..; BGH VIII ZR 84/05 vom 01.06.2005, Grundeigentum 2005, 916 ff.; BGH VIII ZR 146/05 vom 13.06.2006, Grundeigentum 2006, 908).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2006 - VIII ZR 146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8166
BGH, 13.06.2006 - VIII ZR 146/05 (https://dejure.org/2006,8166)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2006 - VIII ZR 146/05 (https://dejure.org/2006,8166)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - VIII ZR 146/05 (https://dejure.org/2006,8166)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2006, 908
 
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