Rechtsprechung
| LG Berlin, 10.01.2017 - 18 S 39/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 280, 281, 286, 543
Kündigungsfolgeschaden, Mietausfall, entgangene Miete - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter ist nicht ersatzpflichtig für Mietausfälle nach seinem Auszug!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Entschädigung für Vermieter nach fristloser Kündigung Mietvertrag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter ist nicht ersatzpflichtig für Mietausfälle nach seinem Auszug! (IMR 2017, 1084)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 23.12.2015 - 204 C 145/15
- LG Berlin, 10.01.2017 - 18 S 39/16
Papierfundstellen
- GE 2017, 538
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 379/03
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eines …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2017 - 18 S 39/16
Ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB scheitert an der Kausalität, denn "zeitlich ist die Zahlungspflicht des Mieters auf denjenigen Zeitraum beschränkt, zu dem der Mieter das Mietverhältnis" - und zwar im Zeitpunkt der schuldhaft veranlassten Kündigung des Vermieters - "hätte kündigen können" (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, 12. Aufl. 2015, § 542, Rn. 108 m. V. a. BGH - VIII ZR 379/03 -, Urt. v. 30.06.2004, WuM 2004, 542, letzteres zitiert nach juris). - LG Freiburg, 31.12.1979 - 9 S 226/79
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2017 - 18 S 39/16
Gerade wegen der zur Kündigung des Vermieters führenden Pflichtverletzung entgehen dem Vermieter nur diejenigen Mietzahlungen, derer der Mieter sich nicht seinerseits durch eine eigene Kündigung des Mietverhältnisses hätte entledigen können; es handelt sich hierbei um den Einwand des "rechtmäßigen Alternativverhaltens", der von Amts wegen zu berücksichtigen ist: Für Mietausfälle nach dem Zeitpunkt der Wirksamkeit einer fiktiven, zeitgleich mit der vom Mieter verschuldeten Kündigung des Vermieters erklärten Kündigung des Mieters fehlt es an der Kausalität - oder genauer: am Zurechnungszusammenhang - zwischen seinem Fehlverhalten und dem Einnahmenausfall des Vermieters (vgl. LG Freiburg - 9 S 226/79 -, Urt. v. 31.12.1979, WuM 1980, 223 ff., Rn. 3, zitiert nach juris).
- BGH, 11.12.2020 - V ZR 26/20
Untermieter zieht nicht aus: Nutzungsentschädigung für die ganze Wohnung!
Die Norm beschränkt die Ansprüche des Vermieters auf die ihm nach § 546a Abs. 1 BGB für die Zeit der Vorenthaltung zustehende Nutzungsentschädigung und befreit den Mieter von einer Haftung für weitere durch die Ausnutzung der gerichtlichen Räumungsfrist entstehende Schäden; insbesondere für einen dem Vermieter in Folge des Verzuges mit der Wohnungsherausgabe entstehenden Schaden hat der Mieter für den Zeitraum der ihm vom Gericht gewährten Räumungsfrist nach § 721 oder § 794a ZPO nicht einzustehen (vgl. LG Berlin, Grundeigentum 2017, 538;… MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl., § 571 Rn. 10;… Staudinger/Rolfs, BGB [2018], § 571 Rn. 10, 11).
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