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   BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06   

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https://dejure.org/2008,1095
BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06 (https://dejure.org/2008,1095)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2008 - I ZR 39/06 (https://dejure.org/2008,1095)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2008 - I ZR 39/06 (https://dejure.org/2008,1095)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mangelhafte Verkehrsbefragungen im Markenrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage des Unternehmens Levi Strauss & Co auf Unterlassung der Anbringung von roten Stofffähnchen an den Gesäßtaschen der vom Beklagten auf den Markt gebrachten Jeans-Hosen; Voraussetzungen für ein markenrechtliches Verbot der Verwendung eines Bestandteils einer ...

  • kanzlei.biz

    Levi's rotes Stofffähnchen

  • Judicialis

    GMV Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 25 Abs. 1; ; MarkenG § 26; ; ZPO § 253 Abs. 2

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Levi's rotes Stofffähnchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage des Unternehmens Levi Strauss & Co auf Unterlassung der Anbringung von roten Stofffähnchen an den Gesäßtaschen der vom Beklagten auf den Markt gebrachten Jeans-Hosen; Voraussetzungen für ein markenrechtliches Verbot der Verwendung eines Bestandteils einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stofffähnchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    Stofffähnchen

    Art. 9 Gemeinschaftsmarkenverordnung; §§ 14, 25, 26 MarkenG; § 253 ZPO

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das rote Stofffähnchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Levis-Stofffähnchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 766
 
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Wird zitiert von ... (161)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Im Verletzungsverfahren kommt es allein auf die eingetragene Form der Klagemarke an; außerhalb der Registereintragung liegende Umstände sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2008 - I ZR 39/06, GRUR 2009, 766 Rn. 36 = WRP 2009, 831 - Stofffähnchen I; BGH, GRUR 2013, 1239 Rn. 31 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    In einem solchen Fall lassen die Umstände, die - wie Umsätze, Marktanteile und Werbeaufwendungen - sonst auf eine Verkehrsdurchsetzung hinweisen können, regelmäßig nur darauf schließen, dass die konkrete, durch mehrere Merkmale gekennzeichnete Gestaltung durchgesetzt ist (vgl. BGH, GRUR 2008, 710 Rn. 29 - VISAGE; BGH, Urteil vom 5. November 2008 - I ZR 39/06, GRUR 2009, 766 Rn. 37 = WRP 2009, 831 - Stofffähnchen I; BGH, GRUR 2010, 138 Rn. 38 - ROCHER-Kugel; GRUR 2015, 581 Rn. 31 - Langenscheidt-Gelb).

    Größere Zeiträume zwischen Anmeldetag und Zeitpunkt der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens schließen grundsätzlich die Annahme aus, das Gutachtenergebnis könne auf den Anmeldetag bezogen werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 766 Rn. 40 - Stofffähnchen I).

    Ebenso wie größere Zeiträume zwischen Anmeldetag und Zeitpunkt der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens regelmäßig die Annahme ausschließen, das Gutachtenergebnis könne auf den Anmeldetag bezogen werden (vgl. BGH, GRUR 2009, 766 Rn. 40 - Stofffähnchen I), stehen größere Zeiträume zwischen der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens und der Entscheidung über den Löschungsantrag im Regelfall dessen Verwertung im Rahmen der Prüfung einer Verkehrsdurchsetzung im Entscheidungszeitpunkt entgegen.

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, zu denen insbesondere die Eigenschaften, die die Marke von Haus aus besitzt, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geographische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für die Marke und der Teil der beteiligten Verkehrskreise gehören, die die Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen (st. Rspr.; EuGH, Urteil vom 22. Juni 1999 - C-342/97, Slg. 1999, I-3819 = GRUR Int. 1999, 734 Rn. 23 = WRP 1999, 806 - Lloyd; Urteil vom 14. September 1999 - C-375/97, Slg. 1999, I-5421 = GRUR Int. 2000, 73 Rn. 27 = WRP 1999, 1130 - Chevy; Urteil vom 7. Juli 2005 - C-353/03, Slg. 2005, I-6135 = GRUR 2005, 763 Rn. 31 = WRP 2005, 1159 - Nestlé/Mars; BGH, Urteil vom 20. September 2007 - I ZR 6/05, GRUR 2007, 1071 Rn. 27 = WRP 2007, 1461 - Kinder II; Urteil vom 20. September 2007 - I ZR 94/04, GRUR 2007, 1066 Rn. 33 = WRP 2007, 1466 - Kinderzeit; Urteil vom 5. November 2008 - I ZR 39/06, GRUR 2009, 766 Rn. 30 = WRP 2009, 831 - Stofffähnchen I; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 78/06, GRUR 2009, 672 Rn. 21 = WRP 2009, 824 - OSTSEE-POST).
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