Rechtsprechung
BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 313 Abs. 3 Satz 2
- openjur.de
§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB
Fishtailparka - rechtsprechung-im-internet.de
Fishtailparka
§ 31 BGB, § 313 Abs 3 S 2 BGB, § 767 ZPO, § 890 ZPO
Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverpflichtungserklärung: Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung des Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Verwirkung der Vertragsstrafe bei einer Unterlassungserklärung durch eine Gesellschaft und ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Nur eine Vertragsstrafe, wenn sich jeweils GmbH und Geschäftsführer zur Unterlassung verpflichten und die GmbH dagegen verstößt
- IWW
- Wolters Kluwer
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Gesamtschuldnerische Haftung von Gesellschaft und Organ für Vertragsstrafe aus Unterlassungsvertrag ("fishtailparka")
- Betriebs-Berater
Keine doppelte Durchsetzung einer Vertragsstrafe gegenüber der juristischen Person und dem für sie handelnden Organ
- rewis.io
Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverpflichtungserklärung: Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung des Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Verwirkung der Vertragsstrafe bei einer Unterlassungserklärung durch eine Gesellschaft und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 31
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fishtailparka
- datenbank.nwb.de
Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverpflichtungserklärung: Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung des Unterlassungsvertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Verwirkung der Vertragsstrafe bei einer Unterlassungserklärung durch eine Gesellschaft und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Keine doppelte Vertragsstrafe wenn GmbH und Geschäftsführer Vertragsstrafe versprochen haben
- lhr-law.de (Zusammenfassung)
Einmal ist (Vertrags-) Strafe genug
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Gesellschaft und gesetzlichem Vertreter haften diese als Gesamtschuldner auf Zahlung der Vertragsstrafe
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung der GmbH des Geschäftsführers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung einer GmbH und ihres Geschäftsführers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterlassungserklärung nach markenrechtlicher Abmahnung - und ihre spätere Beseitigung
- Jurion (Kurzinformation)
Fehlerhafte Vorstellung über Markenrecht berechtigt nicht zur Beseitigung einer Unterlassungserklärung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gesamtschuldnerische Haftung von Gesellschaft und Organ bei Verstoß gegen Vertragsstrafeversprechen
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Fishtailparka
- kpw-law.de (Kurzinformation)
1x zahlen reicht
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Fehlerhafte Vorstellung über Markenrecht berechtigt nicht zur Beseitigung einer Unterlassungserklärung
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 31, 427, 431; UWG § 12
Gesamtschuldnerische Haftung von Gesellschaft und Organ für Vertragsstrafe aus Unterlassungsvertrag ("fishtailparka")
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 1382
- MDR 2014, 972
- GRUR 2014, 797
- MMR 2014, 826
- BB 2014, 1601
- BB 2014, 2130
- NZG 2014, 1036
Wird zitiert von ... (21)
- OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der …
Bei der Auflösung eines Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB handelt es sich um eine von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, die zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Folgen unabweisbar erscheinen muss (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12 NZG 2014, 1036). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15
Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …
An die Vertragsauflösung aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage sind daher strengere Anforderungen zu stellen als an die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12 NZG 2014, 1036). - OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 9 U 230/15
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren
Bei der Auflösung eines Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB handelt es sich um eine von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, die zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Folgen unabweisbar erscheinen muss (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, NZG 2014, 1036).
- BGH, 11.05.2017 - I ZR 60/16
Testkauf im Internet - Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch Testkäufer: …
Ein Wegfall der Mitbewerbereigenschaft der Klägerin, der zur fristlosen Kündigung der Unterlassungserklärungen berechtigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1996 - I ZR 265/95, BGHZ 133, 316, 321 - Altunterwerfung I; Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 Rn. 24 = WRP 2014, 948 - fishtailparka), ist von der Beklagten nicht dargelegt worden. - BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches …
Der Senat hat in der von der Revision für ihren Standpunkt herangezogenen Entscheidung "fishtailparka" (Urteil vom 8. April 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 = WRP 2014, 948) ausgeführt, der Wegfall des dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrunde liegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs bilde einen wichtigen Grund, der die Kündigung des Unterlassungsvertrags wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung rechtfertige.Einer Gesetzesänderung stehe gleich, dass das dem Schuldner aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs untersagte Verhalten aufgrund einer höchstrichterlichen Leitentscheidung nunmehr eindeutig als rechtmäßig zu beurteilen sei (BGH, GRUR 2014, 797 Rn. 24 - fishtailparka, mwN).
- KG, 09.12.2016 - 5 U 163/15
vorgeschobene Marktbereinigung II - Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer …
Ein wichtiger Grund, der die Kündigung des Unterlassungsvertrags nach § 314 Abs. 1 BGB wegen der Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung rechtfertigt, ist der Wegfall des dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs (vgl. BGH GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2014, 797 - fishtailparka, Rn 24).(BGH GRUR 1997, 382 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2014, 797 - fishtailparka, Rn 24).
- BGH, 23.10.2019 - I ZR 46/19
Missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung durch einen …
Die Beurteilung der Frage, ob der von der Klägerin verfolgte markenrechtliche Unterlassungsanspruch bestand, fiel nach den vertraglichen Unterlassungsvereinbarungen in den Risikobereich der Beklagten (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 Rn. 28 = WRP 2014, 948 - fishtailparka). - OLG Köln, 09.12.2022 - 6 U 40/22
Klage gegen den IDO Verband e.V. abgewiesen - Kein Rechtsmissbrauch
- LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19
Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per …
Etwas anderes folgt auch nicht aus der zwischen der Firma N. und der Beklagten bestehenden Unterlassungsverpflichtung (Unterlassungserklärung, Anlage K 71), weil diese naturgemäß nur so lange Bestand haben kann, als die Firma N. überhaupt über einen Markenschutz im maßgeblichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügt (BGH GRUR 2014, 797 - fishtailparka). - LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15
Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der …
Zu berücksichtigen sind Schwere und Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung, Gefährlichkeit für den Gläubiger, Verschulden des Verletzers und dessen Interesse an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen sowie die Funktion der Vertragsstrafe als pauschaliertem Schadensersatz (vgl. BGH, GRUR 2014, 797 Rn. 42 - fishtailparka;… BGH, GRUR 2009, 181 Rn. 42 - Kinderwärmekissen). - OLG Köln, 05.10.2016 - 28 Wx 18/16
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung des …
- OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung; …
- OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 6 U 41/19
Anforderungen an Vollstreckungsgegenklage nach Verurteilung zur Unterlassung …
- OLG Düsseldorf, 19.05.2015 - 20 U 30/14
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen der Verletzung einer Gemeinschaftsmarke …
- OLG Köln, 09.12.2022 - 6 U 49/22
Klage gegen den IDO Verband e.V. abgewiesen - Kein Rechtsmissbrauch
- OLG Koblenz, 06.08.2014 - 9 U 194/14
Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines Rundstempels durch einen nicht …
- OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 2 W 52/18
Ordnungsmittelverfahren: Ordnungsgeldfestsetzung bei Zuwiderhandlung gegen ein …
- VG Greifswald, 06.10.2021 - 3 A 1514/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- OLG Düsseldorf, 18.11.2021 - 20 U 117/19
Ersatz von Abmahnkosten Erstattung der Kosten einer patentanwaltlichen Vertretung …
- LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 160/14
Wohnraummiete: Methode der Wohnflächenberechnung
- LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2022 - 4 HKO 4357/19
Vertragsstrafenanspruch trotz Nichtbestehen eines gesetzlichen …