Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04   

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https://dejure.org/2005,2169
OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04 (https://dejure.org/2005,2169)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2005 - 5 U 65/04 (https://dejure.org/2005,2169)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 5 U 65/04 (https://dejure.org/2005,2169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Verbot des Verkaufs von Fussball-Eintrittskarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot zum gewerblichen und kommerziellen Weiterverkauf von Eintrittskarten für Bundesliga-Fussballspiele; Umgehung des Verbots des kommerziellen Weiterverkaufs von Eintrittskarten für Bundesliga- Fussballspiele durch Erwerb von gutgläubigen Dritten; Geltung der ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    HSV setzt sich gegen Schwarzhändler durch - Kommerzieller Weiterverkauf erworbener Bundesliga-Tickets ist zu unterlassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbot des Weiterverkaufs von Fussball-Eintrittskarten

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Vertragliches Verbot des Weiterverkaufs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbot des Weiterverkaufs von Fußball-Eintrittskarten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3003
  • GRUR-RR 2005, 363 (Ls.)
  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04
    Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH GRUR 93, 53, 54 - Ausländischer Inserent; BGH GRUR 90, 1012, 1013 - Pressehaftung I).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2005 - 5 U 65/04
    Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH GRUR 93, 53, 54 - Ausländischer Inserent; BGH GRUR 90, 1012, 1013 - Pressehaftung I).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Die Berufung gegen das die Verfügung bestätigende Urteil des Landgerichts hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Hamburg NJW 2005, 3003).
  • OLG Hamburg, 05.04.2006 - 5 U 89/05

    Wettbewerbsverstoß: Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch

    Im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen kann die erforderliche Kenntnis des Vertragspartners, dass der Verwender künftige Vertragsschlüsse nur auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbeziehungen vorzunehmen bereit ist, jedenfalls dann auch durch eine vorgerichtliche Abmahnung vermittelt werden, wenn die AGB der Abmahnung beigefügt sind (Fortführung von Senat NJW 05, 3003).

    Die Beklagten bieten über die Internet-Seite www.bundesligakarten.de gewerblich Karten für nationale und internationale Fußballereignisse zu Preisen an, die in der Regel nicht unerheblich über dem offiziellen Verkaufspreis des Veranstalters liegen (Anlagen ASt5 und ASt6 der beigezogenen Verfügungsakte 5 U 65/04).

    Die gegen das landgerichtliche Urteil eingelegte Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 03.02.05 zurückgewiesen (OLG Hamburg NJW 05, 3003).

    Der Senat hält ohne Einschränkungen an seiner bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 65/04 (OLG Hamburg NJW 05, 3003) zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung fest.

  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12

    Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für

    Die Bestimmungen gewähren dem Anspruchsberechtigten nicht nur Sekundärrechtsschutz durch Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen, sondern auch Unterlassungsansprüche, soweit die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert (vgl. etwa BGH NJW 2009, 1504, Tz. 17; NJW 1995, 1284, Tz. 23; OLG Hamburg NJW 2005, 3003, Tz. 20; Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 280, Rdnr. 63; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 280, Rdnr. 33; MüKo/Emmerich, BGB, 4. Aufl., vor § 275, Rdnr. 276).
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08

    Schloss-Fotos II

    Der mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachte Unterlassungsanspruch ergibt sich wegen vertraglicher Pflichtverletzung bereits aus § 280 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NJW 1995, 1284; OLG Hamburg, NJW 2005, 3003, 3004; Palandt/Heinrichs, 67. Aufl., § 241 BGB Rdnr. 4 und § 280 BGB Rdnr. 33).
  • OLG Jena, 08.12.2008 - 9 U 431/08

    Unterschwellenentscheidung

    Diese Bestimmungen begründen nicht nur - im Sekundärrechtsschutz - Schadensersatzansprüche, sondern auch Unterlassungsansprüche, soweit die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert (z.B. BGH NJW 1995, 1284; OLG Hamburg NJW 2005, 3003; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 29.05.2008, Az.: 12 U 235/07; Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl., § 280 Rn 63; Palandt/Heinrichs, 67. Aufl., § 280 Rn 33; MünchKommBGB/Emmerich, 4. Aufl., vor § 275 Rn 276).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2007 - 1 HKO 3849/07

    Überteuerte Eintrittskarten für Heimspiel bei 1. FCN

    Schließlich ist daran zu erinnern, dass sich das OLG Hamburg bereits in seiner Entscheidung vom 03.02.2005 (vgl. NJW 05, 3003) mit der Frage befasst hat, inwieweit ein gewerblicher Weiterverkauf von Karten für Bundesligaspiele durch AGB des Veranstalters untersagt werden kann.

    Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Nachahmungsgefahr besteht, welche den Wettbewerb im Kartenverkauf der Bundesligavereine nachhaltig zu beeinträchtigen geeignet ist (vgl. OLG Hamburg in NJW 05, 3003).

  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 235/07

    Zweigeteilter Rechtsschutz in Vergabeverfahren beim Brandenburgischen

    Auch korrespondiert mit dem Schadensersatzanspruch aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB ein Unterlassungsanspruch, soweit die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert (Grüneberg in Bamberger/Roth, BGB, Kommentar, § 280 Rn. 48, § 311 Rn. 113; für den Bereich der pVV: BGH NJW 1995, S. 1284; OLG Hamburg NJW 2005, S. 3003).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2007 - 1 HKO 3849/07

    OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets

    Schließlich ist daran zu erinnern, dass sich das OLG Hamburg bereits in seiner Entscheidung vom 03.02.2005 (vgl. NJW 05, 3003) mit der Frage befasst hat, inwieweit ein gewerblicher Weiterverkauf von Karten für Bundesligaspiele durch AGB des Veranstalters untersagt werden kann.

    Es kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine Nachahmungsgefahr besteht, welche den Wettbewerb im Kartenverkauf der Bundesligavereine nachhaltig zu beeinträchtigen geeignet ist (vgl. OLG Hamburg in NJW 05, 3003).

  • LG Darmstadt, 01.07.2019 - 3 O 29/18
    Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht es aus, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen und dass der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht in der Absicht vorgeht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGH, GRUR 1993, 53 [54] - Ausländischer Inserent; GRUR 1990, 1012 [1013] - Pressehaftung I; NJW 2005, 3003, beck-online).
  • LG Köln, 13.04.2006 - 31 O 28/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines wettbewerbsrechtlichen

    Insoweit teilt die Kammer die Auffassung des OLG Hamburg (Urt. v. 3.2.2005, 5 U 65/04, Bl. 29 ff. d.A.), die eine im Wesentlichen gleichgelagerte Fallkonstellation bei Karten des Hamburger Sportvereins zum Gegenstand hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2877
OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04 (https://dejure.org/2004,2877)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.10.2004 - 15 U 125/04 (https://dejure.org/2004,2877)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 15 U 125/04 (https://dejure.org/2004,2877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Protest gegen genveränderte Lebensmittel; Begriff der "Gen-Milch"; Aktivlegitimation bei Unterlassungsansprüchen; Abgrenzung von Werturteil und Tatsachenbehauptung; Isolierung von Überschriften in Zeitungsartikeln zu ehrverletzenden Äußerungen; Gutachtliche Aussage als ...

  • rewis.io
  • doerre.com PDF

    Gen-Milch

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 824 § 1004
    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer Umweltschutzorganisation gegen Milchprodukte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Zusammenfassung)

    Entscheidung im "Gen-Milch"-Streit zwischen Müller und Greenpeace

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln entscheidet im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit des Eingriffs unter Heranziehung aller Umstände durch Abwägung der widerstreitenden Interessen zu prüfen (BGH NJW 1984, 1607 [1609]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045).

    Indes kann ein Boykottaufruf dann unzulässig sein, wenn er mit unwahren, unredlichen Informationen verbunden ist (BGH NJW 1984, 1607 - Schnellbahntrasse).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1996 - U (Kart) 14/96
    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit des Eingriffs unter Heranziehung aller Umstände durch Abwägung der widerstreitenden Interessen zu prüfen (BGH NJW 1984, 1607 [1609]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045).

    Der Aufruf zu vertragswidrigem Verhalten wird nicht vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit erfasst (BGH NJW 1985, 1620 f. - Mietboykott), während nach der Rechsprechung der Aufruf zu einem Verhalten, das dem Adressaten ohne weiteres erlaubt ist, als zulässig angesehen wird, und zwar auch dann, wenn ein solcher Aufruf - gemeinnützige Motive vorausgesetzt - zu einer massenhaften Mobilisierung von Kunden führen kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045 - Telefongebühren).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Der deliktische Schutz des Gewerbebetriebes richtet sich gegen betriebsbezogene Eingriffe, die den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit betreffen und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche Behinderung hinaus gehen (BGH NJW 1999, 279 [281]).

    Ein anderes gilt nur dann, wenn der Aufruf sich nicht in einer Meinungskundgabe erschöpft, sondern für den Fall der Nichtbefolgung wirtschaftlicher oder sonstiger Druck angekündigt wird; ein solcher Druck kann auch im Äußern einer unrichtigen Rechtsansicht liegen, verbunden mit dem unrichtigen Inaussichtstellen von nach der Rechtslage nicht bestehenden Regulierungsproblemen einer Haftpflichtversicherung gegenüber ihren Mitgliedern (BGH NJW 1999, 279 [281]).

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Dabei muss es sich um Eingriffe handeln, denen eine Schadensgefahr eigen ist, die über eine bloße Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinaus gehen (BGH NJW 1985, 1620 - "Mietboykott").

    Der Aufruf zu vertragswidrigem Verhalten wird nicht vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit erfasst (BGH NJW 1985, 1620 f. - Mietboykott), während nach der Rechsprechung der Aufruf zu einem Verhalten, das dem Adressaten ohne weiteres erlaubt ist, als zulässig angesehen wird, und zwar auch dann, wenn ein solcher Aufruf - gemeinnützige Motive vorausgesetzt - zu einer massenhaften Mobilisierung von Kunden führen kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1045 - Telefongebühren).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Ist der Erklärungsgehalt nicht eindeutig, so ist im Zweifel zu Gunsten des Äußernden von einer Meinungsäußerung, nicht von einer Tatsachenbehauptung auszugehen (so zuletzt im Grundsatz noch: BGH AfP 2004, 124 [125]).

    Überschriften sind nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2004, S. 1034 ) nicht isoliert zu betrachten, sondern es ist auf den Artikel in seiner Gesamtheit abzustellen.

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Zu beachten ist ferner, dass Äußerungen in einer Vielzahl von Fällen sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente enthalten; lässt sich das tatsächliche Element nicht derart vom wertenden Aspekt trennen, dass letzterer seine Aussagekraft verliert, so ist insgesamt von einer Meinungsäußerung auszugehen (BGH NJW 1994, 124 [126]; Burkhardt in: Wenzel, das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 4, Rz. 53, S. 113).

    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124 [126]).

  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der sogenannten BMW-Entscheidung (BGH NJW 1986, S. 2951) die Verfremdung eines Firmenemblems auch ohne sachlichen Bezug als zulässig angesehen, dem lag jedoch die Besonderheit zugrunde, dass dem Unternehmen der geschützte Bereich wirtschaftlicher Entfaltung nicht wirklich streitig gemacht wurde, weil die verzerrende Darstellung als Scherz offenkundig war.
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Zielt der Aussagegehalt einer satirischen Werbung jedoch nicht auf die Marke selbst, sondern richtet er sich erkennbar und über die Marken hinweg gegen den Konsum des Produktes schlechthin, der sich lediglich als Prototyp am Produkt eines Unternehmens festmacht, dann ist der darin liegende Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zulässig (BGH NJW 1984, 1956 [1957] - "Mordoro").
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    Hinzu treten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG NJW 1995, 3303 [3304]; BGH NJW 2002, 1193).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04
    So hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, staatliche Informationen müssten inhaltlich zutreffend und unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit sowie mit angemessener Zurückhaltung formuliert werden (BVerfG NJW 2002, 2621 [2624]- "Glykol").
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86

    Kredit- und Erwerbsgefährdung durch Berichterstattung mit teils wahren und teils

  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

  • OLG Hamburg, 21.05.1987 - 3 U 49/87

    Schmerzensgeld; Persönlichkeitsrechtsverletzung; Presseveröffentlichung;

  • KG, 13.04.1999 - 9 U 1606/99

    Anspruch auf Unterlassung; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • OLG Schleswig, 17.01.2003 - 1 U 198/02
  • OLG Köln, 17.09.1985 - 15 U 96/85
  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Selbst wenn man insoweit der von beiden Seiten herangezogenen Entscheidung des OLG Köln im Verfahren 15 U 125/04 nicht folgen wollte, hätte doch die Verfügungsklägerin im vorliegenden Falle nichts dafür vorgebracht, warum diese Äußerungen inhaltlich unzulässig sein sollten.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Insbesondere ist das Landgericht Köln nach § 32 ZPO zuständig, weil die streitgegenständlichen Äußerungen auch über das Internet abrufbar sind und sich die gesamte Kampagne des Beklagten bestimmungsgemäß an alle Verbraucher im Bundesgebiet richtet (vgl. bereits die Urteile der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 289/04 und 28 O 64/05 sowie das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004, Az. 15 U 125/04).

    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinen Urteilen vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) und vom 5. Juli 2005 (Az.: 15 U 57/05) zutreffend dargelegt hat, ist der Begriff "Gen-Milch" an sich mehrdeutig und lässt isoliert betrachtet und denktheoretisch verschiedene Auslegungen zu.

    Diese Veränderung des Begriffes durch den Beklagten hat sich seit Erlass des Urteils des Oberlandesgerichts Köln im ersten einstweiligen Verfügungsverfahren, Az.: 28 O 289/04 und 15 U 125/04, und der von dem Beklagten daraus offenbar abgeleiteten Befugnis zur Nutzung der Bezeichnung "Gen-Milch" mehr und mehr eingeschliffen.

    Auch in den Äußerungen auf den Aufklebern, die dem Beklagten im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 289/04 = Oberlandesgericht Köln Aktenzeichen 15 U 125/04 untersagt worden sind, wurden Begriffe wie "Gen-Milch", "stoppt Gen-Milch von N3", "Gen-Milch: Hände weg!" u. ä. zur Bezeichnung von Produkten der Klägerin verwandt.

  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wurde die einstweilige Verfügung durch Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004 (Az.: 15 U 125/04) teilweise aufgehoben.

    Dem Antrag steht nicht etwa der Einwand der Rechtskraft im Hinblick auf das mit Urteil des OLG Köln vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) rechtkräftig beendete Vorverfahren entgegen.

    Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die nach der Entscheidung des OLG Köln vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) seitens des Verfügungsbeklagten im Rahmen seiner Aktionen getätigten Äußerungen "Müller-Milch = Gen-Milch.

    (1) Richtig ist zwar - wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) zutreffend herausgestellt hat -, dass der Begriff "Gen-Milch an sich mehrdeutig ist und isoliert betrachtet und denktheoretisch durchaus verschiedene Auslegungen zulässt.

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    In dem Verfahren 28 O 289/04 des Landgerichts Köln = 15 U 125/04 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 1. einstweiliges Verfügungsverfahren oder auch BA 125/04) beantragte die Klägerin (zu Ziffer I.1.) unter anderem sinngemäß, dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen-Milch" zu verwenden.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 22 U 23/08

    Zur Einstufung eines satirischen Aufrufs

    In diesem Sinne darf ein Kritiker seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn andere sie für falsch halten (BGH NJW 1994, 124, 126; OLG Köln, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 15 U 125/04 - zitiert nach Juris Rn. 51).
  • LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07

    Wikimedia e.V. macht sich Wikipedia-Artikel nicht zu eigen

    So kann eine als Wertung erscheinende Äußerung zwar dann als Tatsachenbehauptung anzusehen sein, wenn und soweit sie mit unrichtigen oder unvollständigen Tatsachen untermauert und belegt wurde (OLG Köln NJOZ 2005, 3518, 3525 - Müller Milch).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05

    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer

    Der Senat hat die Akten 28 O 289/04 LG Köln = 15 U 125/04 OLG Köln zu Informationszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Erörterung gemacht.
  • LG Köln, 26.10.2005 - 28 O 456/05

    Zur Abgrenzung von Tatsachen- und Meinungsäußerungen vor dem Hintergrund der

    Insbesondere verkennt die Verfügungsklägerin, dass es sich bei der Fallgruppe der Schmähkritik wegen der Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG auch um eine sehr enge Ausnahme handelt ( Prinz/Peters , a.a.O., Rn. 32) und es gerade hier um Fragen geht, die Gegenstand laufender öffentlicher Auseinandersetzungen handelt und bei denen daher besonders großzügige Maßstäbe anzulegen sind (vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 28.10.2004 - Az: 15 U 125/04, NJOZ 2005, 3518 - Gen-Milch).
  • LG München I, 24.11.2014 - 9 O 19238/14

    Rundfunk, Gegendarstellung

    Entsprechend haben auch das OLG Köln und der BGH in ihren Entscheidungen zur "Gen-Milch" darauf abgestellt, dass dort zur Beurteilung der Überschrift der zugrundeliegende Internetbeitrag deshalb heranzuziehen war, weil der Leser den Internetbeitrag ohnehin schon aufrufen musste, um die streitgegenständlichen Schlagworte überhaupt zu lesen (OLG Köln v. 28.10.2004 - Az. 15 U 125/04 - Rz. 48, BGH v. 11.03.2008 - Az. VI_ZR 7/07 - Rz. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05   

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https://dejure.org/2005,5703
OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,5703)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,5703)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,5703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 322
    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer einstweiligen Erlaubnisverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Gen-Milch" von gen-gefütterten Kühen? - Großmolkerei sieht sich durch ein Buch in ihren Rechten verletzt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Müller-Milch verliert "Gen-Milch"-Streit gegen Greenpeace

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln entscheidet erneut im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 363
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei ist zunächst maßgeblich dafür, wie die Äußerungen des Beklagten zu verstehen sind, das Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers (Wenzel, 4.4; BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]: "unvoreingenommenes Durchschnittspublikum"; BVerfG NJW 2004, S. 1942 [1943]: "Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"), wobei jedoch jede Äußerung als Ganzes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände zu würdigen ist (Wenzel, 4.1; st. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    Erforderlich ist, dass die verdeckte Aussage "sich dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung nahe legt" (BVerfG NJW 2004, S. 1942; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    e) Des weiteren ist die Aussage des Beklagten auch nicht in dem Sinne unvollständig, dass durch das Verschweigen bei dem unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Anschein entstehen kann (vgl. BGH NJW 2000, S. 656).

    In dem Fall BGH NJW 2000, S. 656 hatte die beklagte Zeitung unter der Überschrift "... Korruption am Bau?" berichtet, dass der Kläger als Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt mit dem Vorstand einer Baufirma - beide waren langjährige Bekannte - über den Bau eines neuen Sendeturms verhandelt hatte und zeitlich danach die Baufirma den Auftrag erhalten hatte.

  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln 28 O 289/04 = 15 U 125/04 OLG Köln (im Folgenden auch: Vorprozess) hatte die Klägerin u.a. beantragt (Antrag zu Ziffer I.1.), dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen - Milch" zu verwenden, insbesondere in Form u.a. der folgenden Äußerungen:.

    Der Senat hat die Akten 28 O 289/04 LG Köln = 15 U 125/04 OLG Köln zu Informationszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Erörterung gemacht.

    a) Der Streitgegenstand des Antrags der Klägerin zu a) ist der gleiche Streitgegenstand wie im Vorprozess vor dem Landgericht Köln 28 O 289/04 = 15 U 125/04 (dort Antrag zu I.1.).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei ist zunächst maßgeblich dafür, wie die Äußerungen des Beklagten zu verstehen sind, das Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers (Wenzel, 4.4; BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]: "unvoreingenommenes Durchschnittspublikum"; BVerfG NJW 2004, S. 1942 [1943]: "Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"), wobei jedoch jede Äußerung als Ganzes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände zu würdigen ist (Wenzel, 4.1; st. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    Bleiben Zweifel, ob eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt, hat sich das Gericht für jene zu entscheiden, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist (Wenzel, 4.2 am Ende; BGH NJW 1998, S. 3047, 3048 [Stolpe]; BGH NJW 2002, 1192 [1194]).

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei ist zunächst maßgeblich dafür, wie die Äußerungen des Beklagten zu verstehen sind, das Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers (Wenzel, 4.4; BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]: "unvoreingenommenes Durchschnittspublikum"; BVerfG NJW 2004, S. 1942 [1943]: "Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"), wobei jedoch jede Äußerung als Ganzes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände zu würdigen ist (Wenzel, 4.1; st. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    Erforderlich ist, dass die verdeckte Aussage "sich dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung nahe legt" (BVerfG NJW 2004, S. 1942; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90

    Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei sind Tatbestand und Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen ergänzend heranzuziehen ..." (BGH NJW 1993, S. 333).

    Maßgeblich ist, dass die Klägerin - ungeachtet der einzelnen Aktionen des Beklagten - diesem nicht nur die im Einzelnen beschriebenen Aktionen und Einträge auf der Homepage untersagen lassen wollte, sondern die generelle und uneingeschränkte Verwendung des Ausdrucks "Gen - Milch" in Verbindung mit ihrer Firma (vgl. hierzu BGH NJW 1993, S. 333).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Bleiben Zweifel, ob eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt, hat sich das Gericht für jene zu entscheiden, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist (Wenzel, 4.2 am Ende; BGH NJW 1998, S. 3047, 3048 [Stolpe]; BGH NJW 2002, 1192 [1194]).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Wenngleich die Meinungsäußerungsfreiheit auch bedeutet, dass der Äußernde - innerhalb des Rahmens der Grundrechtsgewährleistung - nicht eine dem Gegner genehme Art und Weise der Äußerung wählen muss, sondern die ihm selbst als zweckmäßig erscheinende Art und Weise wählen darf, so mag doch zu gegebener Zeit zu bedenken sein, ob nicht die Grenzen des Meinungskampfs überschritten werden, sollte der Beklagte aus der Gruppe der Erzeuger von Milch und Milchprodukten allein die Klägerin dauerhaft zum Ziel seiner Angriffe machen und (allein) die Klägerin anprangern (vgl. BGH MDR 2005, S. 505).
  • OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01

    UWG -Recht; "Gefälligkeitsjournalismus"

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Für die Frage der Reichweite des aus § 1004 Abs. 1 2 BGB (entspr.) iVm. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, S. 1486; Palandt - Sprau, BGB, 64. Aufl., § 823, Rz. 92; Born, AfP 2005, S. 110 [111f.]) sowie der Reichweite der aus Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Äußerungsfreiheit des Beklagten - die auch dem Beklagten als juristischer Person zu Gute kommt - sind unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles die Güter und Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen.
  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Die Entscheidung des BVerfG in NJW 1993, S. 1461, wonach das Gericht den Vortrag einer Partei - hier: das Ergebnis einer privaten Meinungsumfrage - bei seinem Urteil berücksichtigen muss, entspricht dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, ändert hier aber nichts.
  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Am 25.11.2004 projizierte der Beklagte ein Dia mit dem Text: "N - Milch = Gen - Milch*, * Mi genmanipuliertem Tierfutter hergestellt" auf ein Betriebsgebäude der Klägerin in P. Das Landgericht Bautzen (3 O 975/04 = Anl. Ast. 5) verbot dies dem Beklagten mit Urteil vom 13.01.2005, das Oberlandesgericht Dresden (9 U 263/05) hob das Urteil des Landgerichts Bautzen auf und wies mit Urteil vom 07.04.2005 (Anl. Ast. 16) den Antrag der T AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

  • OLG Frankfurt, 16.07.2002 - 5 U 250/01

    Beschränkte Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung

  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

  • BGH, 21.06.2018 - I ZR 157/16

    Vorliegen einer Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware in Bezug auf ein

    Ohne Erfolg macht die Revision außerdem geltend, das Berufungsgericht habe den Streitfall zu Unrecht mit seinen Entscheidungen vom 13. Juni 2014 (OLG Köln, WRP 2014, 1082) und vom 5. Juli 2005 (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 363) für vergleichbar gehalten.
  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    In dem Verfahren 28 O 64/05 des Landgerichts Köln = 15 U 57/05 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 2. einstweiliges Verfügungsverfahren oder BA 57/05) beantragte der Kläger mit anwaltlichem Schriftsatz vom 10.02.2005 erneut eine Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" bezogen auf ihre Produkte, sofern nicht gleichzeitig klarstellende Zusätze erfolgen sollten - die Anträge entsprachen ihrem Wortlaut nach den im vorliegenden Hauptsacheverfahren gestellten Unterlassungsanträgen.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinen Urteilen vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) und vom 5. Juli 2005 (Az.: 15 U 57/05) zutreffend dargelegt hat, ist der Begriff "Gen-Milch" an sich mehrdeutig und lässt isoliert betrachtet und denktheoretisch verschiedene Auslegungen zu.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8007
LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
LG Berlin, Entscheidung vom 17.02.2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
LG Berlin, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 27 O 877/04 (https://dejure.org/2005,8007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein "Schmerzensgeld" im Rechtsstreit Anders ./. Bohlen

  • Wolters Kluwer

    Geldentschädigung wegen einer unzulässigen Buchpassage; Das Popmusikduo "Modern Talking"; Ansprüche von Thomas Anders gegen Dieter Bohlen; Das Buch "Hinter den Kulissen"; Äußerungen Dieter Bohlens in der Johannes B. Kerner Show; Anspruch auf Schadensersatz wegen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Modern Talking

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeld für Thomas Anders gegen Dieter Bohlen u.a.

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Thomas Anders muss in Streit mit Dieter Bohlen Niederlage hinnehmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsfolgen einer Persönlichkeitsverletzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 693
  • NJW-RR 2006, 1296 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 363 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 873/03

    Dieter Bohlen muss in Streit mit Thomas Anders weitere Niederlage hinnehmen

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Der Kläger hat die Beklagten erfolgreich vor der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren sowie im Haupsacheverfahren (27 O 872/03 und 27 O 873/03) auf Unterlassung in Anspruch genommen.
  • OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81

    Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Nicht außer Acht gelassen werden darf hier, dass der Kläger als Künstler der Unterhaltungsbranche anders als ein Normalbürger in der Regel die Publizität in den Medien sucht und bis zu einem gewissen Grad die dadurch mit oder ohne sein Zutun gelegentlich einhergehenden negativen Begleiterscheinungen hinzunehmen bereit ist (hierzu OLG Stuttgart NJW 1981, 2817, 2818 m.w.N.).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • OLG Köln, 23.03.1982 - 15 U 113/81

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen falscher Berichterstattung einer

    Auszug aus LG Berlin, 17.02.2005 - 27 O 877/04
    Die "Unterhaltungsöffentlichkeit" ist gewissermaßen gewöhnt an zuspitzende und übertreibende Berichte in der Unterhaltungspresse und wertet diese auch so wie sie zu verstehen sind, als überpointierte Personality-Geschichten, die sich von den in wohlabgewogener Sprache verfassten Berichten aus Politik, Wirtschaft und Kultur unterscheiden (so OLG Köln AfP 1982, 181, 182 m.w.N.).
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