Rechtsprechung
| BAG, 16.09.1986 - GS 1/82 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Beschränkung der durch eine Gesamtzusage begründeten Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Zulässigkeit einer insgesamt ungünstigeren nachfolgenden Betriebsvereinbarung bei ...
- Wolters Kluwer
Sozialleistungen; Einheitsregelung; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung; Kürzung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Ablösende Betriebsvereinbarung
- hensche.de
Ablösende Betriebsvereinbarung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in vertraglich begründete, auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehende Arbeitnehmer-Ansprüche durch ablösende Betriebsvereinbarung - Beschluß des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung, Berechnung des erdienten Teils der Anwartschaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 53, 42
- NJW 1987, 1967 (Ls.)
- ZIP 1987, 251
- NZA 1987, 168
- VersR 1987, 519
- BB 1986, 1851
- BB 1987, 265
- DB 1986, 2027
- DB 1987, 383
- JR 1987, 220
Wird zitiert von ... (404) Zitiert selbst (28)
- BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68
Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.In seiner Entscheidung vom 30. Januar 1970 (BAG 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm praktisch aufgegeben.
Im Hinblick auf diese Kritik wollte der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 (BAG 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) seine Entscheidung nicht mehr mit dem Ordnungsprinzip begründen" Er hat es damit praktisch aufgegeben.
In der Entscheidung vom 30. Januar 1970 (a.a.O.) hatte der Dritte Senat im Wege der Lückenfüllung eine neue Ablösungsmöglichkeit geschaffen.
- BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
Betriebsvereinbarung - Beschneidung eines Rechts - Änderung der Rechtslage - …
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.Im Urteil vom 26. Oktober 1962 (BAG AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt) stellte der Erste Senat auf das Ordnungsprinzip ab, das bei generellen, nicht individuellen Fegelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage dann eingreife, wenn die neue kollektive, normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich habe.
Diese Überlegung hat dem Ersten Senat als Hilfsbegründung bei der Ablösung einer betrieblichen Versorgungsordnung gedient (AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAG 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZF 8/61 - AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
- BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Der Sechste Senat (BAG 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) hält einen Eingriff in die durch vertragliche Einheitsregelungen gestalteten Ansprüche durch eine Betriebsvereinbarung nur dann für möglich, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 88 BetrVG gehören.Das entspricht der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (mit Ausnahme der Entscheidung des Sechsten Senats vom 12. August 1982 - BAG 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) und der nahezu einhelligen Auffassung im Schrifttum.
Die Lehre von der Normsetzungsprärogative der Parteien einer Betriebsvereinbarung (vgl. Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982, BAG 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) überzeugt ebenfalls nicht.
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Diese Rechtsprechung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 - nur für Fälle der Umstrukturierung - bestätigt (Beschluß vom 8. Dezember 1981 - BAG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits mehrfach mit dem Schutz von Besitzständen bei der Ablösung von Versorgungsordnungen befaßt und dabei allgemeine Regeln entwickelt (vgl. BÄG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG 37, 217 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; zuletzt Vorlagebeschluß vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
- BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55
Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAG 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZF 8/61 - AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
- BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 8. Dezember 1982 beschlossen (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972):.Der vorlegende Fünfte Senat als der zur Entscheidung des Rechtsstreits berufene gesetzliche Richter hat im Vorlagebeschluß dargelegt, daß er die vorgelegten Fragen für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreites für erheblich hält (BAG 41, 118, 121 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung - …
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.Diese weitreichende Befugnis der Parteien einer Betriebsvereinbarung, in vertraglich begründete Ansprüche eingreifen zu können, wird dadurch abgemildert, daß der Inhalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung und damit auch die Ablösung selbst der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterworfen wird (vgl. auch Zweiter Senat, BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG).
- BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter - …
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ein Beschluß des Großen Senats beruft sich auf das Ordnungsprinzip bei der Ablösung einer tariflichen Regelung durch ein ungünstigeres Gesetz (BAG 8, 285, 311 = AP Nr. 21 zu § 616 BGB). - BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Vielmehr muß der Betriebsrat in einem solchen Fall über die Modalitäten der Neuregelung unter dem Vorbehalt ihrer vertragsrechtlichen Zulässigkeit verhandeln und mitbestimmen (vgl. zu der vergleichbaren Problematik bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit BAG 34, 331, 351 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, unter C II 2 der Gründe). - BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79
Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß - …
Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Dabei kann es sein, daß der Arbeitnehmer bei Abschluß des Vertrags noch nicht absehen kann, ob er später die Leistungsvoraussetzungen erfüllen wird" Der Bezug der Leistung kann von Wartefristen, von Merkmalen des Arbeitsplatzes und von besonderen Sozialdaten abhängen (vgl. etwa im Recht der Altersversorgung BAG 38, 268, 273 ff. = AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 2 der Gründe, zur Frage, wann bei einer generellen Versorgungsordnung der Arbeitnehmer eine Versorgungszusage im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrAVG erhalten hat; vgl. zu diesem Fragenkreis auch BAG 38, 232, 236 = AP Nr. 1 zu M BetrAVG Gleichbehandlung, zu I 2a und b der Gründe). - BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71
Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung - …
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und …
- BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …
- BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80
Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und …
- BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1118/79
Prokura - Versorgungszusage - Prokurist - Versorgunsanwartschaft - …
- BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 374/58
Bezug höherer Bezüge - Angestellte des öffentlichen Dienstes - …
- BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57
Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung - …
- BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit für Ansprüche aus dem RegelungsG
- BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63
Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang …
- BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60
Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel - …
- BAG, 22.11.1963 - 1 ABR 6/63
Prämienlohn - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat
- BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61
Verdrängung der Urlaubsbestimmungen - Margarineindustrie - Betriebsordnung - …
- BAG, 14.02.1956 - 1 AZR 279/54
Rechtsgeschäft mit sich selbst - Vertreter - Schwebende Unwirksamkeit - …
- BAG, 09.12.1957 - 1 AZR 534/56
Normative tarifliche Regelung - Tarifliche Ordnung - Ersetzen der Regelung - …
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
- BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 02.11.1983 - GS 1/82
Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung
- BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08
Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters
Vielmehr gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 374; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60 ff.). - BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
Es gilt auch für das Verhältnis von vertraglichen Ansprüchen zu den Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 a, b der Gründe, BAGE 53, 42). - BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17
Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung
Den daher anzunehmenden bloßen Verweis auf die bestehende Rechtslage darf und kann ein Arbeitnehmer dahin verstehen, es bleibe insoweit im Übrigen bei der gesetzlichen Regelung, insbesondere dem Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregelung zwischen der normativen Wirkung einer Betriebsvereinbarung und der individuellen Vertragsabrede, das sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 77 Abs. 4 BetrVG, unbestritten aber aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzprinzip ergibt (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 der Gründe, BAGE 53, 42; 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 63, 211;… Fitting 29. Aufl. § 77 Rn. 196;… Richardi BetrVG 16. Aufl. § 77 Rn. 165, jeweils mwN).
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …
Aber auch vertragliche Einheitsregelungen sind bewährte Instrumente zur Gestaltung der betrieblichen Ordnung (vgl. BAG GS Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972). - BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Es entspricht der herrschenden Meinung im Schrifttum und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls zur Unwirksamkeit von Maßnahmen oder Rechtsgeschäften führt, die den Arbeitnehmer belasten (Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986, BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972;… Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 94, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).Derjenige, der sich betriebsverfassungswidrig verhält, soll sich Dritten (hier den Arbeitnehmern) gegenüber nicht auf diese Verletzung berufen können (Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986, aaO; BAG Urteil vom 20. August 1991 - 1 A/ZR 326/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
- BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19
Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher …
Rn. 26 bb) Die gesetzlich angeordnete "unmittelbare Wirkung" bedeutet, dass der normative Teil eines Tarifvertrags - wie anderes objektives Recht auch - den Inhalt der erfassten Arbeitsverhältnisse unmittelbar ("automatisch") bestimmt (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 2 b der Gründe, BAGE 53, 42).Es bedarf deshalb weder einer Billigung oder Kenntnis noch einer Anerkennung, Unterwerfung oder Übernahme dieser Normen durch die Parteien des Einzelarbeitsvertrags (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO).
Die Rechtsnormen nach § 1 Abs. 1 TVG sind arbeitsvertraglich nicht abdingbar (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 2 b der Gründe, BAGE 53, 42).
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81
Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von …
Der Große Senat hat mit Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden:.Die Vereinbarung mit dem Kläger ist damit Teil einer vertraglichen Einheitsregelung (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C II 1 a und b der Gründe).
Dem steht nicht entgegen, daß der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 c der Gründe) ausgeführt hat, im Ausgangsfall und auch in seinen Vorlagefragen sei der Fünfte Senat davon ausgegangen, der Anspruch des Arbeitnehmers aus der vertraglichen Einheitsregelung sei unbedingt und vorbehaltlos ohne Rücksicht auf später mögliche Betriebsvereinbarungen begründet worden.
Die dem Kläger zugesagten Jubiläumsleistungen sind Teil einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug (vgl. Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 b der Gründe).
Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (aaO, zu C II 1 c der Gründe) auch darauf hingewiesen, daß der kollektive Bezug solcher Zusagen u.a. in Einheitsregelungen die Prüfung nahelegt, ob sich der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung das Recht vorbehalten wollte, die vertraglichen Zusagen durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzuändern; häufig werde der Arbeitgeber in die von ihm formulierte Einheitsregelung den Vorbehalt aufnehmen, daß eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben solle.
Damit hat die Beklagte erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß sie für die Verteilung der von ihr aufzuwendenden Mittel, den Leistungsplan, für dessen Aufstellung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht (vgl. zuletzt Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C IV 3 der Gründe), die Verantwortung nicht allein übernehmen wolle.
Ob im Einzelfall eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nur mit individualrechtlichen oder mit kollektivrechtlichen Gestaltungsmitteln umgesetzt werden soll, hängt von der Entscheidung der Beteiligten ab (Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 3 c a.E. der Gründe).
Die Neuregelung der Jubiläumszuwendungen hält auch der Billigkeitskontrolle stand, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorzunehmen ist (vgl. dazu Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe).
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung eine Abwägung der Änderungsgründe gegenüber den Bestandsschutzinteressen gefordert.
Damit muß er sich, wie der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 d der Gründe) ausgeführt hat, auf den kollektiven Günstigkeitsvergleich zwischen der Zusage der Jubiläumsleistung und den von der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarungen vom 27. September 1979 einlassen.
Der Ausschluß der von der Beklagten bisher erbrachten Leistungen für 10-jährige Arbeitsjubiläen ab 1. Januar 1980 enthält unter Zugrundelegung der Entscheidung des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) keinen Verstoß gegen das kollektive Günstigkeitsprinzip.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO) hat unter Nr. 1 seines Entscheidungsausspruchs festgestellt, daß vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.
Für den hiernach unter kollektiver Betrachtung vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich kann es nach Auffassung des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) nur auf die Vor- oder Nachteile ankommen, die die Neuregelung für die Belegschaft insgesamt zur Folge hat.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 e der Gründe) hat weiter dargelegt, daß es bei dem Vergleich in erster Linie darauf ankomme, welchen Zweck Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Neuregelung verfolgen.
Der wirtschaftliche Wert der Zusagen insgesamt, auf den es nach den Ausführungen des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) entscheidend ankommt, ist durch den Abschluß der Betriebsvereinbarungen jedenfalls für den Zeitpunkt des Entstehens des vom Kläger verfolgten Anspruchs nicht geändert worden.
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage …
Der Große Senat hat mit Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden:.Die Vereinbarung mit der Klägerin ist damit Teil einer vertraglichen Einheitsregelung (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C II 1 a und b der Gründe).
Dem steht nicht entgegen, daß der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 c der Gründe) ausgeführt hat, im Ausgangsfall und auch in seinen Vorlagefragen sei der Fünfte Senat davon ausgegangen, der Anspruch des Arbeitnehmers aus der vertraglichen Einheitsregelung sei unbedingt und vorbehaltlos ohne Rücksicht auf später mögliche Betriebsvereinbarungen begründet worden.
Die der Klägerin zugesagten Jubiläumsleistungen sind Teil einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug (vgl. Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 b der Gründe).
Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (aaO, zu C II 1 c der Gründe) auch darauf hingewiesen, daß der kollektive Bezug solcher Zusagen u.a. in Einheitsregelungen die Prüfung nahelegt, ob sich der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung das Recht vorbehalten wollte, die vertraglichen Zusagen durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzuändern; häufig werde der Arbeitgeber in die von ihm formulierte Einheitsregelung den Vorbehalt aufnehmen, daß eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben solle.
Damit hat die Beklagte erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß sie für die Verteilung der von ihr aufzuwendenden Mittel, den Leistungsplan, für dessen Aufstellung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht (vgl. zuletzt Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C IV 3 der Gründe), die Verantwortung nicht allein übernehmen wolle.
Ob im Einzelfall eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nur mit individualrechtlichen oder mit kollektivrechtlichen Gestaltungsmitteln umgesetzt werden soll, hängt von der Entscheidung der Beteiligten ab (Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 3 c a.E. der Gründe).
Die Neuregelung der Jubiläumszuwendungen hält auch der Billigkeitskontrolle stand, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorzunehmen ist (vgl. dazu Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe).
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung eine Abwägung der Änderungsgründe gegenüber den Bestandsschutzinteressen gefordert.
Damit muß sie sich, wie der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 d der Gründe) ausgeführt hat, auf den kollektiven Günstigkeitsvergleich zwischen der Zusage der Jubiläumsleistung und den von der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarungen vom 27. September 1979 einlassen.
Der Ausschluß der von der Beklagten bisher erbrachten Leistungen für 10-jährige Arbeitsjubiläen ab 1. Januar 1980 enthält unter Zugrundelegung der Entscheidung des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) keinen Verstoß gegen das kollektive Günstigkeitsprinzip.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO) hat unter Nr. 1 seines Entscheidungsausspruchs festgestellt, daß vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.
Für den hiernach unter kollektiver Betrachtung vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich kann es nach Auffassung des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) nur auf die Vor- oder Nachteile ankommen, die die Neuregelung für die Belegschaft insgesamt zur Folge hat.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 e der Gründe) hat weiter dargelegt, daß es bei dem Vergleich in erster Linie darauf ankomme, welchen Zweck Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Neuregelung verfolgen.
Der wirtschaftliche Wert der Zusagen insgesamt, auf den es nach den Ausführungen des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) entscheidend ankommt, ist durch den Abschluß der Betriebsvereinbarungen jedenfalls für den Zeitpunkt des Entstehens des von der Klägerin verfolgten Anspruchs nicht geändert worden.
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81
Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei …
Der Große Senat hat mit Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden:.Die Vereinbarung mit der Klägerin ist damit Teil einer vertraglichen Einheitsregelung (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C II 1 a und b der Gründe).
Dem steht nicht entgegen, daß der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 c der Gründe) ausgeführt hat, im Ausgangsfall und auch in seinen Vorlagefragen sei der Fünfte Senat davon ausgegangen, der Anspruch des Arbeitnehmers aus der vertraglichen Einheitsregelung sei unbedingt und vorbehaltlos ohne Rücksicht auf später mögliche Betriebsvereinbarungen begründet worden.
Die der Klägerin zugesagten Jubiläumsleistungen sind Teil einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug (vgl. Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 b der Gründe).
Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (aaO, zu C II 1 c der Gründe) auch darauf hingewiesen, daß der kollektive Bezug solcher Zusagen u.a. in Einheitsregelungen die Prüfung nahelegt, ob sich der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung das Recht vorbehalten wollte, die vertraglichen Zusagen durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzuändern; häufig werde der Arbeitgeber in die von ihm formulierte Einheitsregelung den Vorbehalt aufnehmen, daß eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben solle.
Damit hat die Beklagte erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß sie für die Verteilung der von ihr aufzuwendenden Mittel, den Leistungsplan, für dessen Aufstellung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht (vgl. zuletzt Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C IV 3 der Gründe), die Verantwortung nicht allein übernehmen wolle.
Ob im Einzelfall eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nur mit individualrechtlichen oder mit kollektivrechtlichen Gestaltungsmitteln umgesetzt werden soll, hängt von der Entscheidung der Beteiligten ab (Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 3 c a.E. der Gründe).
Die Neuregelung der Jubiläumszuwendungen hält auch der Billigkeitskontrolle stand, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorzunehmen ist (vgl. dazu Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe).
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung eine Abwägung der Änderungsgründe gegenüber den Bestandsschutzinteressen gefordert.
Damit muß sie sich, wie der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 d der Gründe) ausgeführt hat, auf den kollektiven Günstigkeitsvergleich zwischen der Zusage der Jubiläumsleistung und den von der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarungen vom 27. September 1979 einlassen.
Der Ausschluß der von der Beklagten bisher erbrachten Leistungen für 10-jährige Arbeitsjubiläen ab 1. Januar 1980 enthält unter Zugrundelegung der Entscheidung des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) keinen Verstoß gegen das kollektive Günstigkeitsprinzip.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO) hat unter Nr. 1 seines Entscheidungsausspruchs festgestellt, daß vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.
Für den hiernach unter kollektiver Betrachtung vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich kann es nach Auffassung des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) nur auf die Vor- oder Nachteile ankommen, die die Neuregelung für die Belegschaft insgesamt zur Folge hat.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 e der Gründe) hat weiter dargelegt, daß es bei dem Vergleich in erster Linie darauf ankomme, welchen Zweck Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Neuregelung verfolgen.
Der wirtschaftliche Wert der Zusagen insgesamt, auf den es nach den Ausführungen des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) entscheidend ankommt, ist durch den Abschluß der Betriebsvereinbarungen jedenfalls für den Zeitpunkt des Entstehens des von der Klägerin verfolgten Anspruchs nicht geändert worden.
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82
Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des …
Der Große Senat hat mit Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden:.Die Vereinbarung mit dem Kläger ist damit Teil einer vertraglichen Einheitsregelung (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C II 1 a und b der Gründe).
Dem steht nicht entgegen, daß der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 c der Gründe) ausgeführt hat, im Ausgangsfall und auch in seinen Vorlagefragen sei der Fünfte Senat davon ausgegangen, der Anspruch des Arbeitnehmers aus der vertraglichen Einheitsregelung sei unbedingt und vorbehaltlos ohne Rücksicht auf später mögliche Betriebsvereinbarungen begründet worden.
Die dem Kläger zugesagten Jubiläumsleistungen sind Teil einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug (vgl. Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 b der Gründe).
Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (aaO, zu C II 1 c der Gründe) auch darauf hingewiesen, daß der kollektive Bezug solcher Zusagen u.a. in Einheitsregelungen die Prüfung nahelegt, ob sich der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung das Recht vorbehalten wollte, die vertraglichen Zusagen durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzuändern; häufig werde der Arbeitgeber in die von ihm formulierte Einheitsregelung den Vorbehalt aufnehmen, daß eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben solle.
Damit hat die Beklagte erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß sie für die Verteilung der von ihr aufzuwendenden Mittel, den Leistungsplan, für dessen Aufstellung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht (vgl. zuletzt Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C IV 3 der Gründe), die Verantwortung nicht allein übernehmen wolle.
Ob im Einzelfall eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nur mit individualrechtlichen oder mit kollektivrechtlichen Gestaltungsmitteln umgesetzt werden soll, hängt von der Entscheidung der Beteiligten ab (Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 3 c a.E. der Gründe).
Die Neuregelung der Jubiläumszuwendungen hält auch der Billigkeitskontrolle stand, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorzunehmen ist (vgl. dazu Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe).
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung eine Abwägung der Änderungsgründe gegenüber den Bestandsschutzinteressen gefordert.
Damit muß er sich, wie der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 d der Gründe) ausgeführt hat, auf den kollektiven Günstigkeitsvergleich zwischen der Zusage der Jubiläumsleistung und den von der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarungen vom 27. September 1979 einlassen.
Der Ausschluß der von der Beklagten bisher erbrachten Leistungen für 10-jährige Arbeitsjubiläen ab 1. Januar 1980 enthält unter Zugrundelegung der Entscheidung des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) keinen Verstoß gegen das kollektive Günstigkeitsprinzip.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO) hat unter Nr. 1 seines Entscheidungsausspruchs festgestellt, daß vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.
Für den hiernach unter kollektiver Betrachtung vorzunehmenden Günstigkeitsvergleich kann es nach Auffassung des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) nur auf die Vor- oder Nachteile ankommen, die die Neuregelung für die Belegschaft insgesamt zur Folge hat.
Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 e der Gründe) hat weiter dargelegt, daß es bei dem Vergleich in erster Linie darauf ankomme, welchen Zweck Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Neuregelung verfolgen.
Der wirtschaftliche Wert der Zusagen insgesamt, auf den es nach den Ausführungen des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) entscheidend ankommt, ist durch den Abschluß der Betriebsvereinbarungen jedenfalls für den Zeitpunkt des Entstehens des vom Kläger verfolgten Anspruchs nicht geändert worden.
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81
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- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
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- BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01
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- BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
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- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07
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- BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
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- BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10
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Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung
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- BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08
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- BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2021 - 12 Sa 1859/19
Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der …
- BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02
Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks
- BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Ablösende Betriebsvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 12.09.2001 - 17 (10) Sa 825/01
Eingriff in Versorgungszusage
- BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der …
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung; …
- BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99
Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung
- BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R
Berücksichtigung von Jahressonderzahlung bei der Berechnung des …
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17
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- BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00
Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
- LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner?
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 74/98
Abbau einer planwidrigen Überversorgung
- BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 143/98
Abbau einer planwidrigen Überversorgung
- LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20
Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung
- BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96
Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht …
- BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85
Betriebsübung - Schriftform
- BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84
Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine …
- LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02
Werkverkehr - Betriebliche Übung - Anpassung - Geschäftsgrundlage - …
- BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99
Stellenanzeige - Gesamtzusage - Nachteilsausgleich
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
Kündigung eines Betriebsarztes
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von …
- BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung
- BFH, 10.11.1999 - X R 60/95
Jahr
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93
Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung
- BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
Änderung einer Gesamtzusage
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende …
- BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97
Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10
Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung
- LAG Hamburg, 06.12.2000 - 4 Sa 53/00
Wirksamkeit der Änderung der betrieblichen Altersversorgung durch eine …
- BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 301/89
Vertragliche Kürzung von Versorgungsanwartschaften
- BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20
Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu …
- ArbG Frankfurt/Main, 09.04.2002 - 18 Ca 9944/01
Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Altersrente aus …
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen …
- BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 35/87
Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen
- BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 68/22
Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches …
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber …
- BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89
Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2013 - 5 Sa 312/13
Altersgrenze durch Betriebsvereinbarung - Günstigkeitsprinzip
- BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86
Betriebsvereinbarung über Altersgrenze
- BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 557/01
Chefarzt - arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel
- LAG Brandenburg, 09.03.2004 - 2 Sa 156/03
Keine betriebliche Übung bei konkludenter Provisionsabrede
- LAG Köln, 18.02.2004 - 7 Sa 252/99
Betriebliche Altersversorgung; Versorgungszusage; vertragliche Einheitsregelung; …
- LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung
- BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
Betriebsvereinbarung
- LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19
Rente - betr. Altersversorgung
- BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
Widerruf einer Gesamtversorgungszusage
- BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91
Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90
Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des …
- BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
Abbau einer Überversorgung
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 173/17
Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 631/10
Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung - …
- LAG Berlin, 08.07.2005 - 6 Sa 2/05
ablösende Betriebsvereinbarung
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 481/90
Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des …
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 110/17
Rechtsfolgen der Gewährung von Freifahrtmöglichkeiten durch ein Unternehmen des …
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97
Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 482/90
Ablösung einer vertraglichen Versorgungsordnung durch Widerruf - Anspruch auf …
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 560/89
Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung - …
- LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17
Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung einer fiktiven Höherversicherungsrente; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
Treuegeld aufgrund betrieblicher Übung - keine Ablösung durch …
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90
Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer …
- ArbG Braunschweig, 11.11.2024 - 7 Ca 171/24
Klagen außertariflich Beschäftigter gegen die Volkswagen AG auf Zahlung einer …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 336/18
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - …
- ArbG Münster, 03.02.2017 - 4 Ca 1203/16
Festlegung des Rosenmontags als Arbeitstag in einer Betriebsvereinbarung; …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
- LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 Sa 156/15
Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 745/12
Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers …
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
Eingriff in Versorgungsregelung
- LAG München, 16.01.2008 - 9 Sa 310/07
Versorgungsordnung, Verschlechterung
- LAG Brandenburg, 14.01.2004 - 6 Sa 54/03
Fortgeltung von Regelungen einer Betriebsvereinbarungen über die …
- BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung …
- BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 236/86
Wirksamkeit einer Vereinbarung der Geltung von branchenfremden …
- BAG, 25.10.1988 - 3 AZR 483/86
Ruhegeld - Einschränkung - Rückwirkung - Frühere Arbeitnehmer - …
- BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85
Übertarifliche Zulage
- LAG Hessen, 25.03.2009 - 11 Sa 699/08
Verdrängung einer Einheitsregelung mit kollektiver Bezugnahme durch …
- BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06
Änderung einer Gesamtzusage
- BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung
- BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2015 - 5 Sa 229/14
Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.07.2019 - 10 Sa 82/19
Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - vorübergehende Arbeitszeitverkürzung
- BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 880/11
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit
- LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95
Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung
- LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11
Arbeitsentgelt; Anspruch auf Nachtschichtzulage
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00
13. Monatsgehalt
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 390/00
13. Monatsgehalt - Günstigkeitsprinzip, Ordnungsprinzip, individueller …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2023 - 8 TaBV 17/22
Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung wegen der Höhe …
- BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
Eingriff in Versorgungsregelung
- BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91
Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs
- LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04
Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung
- LAG Sachsen, 07.12.1995 - 4 Sa 757/95
Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichekeit des …
- BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 13.02.1990 - 1 AZR 171/87
Mitbestimmung bei der Anrechnung übertariflicher Zulagen
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 1003/13
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LAG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 3 Sa 71/12
Einseitige Entgelterhöhung bei einer Arbeitnehmergruppe - Verstoß gegen den …
- LAG Hessen, 25.07.2012 - 6 Sa 251/12
Ablösung
- BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Abbau der Überversorgung bei der GEZ
- BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95
Betriebliche Altersversorgung: Änderung von Versorgungsrichtlinien
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- LAG Baden-Württemberg, 13.02.2020 - 3 TaBV 1/19
Betriebsvereinbarung - Jahresbonus - Auslegung
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 Sa 96/10
Keine Ablösung von Sozialleistungen, die durch Betriebsübung begründet wurden, …
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 423/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01
Ablösung von Ansprüchen durch Aushang
- LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, Betriebliche Lohngestaltung, …
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 424/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- LAG Hamm, 11.05.2004 - 6 Sa 980/03
Gesamtzusage, betriebliche Übung , Netto-Obergrenze
- BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente
- BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 327/90
Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts - Ausnahme bestimmter …
- BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 550/10
Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09
Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …
- BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 439/03
Abfindung im "Gesundheitswesen Wismut
- BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 398/07
Bezugnahmeklausel; Betriebsübergang; Branchenwechsel
- LAG Hamm, 17.12.1996 - 6 Sa 643/96
Betriebliche Altersversorgung: Einschränkung von Anwartschaften durch …
- BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91
Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer …
- BAG, 22.02.2023 - 4 AZR 73/22
Tarifliche Entgelterhöhung - aufschiebende Bedingung - tarifliches …
- LAG München, 21.12.2011 - 5 Sa 1172/10
Vertragliche Einheitsregelung, Drei-Stufen-Modell
- LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 264/09
Tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen …
- LAG Hessen, 04.03.2009 - 8 Sa 968/08
Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Gesamtzusage - Kein …
- LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 104/17
Pflicht des Arbeitgebers zur Fortsetzung der Gewährung von kostenlosen …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 17/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des …
- ArbG Schwerin, 14.11.2007 - 3 Ca 814/07
- BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
- BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 17/00
Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
- BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 422/89
Vorzeitiger Bezug der Altersrente
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- LAG Düsseldorf, 07.07.2017 - 6 Sa 172/17
Freie Fahrt für Ehepartner ist Betriebsrentenleistung
- LAG Hamm, 14.06.2017 - 2 Sa 307/17
Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Arbeitsbefreiung am Rosenmontag …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 2 Sa 747/11
Übertragung der Führung auf Probe - Widerruf - Mitbestimmungsrecht des …
- LAG München, 01.03.2005 - 6 Sa 875/04
Verschlechternde Betriebsvereinbarung
- LAG Hamm, 22.10.1998 - 8 Sa 1353/98
Betriebsvereinbarung - Umdeutung
- LAG Hamm, 27.02.1997 - 17 Sa 1889/96
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf nachträgliche Zahlung einer …
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 556/09
Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von …
- LAG Hessen, 14.06.1995 - 8 Sa 1016/94
Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung bei Altersgrenzen
- BAG, 20.08.1991 - 3 AZR 298/90
Versorgungskürzung durch nachfolgende Betriebsvereinbarung - Bemessungsgrundlage …
- BAG, 20.08.1991 - 3 AZR 164/90
Versorgungskürzung durch nachfolgende Betriebsvereinbarung - Ablösung eines …
- LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11
Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1763/08
Tarifliche Ansprüche eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf …
- LAG Düsseldorf, 11.03.2004 - 11 Sa 1851/03
Beseitigung eines Anspruchs auf Rentnerweihnachtsgeld durch gegenläufige …
- BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 941/94
Gesamtzusage einer Versorgung und nachfolgender Tarifvertrag
- LAG Düsseldorf, 08.06.1995 - 12 Sa 510/95
Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14
Zulässigkeit der Einschränkung von Ansprüchen in der betrieblichen …
- LAG Hamm, 21.10.2009 - 18 Sa 1423/08
Tariflicher Urlaubsgeldanspruch eines Rettungssanitäters bei arbeitsvertraglicher …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 19 Sa 678/08
Vertraglicher Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus formularvertraglicher …
- LAG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 Sa 650/07
Ablösung; Ablösung; betriebliche Einheitsregelung; betriebsvereinbarungsoffen; …
- LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1930/06
Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …
- LAG Düsseldorf, 19.06.2001 - 16 Sa 418/01
Betriebliche Übung; Ablösung durch Betriebsvereinbarung
- LAG Düsseldorf, 28.06.2017 - 12 Sa 167/17
Betriebliche Übung und betriebliche Altersversorgung; Leistungen aus der …
- LAG Baden-Württemberg, 22.07.2003 - 11 Sa 36/03
Anforderungen an einen Widerrufsvorbehalt in Arbeitgeberzusagen - Wahrung von …
- LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98
Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des …
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89
Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch …
- LAG Düsseldorf, 23.06.2017 - 6 Sa 175/17
Gesamtzusage als arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage; Betriebliche Übung als …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 7 Sa 235/15
Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag - …
- LAG Düsseldorf, 27.03.2007 - 6 Sa 227/07
Klage auf Annahme des Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages aufgrund …
- LAG Hamm, 19.03.2004 - 7 Sa 1761/03
Direktionsrecht, Änderungskündigung, kollektive Regelung, Mitbestimmungsrecht des …
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 406/01
Ausfüllung einer Blankettzusage - gerichtliche Überprüfung
- LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91
Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und …
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 7 Sa 229/15
Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag - …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Arbeitsschutz - Mitbestimmung des …
- LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00
Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für …
- BFH, 03.06.1992 - II R 141/88
Jubiläumsaufwendungen sind keine Schuldposten iSd § 103 BewG
- ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18
Abbau einer Überversorgung
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 7 Sa 234/15
Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag - …
- LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1932/06
Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …
- BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 28/00
Personalvertretung für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer - Mitbestimmung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 9 Sa 93/16
Betriebsvereinbarung - Höhe des Arbeitsentgelts
- LAG Niedersachsen, 09.12.2008 - 11 Sa 1580/07
Ausübung eines Kapitalwahlrechts bei betrieblicher Altersversorgung
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 679/00
Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97
Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung als …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 478/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 482/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1141/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1931/06
Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. …
- LAG Düsseldorf, 07.04.1999 - 1 (17) Sa 33/99
Betriebsvereinbarung: Wirkung der Kündigung - Wiederaufleben einzelvertraglicher …
- ArbG Brandenburg, 19.08.2015 - 3 Ca 260/15
Sonderzahlungen und Mindestlohn - Jeden Monat ein bisschen Weihnachten?
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1900/10
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - Kenntnisnahme eines Aushangs - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - 22 Sa 725/08
Ausschlussfrist/Verfallklausel in Arbeitsvertrag
- LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
Ablösung einer bestehenden Altersversorgungsregelung durch eine verschlechternde …
- LAG Düsseldorf, 05.07.2000 - 11 Sa 541/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen …
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97
Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 483/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 484/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1142/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 24.11.2010 - 18 Sa 747/09
Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung - …
- LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09
Unbestimmte Änderungskündigung bei Verweis auf Betriebsvereinbarungen; …
- LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99
Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die …
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97
Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung
- LAG Köln, 08.12.2017 - 9 TaBV 12/17
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich einer Betriebsvereinbarung betreffend …
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 481/11
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente …
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1139/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1146/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 7 Sa 21/08
Zur Ablösung eines Sozialplans durch spätere Betriebsvereinbarung - Anrechnung …
- LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95
Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen
- LAG Hessen, 24.02.2010 - 6 Sa 304/09
Betriebsvereinbarung, Krankengeldzuschuss, Zeitkollisionsregel
- LAG Düsseldorf, 05.06.2007 - 6 Sa 591/07
Neubegründung des Arbeitsverhältnisses einer Krankenschwester aufgrund eines …
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 Sa 111/02
Keine Ablösung der durch vertragliche Einheitsregelung mit einem kirchlichen …
- LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 28/99
Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die …
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1144/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1148/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1145/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1147/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1143/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1140/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 421/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 TaBV 5/02
Keine Ablösung des durch Gesamtzusage vereinbarten BAT durch einen …
- LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97
Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur …
- BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 599/92
Anforderungen an die Haftung des Arbeitnehmers nach dem Manteltarifvertrag - …
- LAG Hessen, 09.12.1991 - 15 Sa 40/91
Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ; Baugewerbe im tariflichen Sinne ; …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83
Mittelbare Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter durch Ausschluss von einer …
- LAG Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 15 Sa 20/19
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen …
- LAG München, 05.06.2013 - 10 TaBV 119/12
Auslegung einer Betriebsvereinbarung, Tarifvorrang, Überwachungsrecht des …
- LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 611/10
Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung
- LAG Düsseldorf, 05.06.2007 - 6 Sa 590/07
Neubegründung des Arbeitsverhältnisses eines Krankenpflegers der …
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 422/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 420/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 Sa 78/02
Keine Ablösung des durch Gesamtzusage vereinbarten BAT durch einen …
- LAG Hessen, 26.09.2001 - 8 Sa 1804/00
Pflicht zur Übernahme der Pauschalsteuer auf geleistete Beiträge zu einer …
- LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 74/00
Streitigkeit über eine arbeitsvertragliche Gehaltsanpassung; Fehlen einer …
- BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 81/99
Wirksamkeit des Verzichts auf Leistung aus Sozialplan
- LAG Hamm, 28.11.1996 - 17 Sa 1279/96
Umsetzung: Reibereien zwischen Mitarbeitern
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2008 - 5 TaBV 17/07
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung einer Festveranstaltung …
- LAG Berlin, 09.03.2001 - 19 Sa 2596/00
Arbeitsentgelt: Leistungszulage - Gesamtzusage
- BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 292/99
Wegfall der Geschäftsgrundlage in der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 654/97
Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer seitens des Arbeitgebers …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 325/97
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 326/96
Auslegung einer Klausel zur Besitzstandswahrung in der betrieblichen …
- ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
Zulässigkeit einer Verbandsklage auf Auslegung einer Tarifnorm; Vorliegen einer …
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 350/92
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit zwei verschiedenen Betriebsrenten …
- LAG Hessen, 16.03.1990 - 13 Sa 151/89
Arbeitnehmerstatus: angestellter Rechtsanwalt
- LAG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 Sa 1456/10
Unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer Rechtsprechung …
- LAG Hamburg, 12.06.2001 - 3 Sa 14/00
Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber …
- LAG Köln, 20.04.2000 - 5 Sa 1111/99
Anspruch auf Jubiläumsgratifikation aus betrieblicher Gesamtzusage; Nachträgliche …
- LAG Hamm, 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96
Anspruch eines Berufsschullehrers im Ersatzschuldienst auf Gehaltsanpassung; …
- BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 574/96
Rechtswirksamkeit einer durch Betriebsvereinbarung eingeführten Schichtenregelung …
- BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1021/94
Arbeitsverhältnis: Regelungsinhalte einer nicht zwingenden kollektiven Regelung …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
Streitigkeit über das Bestehen einer betrieblichen Erwerbsunfähigkeitsrente - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19
Altersteilzeitvereinbarung - ablösende Gesamtbetriebsvereinbarung zu …
- LAG Niedersachsen, 11.12.2009 - 10 Sa 51/09
Unbegründete Klage auf zusätzliches Urlaubsgeld; Unsubstantiierte Darlegungen des …
- LAG Hamburg, 24.05.2000 - 4 Sa 103/98
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 77/98
Abbau einer planwidrigen Überversorgung
- LAG Düsseldorf, 27.03.1996 - 12 Sa 1649/95
Betriebliche Altersversorgung: ablösende Betriebsvereinbarung und …
- BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 544/89
Enstehung eines Anspruchs durch betriebliche Übung - Einzelvertragliche Ansprüche …
- BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
Voraussetzungen für die betriebliche Übung und deren Bindungswirkung
- LAG Saarland, 25.03.1987 - 1 Sa 185/86
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer …
- ArbG Brandenburg, 19.08.2015 - 3 Ca 261/15
- LAG Hamm, 16.02.2012 - 15 Sa 1360/11
Einseitige Erledigungserklärung; konstitutive arbeitsvertragliche …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 6 TaBV 47/11
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …
- LAG Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 6 Sa 44/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Einheitsregelung durch eine …
- LAG Hamm, 14.09.2000 - 8 Sa 175/00
Arbeitsvertrag / Tarifvertrag / Bezugnahme / Betriebsvereinbarung / Normative …
- LAG Hamm, 17.03.2000 - 10 Sa 1483/99
Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt; Ablösung einer einzelvertraglichen Regelung …
- LAG Köln, 13.01.2000 - 5 Sa 1111/99
Anspruch auf Jubiläumsgratifikation; Entstehung von Anwartschaften auf Grund bei …
- LAG Hamburg, 11.11.1998 - 5 Sa 23/98
Darlegungslast für Geltendmachung von Lohnbestandteilen für Zeiten der …
- LAG Hamburg, 25.06.1998 - 7 Sa 98/97
Anspruch auf tarifliche Sonderzahlungen ; Begriff der betrieblichen Übung ; …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 389/97
- LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 (12) Sa 290/97
Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des …
- BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95
Anspruch auf Feststellung der Höhe der Nachtarbeitszuschläge und …
- BAG, 23.11.1993 - 1 AZR 441/93
Tarifvertragliche Eingruppierung - Verweigerung der Zustimmung der Eingruppierung …
- BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 423/90
Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung auf 100 v.H. der letzten …
- BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 9/89
Fehlendes Feststellungsinteresse für Antrag im Beschlussverfahren - Überprüfung …
- BAG, 19.08.1987 - 5 AZR 216/86
Nebenabreden: Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst, Personalrabatt bei Bezug …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 TaBV 6/12
Anfechtung eines Spruchs einer Einigungsstelle - Arbeitszeitregelung
- ArbG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 Ca 2548/03
Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung; Widerruf einer …
- LAG Berlin, 18.12.2002 - 4 Sa 1960/02
Widerruf einer Versorgungszusage wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; …
- LAG Berlin, 08.05.2002 - 4 Sa 35/02
Anspruch auf ungeschmälerten Fortbestand einer erteilten Versorgungszusage; …
- LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 678/00
Pauschalsteuer auf Pansionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für …
- LAG Hamm, 17.03.2000 - 10 Sa 1484/99
Streitigkeit über die Höhe eines 13. Monatseinkommens; Pädagogischer Mitarbeiter …
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 101/98
Abbau einer planwidrigen Überversorgung
- BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 102/98
Abbau einer planwidrigen Überversorgung
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 575/97
- LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 663/97
Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des Monatsgehalts; …
- LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 1043/97
Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des …
- LAG Baden-Württemberg, 10.01.1996 - 9 Sa 28/95
Günstigkeitsvergleich einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit einer …
- LAG Köln, 11.08.1995 - 13 Sa 97/95
Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung und Kündigung
- LAG Hamm, 08.02.1994 - 6 (10) Sa 895/92
Versorgungsanwartschaft; Auskunft; Anrechnung; Berufsbild
- BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 563/92
Auslegung und Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung in einer …
- BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 121/92
Auslegung und Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung in einer …
- BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 422/90
Begrenzung einer Betriebsrente auf 100 v.H. der letzten Nettobezüge - Eignung …
- BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 155/88
Vereinbarung einer Tariflohnerhöhung inklusive Anrechnung auf den …
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
- ArbG Siegburg, 01.03.2023 - 3 Ca 1657/22
- LAG Hamm, 16.02.2012 - 15 Sa 1361/11
Einseitige Erledigungserklärung; konstruktive arbeitsvertragliche …
- LAG Köln, 08.06.2001 - 11 Sa 317/01
Individualvertrag; Betriebsvereinbarung; Günstigkeitsprinzip; kollektives …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 577/97
- BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 439/90
Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung auf 100 v.H. der letzten …
- LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2015 - 6 Sa 223/15
Vergütung, Jahresabschlussvergütung, erfolgsorientiert, Allgemeine …
- LAG Köln, 20.10.2011 - 7 Sa 311/11
Voraussetzungen für die Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung
- ArbG Köln, 07.09.2011 - 2 Ca 2132/11
Ermittlung der maßgeblichen Versorgungsordnung für die Berechnung von …
- LAG München, 20.08.2003 - 7 Sa 654/02
Berechtigung eines Arbeitgebers nach einer Versorgungsordnung zur Ablösung einer …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 390/97
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 576/97
- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1997 - 3 (6) Sa 233/97a
Anspruch auf Leistungszulage bei schriftlicher Mitteilung der Änderung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1997 - 3 Sa 108/97a
Anspruch auf Leistungszulage bei schriftlicher Mitteilung der Änderung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1997 - 3 (4) Sa 319/97a
Anspruch auf Leistungszulage bei schriftlicher Mitteilung der Änderung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1997 - 3 (4) Sa 324/97a
Anspruch auf Leistungszulage bei schriftlicher Mitteilung der Änderung der …
- BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/92
- BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/22
Rechtmäßigkeit der Zugrundelegung der Rente aus der gesetzlichen …
- LAG Hamm, 07.03.1989 - 6 Sa 1215/88
Betriebliche Altersversorgung; Teil-Widerruf einer Versorgungszusage; …
- ArbG Rheine, 06.07.2016 - 5 Ca 237/16
Kürzung von Lösungen des Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarung
- ArbG Darmstadt, 19.07.2007 - 12 Ca 494/06
Betriebliche Übung, Regelungsabrede, Jubiläumszuwendung
- LAG Hamm, 17.12.2002 - 6 Sa 727/01
Höchstbegrenzungsklausel; ablösende Betriebsvereinbarung; Vertrauensschutz
- BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 438/90
- ArbG Detmold, 23.06.2021 - 3 Ca 58/21
Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages
- LAG Köln, 24.09.2020 - 6 Sa 610/19
- ArbG Köln, 14.02.2013 - 8 Ca 2404/12
Berechnung der auf dem früheren Arbeitsverhältnis beruhenden betrieblichen …
- ArbG Dresden, 05.12.2000 - 8 Ca 4514/00
Anspruch einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitgeber auf Unterlassung; Von …
- ArbG Mannheim, 10.09.1998 - 5 Ca 235/98
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Kontoführungsgebühren und von …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1997 - 3 (5) Sa 153/97a
Anspruch auf Leistungszulage bei schriftlicher Mitteilung der Änderung der …
- KAG Augsburg, 13.06.2016 - 2 MV 20/15
Auslegung des Begriffs der sozialen Zuwendung iSv § 36 Abs. 1 Nr. 7 MAVO
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.1999 - 1 Sa 618/98
Einigungsstellenspruch als betriebliche Einigung; Verdienstminderung aufgrund …
- ArbG Stuttgart, 18.02.1997 - 20 Ca 816/96
Verhältnis von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung ; Tarifvertragliche …
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 13.06.2016 - 2 MV 19/15
Auslegung des Begriffs der sozialen Zuwendung iSv § 36 Abs. 1 Nr. 7 MAVO
- Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 19/15
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 13.06.2016 - 2 MV 18/15
Auslegung des Begriffs der sozialen Zuwendung iSv § 36 Abs. 1 Nr. 7 MAVO
- LAG Hamburg, 20.12.1994 - 3 Sa 55/94
Gewährung eines Essensgeldzuschusses nach Inkrafttreten eines …
- KAG Augsburg, 13.06.2016 - 2 MV 19/15
Auslegung des Begriffs der sozialen Zuwendung iSv § 36 Abs. 1 Nr. 7 MAVO
- KAG Augsburg, 13.06.2016 - 2 MV 18/15
Auslegung des Begriffs der sozialen Zuwendung iSv § 36 Abs. 1 Nr. 7 MAVO
- Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 13.06.2016 - 2 MV 20/15
Auslegung des Begriffs der sozialen Zuwendung iSv § 36 Abs. 1 Nr. 7 MAVO
- Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 20/15
- Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 13.06.2016 - 2 MV 18/15
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Rechtsprechung
| BAG, 02.11.1983 - GS 1/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 44, 211
- NJW 1984, 1990 (Ls.)
- ZIP 1984, 352
- MDR 1984, 522
- DB 1984, 881
- JR 1986, 44
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BAG, 19.03.1970 - GS 1/68
Großer Senat des Bundesarbeitsgerichts - Vorgelegte Rechtsfrage - Mündliche …
Auszug aus BAG, 02.11.1983 - GS 1/82
Fakultative mündliche Verhandlung ist möglich (Aufgabe von BAG 22, 311 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1953).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Er hat die Zulässigkeit der Anrufung des Großen Senats durch den Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts bejaht (Beschluß vom 2. November 1983, BAG 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979). - BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit
a) Die Zuständigkeit des Großen Senats erschöpft sich in einer Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (§ 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG in Verb. mit § 138 Abs. 1 GVG; BAGE 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979, zu 3 der Gründe; BGH MDR 1986, 337). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81
Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81
Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82
Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81
Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage …
Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81 Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. ='AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81 Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorg'elegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
| BSG, 29.05.1984 - GS 1/82, GS 2/82, GS 3/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anrechnung von Versicherungszeiten - Versicherungsfälle vor dem 1. 7. 1982 - Zweiseitiges Sozialversicherungsabkommen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erfüllung der Wartezeit - Anzurechnung der Versicherungszeit - Rentenanspruch - Beitragszeit - Sozialversicherungsabkommen
Papierfundstellen
- BSGE 57, 23
- NJW 1985, 578
- NJW 1985, 579
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 112/79
Soziale Sicherheit - Zweiseitige Verträge - Zuständigkeit eines …
Auszug aus BSG, 29.05.1984 - GS 1/82
Senat die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten aufgrund mehrerer bilateraler Verträge nicht mehr"für zulässig° Der Lösungsweg, den der 11", 1" und ursprünglich der A" Senat selbst gegangen sind (BSGE 3", 90, - 11" Senat - BSGE 51, 5, SozR 6555 Art. 3A Nr. 1 - 1. Senat - SozR 2200 @ 1250 Nr. 11, SozR Nr. 2 zu Abk USA Art IV vom 29" Oktober 195A -.Durchführung zweiseitiger Sozielversicherungsabkommen gewisse Schwierigkeiten bedingen" Einzelne die Rentenversicherung der Arbeiter betreffende Abkommen enthalten nämlich die Abrede, daß ihre Durchführung in der Bundesrepublik einer bestimmten LVA als "Vertrags"Verbindungsstelle" übertragen ist (vgl dazu BSGE 51, 5, ? ff)° Hiernach können an der Bearbeitung eines Rentenanspruchs des Wanderarbeitnehmers mehrere LVAen beteiligt seine Die Vertragspartner haben nic"t hinreichend beachtet, daß von deutscher Seite nach deutschem Recht einschließlich der Vorschriften al- ".
- BSG, 08.03.1972 - 11 RA 46/71
Wartezeiterfüllung - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten im Ausland …
Auszug aus BSG, 29.05.1984 - GS 1/82
"multilateralen" Zusammenrechnung verschiedener ausländischer Versicherungszeiten mit deutschen Zeiten nicht im Wege stehen, ist auch schon in früheren Entscheidungen des BSG (vgl insbesondere SozR 2200 EUR 1250 Nr. 11 S 11 ff, ferner BSGE 34, 90, 92 ff) zutreffend ausgeführt werden, Denn Zweck dieser Bestimmungen ist lediglich entsprechend dem völkerrechtlichen Grund- ". - BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
Rentenversicherung im Ausland
Auszug aus BSG, 29.05.1984 - GS 1/82
Senat weist zur Begründung dieser Ansicht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20° März 1979 (BVerfGE 51, 1 : SozR 2200 EUR.
- BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …
Einer Vorlage an den Großen Senat nach § 41 SGG bedarf es nicht, weil diese von anderen Senaten abweichende Beurteilung der richtigen Klageart vorliegend nicht entscheidungserheblich ist (…vgl BSG - GrS -, Beschluss vom 18. November 1980 - GS 3/79 - BSGE 51, 23, 25 f = SozR 1500 § 42 Nr. 7 mwN; BSG- GrS -, Beschluss vom 29. Mai 1984 - GS 1/82, GS 2/82, GS 3/82 - BSGE 57, 23, 26 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 26). - BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 7/91
Sozialversicherungsabkommen - Ausländische Versicherungszeiten - Verschiedene …
Vielmehr hat der deutsche Versicherungsträger nach der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BSG vom 29. Mai 1984 (GS 1 bis 3/82 - BSGE 57, 23) dabei außer den deutschen Versicherungszeiten grundsätzlich alle Versicherungszeiten anzurechnen, die nach zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen der Bundesrepublik mit anderen Staaten zu berücksichtigen sind.Dieser multilaterale Effekt wird vor allem damit begründet, daß die völkerrechtlichen Vertragsbestimmungen über die Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten durch die jeweiligen deutschen Zustimmungsgesetze in das innerstaatliche Recht "transformiert" werden (vgl. z.B. BSGE 34, 90, 91 f; 51, 5, 9; 57, 23, 28 f; allgemein zur Transformationswirkung von Zustimmungsgesetzen: BVerfGE 6, 290, 294; 29, 348, 360 f).
Damit erlangt jede anrechenbare Abkommenszeit in bezug auf ihre Fähigkeit, in die innerstaatliche deutsche Wartezeit einzugehen, im Prinzip die gleiche Qualität wie eine deutsche Versicherungszeit i.S. von § 1249 Satz 1, § 1250 RVO (vgl. BSGE 57, 23, 30).
Zu entsprechenden Bestimmungen hat das BSG bereits entschieden, daß sie einer multilateralen (kumulativen) Zusammenrechnung verschiedener ausländischer Versicherungszeiten mit deutschen Zeiten nicht im Wege stehen (…vgl. BSG SozR 2200 § 1250 Nr. 11 S. 11 f; BSGE 34, 90, 92 ff.; 57, 23, 30;… BSG SozR 6675 Art. 26 Nr. 2 S. 5;… SozR 6710 Art. 4 Nr. 7 S. 17 f;… SozR 3-6858 Nr. 2 Nr. 1 S. 4).
Andererseits hat es der Große Senat des BSG ausdrücklich offen gelassen, ob eine multilaterale Zusammenrechnung verschiedener ausländischer Versicherungszeiten mit deutschen Zeiten in den Abkommen der Bundesrepublik mit ausländischen Staaten wirksam ausgeschlossen werden kann (vgl. BSGE 57, 23, 31).
Das allgemeine Ziel derartiger Abkommen, Wanderarbeiter zu begünstigen und deren Freizügigkeit abzusichern (vgl. dazu BSGE 57, 23, 31 f;… BSG SozR 6675 Art. 26 Nr. 2 S. 3), reicht nicht aus, um gerade deutsche Staatsangehörige aus dem Anwendungsbereich der Abwehrklauseln herauszunehmen.
Auch der Beschluß des Großen Senats des BSG vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23) hat zu dieser Frage keine eindeutige Klärung gebracht, weil die dortigen Versicherten, ohne Gleichstellungsklauseln in Anspruch nehmen zu müssen, unmittelbar die Anrechnungsvorschriften mehrerer Sozialversicherungsabkommen erfüllten.
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R
Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte
Für die Erfüllung der Wartezeit einer Rente sind die in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie im ehemaligen Jugoslawien zurückgelegten, nach dem fortgeltenden deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen (juris: SozSichAbk YUG) zu berücksichtigenden Versicherungszeiten "multilateral" zusammenzurechnen (Fortführung von BSG vom 29.5.1984 - GS 1/82 ua = BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20).Es entspricht vielmehr dem gemeinsamen Zweck der zwischenstaatlichen und überstaatlichen Regelungen auf dem Gebiet der Rentenversicherung, dass eine Versicherte, die in verschiedenen Staaten tätig war, Ansprüche erwirbt, die ihr gesamtes Versicherungs- und Arbeitsleben widerspiegeln und alles umfassen, was sie durch ihre Beitragsleistung rentenrechtlich verdient hat (ebenfalls zur Erfüllung der Wartezeit vgl BSG - Großer Senat - Beschluss vom 29.5.1984, GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 31 ff = SozR 2200 § 1250 Nr. 20).
Die Zusammenrechnung mehrerer in verschiedenen Staaten zurückgelegter Zeiten folgt aus ihrer Anrechnungsfähigkeit nach innerstaatlichem deutschem Recht (…vgl BSG Urteil vom 8.3.1972 - 11 RA 46/71 - BSGE 34, 90, 93 = SozR Nr. 5 zu § 1263 RVO; BSGE 57, 23, 28 f = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 30; BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 19).
Rn. 28 Der Große Senat des BSG hat im Beschluss vom 29.5.1984 (GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 30 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 31) zu Art. 2 Abs. 2 DJSVA und inhaltlich ähnlichen Bestimmungen in anderen Abkommen ausgeführt, dass diese einer "multilateralen" Zusammenrechnung verschiedener ausländischer Versicherungszeiten mit deutschen Zeiten nicht im Wege stünden.
Rn. 35 Soweit die Beklagte rügt, das angefochtene Urteil lasse die Berechnung der Rente für schwerbehinderte Menschen völlig offen, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Frage, wie die Rente der Höhe nach zu berechnen ist, nicht die Frage berührt, ob die Wartezeit erfüllt ist (Großer Senat des BSG Beschluss vom 29.5.1984 - GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 33 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 34 f).
Rn. 39 Der Große Senat des BSG hat im Beschluss vom 29.5.1984 (GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 34 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 35; ihm folgend BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 21) entschieden, dass in den Fällen, in denen in mehreren, denselben Wanderarbeitnehmer begünstigenden völkerrechtlichen Abkommen verschiedene deutsche Rentenversicherungsträger für zuständig erklärt worden seien, im Wege der Rechtsfortbildung eine abschließende Zuständigkeit eines deutschen Trägers zur Gesamtentscheidung bestimmt werden müsse.
- BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 60/91
Versicherungsfall - Eintrittszeitpunkt - Wartezeit - Deutschland - Österreich - …
Bei Versicherungsfällen, die nach dem 30.6.1982 eingetreten sind, hat der deutsche Versicherungsträger außer den deutschen Versicherungszeiten entweder nur die nach dem SozSichAbk Österreich oder nur die nach dem SozSichAbk Jugoslawien zu berücksichtigenden Versicherungszeiten für die Erfüllung der Wartezeit anzurechnen (Abgrenzung zu BSG vom 29.5.1984 - GS 1/82 = BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20;… Fortführung von BSG vom 28.8.1991 - 13/5 RJ 40/89 = SozR 3 - 6858 Nr. 2 Nr. 1).Sie ist als der zuerst angegangene Versicherungsträger auch für die Entscheidung zuständig, ob ggf auf Grund der innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Ausführung anderer Sozialversicherungsabkommen weitere Versicherungszeiten anzurechnen sind (vgl BSGE 57, 23 = SozR 1200 § 1250 Nr. 11).
Danach ist es jedenfalls ausgeschlossen, daß Versicherungszeiten eines Drittstaates, die aufgrund zwischenstaatlicher Verträge für den einen Vertragsstaat - hier: Jugoslawien - anrechenbar sind, gegenüber dem anderen Vertragsstaat - hier: der Bundesrepublik Deutschland - als innerstaatliche - hier: jugoslawische - und damit nach Art. 25 des Abk Jugoslawien SozSich zu berücksichtigende Versicherungszeiten geltend gemacht werden (vgl dazu BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20).
Es war auch Ziel dieser Regelung, die nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 34, 90 = SozR Nr. 5 zu § 1263 RVO, SozR 2200 § 1250 Nr. 11 und BSGE 57, 23) gebotene multilaterale Zusammenrechnung auszuschließen (vgl zu den der Abwehrklausel in Nr. 2 Buchst d Schlußprot Abk Österreich SozSich vergleichbaren Klauseln in anderen Sozialversicherungsabkommen Wanders, Mitt der Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinprovinz 1983 S 281, 292).
Bis zum Inkrafttreten dieser Vorschrift war nach der Rechtsprechung die sogenannte multilaterale Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, jedenfalls bei Anwendung des Abk Österreich SozSich und des Abk Jugoslawien SozSich, für die Erfüllung der Wartezeit zulässig und geboten (vgl BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20).
Dementsprechend hat auch bereits der GrS in seinem Beschluß BSGE 57, 23 darauf hingewiesen, daß Nr. 2 Buchst d des Schlußprot Abk Österreich SozSich für Versicherungsfälle ab Inkrafttreten des 3. Zusatzabkommens gelte und nicht auf die Begründung von Anwartschaften abgestellt.
- BSG, 19.01.1989 - 11a RA 66/87
Anrechnung österreichischer Versicherungszeiten
Der vom Großen Senat (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) im Beschluß vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20) festgestellte Zweck der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, die Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer in sozialer Hinsicht abzusichern, könne ebensowenig zu einem anderen Ergebnis führen wie das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelte Günstigkeitsprinzip.Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, gleichwohl dazu beizutragen, daß der Rentenanspruch des Wanderarbeitnehmers möglichst aus allen zurückgelegten Versicherungszeiten errechnet wird, und auf diese Weise die Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich rentenrechtlich, also in sozialer Hinsicht abzusichern (vgl BSGE 57, 23, 33 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20; Kania, DRV 1983, 465, 466).
Da jede Versicherungszeit, welche die Beklagte nach einer von ihr innerstaatlich anzuwendenden Rechtsnorm zu berücksichtigen hat, in bezug auf ihre Fähigkeit, in die vom deutschen Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geforderte Wartezeit einzugehen, die gleiche rechtliche Qualität hat (BSGE 57, 23, 30 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20;… BSG SozR 6555 Art. 34 Nr. 1 S 6 = DAngVers 1982, 215, 217 f; Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1984 - 4 RJ 107/80; Winkler, SGb 1973, 123, 125;… Gobbers, aaO, S 93; Lüdtke, BArbBl 1974, 324, 326), hatte sie auch die hier umstrittenen fünf österreichischen Beitragsmonate anrechnen müssen.
Soweit die Beklagte auf Art. 2 Abs. 3 DÖSVA hinweist, wonach "Rechtsvorschriften, die sich aus zwischenstaatlichen Verträgen mit dritten Staaten oder aus überstaatlichem Recht ergeben ..., im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten nicht zu berücksichtigen" sind, hat das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß diese Regelung einer Zusammenrechnung verschiedener ausländischer Zeiten mit deutschen Zeiten nicht entgegensteht (BSGE 57, 23, 30 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20;… BSG SozR 2200 aaO Nr. 11 S 11 und 12).
Sie ist somit jedenfalls im vorliegenden Fall nicht anwendbar (vgl BSGE 57, 23, 34 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20).
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R
Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei …
Eine solche multilaterale Zusammenrechnung rechtfertige sich aus der Rechtsprechung des Großen Senats (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) im Beschluss vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20), der sich zwar nur auf die Erfüllung der Wartezeit beziehe, jedoch den Schutz der Wanderarbeitnehmer betone.Die Beklagte rügt die Verletzung materiellen Rechts (§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 3 SGB VI; Art. 2 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 Satz 1 Abk Jugoslawien SozSich im Verhältnis zu Kroatien sowie zu Bosnien und Herzegowina) und führt zur Begründung aus: Anders als in der Entscheidung des GS des BSG vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20) seien beim Kläger Versicherungszeiten, die er in der Bundesrepublik Deutschland und in Kroatien zurückgelegt habe, entsprechend Art. 25 Abs. 1 Abk Jugoslawien SozSich zusammengerechnet und die nach nationalen Vorschriften berechneten Renten (Teilrenten) gewährt worden; sämtliche Versicherungszeiten seien somit berücksichtigt.
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2011 - L 29 AS 728/11
Überprüfungsverfahren - Anforderungen an Überprüfungsantrag -Überprüfungsumfang
Einer Vorlage an den Großen Senat nach § 41 SGG bedarf es nicht, weil diese von anderen Senaten abweichende Beurteilung der richtigen Klageart vorliegend nicht entscheidungserheblich ist (…vgl BSG - GrS -, Beschluss vom 18. November 1980 - GS 3/79 - BSGE 51, 23, 25 f = SozR 1500 § 42 Nr. 7 m.w.N.; BSG - GrS -, Beschluss vom 29. Mai 1984 - GS 1/82, GS 2/82, GS 3/82 - BSGE 57, 23, 26 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S. 26). - BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 70/89 Die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20) zur Zuständigkeit der Versicherungsträger bei multilateraler Zusammenrechnung von Versicherungszeiten sei auch auf einen Fall wie den vorliegenden anzuwenden.
Danach unterscheidet sich der vertragsgesetzliche innerstaatliche deutsche Anspruch gegen den deutschen Rentenversicherungsträger in nichts von einem Anspruch, der dem Berechtigten aus einem sonstigen deutschen Gesetz gegen den deutschen Rentenversicherungsträger zusteht (BSGE 57, 23, 29, 30).
Die vor dem 1. Juli 1982 geltende Rechtslage ist jedenfalls durch den oa Beschluß des Großen Senats klargestellt (vgl BSGE 57, 23, 34).
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) vertritt hierzu eine abweichende Ansicht (Beschlüsse vom 18. November 1980 GS 3/79, BSGE 51, 23, und vom 29. Mai 1984 GS 1-3/82, BSGE 57, 23, 25). - BSG, 19.01.1989 - 4 RA 74/88
Anrechnungsfähigkeit polnischer Ausbildungs-Ausfallzeiten
Sie trägt vor, über eine multilaterale Zusammenrechnung für die Bestimmung der Rentenhöhe habe der Große Senat (GS) des Bundessozialgerichts (BSG) im Beschluß vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20) ausdrücklich nicht entschieden.Sie muß daher eine einheitliche Rentenfeststellung unter Gesamtwürdigung aller in bezug auf den angemeldeten konkreten Anspruch rentenrechtlich relevanten Umstände treffen (BSGE 57, 23, 33 f = BSG SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 35; 11a Senat des BSG im og Vorlagebeschluß, S 12).
- LSG Bayern, 15.12.2005 - L 14 R 422/01
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Grund eines eingetretenen …
- LSG Bayern, 21.09.2004 - L 5 RJ 125/03
Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsminderung nach …
- BSG, 25.11.1986 - 11a RA 8/85
- BSG, 18.07.1996 - 4 RA 12/94
Zahlbetragsgarantie nach dem Einigungsvertrag
- BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 40/89
Auslegung von Art 3 Abs 1 EWG-VO 1408/71
- LSG Bayern, 21.12.2004 - L 5 RJ 545/01
Auszahlung einer Rente aus deutschen Versicherungszeiten in Höhe von 70 % wegen …
- LSG Bayern, 20.04.2005 - L 16 R 533/02
Gewährung von Altersrente; Antrag auf Beitragserstattung; Zusammenrechnen von …
- LSG Bayern, 08.10.2003 - L 13 RA 159/01
Höhe einer Altersrente für langjährig Versicherte; Berücksichtigung von in …
- BSG, 14.11.1984 - 1 RS 4/83
Nachversicherung - Berufssoldat - Deutsche Kriegsmarine - Seemannskasse - …
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2009 - L 5 R 3255/07
- LSG Bayern, 28.03.2006 - L 6 R 630/04
Bewilligung von Altersrente eines 63-jährigen kroatischen Staatsangehörigen; …
- BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 72/85
Verfolgungszeit - Berechnung von Verfolgungszeiten - Eintritt eines …
- BSG, 16.02.1989 - 4 RA 20/88
- LSG Bayern, 20.07.1989 - L 16 Ar 520/85
Rentenversicherung; Landesversicherungsanstalt; Niederbayern; Oberpfalz; …
- LSG Hessen, 17.03.1989 - L 11 2 J 661/85
Erwerbsunfähigkeit; Rentenversicherung; Wartezeit; Versicherungszeit; BRD; …
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