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Rechtsprechung
   OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4858
OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98 (https://dejure.org/2000,4858)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.2000 - 7 W 2013/98 (https://dejure.org/2000,4858)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 7 W 2013/98 (https://dejure.org/2000,4858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 69; ; ZPO § 91 a

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Bestätigung von Beschlüssen, Einberufung durch Nichtberechtigten, Einberufung ohne Selbsthilferecht, Einberufungsmängel gemäß § 241 Nr. 1 AktG analog, Heilung durch Genehmigung, Heilung von Einberufungsmängeln, Heilung von Einberufungsmängeln durch Genehmigung, Heilung von ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mängel der Einladung zur Gesellschafterversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 69 § 91a
    Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten zur Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigungserklärung; Zustimmung; Nebenintervenient

Verfahrensgang

  • LG München I - 3 HKO 15340/97
  • OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1152
  • GmbHR 2000, 486
  • NZG 2000, 654 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Ob dadurch der Ladungsmangel nach § 51 Abs. 3 GmbHG geheilt worden ist (vgl. BGHZ 36, 207), ist indessen für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses der Kläger unerheblich.

    Dieser Verstoß gegen § 51 Abs. 1 GmbHG hat die Nichtigkeit der am 14.7.97 gefaßten Beschlüsse zur Folge (BGHZ 36, 207).

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung; …

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Diese Bestimmung setzt nämlich außer der Anwesenheit sämtlicher Gesellschafter deren Einvernehmen mit der Abhaltung der Versammung zum Zweck der Beschlußfassung voraus; nicht "anwesend" i.S.d. § 51 Abs. 3 GmbHG ist sonach derjenige Gesellschafter, der zwar erschienen oder vertreten ist, aber der Durchführung der Versammlung oder der Beschlußfassung widerspricht (BGHZ 100, 264).
  • BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63

    Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Durch die somit erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit wirksam gewordene Abtretung der Geschäftsanteile des Klägers zu 2) ist weder dessen Rechtsschutzinteresse noch dessen Prozeßführungsbefugnis entfallen; das ergibt sich aus § 265 Abs. 2 Satz l ZPO (BGHZ 43, 261).
  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 14/82

    Einberufungsrecht der Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Dieser Mangel hat die Nichtigkeit der von dieser GV gefaßten Beschlüsse zur Folge (BGHZ 87, 1).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das …

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Daß die nachträglich erteilte Zustimmung materiell auf den Zeitpunkt der Abtretung zurückwirkt (§ 184 Abs. 1 BGB), ist für die insoweit maßgebliche prozessuale Beurteilung ohne Bedeutung (BGH NJW 98, 156).
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 237/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98
    Auch der streitgenössische Nebenintervenient ist nämlich nur Prozeßgehilfe der von ihm unterstützten Partei und nicht wirklicher Streitgenosse (BGH NJW 65, 760).
  • KG, 08.09.2022 - 2 U 115/21

    Kenntnis von noch nicht eingetragener und bekanntgemachter Abberufung des …

    Soweit die Einberufung nach Verstreichen der hierfür gesetzten Frist erfolgte, berechtigt zwar auch die nur zögerliche Einberufung durch den Geschäftsführer zur Selbstvornahme (…vgl. MüKo-GmbHG/Liebscher, 3. Aufl. 2019, § 50 Rn. 52), allerdings wird dabei regelmäßig eine Frist von einem Monat als angemessen erachtet, in Eilfällen auch etwas weniger (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 7 W 2013/98, OLGR 2000, 165 = GmbHR 2000, 486, Rn. 34 nach juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12. Juli 2012 - I-6 U 220/11, BeckRS 2012, 22394, Rn. 35 nach juris;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, 22. Aufl. 2019, GmbHG § 50 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 6 U 113/13

    Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter einer GmbH zur Veräußerung von …

    Daher liegt ein schwerer Mangel, der ohne weiteres zur Nichtigkeit der Beschlüsse führt, nicht vor (so wohl auch Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Auflage, Anh zu § 47 Rn 12 unter Hinweis auf OLG München GmbHR 2000, 486 ff. und Zöllner in B/H, GmbHG, 20. Auflage 2013, Anh § 47 Rn 45, 84 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 338/05

    GmbH: Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers wegen fehlerhafter …

    bb) Wird eine Gesellschafterversammlung durch eine hierzu nicht befugte Person einberufen, so sind ihre Beschlüsse analog § 241 Nr. 1 AktG nichtig, es sei denn, dass alle Gesellschafter erschienen sind (vgl. BGHZ 87, 2; OLG Hamm, GmbHR 1993, 743; BayObLG, ZIP 1999, 1597; OLG München, GmbHR 2000, 486;… Baumbach/Hueck-Zöllner, aaO., § 49 GmbHG, Rdnr. 11;… Altmeppen/Roth-Roth, aaO., § 47 GmbHG, Rdnr. 102;… Lutter/Hommelhoff-Lutter/Hommelhoff, aaO., Anh. § 47 GmbHG, Rdnr. 11 u. § 49 GmbHG, Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 6 U 220/11
    Einer Ablehnung steht es aber gleich, wenn der Geschäftsführer ankündigt, die Gesellschafterversammlung nicht unverzüglich einzuberufen, wobei eine Frist von einem Monat als angemessen angesehen wird (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2000 - 7 W 2013/98/zitiert nach juris), zumindest muss die von dem die Einberufung verlangenden Gesellschafter selbst gesetzte Frist abgelaufen sein.
  • OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13

    Anforderungen an die Ladung der Gesellschafter zu einer …

    Soweit zu einer Gesellschafterversammlung nicht sämtliche in der Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter ordnungsgemäß eingeladen worden sind, führt dieser Einladungsmangel zur Beschlussnichtigkeit (§ 121 Abs. 3 AktG analog; vgl. auch OLG München GmbHR 2000, 486).
  • KG, 25.11.2024 - 23 U 97/21

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung; Pflicht zur …

    Der streitgenössische Nebenintervenient ist nur Prozessgehilfe der Hauptpartei und nicht wirklicher Streitgenosse (vgl. OLG München, Urteil vom 21.02.2000 - 7 W 2013/98;… MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl. 2020, ZPO § 91a Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2013 - 5 W 37/13

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Vergleich zwischen den Parteien

    Rn. 15 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung, die nach bestrittener Ansicht der Zustimmung des Nebenintervenienten nicht bedarf (vgl. OLG München, MDR 2000, 1152, Juris-Rz. 20;… a. A.: Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 91a, Rz. 57), ist es konsequent, im Rahmen der zu treffenden Kostenentscheidung dem Grundsatz, dass der Erstattungsanspruch des Nebenintervenienten nach seinem persönlichen Obsiegen und Unterliegen im Verhältnis zu dem Gegner zu beurteilen ist, zur Geltung zu verhelfen (so auch BGH, Beschluss vom 3.06.1985 - II ZR 248/84, Juris- Rz.6).
  • OLG Koblenz, 01.02.2018 - 6 U 442/17

    Ausschüttung eines erzielten Jahresüberschusses

    Demnach liegt selbst bei einer teilnahme aller Gesellschafter an einer Gesellschafterversammlung und einer in deren Verlauf erfolgenden Beschlussfassung keine Vollversammlung vor, wenn ein Gesellschafter der Abstimmung zum Zwecke der Beschlussfassung widersprochen hat und seine (spätere) teilnahme an der Abstimmung nicht als Aufgabe des (früheren) Widerspruchs verstanden werden kann, sondern vielmehr dem Zweck dient, (hilfsweise) durch Abstimmung gegen den Beschlussvorschlag die (formelle) Fehlerhaftigkeit des Beschlusses geltend zu machen und dessen Zustandekommen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2009 - II ZR 98/08 - NZG 2009, 385, 386; BGH, Urteil vom 08.12.1997 - II ZR 216/97 - DStR 1998, 348, 349 mit Anmerkung Goette; BGH, Urteil vom 30.03.1987 - II ZR 180/86 - DNotZ 1988, 40, 43 f.; OLG München, Beschluss vom 21.02.2000 - 7 W 2013/98 - GmbHR 2000, 486, 489;… Seibt in: Scholz, GmbHG, 12. Auflage 2014 ff., § 51 Rn. 36;… Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Auflage 2016, § 51 Rn. 33).
  • OLG Köln, 26.06.2003 - 18 U 168/02

    Wirkung der Klagerücknahme gegenüber Nebenintervenient

    So kann er nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur insbesondere weder die Klage zurücknehmen, noch andererseits den Prozess nach Klagerücknahme durch den Kläger selbständig weiter führen (…BGH aaO;… OLG Rostock, aaO; OLG München, MDR 2000, 1152 ff;… Zöller-Vollkommer, aaO., § 61 Rn. 8 und § 69 Rn. 8;… Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Auflage, § 69 Rn. 7;… Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 69 Rn. 53).
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