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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10834
OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02 (https://dejure.org/2003,10834)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.2003 - 9 U 111/02 (https://dejure.org/2003,10834)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 2003 - 9 U 111/02 (https://dejure.org/2003,10834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages; Verzögerung der Aufklärung des Verdachts einer schweren Pflichtverletzung; Anspruch auf Drittauskunft bei Persönlichkeitsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 2
    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung des GmbH-Geschäftsführers; Beginn und Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2003, 773
  • NZG 2003, 820
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93

    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Werden die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts, die eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts ermöglichen sollen, stattdessen ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden betrieben, hat dies ohne schuldhafte Verzögerung zu geschehen, wenn die Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trotz der Dauer der Ermittlungen gewahrt bleiben soll (vgl. - beiläufig - BGH NJW 1996, 1403, 1404; BAG NJW 1994, 3117, 3118 zur Hemmung des Fristenlaufs bei vorheriger Anhörung des Geschäftsführers; grundlegend BAG NJW 1994, 1675, 1676 f.; s. ferner Goette DStR 1998, 1137, 1142).

    Die Hemmung der Frist hält also nur so lange an, wie der Kündigungsberechtigte die Ermittlungen, die eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung von Gegengesichtspunkten gewährleisten sollen, "mit der gebotenen Eile" anstellt (BAG NJW 1994, 676; s. ferner BAG NJW 1994, 3117, 3118; NJW 1989, 733, 734; NJW 1973, 214; NJW 1972, 1486, 1487).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Losgelöst von sondergesetzlich mit dem Produktpirateriegesetz geschaffenen deliktsrechtlichen Anspruchgrundlagen zur Erforschung von Drittbeziehungen zu weiteren Verletzern hat der I. Zivilsenat des BGH auf der Grundlage des § 242 BGB in Kombination mit einem Beseitigungsanspruch einen Informationsanspruch anerkannt, der die Ermittlung von dritten Verletzern ermöglichen soll (BGH GRUR 2001, 841, 843 f. - Entfernung der Herstellungsnummer II;… dazu Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl. 2002, Kap. 38 Rdnr. 35).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Die Hemmung der Frist hält also nur so lange an, wie der Kündigungsberechtigte die Ermittlungen, die eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung von Gegengesichtspunkten gewährleisten sollen, "mit der gebotenen Eile" anstellt (BAG NJW 1994, 676; s. ferner BAG NJW 1994, 3117, 3118; NJW 1989, 733, 734; NJW 1973, 214; NJW 1972, 1486, 1487).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Werden die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts, die eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts ermöglichen sollen, stattdessen ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden betrieben, hat dies ohne schuldhafte Verzögerung zu geschehen, wenn die Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trotz der Dauer der Ermittlungen gewahrt bleiben soll (vgl. - beiläufig - BGH NJW 1996, 1403, 1404; BAG NJW 1994, 3117, 3118 zur Hemmung des Fristenlaufs bei vorheriger Anhörung des Geschäftsführers; grundlegend BAG NJW 1994, 1675, 1676 f.; s. ferner Goette DStR 1998, 1137, 1142).
  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber …

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    In Betracht kam nur eine Berichtigung nach Feststellung der Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung und auch insoweit nur gegenüber Drittempfängern der Äußerung außerhalb des Rechtsstreits, weil die Äußerungen im Rahmen der Rechtsverfolgung privilegiert waren (vgl. nur BGH NJW 1986, 2502, 2503).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige - …

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Die Hemmung der Frist hält also nur so lange an, wie der Kündigungsberechtigte die Ermittlungen, die eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung von Gegengesichtspunkten gewährleisten sollen, "mit der gebotenen Eile" anstellt (BAG NJW 1994, 676; s. ferner BAG NJW 1994, 3117, 3118; NJW 1989, 733, 734; NJW 1973, 214; NJW 1972, 1486, 1487).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Die Hemmung der Frist hält also nur so lange an, wie der Kündigungsberechtigte die Ermittlungen, die eine Gesamtwürdigung unter Einbeziehung von Gegengesichtspunkten gewährleisten sollen, "mit der gebotenen Eile" anstellt (BAG NJW 1994, 676; s. ferner BAG NJW 1994, 3117, 3118; NJW 1989, 733, 734; NJW 1973, 214; NJW 1972, 1486, 1487).
  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Dies trifft möglicherweise nur zu, soweit Presseunternehmen gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG der Schutz der Vertraulichkeit ihrer Informanten garantiert ist, der für ungehinderten Informationsfluss als Grundlage der Pressearbeit sorgen soll (BVerfG NJW 1999, 2880 - Fall Holst), nicht aber soweit es um sonstige Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des geschäftlichen Rufes (§ 824 BGB) geht.
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZB 43/93

    Beseitigung der Beschwer bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Es handelt sich um einen anderen Streitgegenstand; Unterlassung ist ein aliud zum Widerruf (vgl. nur BGH NJW-RR 1994, 1404).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02
    Werden die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts, die eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts ermöglichen sollen, stattdessen ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden betrieben, hat dies ohne schuldhafte Verzögerung zu geschehen, wenn die Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB trotz der Dauer der Ermittlungen gewahrt bleiben soll (vgl. - beiläufig - BGH NJW 1996, 1403, 1404; BAG NJW 1994, 3117, 3118 zur Hemmung des Fristenlaufs bei vorheriger Anhörung des Geschäftsführers; grundlegend BAG NJW 1994, 1675, 1676 f.; s. ferner Goette DStR 1998, 1137, 1142).
  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit …

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 62/04

    BGB-Gesellschaft: Klage auf Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme in …

    b) Auch die Grundsätze einer Verdachtskündigung, die sowohl im Arbeitsrecht (BAG NZA 2004, 919, 920 mit weit. Nachw.;… Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 240;… Erfurter Kommentar-Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 208) als auch im Gesellschaftsrecht (BGH WM 1984, 1187; BGH NJW 1996, 1403; BGH NJW 1997, 2055, 2056; OLG Celle GmbHR 2003, 773; Goette DStR 1998, 1137, 1141;… Lutter-Hommelhoff-Kleindiek Anh. § 6 GmbHG Rn. 59;… Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 240) anerkannt sind, begründen keine Verpflichtung der Beklagten zur Zustimmung gemäß den Klaganträgen Ziffer 3 und Ziffer 4.

    aa) Im Verhältnis zum Dienstverpflichteten sind strenge Anforderungen an eine Verdachtskündigung zu stellen (…zusammenfassend Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 242 ff.), insbesondere müssen objektive Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit bzw. einen dringenden Tatverdacht begründen (OLG Celle GmbHR 2003, 773, betreffend u.a. einen Vorwurf der Urkundenfälschung;… Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 246;… Erfurter Kommentar-Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 212).

  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 14 U 50/05

    GmbH: Verbraucherinsolvenz des Geschäftsführers als wichtiger Grund zur …

    Die Grundsätze einer Verdachtskündigung, die sowohl im Arbeitsrecht (BAG NZA 2004, 919, 920 mit weit. Nachw.;… Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 240;… Erfurter Kommentar-Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 208) als auch im Gesellschaftsrecht (BGH WM 1984, 1187; BGH NJW 1996, 1403; BGH NJW 1997, 2055, 2056; OLG Celle GmbHR 2003, 773; Goette DStR 1998, 1137, 1141;… Lutter-Hommelhoff-Kleindiek Anh. § 6 GmbHG Rn. 59;… Hachenburg-Stein § 38 GmbHG Rn. 51;… Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 240) anerkannt sind, erlauben keine andere Beurteilung.

    Es müssen objektive Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit bzw. einen dringenden Tatverdacht begründen (OLG Celle GmbHR 2003, 773;… Münchener Kommentar-Henssler § 626 BGB Rn. 246;… Erfurter Kommentar-Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 212).

  • LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05

    Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen …

    Hierzu reicht es nicht aus vorzutragen, dass ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand notwendig gewesen sei und dass eine bestimmte Menge von Rechnungen und Lieferscheinen durchgesehen werden musste, vielmehr muss insoweit konkret der Ablauf der Ermittlungen geschildert werden, dargelegt werden, wieviel Personen an der Ermittlung mitgewirkt haben bzw. weshalb weitere Ermittlungen durch einen größeren Personenkreis nicht möglich gewesen sind und wann ein konkreter Abschluss der Ermittlungen stattgefunden hat, wobei vorliegend zusätzlich vorzutragen gewesen wäre, wann die Ermittlungen durch Herrn J... abgeschlossen wurden, das Ermittlungsergebnis dem Geschäftsführer vorgetragen wurde und mit welcher Intensität die Prüfung durch den Geschäftsführer L... anschließend stattgefunden hat (vgl. Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 01.12.1998, Az. 5 U 1501/97, in NZG 1999, 1069 bis 1072; OLG Celle, Urteil vom 05.03.2003, Az. 9 U 111/02, in NZG 2003, 820 bis 821, BAG, Urteil vom 05.12.2002, Az. 2 AZR 478/01, in AP Nr. 63 zu § 123 BGB sowie BAG, Urteil vom 29.07.1993, Az. 2 AZR 90/93, in NZA 1994, 171 bis 175).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14

    Abberufung als Geschäftsführer

    Der Verdacht muss allerdings durch objektive Anhaltspunkte begründet werden, nach denen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die schwere Pflichtverletzung besteht (OLG Celle, Urt. v. 05.03.2003 - 9 U 111/02, NZG 2003, 820 ;… Fichtelmann/Schmitt in: Bartl/Bartl/Fichtelmann, GmbH-Recht, 7. Aufl. 2013, § 35 Rn 179).
  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen …

    In der Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass schwerwiegende oder aber wiederholte Kompetenzüberschreitungen die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführerdienstverhältnisses rechtfertigen können (vgl. dazu BGH NJW-RR 2002, 173; OLG München DB 2009, 1231, 1232; OLGR München 2005, 803; OLGR Naumburg 2005, 753-755; , OLG Celle GmbHR 2003, 773;… vgl. dazu auch Haas in: Michalski, GmbHG § 43 Rn. 53;… Meyke, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 2007, Rn. 90a).
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