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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,409
BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00 (https://dejure.org/2003,409)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - IX ZR 199/00 (https://dejure.org/2003,409)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00 (https://dejure.org/2003,409)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 133

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 133
    Abgrenzung von Mietgarantie und Vermietungsgarantie

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietgarantie umfasst auch das Risiko der Uneinbringlichkeit von Mieteinnahmen! (IBR 2003, 387)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2235
  • MDR 2003, 736
  • NZM 2003, 434
  • ZMR 2003, 481
  • WM 2003, 795
  • GuT 2003, 141
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (25)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00
    Dabei ist das Aktivrubrum infolge nunmehr anerkannter Rechts- und Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft (BGHZ 146, 341 ff) von den ursprünglich klagenden Gesellschaftern auf die Gesellschaft zu berichtigen (…BGH, Urt. v. 15. Januar 2003 - XII ZR 300/99, Umdruck S. 5 f, z.V.b.).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00
    Danach besteht ein Aufwendungsersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagten nach den §§ 677, 683, 670 BGB (vgl. zur Eigen- und Fremdgeschäftsführung zuletzt BGHZ 140, 102, 109 und BGH, Urt. v. 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72, 73).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00
    Rechtsfrage ist, ob der Tatrichter gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. BGHZ 135, 269, 273;… BGH, Urt. v. 5. Juli 1990 - IX ZR 10/90, WM 1990, 1549, 1551; v. 29. März 2000 - VIII ZR 257/98, NJW 2000, 2508, 2509; st. Rspr.).
  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der …

    Denn eine Auslegung darf sich jedenfalls bei einem - wie hier - Individualangebot, auf das § 305c Abs. 1 BGB mit dem darin geregelten Schutz vor überraschenden Klauselinhalten keine Anwendung findet, nicht auf einzelne Aussagen gründen, sondern hat die im Wortlaut des Angebots getroffenen Aussagen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen und darf sich nicht nur auf die einem Anspruchsteller günstigen Erklärungsbestandteile stützen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Oktober 1989 - II ZR 2/89, WM 1990, 13 unter 2; vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235 unter II 1;… vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 179/13, BGHZ 201, 271 Rn. 23, 34).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung …

    Hierbei können - auch bei einer schriftlich getroffenen Vereinbarung - unter Umständen auch deren Entstehungsgeschichte gehören, insbesondere wenn Vorbesprechungen erfolgt sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235 unter II 1; vom 15. Januar 2004 - IX ZR 152/00, NJW 2004, 2232 unter II 2 b; jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 93/12

    Bereicherungsanspruch des berechtigten Grundstücksbesitzers wegen der Vornahme …

    Die Annahme einer dahingehenden Vereinbarung hielte einer revisionsgerichtlichen Kontrolle jedenfalls nicht stand, weil sich diese - auch ohne Erhebung einer Verfahrensrüge - ohne weiteres darauf erstreckt, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung alle wesentlichen von ihm festgestellten Umstände gewürdigt hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 1994 - V ZR 196/93, NJW 1995, 45, 46; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-24 U 145/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4781
OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,4781)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2003 - I-24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,4781)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - I-24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,4781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB § 635; GmbHG § 4 Abs. 2
    Zur Anwendung der Grundsätze über unternehmensbezogenes Handeln im Rahmen eines Mietvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze über unternehmensbezogenes Handeln eines Vertreters; Unternehmen als Vertragspartei bei wirksamer Vertretung; Erkennbarer Unternehmensbezug des Geschäfts; Voraussetzung der firmenrechtlich korrekten Bezeichnung des Unternehmens als Unternehmensform mit ...

  • ibr-online

    Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 568
  • GuT 2003, 141
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 145/02
    Deren Anwendung hängt allein von dem erkennbaren Unternehmensbezug des Geschäfts, nicht aber von einer firmenrechtlich korrekten Bezeichnung des Unternehmens ab, und dies ist auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn die Beziehung nicht auf eine Unternehmensform mit begrenzter Haftung hinweist (BGH WM 1990, 600 = MDR 1990, 799).
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