Rechtsprechung
| BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirkungen des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Pflicht eines Berufungsgerichts zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift; Umfang der Pflicht eines unzuständigen Gerichts zur schnellstmöglichen Weiterleitung einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
Grundrecht auf faires Verfahren; Prüfung der Zuständigkeit; unverzügliche Abgabepflicht an das zuständige Gericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an das Verfahren bei Einreichung einer Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Muss Gericht Zuständigkeit besonders schnell prüfen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
GG Art. 2; GVG § 119; ZPO § 253; ZPO § 261; ZPO § 522; ZPO § 574; ZPO § 575
Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens - anwaeltin-krueger.de
, S. 7 (Leitsatz und Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss Gericht Zuständigkeit besonders schnell prüfen? (IBR 2008, 1079)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 25.08.2005 - 9 C 480/03
- KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05
- BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1890
- MDR 2008, 704
- NZM 2008, 440
- ZMR 2008, 611
- VersR 2009, 1424
- GuT 2008, 144
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05
Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer …
Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
a) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und aus der daraus sich ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt. - BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess
Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
Die Beklagten konnten nicht erwarten, dass dies im ordentlichen (nicht durch besondere Anordnungen beschleunigten) Geschäftsgang innerhalb von maximal drei Arbeitstagen abgeschlossen sein würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04, NJW 2005, 2137, unter II 2 c; Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343, unter II 2). - BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04
Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift; …
Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
a) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und aus der daraus sich ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt. - BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
Weiterleitung eines bei einem unzuständigen Gericht eingelegten Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
Die Beklagten konnten nicht erwarten, dass dies im ordentlichen (nicht durch besondere Anordnungen beschleunigten) Geschäftsgang innerhalb von maximal drei Arbeitstagen abgeschlossen sein würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2005 - 1 BvR 950/04, NJW 2005, 2137, unter II 2 c; Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343, unter II 2). - OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02
Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das …
Auszug aus BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06
Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung - teilweise unter wörtlicher Übernahme der Gründe eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ProzRB 2003, 215) - ausgeführt: .
- BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09
Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des …
Eine solch weit reichende Verpflichtung würde die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsmittelfristen entheben und die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens überspannen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890 Rn. 11).Diese Konsequenz wäre nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2001, 1343; NJW 2006, 1579;… Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, aaO, und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO unter II 1 c, …und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, aaO).
Damit lässt sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der funktionellen Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO; Senatsbeschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO) oder zur beschleunigten Vorlage der erstinstanzlichen Akten (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO Rn. 12, …und vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08, juris Rn. 9) ableiten.
Auch bestand keine Verpflichtung, für eine beschleunigte Vorlage der erstinstanzlichen Akten Sorge zu tragen, um frühzeitig den für § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG maßgebenden allgemeinen Gerichtsstand der Parteien im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit in erster Instanz abschließend klären zu können (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO, …und vom 20. Januar 2010 - VIII ZB 36/08, aaO).
- BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09
Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren: …
Rn. 12 (1) Allerdings besteht anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656 und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891, jeweils m.w.N.).Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).
- BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22
Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen …
Dabei kann dahinstehen, ob sie berechtigt gewesen wäre, die von einem Rechtsanwalt im Widerspruch zur Rechtsbehelfsbelehrungeingelegte "Beschwerde" wegen Unzuständigkeit ohne Weiteres an das Bayerische Oberste Landesgericht weiterzuleiten, ohne dem Antragsteller rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2008, VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890 Rn. 14).
- BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …
Rn. 7 aa) Anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden (vgl. dazu etwa Senat, Beschl. v. 28. Juni 2007, V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277 m.w.N.), besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. nur BGH, Beschl. v. 15. Juni 2004, VI ZB 75/03, NJW-RR 2004, 1655, 1656; Beschl. v. 18. März 2008, VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891; jeweils m.w.N.).Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 5. Oktober 2005, VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; Beschl. v. 18. März 2008, aaO, 1891).
- OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 24 U 72/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch BGH NJW 2005, 3776; GuT 2008, 144), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren und aus der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt.Denn eine solche Verpflichtung würde die Verfahrensbeteiligten der primär ihnen selbst obliegenden Verantwortung für die Bestimmung des zuständigen Rechtsmittelgerichts entheben (BGH GuT 2008, 144).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - 3 L 163/08
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt verwirft Berufungen in Sachen …
Es wäre mit dem Grundsatz nicht vereinbar, dass sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse des Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren kann, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BGH, Beschl.v. 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 -, juris m.w.N.).Ein (objektiv) unzuständiges Gericht ist auch nicht verpflichtet, jedes eingehende Schriftstück umgehend darauf hin zu überprüfen, ob darin eine Frist enthalten ist, die eine Weiterleitung an ein anderes Gericht erfordert (vgl. BGH, Beschl.v. 18.03.2008, a.a.O.; OVG Münster, Beschl.v. 05.10.2004 - 9 A 2365/02 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung
Es wäre mit dem Grundsatz nicht vereinbar, dass sich die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse des Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren kann, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2008 - VIII ZB 4/06 - juris m. w. N.).Ein (objektiv) unzuständiges Gericht ist auch nicht verpflichtet, jedes eingehende Schriftstück umgehend daraufhin zu überprüfen, ob darin eine Frist enthalten ist, die eine Weiterleitung an ein anderes Gericht erfordert (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2008, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2004 - 9 A 2365/02 - juris).
- BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der …
Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Prozessbevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht und die Grundsätze eines fairen Verfahrens (vgl. hierzu auch BVerfG NJW 2001, 1343 ; 2006, 1579 ; BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06 - NJW 2008, 1890, 1891;… Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 233 Rn. 22b). - BGH, 20.05.2010 - IX ZB 202/08
Ablehnung eines Verfahrenskostenstundungsantrages im Insolvenzverfahren: …
Eine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit beim Eingang einer Rechtsmittelschrift lässt sich aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte nicht ableiten (BVerfG NJW 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891 Rn. 11). - BGH, 08.06.2010 - IX ZB 201/08
Anrechnung des Verschuldens eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e. Antrages auf …
Eine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit beim Eingang einer Rechtsmittelschrift lässt sich aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte nicht ableiten (BVerfG NJW 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891 Rn. 11). - BGH, 20.01.2010 - VIII ZB 36/08
Prozessuale Fürsorgepflicht des Vorsitzenden zur Beschleunigung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2022 - 2 LA 45/22
Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes durch das …
- OLG Saarbrücken, 20.08.2008 - 8 U 350/08
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist: Einlegung der Berufung …
- OLG Zweibrücken, 21.11.2008 - 4 U 186/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
- OLG Jena, 08.09.2011 - 4 U 622/11
Kerine Wiedereinsetzung bei vom Parteivertreter (RA) schuldhaft versäumter …
- LG Köln, 05.06.2014 - 10 S 80/14
Beruhen einer Fristversäumung bzgl. der Berufung auf einem …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 30.01.2008 - XII ZR 146/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
EGZPO § 26 Nr. 8
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablehnung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Ermittlung der Gesamtkosten eines Rechtsstreites
- rechtsportal.de
ZPO § 91a § 3
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einseitiger Erledigungserklärung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Mietrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.10.2005 - 2 O 182/05
- OLG Frankfurt, 20.07.2006 - 26 U 35/05
- OLG Frankfurt, 27.07.2006 - 26 U 35/05
- BGH, 30.01.2008 - XII ZR 146/06
Papierfundstellen
- GuT 2008, 144
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02
Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im …
Auszug aus BGH, 30.01.2008 - XII ZR 146/06
Nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich der Wert der Beschwer nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02 - NJW-RR 2005, 1728 m.w.N.).
- OLG Köln, 02.12.2016 - 1 U 21/16
Rückforderung eines im Wege vorweg genommener Erbfolge übertragenen …
Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers in aller Regel nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - VII ZR 143/94 -, NJW-RR 1996, 1210; vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98 -, NZM 1999, 21;… vom 17. Juni 2003 - XI ZR 242/02 -, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 Beschwer 1; vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02 -, NJW-RR 2005, 1728; vom 30. Januar 2008 - XII ZR 146/06 -, GuT 2008, 144, jeweils mwN). - BGH, 01.03.2011 - VIII ZR 19/10
Beschwerdewert bei Nichtzulassungsbeschwerde im Mietrechtsstreit: …
Rn. 3 Nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich der Wert der Beschwer nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten (st. Rspr.;… Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2006 - VIII ZR 227/04, GE 2007, 362 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 unter II; vom 30. Januar 2008 - XII ZR 146/06, GuT 2008, 144 Rn. 4).Mit der einseitigen Erledigungserklärung tritt für beide Parteien an die Stelle des Sachinteresses regelmäßig das Kosteninteresse (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - XII ZR 146/06, aaO).
- BGH, 29.01.2015 - V ZA 23/14
Beschwer des Rechtsmittelführers nach einer einseitigen Erledigungserklärung
Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers in aller Regel - und auch hier - nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 1996 - VII ZR 143/94, NJW-RR 1996, 1210; vom 30. September 1998 - XII ZR 163/98, NZM 1999, 21;… vom 17. Juni 2003 - XI ZR 242/02, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 Beschwer 1; vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728; vom 30. Januar 2008 - XII ZR 146/06, GuT 2008, 144, jeweils mwN). - BGH, 13.08.2009 - I ZR 33/08
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei teilweiser einseitiger …
Denn mit der einseitigen Erledigungserklärung tritt für beide Parteien an die Stelle des Sachinteresses regelmäßig das Kosteninteresse (BGH, Beschl. v. 13.7.2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 m.w.N.; Beschl. v. 30.1.2008 - XII ZR 146/06, [...]). - LG Itzehoe, 11.07.2008 - 9 S 88/07
Höhe des Streitwerts bei einer einseitig gebliebenen Erledigungserklärung seitens …
Ein höherer Wert sei nur anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, die Gegenseite verfolge ein über die Vermeidung der Kostenlast hinaus gehendes Interesse (vgl. BGH, GuT 2008, 144; WuM 2008, 35; Grundeigentum 2007, 362; NJW-RR 1990, 1474; NJW 1969, 1173).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".