Rechtsprechung
| BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1, § 675 Abs. 1; UStG 2004 § 4 Nr. 9 lit. b; StBerG § 68 a. F.; AO § 164 Abs. 4 Satz 1, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung von Geldspielautomaten; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Mandanten wegen des unterbliebenen Neufestsetzungsantrags nach ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 2004, § 68 StBerG vom 04.11.1975, § 164 Abs 4 S 1 AO
Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung von Geldspielautomaten; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Mandanten wegen des unterbliebenen Neufestsetzungsantrags nach ... - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinweispflicht eines Steuerberaters gegenüber seinem Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung i.R.d. Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Pflicht eines Steuerberaters zur Kenntnis einer nicht in einschlägigen ...
- Anwaltsblatt
§ 675 BGB, § 199 BGB, § 164 AO 1977
Prüfung von amtlichen Sammlungen und einschlägigen Fachzeitschriften reicht - Anwaltsblatt
§ 675 BGB, § 68 StBerG, § 199 BGB, § 164 AO 1977
Prüfung von amtlichen Sammlungen und einschlägigen Fachzeitschriften reicht - ra.de
- vdai.de
Aufklärungspflichten eines mit der Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten betrauten Steuerberater über eine etwaige Europarechtswidrigkeit der Besteuerung; Verjährung des Ersatzanspruchs des Mandanten.
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweispflicht eines Steuerberaters gegenüber seinem Mandanten auf eine etwaige Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung i.R.d. Anmeldung von Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Pflicht eines Steuerberaters zur Kenntnis einer nicht in einschlägigen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerberater - Haftung wegen Nichterkennens EU-rechtswidrigen Steuerrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung des Steuerberaters für EU-rechtswidriges Steuerrecht
- schluender.info (Kurzinformation)
Zur Haftung des Steuerberaters bei unterlassenem Hinweis auf Gemeinschaftswidrigkeit der Besteuerung
- brak-mitteilungen.de
, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Anforderungen an Recherche und Beobachtung der Rechtsprechung durch Rechtsberater
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Rechtssprechungskenntnis von Steuerberatern nicht unbegrenzt
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unkenntnis von BFH-Entscheidungen
Besprechungen u.ä.
- brak-mitteilungen.de
, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Anforderungen an Recherche und Beobachtung der Rechtsprechung durch Rechtsberater
Verfahrensgang
- LG Mainz, 09.05.2008 - 2 O 486/05
- OLG Koblenz, 08.01.2009 - 5 U 732/08
- BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 2355 (Ls.)
- MDR 2010, 1455
- WM 2010, 2050
- BB 2010, 2662
- DB 2010, 2325
- AnwBl 2010, 876
- AnwBl Online 2010, 235
- GuT 2010, 392
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (25)
- BFH, 30.11.2000 - V B 187/00
Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Erst nach dem Anfang des Jahres 2001 bekannt gewordenen Inhalt der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (V B 187/00) sei es als ernsthaft zweifelhaft zu beurteilen gewesen, ob Umsätze aus Geldspielautomaten besteuert werden dürften.Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 30. November 2000 (V B 187/00, BFH/NV 2001, 657) im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung die Besteuerung von Umsätzen aus Geldspielautomaten generell als ernstlich zweifelhaft erachtet.
Die Beklagte hat die Umsatzsteuerjahreserklärungen der Jahre 1995 bis 1999 - für das letztgenannte Jahr am 20. Oktober 2000 - jeweils vor Erlass des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) abgegeben, wo vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit in Spielbanken veranstalteten Automatenglücksspiels erstmals Bedenken gegen die Zulässigkeit der Besteuerung außerhalb von Spielbanken veranstalteter erlaubter Automatenglücksspiele geäußert worden waren.
Rn. 16 c) Auch die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2000 durch die Beklagte am 12. April 2002 stellt keinen Beratungsfehler dar, weil der Beklagten die lediglich vereinzelt veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO), nach deren Inhalt die Steuerpflicht von Umsätzen aus Glückspiel ernsthaften gemeinschaftsrechtlichen Bedenken ausgesetzt war, nicht bekannt sein musste.
Rn. 18 bb) Danach kann aus der Nichtberücksichtigung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) ein Beratungsfehler nicht hergeleitet werden.
Rn. 19 (1) Im Streitfall können bereits im Ausgangspunkt keine gesteigerten Anforderungen an die Beobachtungs- und Recherchierungspflicht der Beklagten gestellt werden, weil die Rechtslage nach Ablauf von mehr als zwei Jahren seit der letzten diesen Bereich betreffenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (…Urt. v. 11. Juni 1998, aaO) keine besonderen Entwicklungstendenzen erkennen ließ und neue höchstrichterliche Rechtsprechung bis zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) nicht zu erwarten war.
Rn. 20 (2) Der Bundesfinanzhof hat die hier maßgebliche Entscheidung vom 30. November 2000 (aaO) weder für die amtliche Sammlung bestimmt noch überhaupt mit einem Leitsatz versehen.
Rn. 23 (4) Angesichts des durch die vereinzelten Veröffentlichungen vermittelten geringen Verbreitungsgrades kann der Beklagten nicht vorgeworfen werden, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (aaO) nicht zur Kenntnis genommen zu haben.
- BFH, 06.11.2002 - V R 7/02
Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (V R 7/02, BFHE 200, 149) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 17. Februar 2005 (C 453/02 und 462/02, EuZW 2005, 210) erkannt, dass das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt.Daran anknüpfend hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 12. Mai 2005 (V R 7/02, BFHE 210, 164) entschieden, dass sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B lit. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 lit. b UStG keine Anwendung findet.
Darum war ein Tätigwerden erst auf den für die amtliche Sammlung bestimmten Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) geboten.
Rn. 30 2. Jedoch ist ein Schadensersatzanspruch des Klägers im Blick auf die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2000 gegeben, weil es die Beklagte versäumt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist auf die durch den in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) zugunsten des Klägers geänderte Rechtslage zu reagieren.
Rn. 33 b) Vor diesem Hintergrund hätte die Beklagte nach der spätestens im Frühjahr des Jahres 2003 anzunehmenden Kenntnis von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) innerhalb der noch offenen Festsetzungsfristen eine Neufestsetzung der Umsatzsteuer beantragen müssen.
Da der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (aaO) laut der in der Juris-Datenbank enthaltenen Nachweise erst im Jahr 2003 veröffentlicht wurde (vgl. etwa DStRE 2003, 179), bestand keine Verpflichtung der Beklagten, für diese Jahre eine Neufestsetzung zu beantragen.
- BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung …
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGHZ 178, 258, 262 Rn. 9 m.w.N.).Erst wenn ein Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm überzeugt ist, hat es das Verfahren auszusetzen und nach Art. 100 Abs. 1 GG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen; bloße verfassungsrechtliche Zweifel berechtigen noch nicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (BGHZ 178, 258, 263 Rn. 12).
Danach kann sich nur ausnahmsweise die Pflicht ergeben, auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit eines bislang als verfassungsgemäß behandelten Steuergesetzes hinzuweisen (BGHZ 178, 258, 263 Rn. 13).
Der Steuerberater, der mit der Prüfung eines Steuerbescheides beauftragt ist, muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern, so lange keine entsprechende Vorlage eines Finanzgerichts an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht ist oder sich ein gleich starker Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung aus anderen Umständen, insbesondere einer in ähnlichem Zusammenhang ergangenen, im Bundessteuerblatt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt (BGHZ 178, 258, 264 Rn. 15).
- EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Fischer / Finanzamt Donaueschingen - Steuerrecht - Sechste …
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Rn. 10 aa) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat durch Urteil vom 11. Juni 1998 (C 283/95, RIW 1998, 644) entschieden, dass ein Mitgliedstaat unerlaubtes Glücksspiel nicht der Umsatzsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels - konkret ging es um Roulette - durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist.Dem Gesetzgeber wurde als Folgerung aus dem Urteil vom 11. Juni 1998 lediglich empfohlen, die allein im Blick auf unerlaubtes Glücksspiel entstandene Gesetzeslücke durch dessen Einbeziehung in die Rennwett- und Lotteriesteuer zu schließen (…Offerhaus/van Nahmen, aaO § 4 Nr. 9 Rn. 54; vgl. auch EuGH, Urt. v. 11. Juni 1998, aaO S. 645 Rn. 30).
Rn. 19 (1) Im Streitfall können bereits im Ausgangspunkt keine gesteigerten Anforderungen an die Beobachtungs- und Recherchierungspflicht der Beklagten gestellt werden, weil die Rechtslage nach Ablauf von mehr als zwei Jahren seit der letzten diesen Bereich betreffenden Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 11. Juni 1998, aaO) keine besonderen Entwicklungstendenzen erkennen ließ und neue höchstrichterliche Rechtsprechung bis zu dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2000 (…aaO) nicht zu erwarten war.
- BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat - …
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Dann muss ein Berater, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435).Rn. 21 (3) Der rechtliche Berater muss jedoch nur über die in den amtlichen Sammlungen und in den einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte orientiert sein (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1952 - I ZB 13/51, NJW 1952, 425; Urt. v. 21. September 2000, aaO).
- EuGH, 17.02.2005 - C-453/02
DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2002 (V R 7/02, BFHE 200, 149) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 17. Februar 2005 (C 453/02 und 462/02, EuZW 2005, 210) erkannt, dass das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt.Zwar mag es bei einer rückschauenden Bewertung naheliegen, die Entscheidung bereits im Sinne der Umsatzsteuerfreiheit auch des erlaubten Glückspiels zu deuten (vgl. EuGH, Urt. v. 17. Februar 2005, aaO S. 211 Rn. 28; dagegen aber etwa Birk/Jahndorf UR 2002, 289, 294).
- FG Münster, 15.09.2000 - 5 V 4286/00
Umsätze eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten umsatzsteuerfrei?
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Das FG Münster habe in einem Beschluss vom 15. September 2000 (5 V 4286/00, EFG 2001, 394) die Auffassung vertreten, es sei unzweifelhaft, dass aus in Gaststätten und Spielhallen aufgestellten Geldspielautomaten erzielte Umsätze nicht unter die Befreiungsregelung des § 4 Nr. 9 lit. b UstG fielen.Umsätze aus erlaubtem Glücksspiel waren aus dieser Warte nicht deswegen von der Umsatzsteuer auszunehmen, weil solche Umsätze steuerfrei in einer Spielbank ausgeführt werden konnten (FG Münster, Beschl. v. 15. September 2000 - 5 V 4286/00, EFG 2001, 394, 395).
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05
Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Auftraggeber nicht als mitwirkendes Verschulden vorgeworfen werden, er hätte das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, WM 2009, 369, 371 Rn. 21). - BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96
Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09
Selbst ein Mandant mit juristischer Vorbildung darf sich auf eine einwandfreie Arbeit seines Beraters verlassen (BGH, Urt. v. 13. März 1997 - IX ZR 81/96, WM 1997, 1392, 1395). - BGH, 12.11.2009 - IX ZR 152/08
Hemmung der Verjährung durch im Vorprozess erklärte Streitverkündung; …
- BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97
Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts
- BGH, 29.05.2008 - IX ZR 222/06
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater wegen …
- BGH, 17.12.2009 - IX ZR 4/08
Eintritt der Wirkung der Zustellung einer Streitverkündung für die Hemmung der …
- BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05
Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des …
- BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97
Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater
- BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03
Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen
- BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 18/94
Anforderungen an Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Vorabentscheidung …
- BFH, 21.03.2002 - III R 30/99
Lfd. Nummer
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 100/95
Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Steuerberater; Hinweispflicht des …
- BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Rechtsmittel
- BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen …
- BFH, 12.05.2005 - V R 7/02
Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
- EuGH, 05.05.1994 - C-38/93
Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
- BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97
Unterwerfung unerlaubten Glücksspiels unter die deutsche Mehrwertsteuer - …
- BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des …
Ferner kann ins Gewicht fallen, mit welchem Aufwand - auch an Kosten - der neuen Rechtsentwicklung im Interesse des Mandanten Rechnung getragen werden kann (BGH…, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07, BGHZ 178, 258 Rn. 9; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17).Er darf vielmehr darauf vertrauen, über etwaige neue Rechtsentwicklungen durch die allgemeinen steuerrechtlichen Fachpublikationen unterrichtet zu werden (BGH, Urteil vom 23. September 2010, aaO, Rn. 24 ff).
- OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18
Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 hierbei bewusst offengelassen, ob bei einer fortschreitenden, einen einfachen, raschen und kostengünstigen Zugriff gestattenden Informationstechnologie in Zukunft strengere Anforderungen an die Kenntnis höchstrichterlicher Entscheidungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09 -, juris Rn. 26). - BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten
Dies gilt namentlich im Verhältnis des steuerlichen Beraters zu seinem Mandanten (BGH…, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 14; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 43;… Zugehör, aaO Rn. 1235; D. Fischer, DB 2010, 2600, 2601).Selbst wenn ein Mandant über steuerrechtliche Kenntnisse verfügt, muss er darauf vertrauen können, dass der beauftragte Berater die anstehenden steuerrechtlichen Fragen fehlerfrei bearbeitet, ohne dass eine Kontrolle notwendig ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - IX ZR 216/92, NJW 1993, 2747, 2750; vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, NJW 2000, 1263, 1265;… vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141, 1143 Rn. 21; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, aaO).
- BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11
Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts
Rn. 18 aa) Er ist insbesondere gehalten, die höchstrichterliche Rechtsprechung anhand der amtlichen Sammlungen und der einschlägigen Fachzeitschriften zu verfolgen (BGH, Urteile vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17 [für Steuerberater]; vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99, NJW 2001, 675 unter II 1). - BGH, 15.12.2011 - IX ZR 85/10
Rechtsanwaltshaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs …
Rn. 13 a) Besteht die Pflichtwidrigkeit des Rechtsberaters darin, dass der gebotene Rechtsbehelf gegen einen Bescheid unterblieben ist, entsteht der Schaden des Mandanten mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (BGH, Urteil vom 20. Juni 1996 - IX ZR 100/95, WM 1996, 2066, 2067 unter II. 1. A; vom 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960; vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 40;… vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 170/09, WM 2010, 2284 Rn. 11;… Beschluss vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 195/09, aaO Rn. 10), also erst in dem Augenblick, in dem er nicht mehr durch einen Rechtsbehelf die Abänderung des gegen ihn ergangenen Bescheids erwirken kann. - BGH, 21.10.2010 - IX ZR 195/09
Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des …
Denn die angefochtene Entscheidung ist in diesem Punkt im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 23. September 2010 - IX ZR 26/09 z.V.b.).Besteht die Pflichtwidrigkeit darin, dass der gebotene Rechtsbehelf gegen den Bescheid nicht eingelegt wird, so entsteht der Anspruch in dem Augenblick, in dem der Steuerpflichtige von sich aus nicht mehr durch einen Rechtsbehelf die Abänderung des Steuerbescheids erwirken kann; die eng begrenzten Abänderungsmöglichkeiten nach § 173 AO reichen nicht aus, den Eintritt des Schadens erst für den Zeitpunkt anzunehmen, von dem an auch sie nicht mehr bestehen (…BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 100/95, WM 1996, 2066, 2067; v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 787; v. 23. September 2010 - IX ZR 26/09 z.V.b.).
- OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 23 U 70/20 Er muss sich deshalb über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch der einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten, zu denen auch die Deutsche Zeitschrift für Steuerrecht gehört (BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09, BeckRS 2010, 24959 Rn. 17, beck-online).
- OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von …
Rn. 38 Die von dem Beklagten mit Schriftsatz vom 16. Februar 2011 in Bezug genommenen Urteile des Bundesgerichtshofs (IX ZR 26/09) und des Oberlandesgerichts Stuttgart stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.Dann muss ein Berater, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (BGH, Urteil vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, juris Rn. 17).
- OLG Hamm, 05.01.2016 - 34 U 243/15
Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafterinnen eines Schiffsfonds …
Dieses sei in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht worden, die zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters gehörten (Hinweis auf BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09; Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10), insbesondere in DStRE 2005, 1376 und BB 2005, 2560.Aus der Entscheidung BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 lasse sich ableiten, dass ein Steuerberater Entscheidungen aus einschlägigen Fachzeitschriften kennen müsse (auch Hinweis auf BGH, Urteil vom 16.09.2010 - III ZR 14/10).
Rn. 81 Beide Entscheidungen seien zudem bis zur Prospektveröffentlichung in keiner von einem Steuerberater zu beachtenden Publikation - BStBl. II und DStR (Hinweis auf BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09, juris) - veröffentlicht worden.
Rn. 83 Entgegen der Auffassung der Klägerin ergebe sich aus der bereits zitierten Entscheidung des BGH vom 23.09.2010 - IX ZR 26/09 auch nicht, dass in dem Prospekt über das Risiko einer Anwendung der Entscheidungen hätte aufgeklärt werden müssen.
- LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10
Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch …
Selbst wenn der Mandant über steuerrechtliche Kenntnisse verfügt, muss er darauf vertrauen können, dass der beauftragte Berater die anstehenden steuerrechtlichen Fragen fehlerfrei bearbeitet, ohne dass eine Kontrolle notwendig ist (BGH NJW 1993, 2747, 2750 [BGH 24.06.1993 - IX ZR 216/92]; 2000, 1263, 1265;… 2009, 1141, 1143 Rn. 21; WM 2010, 2050 [BGH 23.09.2010 - IX ZR 26/09]).Unter besonderen Umständen kann ausnahmsweise auch im Rahmen eines Beratungsfehlers ein Mitverschulden des Mandanten in Erwägung zu ziehen sein (BGHZ 100, 117, 125; 186, 152), etwa wenn Warnungen oder ohne Weiteres erkennbare Umstände, die gegen die Richtigkeit des von dem Berater eingenommenen Standpunkts sprechen, nicht genügend beachtet werden (BGH WM 1977, 334, 337; NJW 1982, 1095, 1095 [BGH 25.11.1981 - IVa ZR 286/80]; WM 2010, 2050).
- BGH, 21.10.2010 - IX ZR 170/09
Steuerberaterhaftung: Verjährungsbeginn bei Einspruchseinlegung nur gegen einen …
- OLG München, 13.07.2022 - 15 U 8880/21
Regressanspruch eines "Diesel-Klägers" gegen seinen Prozessbevollmächtigten
- BGH, 03.03.2020 - XI ZR 189/19
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen
- OLG München, 05.11.2021 - 17 U 905/21
Kein Schadensersatz bei Erwerb eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen …
- OLG Köln, 26.03.2015 - 8 U 27/07
Pflichten und Haftung des Steuerberaters
- OLG München, 06.09.2021 - 17 U 905/21
Rückgabeoptionsrecht; Schlussratenerlass
- OLG Köln, 30.09.2015 - 16 U 46/15
Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater wegen der Rücknahme von …
- KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10
Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Schadensersatzanspruch eines …
- OLG Hamm, 26.07.2022 - 28 U 132/21
Regress gegen einen Rechtsanwalt; Beachtung der einschlägigen höchstrichterlichen …
- BGH, 10.05.2012 - IX ZR 205/09
Darlegungspflicht hinsichtlich eines fortbestehenden Klärungsbedarfs über eine …
- LG Kassel, 14.10.2020 - 8 O 2244/17
Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerberaters als …
- OLG Brandenburg, 13.02.2023 - 10 U 112/21
Prozesskostenhilfe aufgrund der Anzeige von Masseunzulänglichkeit durch den …
- OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht des Steuerberaters bei möglicher mangelnder …
- OLG Hamm, 17.01.2017 - 34 U 106/16
- LG Halle, 21.11.2014 - 3 O 210/14
Steuerberaterhaftung: Pflichtlektüre des Steuerberaters
- LG Dortmund, 10.09.2014 - 20 O 29/14
Steuerbelastung aufklärungsbedürftige Prospektangabe bei Beitritt zu Schiffsfonds
- OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 23 U 56/10
Schadenersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen Verlust der Möglichkeit der …
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Rechtsprechung
| BFH, 06.05.2010 - V R 25/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
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Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines Mietvertrages
- openjur.de
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines Mietvertrages
- Bundesfinanzhof
UStG § 1 Abs 1a, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines Mietvertrages - rechtsinformationen.bund.de
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines Mietvertrages
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1a UStG 1999, Art 5 Abs 8 EWGRL 388/77
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines Mietvertrages - rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1a UStG 1999, Art 5 Abs 8 EWGRL 388/77
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines Mietvertrages - IWW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung auch ohne Übergang des Mietvertrags
- Betriebs-Berater
Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines Mietvertrags
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorsteuerberichtigung durch das Finanzamt nach der Übertragung eines Grundstücks von einem Ehegatten an den anderen Ehegatten im Wege einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
- datenbank.nwb.de
Vorliegen einer Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung , wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht
- ibr-online
Geschäftsveräußerung auch ohne Übergang eines Mietvertrages!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorsteuerberichtigung durch das Finanzamt nach der Übertragung eines Grundstücks von einem Ehegatten an den anderen Ehegatten im Wege einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Grundstücksübertragung ohne Übergang des Mietvertrages
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Nicht umsatzsteuerbare Grundstücksübertragung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Soweit ein Vermietungsunternehmen im Ganzen veräußert wird (Geschäftsveräußerung im Ganzen), muss der Erwerber die Vermietungstätigkeit fortsetzen oder dies beabsichtigen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geschäftsveräußerung
- Grundstücksveräußerungen
- Das verkaufte Grundstück bildet das gesamte Unternehmen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - 9 K 412/05
- BFH, 06.05.2010 - V R 25/09
Papierfundstellen
- BB 2010, 3066
- GuT 2010, 392
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - V R 25/09
NV: Eine nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbare Geschäftveräußerung durch Grundstücksübertragung kann im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aufgrund besonderer Umstände auch dann vorliegen, wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht (Abgrenzung zu BFH-Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447) 20 .Rn. 5 Das Finanzgericht (FG) stützte die Klageabweisung darauf, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 11. Oktober 2007 V R 57/06 (BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447) zwar entschieden habe, dass die Veräußerung eines Grundstücks ohne Übergang des Mietvertrages grundsätzlich keine Geschäftsveräußerung sei.
Dementsprechend ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.
Rn. 18 Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.
Rn. 20 Dass auf die Klägerin kein bestehender Mietvertrag übergegangen ist, sondern sie einen neuen Mietvertrag mit ihrem Ehemann als Erwerber des Geschäftsbetriebs des bisherigen Mieters abgeschlossen hat, ist für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung unerheblich, da die Beendigung des alten und der Abschluss eines neuen Mietvertrages unter den besonderen Umständen des Streitfalls zur Fortsetzung der bisherigen Vermietungstätigkeit führten und die hierfür maßgeblichen Umstände --anders als im Fall des Senatsurteils in BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447-- im Streitfall den beiden an der Grundstücksübertragung beteiligten Personen bekannt waren.
- EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 8 - Übertragung …
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - V R 25/09
Rn. 14 3. Nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl I 2009, 863) im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (seit 1. Dezember 2009: Gerichtshof der Europäischen Union; Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128) gilt für die Nichtsteuerbarkeit von Geschäftsveräußerungen Folgendes:. - BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der …
Auszug aus BFH, 06.05.2010 - V R 25/09
Rn. 14 3. Nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl I 2009, 863) im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (seit 1. Dezember 2009: Gerichtshof der Europäischen Union;… Urteil vom 27. November 2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128) gilt für die Nichtsteuerbarkeit von Geschäftsveräußerungen Folgendes:.
- FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …
Mit Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09 habe der BFH den Anwendungsrahmen der Geschäftsveräußerung im Ganzen ausgedehnt.Nach dem BFH-Urteil vom 06.05.2010 V R 26/09 (Parallelentscheidung zum Urteil V R 25/09) liege bei der Übertragung eines Vermietungsunternehmens eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nur dann vor, wenn der Erwerber die Vermietungstätigkeit des Veräußerers nicht nur zivilrechtlich, sondern auch umsatzsteuerrechtlich unter Berücksichtigung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG fortführe.
Rn. 21 In Abgrenzung hierzu habe der BFH mit Urteil vom 06.05.2010 V R 25/09 entschieden, dass die Veräußerung eines an eine GmbH verpachteten Grundstücks von der Ehefrau auf den Ehemann zu einer Geschäftsveräußerung führen könne, wenn in diesem Zusammenhang das Pachtverhältnis der Ehefrau mit der GmbH beendet werde und der Ehemann unmittelbar danach ein neues Pachtverhältnis mit der GmbH begründe.
Somit seien die auf dem BFH-Urteil V R 25/09 basierenden Ausführungen zu einem anzunehmenden Gesamtplan nicht einschlägig.
Rn. 114 Der BFH hat zur Frage, ob aufgrund eines Gesamtplans von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG ausgegangen werden kann, mit Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09 (BFH/NV 2010, 1873, Juris) entschieden.
Aufgrund der im Streitfall V R 25/09 bestehenden Besonderheiten hatte das Finanzgericht die für die Geschäftsveräußerung erforderliche Fortführung einer Vermietungstätigkeit auch ohne Übergang eines Mietvertrages - nach Auffassung des BFH zu Recht - darauf gestützt, dass den Vereinbarungen zwischen der dortigen Klägerin, ihrem Ehemann und der bisher das Grundstück anmietenden GmbH ein Gesamtplan zugrunde lag.
Fehlt es an weiteren Faktoren wie z.B. einer bestehenden Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks, liegt daher keine Geschäftsveräußerung vor (BFH, Urteile vom 06. Mai 2010 - V R 25/09, juris und V R 26/09, BFHE 230, 256, BStBl II 2010, 1114).
- BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und …
Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 01.08.2002 - V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28.11.2002 - V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; vom 06.05.2010 - V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 15; in BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22; in BFHE 265, 549, Rz 52).Die Geschäftsveräußerung setzt nicht die Fortsetzung der nämlichen Tätigkeit, sondern nur voraus, dass sich die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten hinreichend ähneln (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873, Rz 21).
Die Veräußerung eines Gebäudes ohne Übergang eines Mietvertrags ist im Regelfall keine Geschäftsveräußerung (vgl. BFH-Urteile vom 11.10.2007 - V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2., Rz 14; in BFH/NV 2010, 1873, Rz 16;… in BFH/NV 2014, 1600, Rz 11).
Fehlt es an weiteren Faktoren --wie z.B. einer bestehenden Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks-- liegt daher keine Geschäftsveräußerung vor (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 1873, Rz 16;… in BFH/NV 2014, 1600, Rz 11).
- BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile …
Rn. 34 ee) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des FG nicht aus dem BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09 (BFH/NV 2010, 1873), wonach eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aufgrund besonderer Umstände auch dann vorliegen kann, wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht.Rn. 35 Denn diese Rechtsprechung betrifft allein die Frage der Fortführung einer unternehmerischen Tätigkeit durch den Erwerber im Falle der Übertragung von Grundstücken ohne Übergang eines entsprechenden Pacht- oder Mietvertrages (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873, Rz 17 ff.).
Auf diese --zu verneinende-- Frage ist die Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873 nicht übertragbar.
- BFH, 04.02.2015 - XI R 42/13
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars …
Rn. 28 d) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des FG nicht aus dem BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09 (BFH/NV 2010, 1873), wonach eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aufgrund besonderer Umstände auch dann vorliegen kann, wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht.Rn. 29 Denn diese Rechtsprechung betrifft allein die Frage der Fortführung einer unternehmerischen Tätigkeit durch den Erwerber im Falle der Übertragung von Grundstücken ohne Übergang eines entsprechenden Pacht- oder Mietvertrages (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873, Rz 17 ff.).
Auf diese --zu verneinende-- Frage ist die Rechtsprechung im BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873 nicht übertragbar.
- BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …
Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 01.08.2002 - V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28.11.2002 - V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; vom 06.05.2010 - V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 15; in BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22).Rn. 78 bb) Bestätigt wird die Unschädlichkeit der Fortführung vor der Übertragung durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873 (Rz 19 f.) zur kurzfristigen Unterbrechung der Verpachtungstätigkeit, durch die Rechtsprechung des BFH zur Zulässigkeit von Durchgangserwerben (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 25.11.2015 - V R 66/14, BFHE 251, 526, BFH/NV 2016, 497, Rz 29; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 41 f.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1306, Rz 21), die umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung des BFH zu leer stehenden Ferienwohnungen und Gebäudeteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 30;… in BFH/NV 2014, 1600, Rz 12), sowie die BFH-Urteile in BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626 und vom 30.01.2014 - V R 33/13 (…BFH/NV 2014, 1238) und den BFH-Beschluss vom 06.06.2006 - V B 142/05 (…BFH/NV 2006, 2088).
- BFH, 29.08.2012 - XI R 1/11
Im Unternehmenskaufvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot als Umsatz im Rahmen …
Die erforderliche Gesamtwürdigung obliegt im Wesentlichen dem FG (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, unter II.4.).Er bezweckt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH (…Urteile in Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128, Rz 39; in UR 2011, 937, DStR 2011, 2196, Rz 23) und BFH (vgl. z.B. Urteile vom 30. April 2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863; in BFH/NV 2010, 1873, unter II.3.), die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen.
- BFH, 12.08.2015 - XI R 16/14
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten …
Rn. 26 d) Die Übertragung eines vermieteten Grundstücks führt dann zur Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG, wenn durch den mit dem Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Mietvertrag ein Vermietungsunternehmen übernommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Oktober 2007 V R 57/06, BFHE 219, 284, BStBl II 2008, 447, unter II.2.; vom 6. Mai 2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 16;… vom 5. Juni 2014 V R 10/13, BFH/NV 2014, 1600, Rz 11; jeweils m.w.N.). - FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des …
Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH - zuletzt im Urteil vom 6.5.2010 (V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873) - sei entscheidend, dass das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermögliche.Rn. 92 § 1 Abs. 1a UStG dient der Umsetzung von Art. 19 und 29 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Abl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1 (MwStSystRL) bzw. der Vorgängernorm Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (6. EG-RL) in nationales Recht und ist entsprechend dieser Bestimmung richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873).
Rn. 98 Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, dass der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (vgl. BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873; EuGH Urteil vom 10.11.2011 - Rs. C-444/10 Schriever, DStR 2011, 2196 jeweils m.w.N.).
Rn. 103 Unerheblich ist hierbei, ob alter und neuer Mietvertrag zu Einzelfragen, wie z.B. Kündigungsfristen unterschiedliche Regelungen enthalten oder in welcher Branche die Mieter vor oder nach der Grundstücksübertragung tätig waren, da keine Fortsetzung der nämlichen unternehmerischen Tätigkeit des Veräußerers, sondern nur eine hinreichende Ähnlichkeit der Tätigkeiten von Veräußerer und Erwerber erforderlich ist (BFH Urteil vom 6.5.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873).
Rn. 124 Diese unternehmerische Tätigkeit des Erwerbers ist auch nicht hinreichend ähnlich mit der von der Klägerin ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit, so dass auch unter Berücksichtigung des BFH Urteils vom 6.5.2010 (V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873) trotz eines unzweifelhaft vorliegenden Gesamtplanes hinsichtlich der Veräußerung und dem Abschluss des Generalmietvertrages keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.
- BFH, 05.06.2014 - V R 10/13
Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich
Fehlt es an weiteren Faktoren wie z.B. einer bestehenden Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks, liegt daher keine Geschäftsveräußerung vor (BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873). - FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 6 K 1396/10
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch …
Rn. 90 Nach dem Urteil des BFH vom 06.05.2010 - V R 25/09 (BFH/NV 2010, 1873) kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann vorliegen, wenn auf den Erwerber kein bestehender Mietvertrag übergeht, sondern aufgrund eines Gesamtplans ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird.Rn. 91 Der dem Urteil vom 06.05.2010 - V R 25/09 zugrunde liegende Fall ist - im Gegensatz zu den den Urteilen vom 04.09.2008 - V R 23/06 und vom 06.05.2010 - V R 26/09 zugrunde liegenden Fällen - dem Streitfall vergleichbar, weil die Verpachtungen fortgeführt wurden, wenn auch aufgrund neuer Verträge.
- BFH, 28.10.2010 - V R 22/09
Anforderungen an Geschäftsveräußerung - Richtlinienkonforme Auslegung des § 1 …
- FG Düsseldorf, 16.09.2020 - 5 K 1048/17
Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft der Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz formalen …
- FG Düsseldorf, 12.07.2013 - 1 K 4421/10
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Übernahme der Kücheneinrichtung einer gepachteten …
- FG Thüringen, 09.12.2010 - 2 K 156/07
Keine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung eines zuvor …
- FG Köln, 15.09.2020 - 8 K 2974/18
Auslösen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen …
- FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19
Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem …
- FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
Keine (partielle) Geschäftsveräußerung im Ganzen bei nur teilweiser Fortführung …
- FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen …
- FG Schleswig-Holstein, 02.03.2022 - 4 K 38/19
Vorsteuerberichtigung aus Anlass der umsatzsteuerfreien Veräußerung unbebauter …
- FG Hessen, 29.12.2011 - 1 K 3828/05
Maximal eine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Veräußerung an zwei …
- FG Hessen, 09.03.2020 - 1 K 1575/18
Steuerbarkeit eines Umsatzes durch Geschäftsveräußerung
- FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 K 5319/11
Veräußerung einer Ferienwohnung als Geschäftsveräußerung
- FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 5 K 2502/12
Geschäftsveräußerung im Ganzen: Erwerb des Gaststätteninventars in angemieteten …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 247/13
Umsatzsteuer: Rechnungsberichtigung nach bestandskräftiger, materiell-rechtlich …
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Rechtsprechung
| BGH, 18.03.2010 - IX ZR 105/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
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Steuerberatervertrag: Umfang der Beratungspflicht im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 675 BGB
Steuerberatervertrag: Umfang der Beratungspflicht im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Aufklärungspflicht eines Steuerberaters; Grundsätze des Anscheinsbeweises bei beratungsgerechtem Verhalten
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 543 Abs. 2
Umfang der Aufklärungspflicht eines Steuerberaters; Grundsätze des Anscheinsbeweises bei beratungsgerechtem Verhalten - datenbank.nwb.de
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Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.08.2007 - 2 O 509/06
- OLG Köln, 15.05.2008 - 8 U 32/07
- BGH, 18.03.2010 - IX ZR 105/08
Papierfundstellen
- GuT 2010, 392
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …
Auszug aus BGH, 18.03.2010 - IX ZR 105/08
Durch die Entscheidung des Senats vom 1. März 2007 wurde klargestellt, dass dem Mandanten keine vollständige rechtliche Analyse, sondern die Hinweise zu vermitteln sind, deren er in seiner konkreten Situation als notwendige Entscheidungsgrundlage bedarf (BGHZ 171, 261, 264 Rn. 10). - BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00
Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts
Auszug aus BGH, 18.03.2010 - IX ZR 105/08
Rn. 2 1. Das Berufungsgericht hat den Umfang der Aufklärungspflicht des Steuerberaters unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Senats zutreffend beurteilt (vgl. BGH, Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, ZIP 2004, 2058, 2059). - BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99
Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit …
Auszug aus BGH, 18.03.2010 - IX ZR 105/08
Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung vom Beklagten zu beweisen gewesen (BGH, Urt. v. 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99, ZIP 2001, 33, 34 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 15.07.2014 - 6 U 21/13
Steuerberaterhaftung: Darlegungs- und Beweislast des Mandanten; sekundäre …
In den hierdurch gezogenen Grenzen hat er den Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Bearbeitung auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren (vgl. BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958;… BGH NJW 1998, 1486, zitiert nach juris Rn. 9;… BGH NJW-RR 2003, 1064, zitiert nach juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IX ZR 105/08; BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZR 156/10, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 19.04.2012 - IX ZR 156/10
Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht des Steuerberaters zu einkommensteuerlichen …
Rn. 2 1. Das Berufungsgericht ist von den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgegangen, wonach sich die Aufgaben des Steuerberaters aus Inhalt und Umfang des ihm erteilten Mandates ergeben (BGH, Urteil vom 26. Januar 1995 - IX ZR 10/94, BGHZ 128, 358, 361; vom 6. Februar 2003 - IX ZR 77/02, NJW-RR 2003, 1064, 1065; vom 15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, NJW 2004, 3487; Beschluss vom 18. März 2010 - IX ZR 105/08, GuT 2010, 392 Rn. 3). - OLG Köln, 21.06.2018 - 16 U 35/18
Steuerberaterhaftung
Rn. 8 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben sich die konkreten Aufgaben und zu beachtenden Pflichten eines (Steuer-)Beraters aus Inhalt und Umfang des ihm erteilten Mandates (…vgl. BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - IX ZR 156/10 = GI aktuell 2013, 22 Rz. 2; v. 18.03.2010 - IX ZR 105/08 = GuT 2010, 392 Rz. 3; Fischer, WM Sonderbeilage Nr. 1/2014, S.5).
- OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 U 109/19
Steuerberaterhaftung wegen unterbliebenen Hinweises auf umsatzsteuerliche Risiken …
In den hierdurch gezogenen Grenzen hat er den Auftraggeber auch ungefragt über die bei der Bearbeitung auftauchenden steuerrechtlichen Fragen zu belehren (vgl. BGH v. 26.1.1995, IX ZR 10/94, BGHZ 128, 358 (361), NJW 1995, 958, DStR 1995, 1890 m. Anm. Späth; v. 18.12.1997, IX ZR 153/96, DStRE 1998, 334;… v. 6.2.2003, IX ZR 77/02, NJW-RR 2003, 1064, BeckRS 2003, 02458, Rn. 8; v. 18.3.2010, IX ZR 105/08, BeckRS 2010, 08684; v. 19.4.2012, IX ZR 156/10, BeckRS 2012, 10273). - OLG Köln, 14.10.2021 - 16 U 13/20
Hinweispflichten Steuerberater im Rahmen Steuerberatungsvertrag Verpflichtung …
Rn. 65 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ergeben sich die konkreten Aufgaben und zu beachtenden Pflichten eines (Steuer-)Beraters aus Inhalt und Umfang des ihm erteilten Mandates (…vgl. BGH v. 19.4.2012 - IX ZR 156/10, BeckRS 2012, 10273 Rn. 2; v. 18.3.2010 - IX ZR 105/08, BeckRS 2010, 8684 Rn. 3;… Fischer WM Sonderbeilage Nr. 1/2014, S. 5).. - LG Köln, 27.09.2012 - 2 O 149/11
Schadensersatzbegehren aus der Schlechterfüllung eines Steuerberatungsvertrages; …
Eine derartige Weisung hätte nur nach ordnungsgemäßer Belehrung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, IX ZR 105/08, Beschluss vom 18.03.2010, m. w. N., zit. nach juris).
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