Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10226
BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20 (https://dejure.org/2021,10226)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - I ZR 87/20 (https://dejure.org/2021,10226)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20 (https://dejure.org/2021,10226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewerblicher Rechtsschutz: Umsatzsteuerpflichtigkeit von Abmahnkosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG, § 13a Abs 1 Nr 1 UStG, § 14 Abs 4 Nr 8 UStG
    Gewerblicher Rechtsschutz: Umsatzsteuerpflichtigkeit von Abmahnkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer i.R.d. Anspruchs auf Ersatz der Abmahnkosten aufgrund Verletzung von Kennzeichenrechten und Namensrechten; Darstellen der Abmahnung als eine umsatzsteuerbare Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer i.R.d. Anspruchs auf Ersatz der Abmahnkosten aufgrund Verletzung von Kennzeichenrechten und Namensrechten; Darstellen der Abmahnung als eine umsatzsteuerbare Leistung

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer i.R.d. Anspruchs auf Ersatz der Abmahnkosten aufgrund Verletzung von Kennzeichenrechten und Namensrechten; Darstellen der Abmahnung als eine umsatzsteuerbare Leistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen sind nicht nur im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sondern auch im gesamten gewerblichen Rechtsschutz umsatzsteuerpflichtig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2021, 943
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Andererseits sind nur diejenigen durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, also dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 65 mwN).
  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Rn. 10 aa) Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (vgl. BFH, GRUR 2003, 718; GRUR 2017, 826; GRUR 2019, 825; die gegen die letzte Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Rn. 10 aa) Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (vgl. BFH, GRUR 2003, 718; GRUR 2017, 826; GRUR 2019, 825; die gegen die letzte Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 136/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Abzug "neu für alt" beim Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    So wie der Geschädigte durch eine Schadensersatzleistung nicht bessergestellt werden soll, als wenn das zum Ersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre, so soll auch derjenige, der nach § 683 Satz 1, §§ 670, 677 BGB als Geschäftsführer ohne Auftrag Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen verlangen kann, durch den Aufwendungsersatz keinen Vorteil erlangen (zum Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 136/11, NJW 2012, 1080 Rn. 11).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Regelungen des privaten Nachbarrechts; …

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3 mwN; vgl. auch BVerfGK 11, 420, 431 [juris Rn. 59] mwN).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife: …

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3 mwN;… vgl. auch BVerfGK 11, 420, 431 [juris Rn. 59] mwN).
  • BFH, 16.01.2003 - V R 92/01

    Abmahnleistungen von Abmahnvereinen

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Rn. 10 aa) Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (vgl. BFH, GRUR 2003, 718; GRUR 2017, 826; GRUR 2019, 825; die gegen die letzte Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BVerfG, 27.12.2019 - 1 BvR 1327/19

    Abmahnung, Umsatzsteuer, Urheberrechtsverletzung, Urheberrecht, Steuerbarkeit, …

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Rn. 10 aa) Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (vgl. BFH, GRUR 2003, 718; GRUR 2017, 826; GRUR 2019, 825; die gegen die letzte Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 13/19

    Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - I ZR 87/20
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf geht in einem Urteil vom 23. Januar 2020 (2 U 13/19, juris Rn. 96 f.), ohne dass dies allerdings entscheidungserheblich gewesen wäre, ebenfalls davon aus, dass zu Lasten des Abmahnenden die gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, die er als Teil seines Schadens an den Verletzer weiterreichen, das heißt in seine Erstattungsforderung einbeziehen kann.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2022 - 6 U 255/21

    Verbindungsstücke für Wellrohre - Umfang der Auskunftspflicht bei einer …

    Rn. 130 (1) Allerdings geht der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, HFR 2021, 943 Rn. 10) von einer nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 201, 339; 257, 154; 263, 560; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19) aus, wonach Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren seien.

    Diese Rechtsprechung, die sich konkret nur auf das Wettbewerbs- und das Urheberrecht bezieht, wendet der Bundesgerichtshof auch im Kennzeichenrecht an und soll nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auf den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auszudehnen sein (so BGH, HFR 2021, 943 Rn. 10 mwN; für die Abmahnung einer Patentverletzung auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 U 13/19, juris Rn. 97).

    Der Bundesgerichtshof (HFR 2021, 943 Rn. 12 mwN) geht insoweit von folgender Situation und Rechtslage aus: Der Anwalt, der den Rechtsverletzer im Auftrag des Rechtsinhabers abgemahnt habe, rechne in eigenem Namen gegenüber dem Rechtsinhaber ab; dieser rechne sodann über seine eigene Leistung ("Vermeidung eines Gerichtsverfahrens") gegenüber dem Abgemahnten ab; die Rechnung weise dabei regelmäßig den Nettobetrag der anwaltlichen Rechnung zuzüglich Umsatzsteuer aus; die in der Rechnung an den Abgemahnten ausgewiesene Umsatzsteuer müsse der Rechtsinhaber an das Finanzamt abführen (mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs).

  • KG, 18.11.2025 - 5 UKl 10/25

    Gestaltung des Kündigungsprozesses hinsichtlich Dauerschuldverträgen im …

    Die geltend gemachte Kostenpauschale unterliegt der Umsatzsteuer, die ebenfalls von dem Verletzer zu tragen ist (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, GRUR- Prax 2021, 344 [juris Rn. 10 f.]).
  • OLG München, 26.08.2024 - 17 U 779/21

    Diesel, Thermofenster, Berechnung Differenzschaden und Vorteilsausgleichung bei …

    (b) Als anzurechnender Restwert ist auch hier nur der Netto-Verkaufspreis (10.084,03 EUR) zu berücksichtigen, da die beim Verkauf ausweislich der Anlagen BB 8 und BB 9 gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (1.915,97 EUR) an das Finanzamt abzuführen ist und damit nicht bei der Klägerin verbleibt (vgl. auch BGH, Hinweisbeschluss v. 21.1.2021 - I ZR 87/20, BeckRS 2021, 8422 Rn. 16;… Zurlinden, NJW 2024, 1910 Rn. 10).
  • LG Düsseldorf, 01.03.2023 - 14d O 3/22
    Rn. 92 Auf diesen Anspruch muss sich die Klägerin im Wege der Vorteilsausgleichung die Vergütung anrechnen lassen, die die Abnehmer als Entgelt für die Ersatzversorgung an sie gezahlt haben (vgl. BGH BeckRS 2021, 8422 Rn. 13 ff. und BeckOK BGB/Gehrlein, § 683 BGB Rn. 5).

    So wie der Geschädigte durch eine Schadensersatzleistung nicht bessergestellt werden soll, als wenn das zum Ersatz verpflichtende Ereignis nicht eingetreten wäre, so soll auch derjenige, der nach § 683 Satz 1, §§ 670, 677 BGB als Geschäftsführer ohne Auftrag Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen verlangen kann, durch den Aufwendungsersatz keinen Vorteil erlangen (…vgl. BGH NJW 2012, 1080 Rn. 11; BeckRS 2021, 8422 Rn. 14, 15.).

    Das widerspricht dem für den Aufwendungsersatz geltenden Grundsatz, dass derjenige, der nach § 683 Satz 1, §§ 670, 677 BGB als Geschäftsführer ohne Auftrag Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen verlangen kann, durch den Aufwendungsersatz keinen Vorteil erlangen darf (…vgl. BGH NJW 2012, 1080 Rn. 11; BeckRS 2021, 8422 Rn. 14, 15.).

  • KG, 28.01.2025 - 5 U 13/22

    Zulässigkeit einer Internetwerbung für ärztliche Fachzentren für ambulante …

    Die geltend gemachte Kostenpauschale unterliegt schließlich der Umsatzsteuer, die ebenfalls von dem Verletzer zu tragen ist (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, GRURPrax 2021, 344 [juris Rn. 10 f.]), und der Zinsanspruch folgt aus § 291, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2026 - 6 U 137/24

    Ersatz der erforderlichen Aufwendungen als Anspruch eines Abmahnenden vom …

    Denn Zahlungen, die ein Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs erhält, stellen umsatzsteuerrechtlich keine Schadensersatzleistung, sondern ein Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem abmahnenden Unternehmer und dem abgemahnten Rechtsverletzer dar (BGH, Hinweisbeschluss vom 21.01.2021 - I ZR 87/20, BeckRS 2021, 8422, Rn. 10).
  • BGH, 17.07.2025 - I ZB 52/25

    Entgegenstehender Grundsatz der Subsidiarität der erfolgreichen Geltendmachung …

    Derartige Unklarheiten bestehen unter anderem dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, HFR 2021, 943 [juris Rn. 8];… Beschluss vom 23. Februar 2022 - IV ZR 150/20, NJW-RR 2022, 684 [juris Rn. 14], jeweils mwN).
  • KG, 02.04.2025 - 5 U 112/23

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen …

    Die geltend gemachte Kostenpauschale unterliegt der Umsatzsteuer, die ebenfalls von dem Verletzer zu tragen ist (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, GRUR- Prax 2021, 344 [juris Rn. 10 f.]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2023 - 5 K 7144/20

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen im Rahmen eines außergerichtlichen …

    Rn. 18 Nach diesen Grundsätzen sind nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des BFH Zahlungen, die an einen Unternehmer aufgrund von urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruch geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren (vgl. BFH, Urteil vom 16. Januar 2003 - V R 92/01, BStBl. II 2003, 732; BFH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - XI R 27/14, BStBl. II 2021, 779; BFH, Urteil vom 13. Februar 2019 - XI R 1/17, BStBl. II 2021, 785; die gegen die letzte Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Dezember 2019 - 1 BvR 1327/19 - nicht zur Entscheidung angenommen; der BFH-Rechtsprechung folgend: BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, HFR 2021, 943).
  • KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25

    Zulässigkeit von Kündigungsbutton mit Passwortabfrage

    Die geltend gemachte Kostenpauschale unterliegt der Umsatzsteuer, die ebenfalls von dem Verletzer zu tragen ist (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - I ZR 87/20, GRUR-Prax 2021, 344 [juris Rn. 10 f.]).
  • KG, 13.01.2025 - 5 U 115/23

    Unterlassung der Werbung von Unterspritzungen mit Hyaluronsäure mit sog. …

  • KG, 26.02.2025 - 5 U 15/23

    Werbung per E-Mail ohne Einwilligung und bundesweiter Marktbezug bei …

  • AG Köln, 22.11.2022 - 150 C 232/22
  • LG Köln, 16.01.2025 - 81 O 44/24
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht