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Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.04.2000

Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2000 - V R 66/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,886
BFH, 25.05.2000 - V R 66/99 (https://dejure.org/2000,886)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2000 - V R 66/99 (https://dejure.org/2000,886)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - V R 66/99 (https://dejure.org/2000,886)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und Abs. 11, § 15 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6, Art. 26

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 3 Abs. 3 und Abs. 11; ; UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 3 und Abs. 11, § 15 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6, Art. 26

  • Wolters Kluwer

    Eigentümer eines Ferienhauses - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Entgeltliche Nutzungsüberlassung - Vermietungsleistungen des Gesellschafters

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermietung durch Personengesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 1, 3, 15 UStG 1993
    Umsatzsteuer; Zurechnung von Vermietungsumsätzen bei den Eigentümern von Ferienhäusern

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Dienstleistungskommission
    Beispiele

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1993, UStG § 2 Abs 1 J: 1993, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993
    Eigentümer; Unternehmereigenschaft; Vermietung; Verwaltungsgesellschaft; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 458
  • NJW 2001, 1232 (Ls.)
  • NZM 2001, 250
  • BB 2000, 1661
  • DB 2000, 1692
  • BStBl II 2004, 310
  • HFR 2000, 742
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Gesellschafterleistungen gegen Entgelt gerichtet sind (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, jeweils m.w.N.) bzw., wenn zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH-Urteil vom 3. März 1994 C-16/93, Slg. 1994, 743, 753 --Tolsma--).
  • BFH, 16.03.2000 - V R 44/99

    Abgrenzung Eigenhandel oder Vermittlung

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Für die Bestimmung der Leistungsbeziehungen folgt das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich dem Zivilrecht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 44/99, Der Betrieb --DB-- 2000, 1209, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 652).
  • BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96

    Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Steuerbare entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft beruhen, die auf den Austausch der Gesellschafterleistungen gegen Entgelt gerichtet sind (z.B. BFH-Urteile vom 8. November 1995 V R 8/94, BFHE 179, 186, BStBl II 1996, 176; vom 18. Dezember 1996 XI R 12/96, BFHE 182, 395, BStBl II 1997, 374, jeweils m.w.N.) bzw., wenn zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH-Urteil vom 3. März 1994 C-16/93, Slg. 1994, 743, 753 --Tolsma--).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 87/98

    Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Sind die Zahlungen der Gesellschaft an den Gesellschafter von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Hauses durch die Gesellschaft aufgrund der Übertragung der Nutzungsbefugnis an die Gesellschafter abhängig, stehen Nutzungsüberlassung und Entgeltsanteil in einem Leistungsaustauschverhältnis (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, sowie - zu entgeltlicher Lieferung an die Gesellschaft: vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-23/98

    Heerma - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Umsatz zwischen Gesellschafter und …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Diese Beurteilung ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Januar 2000 Rs. C-23/98 --J.Heerma--, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 121, Rz. 19, 22, zu Art. 4 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--).
  • BFH, 05.05.1999 - XI R 6/98

    Dauerschuldzinsen bei Forfaitierung künftiger Forderungen

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Die Auslegung des Vertrages sowie die tatsächliche Würdigung des hier maßgeblichen Auftretens der GbR nach außen durch das FG ist zumindest möglich und damit für den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend (vgl. zur Bindung z.B. BFH-Urteil vom 5. Mai 1999 XI R 6/98, BFHE 188, 415, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 118 Anm. 17).
  • BFH, 07.11.1991 - V R 116/86

    - Unternehmereigenschaft eines GbR-Gesellschafters durch Vermietung an …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    a) Unternehmer i.S. des § 2 Abs. 1 UStG kann (auch) ein Gesellschafter bereits durch die Vermietung eines einzigen Gegenstandes an die Gesellschaft sein (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269).
  • BFH, 07.10.1999 - V R 79/98

    Reiseleistungen bei Vermittlung

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Mit Rücksicht auf diese Bestimmung hat der erkennende Senat im Urteil vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98 (BFHE 190, 235) entschieden, dass die Regelung für Kommissionsgeschäfte bei Lieferungen in § 3 Abs. 3 UStG für sonstige Leistungen entsprechend gilt.
  • BFH, 10.05.1990 - V R 47/86

    Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen …

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    Sind die Zahlungen der Gesellschaft an den Gesellschafter von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Hauses durch die Gesellschaft aufgrund der Übertragung der Nutzungsbefugnis an die Gesellschafter abhängig, stehen Nutzungsüberlassung und Entgeltsanteil in einem Leistungsaustauschverhältnis (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juni 1999 V R 87/98, BFHE 189, 196, BStBl II 1999, 580, sowie - zu entgeltlicher Lieferung an die Gesellschaft: vom 10. Mai 1990 V R 47/86, BFHE 161, 185, BStBl II 1990, 757).
  • BFH, 18.04.1996 - V R 123/93

    Leistungsaustausch bei Gesellschaftsleistungen

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
    b) Für die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft und dementsprechend für die Berechtigung des Gesellschafters zum Abzug von Vorsteuer aus damit zusammenhängenden Vorbezügen kommt es allein darauf an, ob ein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt (z.B. BFH-Urteil vom 18. April 1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387, m.w.N.); das Umsatzsteuerrecht enthält insoweit keine besonderen Regelungen für Personenvereinigungen.
  • BFH, 08.11.1995 - V R 8/94

    Unternehmereigenschaft der Gesellschafter-GmbH bei Ausübung einer …

  • BFH, 01.12.1994 - V R 126/92

    Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung

  • BFH, 18.03.1988 - V R 178/83

    Kein Vorsteuerabzug für den Eigentümer eines Ferienhauses, wenn die …

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18

    Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umfasst der Begriff auch die private Vermögensverwaltung durch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (vgl. BFHE 167, 215, 217; 169, 555, 557; 191, 458, 460; 210, 146, 149 f.; 223, 487, 489).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis …

    b) Für die Frage, ob im Verhältnis Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 vorliegen, gelten keine Besonderheiten, so dass es allein darauf ankommt, ob ein Leistungsaustausch im Sinne dieser Vorschrift vorliegt (z.B. BFH-Urteile vom 6. Juni 2002 V R 43/01, UR 2002, 422; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310; vom 18. April 1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).
  • FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00

    Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bei …

    Rn. 9 Während des Klageverfahrens ergänzte die Klägerin ihren Vortrag und nahm Bezug auf die Rechtsprechung des BFH zur Leistungskommission (BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 V R 66/99 DStR 2000, 1346; vom 07.10.1999 V R 79 u. 80/98, DStR 1999, 2120).

    Die (zweite) Entscheidung des BFH zur Leistungskommission vom 25. Mai 2000 (V R 66/99, DStR 2000, 1346) stehe zudem in Widerspruch zu Abschn. 32 Abs. 1 Satz 3 UStR 2000, der ausdrücklich besage, eine Besorgung liege nicht vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an einen Dritten erbringe ("Leistungsverkauf").

    Für die Beurteilung der Leistungsbeziehungen folgt das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich dem Zivilrecht (BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFH/NV 2000, 1318).

    Rn. 33 Hiergegen wird vorgebracht, dass der mögliche Wortsinn des § 3 Abs. 11 UStG einer richtlinienkonformen Auslegung nicht entgegenstehe (…so ausführlich Martin, in: Sölch/Ringleb, UStG § 3 Rz. 80 u. 262; im Ergebnis ebenso - allerdings ohne nähere Begründung - BFH-Urteil vom 25.05.2000 V R 66/99, DStR 2000, 445 (448)), weil er beide Alternativen der Leistungskommission einschließe.

    Rn. 35 Die Fiktion einer Vermietungsleistung im Verhältnis des Geschäftsherrn zum Geschäftsbesorger lässt sich nicht richtlinienkonform in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG dem § 3 Abs. 11 UStG "zu ergänzen" (…so aber Martin a.a.O. Rz. 80 a; BFH-Urteil vom 25.05.2000 V R 66/99, DStR 2000, 445 (447).

    Rn. 46 Der Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Entscheidung des erkennenden Senats von der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 25. Mai 2000 V R 66/99 DStR 2000, 1346; vom 07.10.1999 V R 79 u. 80/98, DStR 1999, 2120) abweicht.

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt …

    Rn. 85 bb) Wenn die Dienstleistung, bei der der Kommissionär hinzutritt, von der Mehrwertsteuer befreit ist, gilt diese Befreiung auch im Rechtsverhältnis zwischen Kommittent und Kommissionär (vgl. EuGH-Urteil Henfling u.a. vom 14.07.2011 - C-464/10, EU:C:2011:489, Rz 36; s.a. bereits BFH-Urteile vom 25.05.2000 - V R 66/99, BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310, unter II.3.; vom 31.01.2002 - V R 40, 41/00, BFHE 197, 377, BStBl II 2004, 315, Leitsatz 3 und unter II.2.c bb).

    Rn. 88 aa) Der BFH ist früher davon ausgegangen, dass die Fiktion nicht nur bewirkt, dass einzelne für die besorgte Leistung geltende Vorschriften (wie zum Beispiel zum Ort der sonstigen Leistung in § 3a UStG) auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden sind, sondern dass die Besorgungsleistung grundsätzlich insgesamt wie die besorgte Leistung zu behandeln ist (BFH-Urteil vom 29.08.2002 - V R 8/02, BFHE 199, 88, BStBl II 2004, 320, unter II.1.b), damit eine Gleichbehandlung der Besorgungsleistung mit der besorgten Leistung erreicht wird (vgl. BFH-Urteil vom 25.05.2000 - V R 66/99, BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310, unter II.3.).

  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung: …

    Dass § 3 Abs. 11 UStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG im Übrigen nur ungenügend umsetzte und den Fall des "Leistungsverkaufs" nicht erfasste (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310; vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377, BStBl II 2004, 315; vom 29. August 2002 V R 8/02, BFHE 199, 88, BStBl II 2004, 320;… vom 28. November 2002 V R 6/02, BFH/NV 2003, 517), ist für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Streitfall unerheblich.
  • BFH, 22.08.2019 - V R 12/19

    Margenbesteuerung bei Überlassung von Ferienwohnungen

    Rn. 25 aa) Für die Bestimmung der Leistungen und der Leistungsbeziehungen folgt das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich dem Zivilrecht (…BFH-Urteile vom 12.05.2011 - V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541, unter II.1.a;… vom 07.07.2005 - V R 60/03, BFH/NV 2006, 139; vom 25.05.2000 - V R 66/99, BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310; vom 16.03.2000 - V R 44/99, BFHE 191, 97, BStBl II 2000, 361; vom 13.03.1987 - V R 33/79, BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524;… BFH-Beschluss vom 20.02.2004 - V B 152/03, BFH/NV 2004, 833).

    Rn. 27 Die Entscheidung, ob der Unternehmer eine Leistung in eigener Verantwortung übernimmt oder eine fremde Leistung lediglich vermittelt, ist im Rahmen des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses nach dem Gesamtbild des Einzelfalls zu treffen und obliegt daher der Würdigung des FG (BFH-Urteil in BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310, unter II.2.a;… Nieskens, a.a.O., Rz 602; Wagner in Schwarz/Widmann/Radeisen, § 25 Rz 19).

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

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  • BFH, 28.11.2002 - V R 18/01

    Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern

    b) Für die Frage, ob im Verhältnis Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 UStG vorliegen, gelten keine Besonderheiten; allein maßgeblich ist, ob ein Leistungsaustausch i.S. der genannten Vorschrift vorliegt (z.B. BFH-Urteile vom 6. Juni 2002 V R 43/01, UR 2002, 422; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458; in BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).

    c) Eine steuerbare Dienstleistung setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des BFH jedoch voraus, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt (z.B. EuGH-Urteil vom 21. März 2002 Rs. C-174/00 -Kennemer Golf & Country Club-, Randnr. 39, m.w.N., Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2002, 154, m.Anm. Wagner; BFH-Urteil in BFHE 191, 458).

  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem …

    Bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG erfasste § 3 Abs. 11 UStG auch in seiner in den Streitjahren geltenden Fassung nicht nur den "Leistungseinkauf", sondern auch den "Leistungsverkauf" (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310; vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377, BStBl II 2004, 315; vom 29. August 2002 V R 8/02, BFHE 199, 88, BStBl II 2004, 320;… vom 28. November 2002 V R 6/02, BFH/NV 2003, 517).
  • FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 842/00

    Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Gemeinschafterbeitrag und entgeltlichem …

    Der Kläger stützt sich schließlich zur Begründung auf das BFH-Urteil vom 25.05.2000 - V R 66/99, UR 2000, 377 - , mit dem der BFH in einem mit dem vorliegenden Streitfall vergleichbaren Sachverhalt die Unternehmereigenschaft des Teileigentümers bei Vermietung der Wohnungen durch eine GbR anerkannt habe.

    Insoweit bestehe auch zu dem vom BFH mit Urteil vom 25.05.2000 - V R 66/99, UR 2000, 377 - entschiedenen Sachverhalt ein entscheidender Unterschied.

    Soweit der BFH in der Entscheidung vom 05.05.2000 V R 66/99 eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG (sog. Leistungskommission) erwäge, komme eine solche nicht in Betracht.

    Der Beurteilung als unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag steht nach der Überzeugung des Senats das von dem Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht herangezogene BFH - Urteil vom 25. Mai 2000 V R 66/99 (UR 2000, 377) nicht entgegen.

    In dem vorgenannten Urteil vom 25. Mai 2000 V R 66/99 a.a.O. führt der BFH zwar unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98 (BFHE 190, 235 = UR 2000, 26) aus, daß in dem der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt schon deshalb von Vermietungsleistungen des Klägers an die GbR ausgegangen werden könne, weil nach § 3 Abs. 3 UStG analog, § 3 Abs. 11 UStG (Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie) die GbR, die im eigenen Namen, aber für Rechnung der Gesellschafter vermietet, so zu behandeln sei, als habe sie die Vermietungsleistungen selbst erhalten.

  • BFH, 12.11.2020 - V R 22/19

    Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die …

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98

    Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft …

  • BFH, 11.06.2015 - V B 140/14

    Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag

  • FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01

    Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem …

  • FG Saarland, 05.07.2010 - 1 K 2330/06

    Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch: Überlassung einer Wohnung an eine …

  • BFH, 16.05.2002 - V B 89/01

    Leistungen eines Geschäftsbesorgers

  • BFH, 29.08.2002 - V R 8/02

    Umsatzsteuer - Geschäftsbesorgung - Leistungseinkauf - Leistungsverkauf - …

  • BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer …

  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

  • BFH, 31.01.2002 - V R 40/00

    Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf - …

  • BGH, 26.06.2025 - 1 StR 94/25

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Umsatzsteuer: Bestimmung des Leistenden, …

  • FG Düsseldorf, 19.01.2018 - 1 K 1018/16

    Klage gegen mehrere Umsatzsteuerbescheide; Besteuerung der Umsätze für einen …

  • FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07

    Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für …

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 K 3596/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung eines Zuschusses im Rahmen einer …

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren …

  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 891/04

    Aufgrund eines Kooperationsvertrages einer Praxisgemeinschaft in der Rechtsform …

  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2001 - 9 K 311/96

    Rohbauerstellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Gesellschafters …

  • FG Niedersachsen, 07.05.2026 - 5 K 100/25

    Keine Pflicht zur Umsatzsteuerabgabe bei einer im Gesellschaftsvertrag einer …

  • FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3412/06

    Unentgeltliche Personalgestellung als Bestandteil eines geleisteten Entgelts für …

  • FG Hamburg, 22.03.2011 - 6 V 169/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Reduzierung von Darlehenszinsen und unregelmäßige …

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2016 - 6 K 1600/15

    Unternehmereigenschaft eines einzelnen Investors oder der Gemeinschaft der …

  • FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 375/01

    Vorsteuerberichtigung bei teilweisem Verkauf des einzigen Betriebsgrundstücks an …

  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 5 K 5950/98

    Termingeschäft-Vermittlung; Umsatzsteuer; Vermittlungsleistung; Leistungsort; …

  • FG Sachsen, 24.08.2007 - 2 K 1519/05

    Von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründete GmbH; …

  • FG Münster, 03.04.2025 - 5 K 2339/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen nebst zum Betrieb …

  • FG Hamburg, 12.09.2012 - 6 K 110/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Zinssatzherabsetzung und unregelmäßiger …

  • FG Niedersachsen, 23.08.2001 - 5 K 21/00

    Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsgebühren für eine treuhänderische …

  • FG Sachsen, 06.02.2008 - 5 K 80/03

    Abgrenzung zwischen sonstiger Leistung, Besorgungsleistung und "Reiseleistung" …

  • BFH, 31.01.2002 - V R 41/00

    Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf - …

  • FG Düsseldorf, 25.04.2001 - 5 K 4914/96

    Umsatzsteuer; Unternehmer; Mietvertrag; Leistungskommission; Immobilienfonds; …

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 6 K 1386/15

    Zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen in einem Solarpark - …

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 6 K 1408/15

    Zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen in einem Solarpark - …

  • FG Sachsen, 26.01.2005 - 7 K 1271/99

    Abzugsfähigkeit der in Zusammenhang mit der Renovierung eines einem Miteigentümer …

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Rechtsprechung
   BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2873
BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99 (https://dejure.org/2000,2873)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2000 - VII R 24/99 (https://dejure.org/2000,2873)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2000 - VII R 24/99 (https://dejure.org/2000,2873)
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerG § 46 Abs 2 Nr 5
    Mandanteninteressen; Vermögensverfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HFR 2000, 742
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88

    Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    Zwar sind die Gebote der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes tragende Bestandteile des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und können dazu führen, dass eine einmal erworbene Rechtsposition Bestandsschutz genießt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 408) und in der Regel sie nicht deshalb wieder entzogen werden kann, weil die bei ihrer Gewährung bekannten tatsächlichen Verhältnisse nachträglich anders rechtlich bewertet werden.

    Vielmehr ist jeweils unter Berücksichtigung der Belange des Allgemeinwohls zwischen den Interessen des Klägers und dem Interesse der Allgemeinheit an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände abzuwägen (vgl. u.a. BVerfG in HFR 1993, 408).

  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand obliegt dem Kläger (vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).

    Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch vertragliche Absprachen mit seinen Mandanten unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 624, …und Beschluss vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).

  • BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94

    Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall des …

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe es in seinem Urteil vom 15. November 1994 VII R 48/94 (BFH/NV 1995, 736) ausdrücklich offen gelassen, ob eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen schon dann nicht vorliege, wenn nach der konkreten Geschäftsgestaltung des betroffenen Steuerberaters keine Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs auf Mandantengelder/Vermögen bestehe, oder ob Auftraggeberinteressen erst dann nicht gefährdet seien, wenn der Betreffende seinen Vermögensverfall im Griff habe.
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    Die Steuerrechtspflege ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. u.a. BVerfG-Beschlüsse vom 15. Februar 1967 1 BvR 569, 589/62, BVerfGE 21, 173, 179, und vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, 301, 315) und deshalb im Interesse des Allgemeinwohls besonders zu schützen.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Berufsbilder

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    Die Steuerrechtspflege ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. u.a. BVerfG-Beschlüsse vom 15. Februar 1967 1 BvR 569, 589/62, BVerfGE 21, 173, 179, und vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77, BVerfGE 54, 301, 315) und deshalb im Interesse des Allgemeinwohls besonders zu schützen.
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    Auf das mit der eidesstattlichen Erklärung versicherte Vorbringen des Klägers hinsichtlich der Gestaltung seiner geschäftlichen Beziehungen zu den Mandanten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203) und seine angeblich langjährige beanstandungslose Berufsausübung kommt es nicht an, weil sich die Gefährdung der Auftraggeberinteressen nach den Feststellungen des FG aus anderen Gesichtspunkten ergibt.
  • BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94

    Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch vertragliche Absprachen mit seinen Mandanten unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 624, und Beschluss vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).
  • BFH, 10.03.1987 - IX R 51/86

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht selbst die Sache abschließend entscheiden und die Revision als unbegründet zurückweisen (vgl. BFH-Urteile vom 10. März 1987 IX R 51/86, BFH/NV 1988, 35, m.w.N., …und vom 19. Oktober 1995 VII R 48/95, BFH/NV 1996, 337;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 25).
  • BFH, 19.10.1995 - VII R 48/95

    Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Auseinandersetzung mit der streitigen …

    Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht selbst die Sache abschließend entscheiden und die Revision als unbegründet zurückweisen (…vgl. BFH-Urteile vom 10. März 1987 IX R 51/86, BFH/NV 1988, 35, m.w.N., und vom 19. Oktober 1995 VII R 48/95, BFH/NV 1996, 337;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 25).
  • BFH, 17.03.2022 - XI R 5/19

    (Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen …

    Rn. 43 aa) Der von der Klägerin gerügte Verfahrensfehler würde zwar, wenn er vorläge, grundsätzlich nach § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung führen (s. z.B. allgemein BFH-Urteil vom 04.04.2000 - VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141, unter II.2.), und zwar ohne materiell-rechtliche Ausführungen des Revisionsgerichts (…vgl. BFH-Urteil vom 29.07.2010 - VI R 39/09, BFH/NV 2010, 2296, Rz 26).

    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht selbst die Sache abschließend entscheiden und die Revision als unbegründet zurückweisen (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1141, unter II.2.).

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 13 K 267/04

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater in Folge Vermögensverfalls

    Ebenso lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141).

    Weiter ist eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht auszuschließen, wenn der Steuerberater die von den Arbeitslöhnen seiner Mitarbeiter einbehaltene Lohnsteuer nicht abgeführt hat (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1141, und in BFH/NV 2001, 69).

    Das pflichtwidrige Verhalten des Klägers in seinen eigenen steuerlichen Angelegenheiten rechtfertigt den Schluss, dass auch ein pflichtwidriges Verhalten gegenüber seinen Mandanten nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1141/1142 unter Nr. 1b der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 14.11.2018 - XI R 32/17

    Zum Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO

    Dessen Vorliegen stellt für sich allein eine Verletzung von Bundesrecht dar und führt grundsätzlich unter Aufhebung der Vorentscheidung zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung nach § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141, unter II.2., Rz 24), und zwar ohne materiell-rechtliche Ausführungen des Revisionsgerichts (…vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 2010 VI R 39/09, BFH/NV 2010, 2296, Rz 26).

    In einem solchen Fall kann das Revisionsgericht selbst die Sache abschließend entscheiden und die Revision als unbegründet zurückweisen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1141, unter II.2., Rz 24).

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden - …

    Selbst wenn aber eine entsprechende Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Mandanten als ausreichend angesehen würde, um eine Gefährdung ihrer Interessen durch den Vermögensverfall auszuschließen, lässt sich eine Gefährdung ihrer Interessen jedenfalls nicht verneinen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt; …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441).
  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Abgesehen davon, dass die bloße Behauptung einer Tatsache noch nicht der sich aus der Darlegungslast ergebenden Substantiierungsverpflichtung gerecht wird, lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Verzicht auf Treuhandgeschäfte jedenfalls nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt, …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441).
  • FG Hamburg, 20.04.2021 - 6 K 131/20

    StBerG: Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch Absprachen mit seinen Auftraggebern unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Oktober 1994, VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441; Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141; FG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2020 6 K 232/19, EFG 2020, 801).

    Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch Absprachen mit seinen Auftraggebern unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Oktober 1994, VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441; Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141; FG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2020 6 K 232/19, EFG 2020, 801).

  • FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17

    Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater

    Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand aber obliegt dem Steuerberater (BFH Urteil vom 04.04.2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141).

    Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch vertragliche Absprachen mit seinen Auftraggebern unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (…vgl. BFH Beschluss vom 11.10.1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441; Urteil vom 04.04.2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141).

  • FG Hamburg, 21.01.2020 - 6 K 232/19

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Insolvenz

    Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand obliegt dem Steuerberater (BFH, Urteil vom 4. April 2000, VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141; FG Hamburg, Urteil vom 27. September 2018 (Hinweis des Dokumentars: das Urteilsdatum lautet zutreffend 27. September 2017), 6 K 53/17, juris).

    Denn ebenso, wie er steuerrechtliche Vorschriften missachtet hat, könnte der Kläger auch Absprachen mit seinen Auftraggebern unbeachtet lassen, wenn er sich dazu durch seine infolge des Vermögensverfalls schlechten finanziellen Verhältnisse gezwungen sieht (vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Oktober 1994, VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441; Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141; FG Hamburg, Urteil vom 27. September 2018 (Hinweis des Dokumentars: das Urteilsdatum lautet zutreffend 27. September 2017), 6 K 53/17, juris).

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …

    Ebenso lässt sich eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen nicht ausschließen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 2000 VII R 24/99, BFH/NV 2000, 1141).

    Weiter ist eine konkrete Gefährdung der Auftraggeberinteressen nicht auszuschließen, wenn der Steuerberater die von den Arbeitslöhnen seiner Mitarbeiter einbehaltene Lohnsteuer nicht abgeführt hat (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 1141, und in BFH/NV 2001, 69).

  • BFH, 12.07.2002 - VII B 257/01

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Erörterungspflicht; Widerruf der Bestellung als …

    Der Kläger sieht einen solchen Verfahrensmangel darin, dass das FG zur Begründung seiner Überzeugung, dass bestehende Lohn- und Umsatzsteuerschulden des Steuerbevollmächtigten auf eine Gefährdung der Interessen seiner Auftraggeber schließen lasse, auf das Urteil des BFH vom 4. April 2000 VII R 24/99 (BFH/NV 2000, 1141) Bezug genommen habe, das Umsatzsteuerschulden überhaupt nicht erwähne.
  • FG Düsseldorf, 13.02.2008 - 2 K 2222/07

    Ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse als Vermögensverfall eines …

  • BFH, 11.02.2002 - VII B 193/01

    NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

  • FG Hamburg, 12.08.2021 - 6 K 152/20

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 107/06

    Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater wegen Eröffnung eines …

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige …

  • FG München, 20.04.2005 - 4 K 760/05

    Widerlegung des Vermögensverfalls eines in das Schuldnerverzeichnis eingetragenen …

  • FG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 K 63/01

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Bestellung als Steuerberater wegen …

  • FG Sachsen, 20.04.2005 - 6 K 1953/04

    Insolvenz eines Steuerberaters; Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls; …

  • FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12

    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls: Antrag auf …

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 4177/06

    Vermögensverfall bei hohen Steuerrückständen eines Steuerberaters; Keine Prüfung …

  • FG Hamburg, 04.04.2024 - 6 K 112/20

    Steuerberatungssachen: Widerruf Zulassung

  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 13 K 216/00

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Fehlens einer …

  • FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 6 K 344/12

    Gefährdung von Auftraggeberinteressen bei Unzuverlässigkeit eines Steuerberaters …

  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 6 K 234/11

    Entfallen der Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch die Eröffnung des …

  • FG Hessen, 30.01.2002 - 13 K 3126/01

    Steuerberater; Widerruf; Eidesstattliche Versicherung; Vermögensverfall - …

  • FG Hessen, 19.04.2000 - 13 K 3053/99

    Steuerberater; Widerruf; Bestellung; Vermögensverfall; Sozialversicherungsbeitrag …

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 K 3/00

    Passivlegitimation in Klageverfahren gegen den Widerruf der Bestellung zum …

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