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   BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17   

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https://dejure.org/2018,41587
BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17 (https://dejure.org/2018,41587)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2018 - I ZB 108/17 (https://dejure.org/2018,41587)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2018 - I ZB 108/17 (https://dejure.org/2018,41587)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hinsichtlich Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Schadensersatzzahlung für die beim Abladen entstandene Beschädigung einer Sortiermaschine aus einem Transportvertrag

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Versand der Berufungsbegründung ohne Unterschrift an Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hinsichtlich Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Schadensersatzzahlung für die beim Abladen entstandene Beschädigung einer Sortiermaschine aus einem Transportvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19

    Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

    Die Partei muss im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen vortragen und glaubhaft machen (BGH 8. November 2018 - I ZB 108/17 - Rn. 8) .

    (a) Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 614/15 - Rn. 22; BGH 8. November 2018 - I ZB 108/17 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15 - Rn. 8) .

    Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (BGH 8. November 2018 - I ZB 108/17 - Rn. 13; 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15 - Rn. 8) .

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2019 - 2 U 117/19

    Versendet ein Rechtsanwalt fristwahrende Schriftsätze auf elektronischem Wege,

    Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (h.M., statt aller BGH, Beschluss vom 8. November 2018 -I ZB 108/17, NJW-RR 2019, 175, mwN).

    Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (BGH, Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 108/17, aaO; Beschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873; Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14, NJW 2015, 253, jew.mwN).

  • BFH, 21.05.2019 - IX R 43/17

    Wiedereinsetzung - Ausgangskontrolle - Einzelweisung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich der beschließende Senat anschließt, gehört zu einer effektiven Ausgangskontrolle die Anordnung, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbständig überprüft wird (ständige Rechtsprechung; BGH-Beschluss vom 8. November 2018 - I ZB 108/17, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 2019, 175, m.w.N.).
  • BGH, 24.05.2022 - XI ZB 18/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltlichen Sorgfaltspflichten im

    c) Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde zwar darauf hin, dass eine nachträgliche inhaltliche Durchsicht der übermittelten Schriftsätze im Rahmen der Ausgangskontrolle von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Versendung per Telefax oder per Post nicht verlangt wird (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 14 und vom 8. November 2018 - I ZB 108/17, NJW-RR 2019, 175 Rn. 13).
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